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Standortpromotion im Ausland: Prozess weiterführen – und zusammen besser werden

Die Standortpromotion im Ausland setzt eine Kooperation zwischen Bund und Kantonen voraus. Die Osec vollzieht diese Koordinationsaufgabe für die beiden Partner seit mehr als zwei Jahren. Zurzeit wird dieses Mandat neu aufgelegt. Die Kantone und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) wollen mit der Osec weitermachen. Allerdings benötigt es für die Zukunft mehr Koordination und eine klare Aufgabenteilung, um gemeinsam grösseren Erfolg zu haben.

Die Standortförderung des Bundes will die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft fördern. Hierfür werden im Rahmen der im eidg. Parlament aktuell diskutierten Botschaft über die Standortförderung 2012–2015 die Förderungsinstrumente neu dotiert. Die Kantone sind als Standorte für Unternehmen von der Förderpolitik des Bundes stark tangiert und haben während der letzten Laufzeit positive Erfahrungen gemacht. Die dazu verwendeten Instrumente – Exportförderung, Standortpromotion, Tourismuspolitik, KMU-Politik und Regionalpolitik – haben sich grundsätzlich bewährt; darauf sollte man sich für die kommenden vier Jahre wieder stützen. Deshalb ist es wichtig, dass das Bundesparlament in der anstehenden Beschlussfassung die finanziellen Mittel für die Standortförderung auf dem Niveau der letzten Periode belässt.

Partnerwerk Standortpromotion


Das gilt insbesondere auch für die Standortpromotion im Ausland, wo sich die Kantone neben dem Bund (5,1 Mio. Franken pro Jahr) jährlich mit 1,3 Mio. Franken beteiligen. Die Gelder werden für ein Mandat von der Osec eingesetzt. Basis ist eine Leistungsvereinbarung zwischen Kantonen und der Osec, die aktuell für die neue Laufzeit ab anfangs 2012 in Revision steht. Der Vereinbarungsentwurf befindet sich bis Ende April bei den Kantonen in der Vernehmlassung. Im Rahmen der nächsten Versammlung der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) von Mitte Juni 2011 soll der neue Vertrag zur Ratifikation in den Kantonen verabschiedet werden. Das Ziel der Partner – Seco, Osec und Kantone – ist es, ab Anfang 2012 mit den neuen Regelungen zu starten, um nachhaltige Ansiedelungsprojekte zu fördern und vermehrte Direktinvestitionen aus dem Ausland in der Schweiz auszulösen.

Ansiedelung als Prozess zu verstehen


Die Ansiedelung
Unter Ansiedlungen sind Investitionen und Gründungen von ausländischen Firmen zu verstehen, bei denen im entsprechenden Jahr ein Eintrag im Handelsregister erfolgt ist. (Definition gemäss Arbeitsgruppe Landesmarketing, 2011). einer neuen Firma ist als Prozess zu verstehen. An diesem Prozess beteiligen sich alle Partner in verschiedenen Rollen. Klar ist: Die heutigen Aktivitäten der Osec alleine genügen nicht; es braucht auch jene der Kantone.Im Zentrum der Arbeit von der Osec stehen die ersten vier Phasen, d.h. Marketing, Marketing-Research, Targeting sowie Contacting. Die daran anschliessenden Arbeiten werden direkt den Kantonen oder den kantonalen Promotions-Organisationen
Heute sind in der Schweiz drei grosse regionale Zusammenschlüsse vorhanden, die im Auftrag der jeweils angeschlossenen Kantone ebenfalls Standortpromotion betreiben. Es sind dies: Greater Geneva Berne Area (GGBa), Basel Area (BA) und Greater Zurich Area (GZA). überlassen. Diese verfolgen zusammen mit den kantonalen Wirtschaftsförderungs-Organen den Kontakt weiter, bis hin zur konkreten Investition. Das Seco begleitet den Prozess und prüft die Wirksamkeit der Massnahmen und des Mitteleinsatzes.

Kantone entscheiden am Schluss


An diesem Konzept soll aus kantonaler Sicht nicht gerüttelt werden. Die konkrete Ansiedelung muss bei den Kantonen verbleiben, weil nur die kantonalen Behörden über letztlich entscheidende Faktoren im Ansiedelungsprozess relevant entscheiden können. Hierbei geht es unter anderem um Fragen bezüglich des Baulandes, der Steuerbelastung oder des arbeitsmarktlichen Umfelds. Und genau in diesen Punkten besteht auf Seiten der Kantone eine hohe institutionelle und staatliche Autonomie, die auf dem verfassungsmässig verbrieften Grundrecht zur Kantonsfreiheit
Art. 3 Schweiz. Bundesverfassung BV (SR 101). beruht. Die Kantone bewegen sich hier in ihren ureigensten staatlichen Aufgaben und nehmen diese auch entsprechend selbstverantwortlich und selbstbewusst wahr.

Verhaltensregeln unter Partnern


Eine erfolgreiche Standortpromotion basiert auf einer Kooperation unter Partnern. Eine solche Zusammenarbeit verlangt Spielregeln, denn man befindet sich – und das ist ebenfalls eine Folge der Kantonsautonomie – trotz aller Partnerschaft in einem Wettbewerb. Diesem Umstand will man im Rahmen der neuen Leistungsvereinbarung mit verbindlichen Verhaltensregeln begegnen. Grundlage der «Modalitäten der Zusammenarbeit»
Siehe: Kap. 6, Entwurf Leistungsvereinbarung vom 17. März 2011. bildet eine transparente Information bezogen auf die geplanten Aktivitäten in den Märkten. Das verhilft der Schweiz bei der Erstansprache von potenziell interessierten ausländischen Unternehmen und Investoren zu einem einheitlicheren Auftritt. Es ist wichtig, dass beispielsweise der interessierte Investor in China nur eine Schweiz präsentiert bekommt. Das wird durch einheitliche Publikationen und Internetauftritte in der jeweiligen Landessprache, durch Marktanalysen und eine sich daraus entwickelnde, gezielte Kontaktpflege mit wichtigen Unternehmen unterstützt. Hier verfügt die Osec über ihre hauptsächliche Kompetenz und auch über ein gut ausgebildetes Netzwerk. Aus Sicht der Kantone gilt es im Weiteren, die Synergien mit der staatlichen Exportförderung – dem eigentlichen Hauptgeschäft der Osec – konsequent zu nutzen.

Keine Ausweitung des Leadmanagements


Eine Sonderstellung in der Standortpromotion hat der Wirtschaftsmarkt Japan inne. Dort vollzieht die Osec heute bereits für die Kantone zusätzlich zu den Grunddienstleistungen das «Leadmanagement».
Unter Lead versteht man einen Investor, der ein konkretes Interesse bekundet hat, dass er an einer Ansiedelung in der Schweiz und/oder an konkreten Gesprächen mit einer Region oder einem Kanton interessiert ist. Das Potenzial und die entsprechenden Detailangaben werden dann auch von den Kantonen individuell erfasst. Der auf dem Lead basierende Prozess, um das Interesse des Kunden weiter zu entwickeln und im optimalen Fall den Kunden zu einem Abschluss einer Ansiedelung zu führen, ist dann das Leadmanagement. In diesem besteht unter den Kantonen Wettbewerb (Definition gemäss Arbeitsgruppe Landesmarketing, 2011). Die VDK hat an ihrer Versammlung im Januar beschlossen, dass das Leadmanagement in den kommenden vier Jahren nicht auf weitere Länder ausgebaut werden soll. Das ist nicht – wie teilweise unterstellt – die Folge eines harten Konkurrenzkampfes, sondern vielmehr die Einsicht, dass die Kantone diese Arbeit, welche sie teilweise bereits seit vielen Jahren mit ausgewiesener Kompetenz selber vollziehen, einfach besser umsetzen können als die Osec. Das gilt etwa für die Westschweizer Organisation Greater Geneva Berne area (GGBa), die im Ausland über eigene Repräsentanten und ein entsprechendes Know-how verfügt. Die Kantone sind heute der festen Überzeugung, dass eine saubere Rollenteilung in den Märkten zu mehr Erfolg verhilft. Dazu gehört auch, dass alle Beteiligten sich an ihren wahren Kompetenzen orientieren. Im Zentrum stehen – und das ist unbestritten – der einheitliche Auftritt der Schweiz in den Erstkontakten und eine verbesserte Koordination der Massnahmen in den Märkten. Dafür wollen sich die Kantone in den kommenden vier Jahren verstärkt einsetzen.

Keine Alternative zur Standortpromotion


Die Standortpromotion als Prozess gesehen – vom Marketing bis hin zur Ansiedelung – ist wichtig für die Schweiz. Die heute unterhaltene Organisation – wie zuvor dargestellt – ist effizient und effektiv. Den kritischen Stimmen, die sagen, dass Standortpromotion überflüssig sei, ist entgegenzuhalten, dass es ein nationales Marketing für das Premiumprodukt «Wirtschaftsstandort Schweiz» braucht. Erstens haben das alle anderen Länder auch; und würde die Schweiz auf ein solches verzichten, wäre dies ein Verkennen der internationalen Realität. Zweitens ist die Alternative zu einer national organisierten Promotion konsequenterweise die unkontrollierte Konkurrenz unter den Kantonen im Ausland. Man muss sich bewusst sein: Die Kantone gehen so oder so ins Ausland, um sich dort als starke Wirtschaftsstandorte zu präsentieren. Von daher drängt es sich aus Effizienzgründen auf, dass bestimmte Massnahmen koordiniert ablaufen. Der totale Wettbewerb unter den Kantonen in allen Phasen der Standortpromotion würde die Schweiz als Ganzes schwächen. Und das wollte insbesondere auch der Bund bei der Neuorganisation verhindern.

Standortpromotion – nicht ausreichend


Auf der anderen Seite ist aber den Kritikern dafürzuhalten, dass eine effiziente Standortpromotion noch nicht den alleinigen Erfolg für den Wirtschaftsstandort Schweiz ausmacht. Hier steht eine für die Kantone naheliegende Massnahme im Vordergrund: Man muss als verantwortliche Behörde im Rahmen der kantonalen Wirtschaftsförderung zu seinen bereits vorhandenen, ansässigen Unternehmen Sorge tragen. Dabei helfen effiziente und direkte Verwaltungsabläufe und eine tiefe fiskalische Belastung am meisten. Aber auch das im internationalen Kontext liberale Arbeitsrecht oder das schweizerische duale Bildungssystem als wichtige Grundvoraussetzungen für ein Funktionieren des Arbeitsmarkts gilt es von staatlicher Seite her zu pflegen und weiterzuentwickeln.

Zentrale Infrastrukturfragen


Der Erwerb eines hohen Niveaus der wichtigen Infrastrukturen im Bereich Verkehr, Energie und Service public ist ebenfalls wesentlich. Wir sprechen konkret von anstehenden politischen Grossprojekten – wie die Finanzierung der Bahninfrastruktur,
Siehe http://www.bav.admin.ch, Rubrik «Themen», «Neue Finanzierung der Bahninfrastruktur» die Neuauflage des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz NEB
Siehe http://www.astra.admin.ch, Rubrik «Themen», «Nationalstrasse», «Nationalstrassennetz» sowie Fragen rund um die Sachplanungen über die Infrastruktur zur Luftfahrt.
Siehe http://www.bazl.admin.ch, Rubrik «Themen», «Luftfahrtpolitik», «Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt» Es geht aber ebenfalls um Fragen der Strommarktliberalisierung ganz generell und um Versorgungssicherheit.Obwohl der Bund in vielen der aufgezeigten Politikbereichen die Federführung inne hat, funktioniert die politische Umsetzung nicht ohne Kantone. Die kantonalen Direktorenkonferenzen – insbesondere die VDK
Siehe http://www.vdk.ch und http://www.haus-der-kantone.ch – können hier als Scharniere zwischen Bund und Kantonsregierungen funktionieren. Denn auch hier gilt – wie bei der Standortpromotion: Tragfähige Lösungen können nur durch Zusammenarbeit erwirkt werden.

Kasten 1: Tourismus: Umsetzung der Wachstumsstrategie

Tourismus: Umsetzung der Wachstumsstrategie


Neben dem Dossier «Standortpromotion» beinhaltet die Botschaft über die Standortförderung ebenfalls Massnahmen, welche den Tourismus betreffen. Die VDK hat sich stets für eine Verstetigung von Innotour ausgesprochen, welche Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus fördern will. Falsch ist hingegen, wenn der Beitrag von 20 Mio. Franken an Innotour der touristischen Landeswerbung abgeht. Die VDK trägt die Wachstumsstrategie im Tourismus des Bundesrats mit. Hierfür braucht es mindestens eine gleich hohe Dotierung der finanziellen Leistungen an Schweiz Tourismus wie in den vier Jahren 2008 bis 2011 (191 Mio. Franken). Der Bundesrat liegt heute mit seinem Vorschlag darunter. Obschon die Sofortmassnahmen gegen den starken Schweizer Franken von je 12 Mio. Franken für das Jahr 2011 und 2012 etwas Gegensteuer geben, ist die Situation für die touristische Landeswerbung ab 2013 nicht klar und ungenügend finanziert. Es wird dann beim Bundesrat liegen, für die Jahre nach 2013 den finanziellen Bedarf von Schweiz Tourismus angesichts der wirtschaftlichen Lage erneut aufzuzeigen und entsprechende Massnahmen einzuleiten. Ein erfolgreiches Marketing braucht die hierzu erforderlichen Mittel. Auch im Tourismus.

Zitiervorschlag: Jean-Michel Cina (2011). Standortpromotion im Ausland: Prozess weiterführen – und zusammen besser werden. Die Volkswirtschaft, 01. Mai.