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Eckpfeiler einer effektiven und effizienten Standortförderung des Bundes

Die Wirtschaftsregionen der Schweiz sind einem dauerhaften, internationalen Standortwettbewerb ausgesetzt. Um den damit zusammenhängenden Strukturwandel bestmöglich zu meistern, ergänzt die Standortförderung des Bundes gezielt die wirtschafts- und standortpolitischen Massnahmen der Kantone durch Förderung der Standortentwicklung, Förderung der Standortnutzerinnen und -nutzer sowie Förderung der Standortnachfrage. Dadurch ausgelöste positive Standortexternalitäten erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit der räumlich verankerten Unternehmen.

Die Schweiz gehört zu den wettbewerbsfähigsten Nationen der Welt. So bestätigt zum Beispiel der Global Competitiveness Index 2010–2011 des World Economic Forum (WEF) die auch in anderen Ländervergleichen festgestellte hohe Innovationskapazität von Forschungs- und Bildungsinstitutionen sowie der Schweizer Wirtschaft. Weitere wichtige und kaum kopierbare Trümpfe des Wirtschaftsstandortes Schweiz sind etwa die makroökonomische Stabilität, die effiziente Arbeitsmarktpolitik, das duale Bildungssystem, die ausgezeichnete Infrastruktur sowie die professionellen, zuverlässigen und verhältnismässig schlanken öffentlichen Verwaltungen auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden.Was auf gesamtwirtschaftlicher Ebene gilt, ist auch in einer räumlichen Betrachtung von Bedeutung: Viele Regionen der Schweiz können einen sehr guten Leistungsausweis vorzeigen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf ist in Regionen aller Landesteile hoch, die Arbeitslosenquote im Vergleich zu ausländischen Regionen tief. Gemessen an anderen OECD-Ländern kennt die Schweiz keine vergleichbaren Probleme des ländlichen Raumes bezüglich Abwanderung, Überalterung oder erschwertem Zugang zu Dienstleistungen. Dennoch sind nicht alle Wirtschaftsräume der Schweiz für die künftigen Herausforderungen des internationalen Standortwettbewerbs gleich gut gerüstet. Gemäss dem jüngsten OECD-Territorialexamen der Schweiz erzielen die urbanen Regionen eine höhere Arbeitsproduktivitätssteigerung und sind gut miteinander vernetzt. Ländlich geprägte Kantone sind teilweise stark auf einige Industrie- oder Landwirtschaftszweige spezialisiert, in denen die Arbeitsproduktivität niedriger ist. Um die Wettbewerbsfähigkeit der schwächeren Regionen – und damit die nationale Wettbewerbsfähigkeit – weiter zu verbessern, sind vorhandene Potenziale zu identifizieren und in Partnerschaften mit den Wachstumsmotoren auszuschöpfen. Die OECD stellt weiter fest, dass durch kantonsübergreifende funktionale Räume die Schweizer Regionen immer stärker, gewissermassen auf Gedeih und Verderb, miteinander verbunden sind. Die wichtigen verbindenden Wirtschaftsströme überwinden dabei nicht nur Kantonsgrenzen, sondern fliessen über die Landesgrenzen hinweg und bilden damit funktionale Räume in Grenzgebieten.

Strukturwandel, Standortförderung und Standortentwicklung


Der dauerhafte wirtschaftliche Strukturwandel wird auch in Zukunft auf den Wirtschaftsstandort Schweiz und seine Regionen einwirken. Die Prozesse der Globalisierung von Kapital-, Güter-, Dienstleistungs- und Personenströmen sowie die Anforderungen der Wissensökonomie fordern Unternehmen und Arbeitskräfte heraus und setzen die (regionalen) Wirtschaftsstandorte dauerhaft unter den Druck des Standortwettbewerbs.Die Standortförderung des Bundes setzt an dieser Herausforderung an und zielt auf unternehmens- und branchenübergreifende Strategien ab, welche den KMU-geprägten Besonderheiten der Wirtschaftsräume Rechnung tragen. Unter Standortförderung versteht man gemeinhin die Massnahmen, welche die Gebietskörperschaften im Sinne einer Politik der guten Rahmenbedingungen einsetzen, um ihre jeweiligen Standorte als Lebens- und Wirtschaftsraum zu stärken und bekannt zu machen. Nach gängiger raumökonomischer Vorstellung stehen Wirtschaftsräume unter drei Gesichtspunkten miteinander im Wettbewerb: (1) Eine Region ist buchstäblich attraktiv und zieht Investitionen von öffentlichen und privaten Kapitalgebern aus dem In- und Ausland an; (2) eine Region kann ihre Attraktivität auch erhöhen, indem sie gute und hochqualifizierte Arbeitskräfte anlockt; (3) eine Region verbessert ihre technologische Basis, indem sie Wissen und innovative Aktivitäten anzieht.Auch der unternehmerische Innovationsprozess – also das Schaffen von neuen Produkten, neuen Produktionsverfahren oder neuen Organisationsformen – weist eine räumliche Komponente auf. Verschiedene Teilräume oder Standorte haben spezifische Funktionen, die mit bestimmten Standortqualitäten zusammenhängen. Als eigentliche «Motoren der Volkswirtschaft» spielen dabei die im internationalen Massstab des Standortwettbewerbs bestens positionierten Metropolräume eine wichtige Rolle – wie die Nordwestschweiz, der Grossraum Zürich oder der Arc Lémanique. Aber auch semi-urbane und ländliche Räume haben einen bedeutenden volkswirtschaftlichen Stellenwert: Der Arc Jurassien zum Beispiel zeichnet sich durch ein eng verwobenes industrielles Netzwerk aus, während alpine Räume mit ausgezeichnet positionierten Tourismusdestinationen glänzen können.Gut funktionierende Wirtschaftsstandorte bestehen aus komplexen, unsichtbaren ökonomischen Netzwerken, in denen hochwertige (Dienst-)Leistungen zwischen Unternehmen, Arbeits- und Zuliefermärkten sowie Bildungs- und Forschungsinstitutionen ausgetauscht werden. Beim Ausrichten und bei der Entwicklung ihrer Standorte binden sich Unternehmen gemäss ihrem Spezialisierungsprofil faktisch immer an solche räumlich gegliederten Netzwerke an.

Unterschiede im Wettbewerb zwischen Unternehmen und Standorten


Zwischen dem Wettbewerb der Standorte und dem Wettbewerb der Unternehmen bestehen wichtige Unterschiede. Im Unternehmenswettbewerb geht es um Produkte und Dienstleistungen. Der Standortwettbewerb spielt dagegen nicht auf der Ebene der privaten Güter, sondern auf der Ebene der öffentlichen Güter, dass heisst der Infrastrukturen, der Rechtsordnung, der Sicherheit oder der Steuern, für die der Staat Verantwortung trägt.Firmen müssen sich um ihre innerbetriebliche Effizienz kümmern. Standortbehörden sind hingegen für die Attraktivität ihres Standortes verantwortlich. Im wirtschaftlichen Bereich besteht Letztere aus einer soliden makroökonomischen Politik mit einer hohen Geldwertstabilität und gesunden Staatsfinanzen sowie aus einer mikroökonomisch ausgerichteten Infrastruktur- und Regulierungspolitik, welche das Umfeld der Unternehmen gestaltet. Dazu gehören die Regulierung von Marktversagen, staatliche Vorleistungen, soziale Versicherungsvorrichtungen, gute Bedingungen für die Produktionsfaktoren sowie offene Wissenssysteme zwischen qualitativ hochwertigen Bildungs- und Forschungseinrichtungen.Zahlreiche Untersuchungen haben gezeigt, dass die Ursachen der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen teilweise ausserhalb der Unternehmensgrenzen – nämlich bei den Interdependenzen innerhalb von Standorten – zu suchen sind. Diese sogenannt positiven externen Effekte begünstigen die Konzentration wirtschaftlicher Aktivitäten auf ausgewählte Standorte. Positive externe Effekte ergeben sich beispielsweise aus einem qualitativ hochstehenden Arbeits- und Absatzmarkt oder aus der grossen Dichte an potenziellen Zulieferbetrieben. Weitere wichtige Faktoren sind Produzentendienste, Nähe und Zahl der Kundinnen und Kunden sowie ein hochwertiges Angebot von Wissen und Know-how dank Forschungs- und Bildungsinstitutionen. Diese Standortfaktoren werden auch als positive Standortexternalitäten oder als Agglomerationsvorteile bezeichnet. Zu positiven Standortexternalitäten kommt es, wenn Aktivitäten von Unternehmen oder der öffentlichen Hand zu Vorteilen bei Dritten führen. Diese Agglomerationsvorteile liegen zwar ausserhalb der Betriebe, sie führen aber zu innerbetrieblichen Effizienz- oder Nutzengewinnen.

Ziele und Instrumente der Standortförderung


Die Standortförderung des Bundes soll oben erwähnte Standortexternalitäten verstärken und dadurch die Standortattraktivität erhöhen beziehungsweise die Wettbewerbsfähigkeit der KMU-geprägten Volkswirtschaft steigern. Die überbetrieblich ausgerichtete Standortförderung unterstützt die Zusammenarbeit und Koordination zwischen standortrelevanten Akteuren; ein gutes Beispiel dafür ist die Neue Regionalpolitik (NRP) des Bundes oder die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour). Einzelbetrieblich ausgerichtete Instrumente stehen allen Unternehmen gleichermassen zur Verfügung, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Nutzniessenden der Standortförderung zu vermeiden.Die Standortförderung des Bundes muss mit den kantonalen Strategien der Standortentwicklung bestmöglich koordiniert werden (vgl. Kasten 1

Standortförderung als gemeinsame Aufgabe Bund-Kantone


Die Standortförderung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Eine erfolgreiche Standortförderung kann nicht durch den Bund «top down» verordnet werden, sondern setzt eine enge Abstimmung mit der Wirtschafts- und Standortförderung der Kantone und Regionen voraus. Aus diesem Grund richtet sich die Standortförderung des Bundes entweder auf übergeordnete Aufgaben (z.B. administrative Entlastung, E-Government) oder auf Kooperationsaufgaben zwischen Bund und Kantonen aus (z.B. Standortpromotion, touristische Landeswerbung). Die Instrumente des Bundes müssen vor einem solchen Hintergrund komplementär auf kantonale Instrumente abgestimmt sein. Dies setzt eine räumlich differenzierte Ausrichtung der Standortförderung des Bundes voraus. Während einzelne Instrumente gewissermassen raumneutral sind (z. B. E-Government, Exportförderung), verfolgen andere Instrumente explizit eine räumliche Differenzierung (z. B. Neue Regionalpolitik (NRP), Tourismuspolitik). Neben der räumlichen Differenzierung kommt aber vor allem auch der Koordination zwischen Bund und Kantonen eine grosse Bedeutung zu. Die Koordination ist in der Standortförderung je nach Aufgabenbereich mehr oder weniger erfolgreich. Diesbezüglich gut etabliert sind die gemeinsamen Aufgaben in der Tourismuspolitik und in der Neuen Regionalpolitik (NRP). Herausfordernd bleibt die Koordination im Bereich der Standortpromotion (Ansiedlung von ausländischen Unternehmen in der Schweiz), da sich verschiedene Regionen und Kantone bei der Ansiedlung von ausländischen Unternehmen in einem ambivalenten Wettbewerbsverhältnis sehen. Wichtige Bereiche der Standortförderung des Bundes werden über marktnahe Drittorganisationen umgesetzt, welche durch den Bund über Leistungsvereinbarungen geführt werden (z.B. die Osec für die Exportförderung und die Standortpromotion oder Schweiz Tourismus für das touristische Landesmarketing). Die Organisationen können über die Leistungsvereinbarungen angehalten werden, die Koordination mit leistungsfähigen und kooperationswilligen Partnern auf (halb-) staatlicher und/oder auf privater Ebene sicherzustellen.

); gemäss dem bewährten Schweizer Subsidiaritätsprinzip sind primär Kantone und Gemeinden für die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Territorien verantwortlich. Die aktuellen Fachdebatten innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD bestätigen diese Überzeugung. Man spricht in diesem Zusammenhang gemeinhin von «guter Gouvernanz» und zielt auf die optimale Koordination der staatlichen Tätigkeiten auf Stufe Bund, Kantone, Gemeinden und Regionen ab. Einer «guten» vertikalen Gouvernanz kommt schon allein deshalb eine besondere Bedeutung zu, weil sich die Schweizer Wirtschaftsräume gemäss dem weiter oben erwähnten OECD-Territorialexamen der Schweiz in den letzten Jahrzehnten weit über die Kantonsgrenzen hinaus entwickelt haben. Der interkantonale Pendlerverkehr zur Verknüpfung der regionalen Arbeitsmärkte prägt heute den wirtschaftlichen Alltag ebenso wie die überkantonalen und internationalen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Unternehmen, ohne welche die wirtschaftliche Entwicklungsfähigkeit der Firmen nicht mehr gegeben wäre. Die Standortförderung des Bundes ist alles in allem als wichtige Ergänzung der Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik zu sehen, welche ihrerseits in Abstimmung mit anderen wichtigen Sektoralpolitiken wie Bildungs-, Forschungs- oder Infrastrukturpolitik auf bestmögliche staatliche Rahmenbedingungen für die Wirtschaft abzielen. Sie hat zum Ziel, den Strukturwandel zu unterstützen und zu erleichtern. Keinesfalls aber soll die Standortförderung den Übergang zu neuen Strukturen behindern oder private Anbieter konkurrenzieren. Die Standortförderung kann in Massnahmen zur Förderung der Standortentwicklung, zur Förderung der Standortnutzerinnen und -nutzer und zur Förderung der Standortnachfrage eingeteilt werden (vgl. Grafik 1).

Förderung der Standortentwicklung


Räumlich betrachtet benötigen Standorte zunächst eine unternehmens- und branchenübergreifende Strategie, die unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit auf die Sicherstellung möglichst günstiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen abzielt, aber auch die Bevölkerung und nichtwirtschaftliche Institutionen mit einbezieht.Für die Entwicklung eines Standortes sind Unternehmertum und Innovation Schlüsselfaktoren. Innovative Unternehmerinnen und Unternehmer entwickeln neue Produkte und Dienstleistungen oder neue Produktionsverfahren. Sie nehmen Gelegenheiten wahr, die sich aus wirtschaftlichen Gegebenheiten ergeben, und erkennen unternehmerische Chancen für Angebote, die auf den Märkten auf rege Nachfrage stossen. Standorte brauchen deshalb eine Kultur der Innovation und des Unternehmertums.Der Bund fördert die Standortentwicklung im Rahmen der Standortförderung über die administrative Entlastung und das E-Government, über die NeueRegionalpolitik (NRP) sowie über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour).

Förderung der Standortnutzerinnen und -nutzer


Ein weiterer Bereich der Standortförderung widmet sich der Förderung der Standortnutzerinnen und -nutzer. Die Unternehmen und Leistungserbringer am Standort sollen von gezielten staatlichen (Vor-)Leistungen profitieren, die ihre Wettbewerbsfähigkeit fördern sowie zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen beitragen. Diese Aufgabe wird insbesondere im Rahmen der übergeordneten KMU-Politik wahrgenommen. Der Bund unterstützt darüber hinaus im Rahmen der Standortförderung die Standortnutzerinnen und -nutzer über die Exportförderung und die Exportrisikoversicherung sowie die Förderung der Beherbergungswirtschaft.
Siehe Schweiz. Gesellschaft für Hotelkredit, SGH.

Förderung der Standortnachfrage


Der dritte Aufgabenbereich der Standortförderung widmet sich der Förderung der Standortnachfrage. Um im weltweiten Standortwettbewerb erfolgreich bestehen zu können, muss sich die Schweiz als wertschöpfungsstarker und wissensintensiver Unternehmens- und Tourismusstandort positionieren. Diese Kommunikationsaufgabe wird durch die Promotion des Unternehmens- und Tourismusstandorts – also durch die aktive Information über die Standortvorteile und die Attraktivität der Tourismusregionen und -destinationen der Schweiz – sichergestellt.Der Förderung der Standortnachfrage liegt letztlich die Einsicht zugrunde, dass gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung für einen wettbewerbsfähigen Unternehmens- und Tourismusstandort darstellen. Ebenso wichtig ist es, zum Beispiel potenzielle Investoren, Know-how-Träger, Touristinnen und Touristen über die Standortvorteile zu informieren.Die Förderung der Standortnachfrage stellt wie die Förderung der Standortentwicklung und der Standortnutzerinnen und -nutzer eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen dar. Für die Rolle des Bundes in der Förderung der Standortnachfrage sind namentlich die folgenden Elemente zentral:– Die Marke «Schweiz» wird im Ausland am wirkungsvollsten und vertrauenswürdigsten durch den Bund repräsentiert;– Der Bund verfügt über Möglichkeiten, die Wirkung der nationalen Förderung der Standortnachfrage durch die Einbettung in seine Aussenwirtschaftspolitik nachhaltig zu steigern. Über den Einbezug des schweizerischen Aussenstellennetzes kann er ausserdem einen effizienten Mitteleinsatz sicherstellen.Indem die Förderung der Standortnachfrage des Bundes eine übergeordnete nationale Perspektive verfolgt, nimmt sie eine wichtige Koordinationsaufgabe gegenüber den durch regionalen Standortwettbewerb geprägten Aktivitäten der Kantone wahr. Der Bund fördert die Standortnachfrage insbesondere durch die Standortpromotionder Osec sowie durch die touristische Landeswerbungvon Schweiz Tourismus.

Umfassende Botschaft über die Standortförderung 2012–2015


Der Bundesrat hat am 23. Februar 2011 dem Parlament die Botschaft über Standortförderung 2012–2015 überwiesen. Der Weg war nicht einfach; der Aufwand hat sich aber gelohnt: Nach einem Zwischenschritt im Jahr 2007 wird dem Parlament zum ersten Mal eine vollumfängliche Gesamtschau über alle Instrumente der Standortförderung des Bundes vorgelegt. War es zwischen 2003 und 2007 schon fast an der Tagesordnung, während den Sessionen der Bundesversammlung einmal über die Finanzierung der Exportförderung, ein anderes Mal über die Verlängerung von Innotour und später dann über die Ausrichtung des Tourismusmarketings zu sprechen, können nun die eidg. Räte alle vier Jahre «eine Standortförderung aus einem Guss» beraten.

Grafik 1: «Aufgabenbereiche der Standortförderung»

Kasten 1: Standortförderung als gemeinsame Aufgabe Bund-Kantone

Standortförderung als gemeinsame Aufgabe Bund-Kantone


Die Standortförderung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Eine erfolgreiche Standortförderung kann nicht durch den Bund «top down» verordnet werden, sondern setzt eine enge Abstimmung mit der Wirtschafts- und Standortförderung der Kantone und Regionen voraus. Aus diesem Grund richtet sich die Standortförderung des Bundes entweder auf übergeordnete Aufgaben (z.B. administrative Entlastung, E-Government) oder auf Kooperationsaufgaben zwischen Bund und Kantonen aus (z.B. Standortpromotion, touristische Landeswerbung). Die Instrumente des Bundes müssen vor einem solchen Hintergrund komplementär auf kantonale Instrumente abgestimmt sein. Dies setzt eine räumlich differenzierte Ausrichtung der Standortförderung des Bundes voraus. Während einzelne Instrumente gewissermassen raumneutral sind (z. B. E-Government, Exportförderung), verfolgen andere Instrumente explizit eine räumliche Differenzierung (z. B. Neue Regionalpolitik (NRP), Tourismuspolitik). Neben der räumlichen Differenzierung kommt aber vor allem auch der Koordination zwischen Bund und Kantonen eine grosse Bedeutung zu. Die Koordination ist in der Standortförderung je nach Aufgabenbereich mehr oder weniger erfolgreich. Diesbezüglich gut etabliert sind die gemeinsamen Aufgaben in der Tourismuspolitik und in der Neuen Regionalpolitik (NRP). Herausfordernd bleibt die Koordination im Bereich der Standortpromotion (Ansiedlung von ausländischen Unternehmen in der Schweiz), da sich verschiedene Regionen und Kantone bei der Ansiedlung von ausländischen Unternehmen in einem ambivalenten Wettbewerbsverhältnis sehen. Wichtige Bereiche der Standortförderung des Bundes werden über marktnahe Drittorganisationen umgesetzt, welche durch den Bund über Leistungsvereinbarungen geführt werden (z.B. die Osec für die Exportförderung und die Standortpromotion oder Schweiz Tourismus für das touristische Landesmarketing). Die Organisationen können über die Leistungsvereinbarungen angehalten werden, die Koordination mit leistungsfähigen und kooperationswilligen Partnern auf (halb-) staatlicher und/oder auf privater Ebene sicherzustellen.

Zitiervorschlag: Eric Scheidegger (2011). Eckpfeiler einer effektiven und effizienten Standortförderung des Bundes. Die Volkswirtschaft, 01. Mai.