Die Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken im Jahre 2010
Gegen Unternehmen, die von der Schweiz aus unlautere Geschäftspraktiken gegenüber Personen im Ausland begehen, kann das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Namen der Eidgenossenschaft entweder Zivil- oder Strafklage einreichen. Opfer können Konsumentinnen und Konsumenten sowie Gewerbetreibende sein. Wie in den vergangenen Jahren steht der Adressbuchschwindel an der Spitze der beim Seco eingehenden Beschwerden, gefolgt vom Versandhandel und den Internetbetrügereien. Dank gerichtlicher Erfolge des Seco im Jahre 2009 hat die Anzahl Beschwerden aus dem Ausland deutlich abgenommen.
Zum Berichtsjahr in der Übersicht
Die unlauteren Geschäftspraktiken, die von der Schweiz aus gegenüber Personen im Ausland begangen werden, schaden dem Ansehen der Schweiz und insbesondere auch dem Ruf des hiesigen Wirtschaftsstandorts. Dank dem Klagerecht der Eidgenossenschaft kann dagegen Einhalt geboten werden.
Siehe hierzu auch die Ausführungen in der Volkswirtschaft 6-2010, S. 49.Im Jahre 2010 wurden total 735 Beschwerden wegen unlauterer Geschäftspraktiken beim Seco eingereicht. Von den 735 Beschwerden stammen 310 von Konsumentinnen und Konsumenten, 425 von Gewerbetreibenden, 376 aus dem Inland und 359 aus dem Ausland. Wie bereits im Vorjahr haben somit erfreulicher Weise die Beschwerden aus dem Ausland gegen unlautere Geschäftspraktiken schweizerischen Ursprungs noch einmal abgenommen: Erhielt das Seco im Jahre 2009 noch 1066 Beschwerden aus dem Ausland, betragen die Beschwerden aus dem Ausland im Jahre 2010 nur noch 359. Die Gründe, die in den letzten Jahren zu einer deutlichen Abnahme der Beschwerden führten, werden später im Artikel detailliert dargelegt.Wie in den vergangenen Jahren steht auch im Jahre 2010 der Adressbuchschwindel mit 198 Beschwerden nach wie vor an der Spitze der beim Seco eingehenden Beschwerden. An zweiter Stelle folgen mit 172 Beschwerden der Versandhandel und an dritter Stelle mit 166 Beschwerden die Internetbetrügereien.Im Bereich des Versandhandels werden die Bestellungen vermehrt Online in Auftrag gegeben. Die Beschwerden betrafen insbesondere den Online-Handel mit Parfums, Musikinstrumenten, Zubehör für behinderte Personen, diversen Haushaltsartikeln und Accessoires für Mobiltelefone sowie den Versandhandel von esoterischen oder pseudomedizinischen Produkten. Viele Beschwerdeführer beklagten sich darüber, Waren bestellt und bezahlt zu haben, ohne dass eine Lieferung erfolgte. Die fraglichen Unternehmen wurden abgemahnt. In zahlreichen Fällen konnten dank der Intervention des Seco Rückerstattungsleistungen erzielt werden. Die Abmahnungen führten oftmals auch dazu, dass die betroffenen Unternehmen auf einen Verzicht der in Frage stehenden Geschäftspraktiken einwilligten.Bei den Internetbetrügereien ist der SMS-Abo-Betrug nach wie vor ein grosses Ärgernis. Mittels Internetangeboten zur (Gratis-)Teilnahme an Wettbewerben – in einem prominenten Fall wird der Gewinn eines I-Phones in Aussicht gestellt – oder an Tests werden die Kunden dazu verleitet, sich mit ihrer Mobilnummer Online zu registrieren. Mit der Registrierung zur Teilnahme am Wettbewerb oder Test gehen die Teilnehmenden gegen ihren Willen ein kostenpflichtiges Abonnement für den Erhalt einer bestimmten Menge von SMS pro Woche oder für den Bezug nicht näher umschriebener Dienstleistungen ein. Der Hinweis auf die Verknüpfung zwischen Wettbewerbsteilnahme und Abschluss eines kostenpflichtigem SMS-Abonnements ist versteckt angebracht und geht in der Aufmachung der jeweiligen Website völlig unter. Mitunter sind die in kleinen Buchstaben wiedergegebenen Vertragsklauseln für den Benutzer nur sichtbar, wenn er ganz nach unten scrollt. Erfahrungsgemäss merkt der übertölpelte Benutzer erst mit dem Erhalt der Rechnung seines Mobilfunkanbieters, dass er getäuscht wurde und gegen seinen Willen ein sehr teures SMS-Abonnement abgeschlossen hat.
Erfolge gegen diverse Adressbuchschwindler
Im Jahre 2009 erzielte das Seco im Rahmen von Zivilverfahren vor dem Bundesgericht und dem Kantonsgericht Zug Erfolge gegen zwei Adressbuchschwindler, die besonders aktiv waren und Gewerbetreibende auf der ganzen Welt über den Tisch gezogen haben. Die Registertätigkeiten dieser beiden Unternehmen und der mit ihnen verbandelten Inkassogesellschaften verursachten für sich allein im Jahre 2008 rund 730 und im Jahre 2009 immer noch über 400 Beschwerden. Im Jahre 2010 schlugen sich die Erfolge vor Gericht auch in einer spürbaren und markanten Reduktion von eingehenden Beschwerden nieder. Die beiden Unternehmen mussten ihre unlauteren Tätigkeiten auf gerichtliches Geheiss einstellen und fielen somit dementsprechend auch als Beschwerdelieferanten weg. Die Anzahl Beschwerden gegen Registerbetrügereien ist deshalb von 650 im Jahre 2009 auf 198 im Jahre 2010 gesunken. Bereits in den Jahren 2004 und 2005 hat das Seco Strafanträge gegen diverse im Bereich des Adressbuchschwindels tätige Unternehmen mit Sitz in Zug und Zürich eingereicht. Die miteinander verbandelten Unternehmen schrieben jeweils unmittelbar nach der Publikation einer neu hinterlegten internationalen Marke, einer Gemeinschaftsmarke
Die Gemeinschaftsmarke wird mit Wirkung für die ganze EU beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante (Spanien) hinterlegt. («EU-Marke») oder eines nach dem EPÜ
Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ).-Vertrags hinterlegten Patents im jeweiligen offiziellen Publikationsorgan die fraglichen Marken- und Patentinhaber an, um ihnen vorzutäuschen, sie würden eine offiziell anerkannte Dienstleistung anbieten und entsprechend geschuldete Gebühren einziehen. In Wahrheit versuchten die vorgenannten Schwindelunternehmen die angeschriebenen Marken- und Patentinhaber durch die Vortäuschung einer offiziellen Dienstleistung dazu zu verleiten, ein Formular für den kostenpflichtigen Eintrag in ein nutzloses privates Patent- und Markenregister zu unterzeichnen und zu retournieren.In zwei separaten Verfahren (im Februar und im August 2010) sprach das Strafgericht Zug die beiden Haupttäter erstinstanzlich wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und der Verletzung weiterer Strafdelikte schuldig. Da gegen die beiden Strafurteile Berufung eingereicht wurde, liegt in dieser Angelegenheit noch kein rechtskräftiges Urteil vor.
Sensibilisierungskampagnen des Seco im Internetbereich
Im Juli 2010 hat das Seco durch eine Pressemitteilung und diverse Interviews seinen neuen Flyer «Vorsicht vor Internetfallen!» lanciert. In diesem Flyer wird vor diversen Fallen gewarnt, die im Internet lauern – so etwa Gewinnspiele, Klingeltöne, Logos und Spiele für Mobiltelefone, Tests jeglicher Art, Videos für Erwachsene. In diesem Zusammenhang legt der Flyer auch die oben erwähnten SMS-Abo-Betrügereien umfassend dar. Der Flyer
Der Flyer kann von der Webseite des Seco heruntergeladen werden: http://www.seco.admin.ch, Rubrik «Themen», «unlauterer Wettbewerb», «Publikationen». kann eine Doppelfunktion vorweisen: Zum einen soll er verhindern, dass Internetnutzer auf Schwindeleien überhaupt erst hereinfallen. Zum andern zeigt er mit praktischen Hinweisen auf, wie sich irregeführte Konsumentinnen und Konsumenten gegen Internetfallen wehren können. Ferner hat sich das Seco im November 2010 mit andern Partnern an einer weiteren Sensibilisierungskampagne beteiligt. Diverse Stellen des Bundes – darunter auch das Seco – haben in der Form von 10 Comic-Geschichten, anschaulich und lebensnah unerfreuliche Vorfälle zusammengetragen, die jedem Internetnutzer wiederfahren können. Nebst den Internetbetrügereien klären die Comics über die Weitergabe persönlicher Daten, kriminelle Aktivitäten im Internet, den ungenügenden Kinder- und Jugendschutz, ungesicherte Computer und unverschlüsselte WLAN-Netze auf. Die Comics sollen dem Benutzer helfen, verantwortungsvoll mit den neuen Kommunikationstechnologien umzugehen.
Sie können unter der Webseite http://www.geschichtenausdeminternet.ch abgerufen werden.
Zitiervorschlag: Barman, Philippe (2011). Die Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken im Jahre 2010. Die Volkswirtschaft, 01. Juni.