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Regulierungen stiften Nutzen

Regulierungen stiften Nutzen

Bürokratie ist mühsam. Eine effiziente Umsetzung von Regulierungen ist im Interesse aller Beteiligten. Trotzdem wird die Frage der administrativen Belastung in der Schweiz immer wieder überbewertet. Denn Regulierungen einfach als bürokratischen Kostenfaktor abzutun und in globo zu verteufeln, ist falsch. Regulierungen dienen einem politisch beschlossenen Ziel, das einen Nutzen bringt. Das macht eine differenzierte Sicht notwendig. Die absoluten Kosten sind sicher nicht der richtige Beurteilungsmassstab von Regulierungen.

Niemand liebt die Bürokratie. Regulierungen, egal ob sie die Arbeitssicherheit, die Sozialversicherungen oder die Umwelt betreffen, bringen Bürokratie mit sich. Dass die Umsetzung der Regulierungen möglichst effizient ausgestaltet werden soll, steht ausser Zweifel. Hier gilt es aber, die Zielsetzung der Regulierung im Auge zu behalten. Alle Gesetze, Verordnungen etc. sind dazu da, Ziele zu erreichen, die im politischen Prozess als wichtig und nützlich erachtet wurden. Die absoluten Kosten der Umsetzung von Regulierungen, mit welchen der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) argumentiert, sind deshalb nicht der richtige Massstab für die Beurteilung einer Regulierung.

International tiefe Regulierungskosten


So kann beispielsweise der Aufwand der Unternehmen für die Umsetzung von Regulierungen international verglichen werden. Damit wird die Auswirkung der Regulierungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen berücksichtigt. Hier schneidet die Schweiz gut ab. Gerade für kleinere Unternehmen mit rund 20 Mitarbeitenden ist der administrative Aufwand für die Umsetzung wichtiger Regulierungen nicht einmal halb so gross wie beispielsweise in Deutschland oder Österreich.Zudem führt in der Schweiz das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) seit mehr als zehn Jahren bei wichtigen Gesetzesvorlagen eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) durch. Auch wenn Methode und Berechnungen noch nicht der Weisheit letzter Schluss sind, zeigen doch die RFA, dass neue Regulierungen die Kosten zum Teil senken bzw. netto betrachtet der Nutzen klar überwiegt.Wer für die Beurteilung von Regulierungen die gesamten Kosten berücksichtigt, muss auch den gesamten Nutzen mit einbeziehen. Das ist nicht einfach, weil der Nutzen schwierig zu messen ist und nicht unbedingt direkt bei den Unternehmen anfällt. Eine Regulierung, bei der eine solche Kosten-Nutzen-Analyse detailliert durchgeführt wurde, ist die ASA-Richtlinie (Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit). Die Kosten der Umsetzung dieser Richtlinie werden vom Seco auf ca. 600 Mio. Franken geschätzt. Der Nutzen allein im Bereich der Unfallverhütung wird hingegen auf ca. 1 Mrd. Franken beziffert. Dazu kommen vermiedene Krankheitskosten, die sich ungefähr auf eine weitere Mrd. Franken belaufen dürften. Allein in dieser ökonomischen Betrachtung bringt die ASA-Richtlinie der Schweizer Wirtschaft einen Nettonutzen von über 1 Mrd. Franken.

Kind nicht mit dem Bad ausschütten


Zusammen mit seinen – in unseren Augen einseitigen – Kostenberechnungen hat der SGV auch gleich mehrere Forderungen aufgestellt. Diese sind kritisch zu hinterfragen:− Erstens will der SGV die Regulierungskosten bis 2018 um 20% reduzieren. Falls der Nutzen von Regulierungen – so wie oben bei der ASA-Richtlinie aufgezeigt – höher liegt als die Kosten, könnte das sehr teuer werden. − Zweitens verlangt der SGV eine systematische Messung der Regulierungskosten. Dagegen gibt es nichts einzuwenden, wenn damit eine systematische Messung des Nutzens verbunden wird.− Drittens möchte der SGV Regulierungen durch eine KMU-Regulierungskontrollinstanz kontrollieren lassen. Die Gefahr ist gross, dass das neue Regulierungskosten mit sich bringt. Schliesslich muss diese Instanz über die Informationen verfügen, deren Erhebung als Regulierungskosten beklagt wird.− Viertens fordert der SGV die Einführung der Sunset Legislation. Das tönt zwar nicht uninteressant. Vielleicht würden dann auch Beschlüsse wie die Unternehmenssteuerreform II nach fünf Jahren dahinfallen. Die praktische Umsetzung ist aber schwierig vorstellbar. Soll wirklich die ganze Umweltgesetzgebung alle fünf Jahre zur Disposition stehen? Und würde das nicht die Rechtsunsicherheit massiv erhöhen, die der SGV ebenfalls beklagt?Wichtig ist also, dass in der Diskussion um administrative Entlastungen das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet wird. Der Nutzen von Regulierungen muss immer auch im Auge behalten werden. Sonst wird die administrative Entlastung zu einem Verlustgeschäft.

Zitiervorschlag: Martin Flügel (2011). Regulierungen stiften Nutzen. Die Volkswirtschaft, 01. September.