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Weitergabe von Währungsgewinnen: Auch bei heiklen Themen für Transparenz

In der noch aktuellen Diskussion wurde seitens des Schweizer Handels mehrmals der Vorwurf laut, Promarca-Mitgliedsunternehmen würden willentlich Vorteile aus dem tiefen Eurokurs für sich behalten. Eine interne Umfrage zeigte hingegen, dass die grosse Mehrheit unserer Mitglieder die Währungsgewinne weitergibt. Diese Umfrage bestätigte auch, dass Währungsdifferenzen bereits im Herbst 2010 zwischen Händlern und Lieferanten thematisiert worden sind. Schlussendlich sind es aber die Händler, die die Verkaufspreise an die Konsumenten eigenmächtig festlegen. Die Lieferanten haben auf diesen Preis keinen Einfluss.

Promarca vertritt die Interessen von 101 im Konsumgüterbereich tätigen nationalen und internationalen Markenunternehmen. Es ist im Interesse unserer Mitglieder, auch bei heiklen Themen Transparenz zu schaffen – dies insbesondere auch in Angelegenheiten wie der Problematik der Weitergabe von Währungsgewinnen. Mit dem Ziel, die Transparenz in Sachen Währungsdifferenzen zu erhöhen, forderte Promarca noch im Sommer dieses Jahres dazu auf, von unabhängiger Seite zu untersuchen, wo und warum Währungsdifferenzen sowie anderweitig gewährte Preisnachlässe der Lieferanten nicht bis zum Konsumenten gelangen. Zum Thema Währungsdifferenzen publizierte die Schweizerische Nationalbank (SNB) bereits 2007 eine Studie, die sie wie folgt zusammenfasste: «Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Wechselkursschocks zwar nicht vollständig, aber doch zu einem beträchtlichen Teil auf die Importpreise übertragen werden. Im Vergleich dazu reagieren die Konsumentenpreise nur schwach auf Veränderungen des Wechselkurses.» Dieses Resultat wird nun auch durch die jüngste Studie des Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bestätigt.

Händler im Verhältnis zu den Lieferanten sehr selektiv


Dass Währungsdifferenzen dem Konsumenten gehören, wird kaum jemand bestreiten. Nur sind die Händler im Verhältnis zu den Lieferanten sehr «selektiv». Preisnachlässe werden gerne entgegengenommen, Preisaufschläge hingegen – sei dies in Bezug auf Währungsdifferenzen bei einem schwachen Schweizer Franken oder auf steigende Rohstoffe – kaum akzeptiert. Zudem bestehen, wie die Promarca-interne Umfrage zeigt, zumindest Zweifel, dass gewährte Preisnachlässe auch tatsächlich den Konsumenten weitergegeben werden. Eine nicht unbedeutende Rolle spielt hier die Machtposition der Grossverteiler Migros und Coop, die übrigens unlängst von der Wettbewerbskommission (Weko) als kollektiv marktbeherrschend beurteilt wurden. Nun sollen kartellrechtliche Lösungsinstrumente das Problem der Frankenstärke aus der Welt schaffen. Dabei wird vergessen, dass das Thema Hochpreisinsel kein neues ist und dass die Weko bereits 2004 verschiedene Verfahren gegen Lieferanten wegen angeblich überhöhter Schweizer Preise eröffnet hatte. Bereits damals wurde deutlich, dass das höhere Schweizer Preisniveau nicht auf Kartellrechtverstösse zurückzuführen sind. Tarifäre und regulatorische Umstände waren Hauptursachen für die höheren Preise. Die nun im Schnellschussverfahren mit unzumutbaren Vernehmlassungsfristen vorgeschlagene Revision stellt daher mit Sicherheit kein Mittel dar, um das Währungsproblem zu lösen. Hingegen würde diese Revision eine erhebliche Schlechterstellung der Unternehmen in Verfahren vor der Weko bedeuten. Ausserdem steht sie mit Bezug auf die Beurteilung von Vertikalabreden im Widerspruch zur früher vorgelegten KG-Revisionsvorlage des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements (EVD), die zurzeit ebenfalls parallel hängig ist.

Verlässliche Informationen über Machtverhältnisse zwischen Handel und Herstellern nötig


Es stellt sich nun doch die Frage, ob das Augenmerk des EVD nicht mehr auf die Verhaltensweisen der Detailhändler und deren Machtstellung gerichtet werden sollte. So hat aktuell das Deutsche Bundeskartellamt Untersuchungen eingeleitet, mit dem Ziel, verlässliche Informationen über die Machtverhältnisse zwischen Handel und Herstellern zu sammeln und daraus wettbewerbsrechtliche Erkenntnisse zu gewinnen. Im Vordergrund der Ermittlungen stehen denn auch in einem ersten Teil die Marktstrukturen auf den Beschaffungsmärkten des Lebensmitteleinzelhandels und in einem zweiten Teil wettbewerbsökonomische Einzelheiten, wie etwa der Zusammenhang zwischen Grösse und Einkaufsvorteilen. Vergessen wir nicht, dass in Deutschland immerhin vier Handelsunternehmen 85% des Absatzmarktes vereinen und es in der Schweiz aber gar nur noch zwei sind, die den Handel dominieren. Promarca ist überzeugt, dass eine solche Vorgehensweise zielführender wäre als die aktuellen Vorschläge des Bundesrates, die zum einen keine Lösung für die wirtschaftlichen Probleme der Frankenstärke bieten und zum anderen die Position der Unternehmen in Verfahren von der Weko erheblich verschlechtern würde.

Zitiervorschlag: Anastasia Li-Treyer (2011). Weitergabe von Währungsgewinnen: Auch bei heiklen Themen für Transparenz. Die Volkswirtschaft, 01. November.