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Keine Verschlechterung und Aufweichung des Kartellgesetzes

Zu einer zeitgemässen Wirtschaftspolitik gehört ein wirksames Kartellgesetz. Damit können schädliche Absprachen sowie der Missbrauch von Marktmacht durch Unternehmen bekämpft werden. Allerdings sollte die Bedeutung der Wettbewerbspolitik nicht überschätzt werden. Das zeigt beispielsweise die jüngste Evaluation der Wirkung des Kartellgesetzes durch verschiedene Forschungsinstitute. Die teilweise höheren Preise in der Schweiz gegenüber dem Ausland sind zu einem grossen Teil politisch bedingt, so etwa bei den Landwirtschaftsprodukten (Nahrungsmittel usw.) über Zölle und andere Handelsrestriktionen. Der stark überbewertete Franken ergibt momentan ein etwas verzerrtes Bild. Wenn diese politischen Restriktionen nicht gelockert werden, kann die Wettbewerbskommission (Weko) in diese Produktemärkte nicht eingreifen. Eine Revision des Kartellgesetzes kann das nicht ändern.
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Das Kartellgesetz wurde vor acht Jahren revidiert. Die Erfahrung mit dem neuen Gesetz und die Evaluation durch externe Stellen zeigen, dass die Missbräuche mit dem geltenden Gesetz wirksam bekämpft werden können. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision wird das Kartellgesetz hingegen aufweichen und verschlechtern:

− Indem die Wettbewerbskommission durch ein Bundeswettbewerbsgericht ersetzt wird, werden die Anwälte der Kartelle gestärkt und die Untersuchungsbehörden des Bundes (heute Sekretariat der Weko) geschwächt. Die Kartell-Anwälte sollen vor dem Gericht dem Weko-Sekretariat gleichgestellt werden. Die Folge ist, dass Bussen gegen Kartelle seltener und tiefer ausfallen werden. Die Verfahren werden länger dauern.

− Die an einem Kartell beteiligten Unternehmen sollen in Zukunft so genannte Compliance-Programme als strafmildernd geltend machen können. Das führt zu einem neuen Schlupfloch für Kartelle. Wurde beispielsweise in einer Firma das Management angewiesen, keine Kartelle zu bilden, müsste die Weko tiefere Bussen verhängen. Die Arbeit der Weko wird damit zusätzlich erschwert, indem sie beim Entscheid bzw. bei der Sanktionierung solche Programme berücksichtigen muss. In der Praxis dürfte das zu grossen Schwierigkeiten führen.

− Das generelle Verbot von Vertikalabreden ist volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Durch dieses Verbot werden beispielsweise mehr grosse, integrierte Firmen entstehen, die über das Kartellgesetz nicht belangt werden können (z.B. Produktion, Import und Detailhandel in der gleichen Firma). Gewisse effiziente Vertriebsstrukturen wären nicht mehr möglich. In den Wirtschaftswissenschaften wird deshalb von einem solchen generellen Verbot abgeraten. Empfohlen wird die Einzelfallprüfung, wie sie im heutigen Gesetz verankert ist.

− Mit der neuen Fusionskontrolle würde es einem kleinen Land wie der Schweiz schwerer gemacht, von wirtschaftlichen Grössenvorteilen zu profitieren. Die Schweiz hat einen viel kleineren Binnenmarkt als die EU oder die USA. Dieser Tatsache muss bei der Fusionskontrolle Rechnung getragen werden. Gibt es Missbräuche durch marktmächtige Unternehmen, können diese mit dem heutigen Gesetz bekämpft werden.

Falsche Entwicklungen im Bereich Service public

Im Bereich des Service public hat die Schweizer Wettbewerbspolitik in den letzten Jahren übersteuert und volkswirtschaftlich falsche Entwicklungen anzustossen versucht. Indem die Weko beispielsweise die unkontrollierte Strommarktöffnung vorangetrieben hat, hat sie die sichere und preisgünstige Stromversorgung gefährdet. Und indem sie dem Bund empfohlen hat, bei der öffentlichen Beschaffung Unternehmen mit schlechteren ausländischen Löhnen und Arbeitsbedingungen zuzulassen, hat sie sich über demokratisch legitimierte Grundsätze hinweggesetzt (flankierende Massnahmen). Sollte das Kartellgesetz revidiert werden, muss der Einfluss der Weko in diesen Bereichen eingeschränkt werden. Die Weko hat einen viel zu engen Blick auf diese Bereiche.

Fazit

Mit dem heutigen Kartellgesetz können schädliche Absprachen und der Missbrauch von Marktmacht wirksam bekämpft werden. Die Vorschläge des Bundesrates führen hingegen zu einer Aufweichung des Gesetzes. Deshalb sollte auf eine Revision verzichtet werden. Wenn überhaupt müssten die Eingriffskompetenzen der Weko in den Service public beschränkt werden. Die Preisunterschiede gegenüber dem Ausland sind vor allem die Folge von politischen Regulierungen wie beispielsweise in der Landwirtschaftspolitik. Damit die Preise sinken, müssten diese geändert werden.


Daniel Lampart

Leiter Sekretariat und Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB, Bern


Zitiervorschlag: Lampart, Daniel (2012). Keine Verschlechterung und Aufweichung des Kartellgesetzes. Die Volkswirtschaft, 01. März.