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Orientierung an den Marktbedürfnissen gefordert

Orientierung an den Marktbedürfnissen gefordert

Die Botschaft des Bundesrates zur Agrarpolitik 2014–2017 zeigt eine weitgehend konsequente Weiterführung der Agrarreformen seit den 1990er-Jahren. Die Produktion soll sich verstärkt auf die Bedürfnisse des Marktes ausrichten, und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft werden über Direktzahlungen abgegolten. In diesem Sinne ist die Weiterentwicklung der Direktzahlungen und deren verstärkte Bindung an die Hauptzielsetzungen grundsätzlich zu begrüssen. Die Gewichtung der finanziellen Ausgestattung der einzelnen Instrumente müsste sich allerdings stärker an den Ziellücken der bisherigen Agrarpolitik orientieren. So sind die Versorgungssicherheitsbeiträge eindeutig zu hoch dotiert.

Die landwirtschaftliche Produktion ist in der Schweiz in den letzten Jahren um rund 7% gestiegen. Der Selbstversorgungsgrad bleibt trotz Bevölkerungswachstum stabil bei 62%. Das ist angesichts der geringen Ausstattung der Schweiz mit fruchtbarem Ackerland, der Einbettung inmitten von Europa und tragfähigen internationalen Handelsbeziehungen ein hoher Wert. Die Idee einer produktiven Landwirtschaft muss sich künftig vermehrt an den Bedürfnissen des Marktes und der Zahlungsbereitschaft für spezifische Qualitätsmerkmale orientieren. Dafür sind hohe und unspezifische Versorgungssicherheitsbeiträge ein schlechtes Mittel. Vielmehr müssten die Produktionssystembeiträge zur Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionssysteme weiter ausgebaut werden.

Mehr Beiträge für besonders nachhaltige Produktion


Produktionssystembeiträge sind mit einem ganzbetrieblichen Ansatz und der hohen Eigenverantwortung entlang der Kette am besten geeignet, die Ziele von Ökologie und Markt zu verbinden. Es ist deshalb zu bedauern, dass keine verbindlichen Ziele für den Ausbau des Biolandbaus oder der Mutter-kuhhaltung festgelegt wurden. Besonders nachhaltige Produkte brauchen keinen Schutz durch ein öffentlich-rechtliches Label. Der Täuschungsschutz ist bereits im Lebensmittelgesetz geregelt. Die Rolle des Staates soll sich auf klare Vorgaben zur Reduktion der Umweltbelastung und zur Förderung der ökologischen Leistungen sowie des Tierwohls beschränken. Dass künftig Direktzahlungen generell gekürzt werden können, wenn gegen diese Bestimmungen verstossen wird, ist zu begrüssen. Der Grundsatz der Ernährungssouveränität soll nicht ins Landwirtschaftsgesetz aufgenommen werden, weil die heutige Agrarpolitik mit ihrer multifunktionalen Ausprägung bereits Ausdruck des Volkswillens ist. Es macht aber Sinn, dass dem Bundesrat die Möglichkeit eingeräumt wird, für Kulturen, welche für die Versorgung der Bevölkerung wichtig sind, Beiträge auszurichten. Zu begrüssen ist im Gegenzug, dass für Faserpflanzen zur Energiegewinnung keine Beiträge mehr ausgerichtet werden. Sie haben den Durchbruch am Markt nicht geschafft und konkurrenzieren um den knappen Faktor Boden, ohne einen Beitrag zur Versorgungssicherheit oder Biodiversität zu leisten. Vielmehr ist es ein Gebot der Vernunft, die Raufutterbasis in der Schweiz optimal zu nutzen, anstatt mit importiertem Futtermittel die Milch- und Fleischproduktion in der Schweiz zu maximieren. Die Auszahlung von Tierhalterbeiträgen für Sömmerungsbetriebe oder die Unterstützung von Produktionssystemen auf Raufutterbasis ist deshalb zu begrüssen. Dies gilt auch für den Verzicht auf unspezifische Tierhalterbeiträge sowie auf eine Abstufung von Versorgungssicherheitsbeiträgen nach Tierbesatz. Ein wichtiger Beitrag zur Aufrechterhaltung der Produktionskapazität in der Schweiz ist der verstärkte Schutz des landwirtschaftlichen Kulturlandes, wie er auch im Rahmen der laufenden Teilrevision des Raumplanungsgesetzes angestrebt wird. Es ist nur folgerichtig, dass künftig keine Direktzahlungen mehr für die Bewirtschaftung von rechtskräftig ausgeschiedenem Bauland ausgerichtet werden.

Wertschöpfung anstatt produzierte Kalorien


Die Agrarpolitik 2014-2017 wurde nicht zuletzt in Hinblick auf ein mögliches Freihandelsabkommen mit der EU konzipiert. Der Finanzrahmen ist entsprechend grosszügig ausgefallen. Angesichts der ungeklärten institutionellen Fragen rückt aber ein solches Abkommen in weite Ferne. Dennoch ist zu erwarten, dass der Schutz an der Grenze im Rahmen verschiedener bilateraler Abkommen weiter bröckeln wird. Der Steigerung der Produktivität entlang der ganzen Kette und der sorgfältigen Abstimmung des Angebots auf die Nachfrage kommen deshalb weiterhin grosse Bedeutung zu. Eine «produzierende Landwirtschaft» hat sich an der Wertschöpfung in der Schweiz und nicht an der Zahl der produzierten Kalorien zu messen. Die Wertschöpfung lässt sich insgesamt mit Wettbewerb, Innovation und internationaler Arbeitsteilung steigern. Dies müssen die Eckpfeiler einer marktgerechten Qualitätsstrategie für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft bleiben. m

Zitiervorschlag: Sibyl Anwander (2012). Orientierung an den Marktbedürfnissen gefordert. Die Volkswirtschaft, 01. April.