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Tätigkeit der öffentlichen Einigungsstellen im Jahr 2011

Auf Gesuch hin können die eid­genössische Einigungsstelle und die kantonalen Einigungsämter in kollektiven Arbeitsstreitigkeiten vermitteln. Dabei findet keine Zwangsschlichtung statt, d.h. ein Vermittlungsvorschlag kann von den Verbänden abgelehnt werden. In der Praxis geht es meist um die Erneuerung oder den Abschluss eines neuen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) oder um Lohnfragen.

Die Tätigkeit der Einigungsstelle ist als Dienstleistung des Staates zugunsten der Verbände zu verstehen. Sozialpartnern, die kollektive Arbeitsstreitigkeiten auf dem Verhandlungswege nicht beilegen können, wird ein Gesprächsforum zur Verfügung gestellt. Staatliche Vermittlungsversuche erfolgen, wenn dies gewünscht wird. Wenn es von ­beiden Parteien verlangt wird, kann die ­Einigungsstelle auch ein verbindliches ­Urteil fällen.Gemessen an der Zahl bestehender kollektiver Arbeitsverträge und aufgetretener Konfliktfälle wurden diese Einigungsstellen eher selten angerufen, wobei dies von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich ist.

Kantonale Einigungsämter


Während der Berichtsperiode 2011 wurden insgesamt 25 Vermittlungs- und Schiedsverfahren (im Vorjahr 28) durchgeführt. 23 Vermittlungsverfahren (im Vorjahr 27) kamen zur Durchführung: 2 von Amtes wegen, 13 auf Antrag der Arbeitgeber, 8 auf Antrag der Arbeitnehmer und 0 auf gemeinsamen Antrag der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 2 Schiedsverfahren (im Vorjahr 1) kamen zur Durchführung: 1 auf Antrag der Parteien zur Fortsetzung des Vermittlungsverfahrens und 1 aufgrund von im Gesamtarbeitsvertrag vorgesehener Schiedsklausel. Die 25 Verfahren verteilen sich wie folgt auf die Kantone: Bern 8, Baselland 1, Freiburg 1, Genf 9, Waadt 4, Wallis 1, Zürich 1.Zustande gekommene Einigungen wurden 10 gemeldet (im Vorjahr 26): 5 durch unmittelbare Verständigung der Parteien im Verlauf der Einigungs- und Schiedsverhandlungen, 
4 durch Annahme des Vermittlungsvorschlages des Einigungsamtes und 1 durch Schiedsspruch des Einigungsamtes.Nicht zustande gekommene Einigungen wurden insgesamt 14 gemeldet (im Vorjahr 3): 8 durch Ablehnung des Vermittlungsgesuches durch das Amt, 3 durch Ablehnung des Vermittlungsvorschlages durch Arbeitgeber, 2 durch Ablehnung des Vermittlungs­vorschlages durch Arbeitnehmer und 1 durch Ablehnung des Vermittlungsvorschlages durch beide Parteien. Von diesen kollektiven Streitigkeiten waren 62 (im Vorjahr 74) Betriebe mit insgesamt 3624 (im Vorjahr 12 020) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern betroffen. In 2 (im Vorjahr 6) der von den kantonalen Einigungsstellen gemeldeten Fällen kam es zu Kollektivstreitigkeiten mit Streik.

Wirtschaftsbranchen / Kantone


Die insgesamt 25 Vermittlungs- und Schiedsverfahren verteilen sich folgendermassen auf die Wirtschaftszweige und Kantone:– Schreiner, Tischler-Handwerk, Zimmerei: BernTiefbau: Bern 4;– Baunebengewerbe: Baselland 1; – Forstwirtschaft: Fribourg 1;– Kinos: Genf 1;– Alterspflegeheim: Genf 1;– Herstellung von Instrumenten und Mess­geräten: Genf 1;– Reinigung: Genf 2;– Nebendienste des Luftverkehrs: Genf 2;– Catering: Genf 1;– Universität: Genf 1;– Detailhandel: Waadt 1;– Maschinenindustrie: Waadt 1;– Medizin: Waadt 1;– Öffentlicher Verkehr: Waad 1;– Papierprodukte Aufkleber: Wallis 1;– Luftfahrt: Zürich 1.Streitgegenstände bildeten die Verletzung des GAV (Konventionalstrafe) (8), die Erneuerung oder den Abschluss eines GAV (3), GAV-Verhandlungen (1), weitere Fragen zum GAV (3), die Kündigung von Gewerkschaftsvertretern (2), Kündigung/Videoüberwachung (1), Massenentlassung (1), Lohn (1), Gratifikation (1), weitere Fragen zum Arbeitsverhältnis (4).

Eidgenössische Einigungsstelle


Die eidgenössische Einigungsstelle wurde im Jahr 2011 nicht eingesetzt (im Vorjahr ebenfalls nicht).

Zitiervorschlag: Maria-Luisa Sestito (2012). Tätigkeit der öffentlichen Einigungsstellen im Jahr 2011. Die Volkswirtschaft, 01. November.