Seit Anfang 2012 wird das Ursprungsland anstelle des Erzeugungslandes in der Aussenhandelsstatistik ausgewiesen. Diese Umstellung hat unter anderem zur Folge, dass niederländische Kokosnussimporte aus der Statistik verschwinden, die Handelsbilanz mit China negativ wird, Spanien in die Top 10 der bedeutendsten Lieferländer der Schweiz vorrückt und aus deutschen Kleidungsstücken türkische werden. Trotz einzelner Verschiebungen ändert sich aber durch den Wechsel an den grossen Gewichten des schweizerischen Aussenhandels nicht sehr viel.
Vom Erzeugungs- zum Ursprungsland
Laut Datenbank der Schweizer Aussenhandelsstatistik Swiss-Impex
Vgl. http://www.swiss-impex.admin.ch deckte unser Land seinen Bedarf an Kokosnüssen bis 2011 zu etwa 30% aus den Niederlanden. Ab 01.01.2012 fallen die Niederlande ganz aus der Liste der Kokosnusslieferanten (siehe Grafik 1). Hingegen nehmen die Importe aus der Elfenbeinküste rasant zu. Diese Verschiebung bei den Kokosnussimporten liegt daran, dass seit 2012 das Ursprungsland anstelle des Erzeugungslandes in der Aussenhandelsstatistik ausgewiesen wird. Das Erzeugungsland bezeichnete das Land, in welchem ein Produkt vor der Einfuhr in der Schweiz im freien Verkehr war. Das Produkt kann entweder in diesem Land hergestellt worden oder durch definitive Veranlagung oder zollfreie Zulassung in den freien Verkehr gelangt sein. Das Ursprungsland bezeichnet hingegen jenes Land, in dem die Ware vollständig gewonnen oder überwiegend hergestellt wurde. Neu wird zusätzlich das Versendungsland erhoben, also das Land, aus welchem eine Ware für den Import in die Schweiz versandt wurde. Es wird jedoch nicht in der Statistik veröffentlicht.Die Umstellung kann auf einige sehr eng definierte Produktgruppen – wie Kokosnüsse – einen grossen Einfluss haben und auch die Importergebnisse einiger Länder sichtbar ändern. Dennoch bleiben viele Importe untangiert: Bei 69% der Sendungen, welche wertmässig 92% der Importe repräsentieren, ändert sich nichts. Bei ihnen stimmen Erzeugungs- und Ursprungsland überein. Das Gesamttotal der Importe pro Periode bleibt unverändert. Es liegt für das Jahr 2012 – unter Ausschluss der Edelmetalle, der Edel- und Schmucksteine sowie der Kunstgegenstände und Antiquitäten – bei 177 Mrd. Franken. Ebenfalls nicht berührt von den Änderungen sind die Exportstatistiken der Schweiz. Hier wird weiterhin das Endbestimmungsland einer Ware erfasst und ausgewiesen.Mit der Umstellung kommt die Schweiz einer Verpflichtung im Rahmen des bilateralen Statistikabkommens nach, die eine Angleichung der Statistiken der Schweiz an jene der EU vorsieht (siehe Kasten 1
Bilaterales Statistikabkommen mit der EU
Das «Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik» wurde im Oktober 2004 abgeschlossen. Es hat zum Ziel, die Statistiken der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft, respektive der EU, einander anzugleichen. Das Herzstück des Abkommens bildet die Übermittlung statistischer Daten aus der Schweiz an die EU Statistikbehörde Eurostat.
Für die Umsetzung des Kapitels Aussenhandelsstatistik (und von weiteren, auf dem Abkommen basierenden Beschlüssen) waren neben dem Wechsel vom Erzeugungsland- zum Ursprungslandprinzip einige weitere Anpassungen nötig. Beispielsweise sind neu in den Zollanmeldungen zusätzliche Rechnungswährungen zulässig.
). Ausserdem folgt die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) mit dieser Umstellung den Empfehlungen der UNO, welche der schweizerischen Aussenhandelsstatistik in Methodik- und Definitionsfragen als Richtschnur dienen.
Ausnahmefälle beim Ursprungslandprinzip
Das Ursprungslandprinzip kennt zwei Ausnahmen:
- Einerseits ist bei Produkten, deren Ursprungsland Mitglied einer Zollunion ist, nicht immer das konkrete Land bekannt, in welchem die Wertschöpfung stattgefunden hat. Dies resultiert aus dem freien Verkehr innerhalb der Union. Beispielsweise ist es für Zwischenhändler, die Waren aus der EU in die Schweiz liefern, ausreichend zu wissen, dass ein Produkt aus der EU stammt, ohne dessen genauen Ursprung zu kennen. Daher wird beim Grenzübertritt das Ursprungsland innerhalb der EU (oder anderer Zollunionen) nur angegeben, sofern es bekannt ist. Andernfalls ist es aber zulässig, stattdessen das Versendungsland anzugeben, welches zwangsläufig in derselben Zollunion liegt.
- Bei der zweiten Ausnahme handelt es sich um in der Schweiz produzierte Güter, welche exportiert und später wiederum importiert werden. Dies trifft beispielsweise auf Retourwaren zu. Auch in diesem Fall tritt das Versendungsland anstelle des Ursprungslandprinzips.
Zunehmende Bedeutung von Asien und Amerika als Lieferländer der Schweiz
Durch die Umstellung ändert sich die geografische Verteilung der Schweizer Importe und damit die Bedeutung einiger Länder als Lieferanten. Neu werden Deutschland pro Jahr 52 Mrd. Franken Importe zugeschrieben statt der 57 Mrd. Franken, die nach dem Erzeugungslandprinzip angefallen wären. Dies entspricht einem Minus von 7%. Deutschland liefert nach neuer Definition 31% statt 33% der Schweizer Einfuhren, verbleibt in der Rangliste der Lieferanten aber unangefochten auf der Spitzenposition. Die Niederlande büssen einen Viertel der Importe ein und figurieren nach dem Wechsel mit 2 Mrd. Franken weniger in der schweizerischen Importstatistik als zuvor. Die Niederlande fallen zugleich von Rang fünf der bedeutendsten Liefernationen der Schweiz auf Rang acht. Um die Hälfte mehr Waren als bisher werden in der Statistik neu mit «made in China» ausgewiesen: Ab 2012 kommen für 9 Mrd. Franken statt 6 Mrd. Franken Importe aus China, welches neu für 5% statt 3% der Lieferungen in die Schweiz verantwortlich ist. Bei unveränderten Exporten in das Reich der Mitte bedeutet dies ausserdem eine Umkehr des Handelsbilanzsaldos: Anstelle eines Überschusses resultiert neu ein Defizit. Aus den USA stammen 1,5 Mrd. Franken mehr Importe als bisher ausgewiesen.Geografisch lässt sich also vereinfacht sagen: Mit grösserer Entfernung zu einem Handelspartner steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Teil des Handels nicht auf direktem Weg stattfindet und daher die Importzahlen durch den Wechsel deutlich höher liegen. Am kräftigsten steigen die ausgewiesenen Importe aus Nordostasien, Nordamerika und Südosteuropa an. Doch auch für Afrika, Südostasien, Süd- und Zentralasien, Lateinamerika und selbst für Mittel- und Osteuropa ergeben sich Importzahlen, welche die bisherigen um 11% bis 16% übertreffen. Beispielsweise nehmen die in der Statistik verzeichneten Importe aus der Türkei um die Hälfte zu, weil bisher besonders Kleider und Textilien indirekt in die Schweiz gelangten. Die einzige Region mit geringeren Importen ist Westeuropa. Dies liegt daran, dass die indirekten Importe häufig über die Nachbarländer stattfinden sowie über Länder, welche nahe gelegene, grosse Häfen und Logistikzentren beheimaten. Komplizierter ist die Lage bei Ländern am Rande der EU, wie etwa im Fall von Polen oder dem Vereinigten Königreich. Hier hat die Umstellung in verschiedenen Branchen gegenläufige Auswirkungen. Im Vereinigten Königreich resultiert in den Sektoren Fahrzeuge und Chemikalien eine Zunahme, in allen anderen betroffenen Sektoren hingegen eine Abnahme.
Stärkste Effekte bei Bekleidung und Maschinen
Bei wie vielen Waren Ursprung und Erzeugung nicht übereinstimmen und entsprechend eine Umteilung stattfindet, ist je nach Warengruppe sehr unterschiedlich und hängt auch von Produkteigenschaften und Gegebenheiten des Marktes ab. Bei den Energieträgern, die fast ausschliesslich durch Pipelines geliefert werden, liegt der entsprechende Anteil bei unter 1%. Unter 4% liegen die Veränderungen bei den Metallen sowie Steinen und Erden (wo längere Transportwege relativ hohe Kosten verursachen), im Markt für land- und forstwirtschaftliche Produkte, bei Uhren und Bijouterie sowie bei Papier- und grafischen Erzeugnissen. Jeweils für einen Viertel der Beträge, die einem anderen Land als bisher zugeschrieben werden, sind die Gruppen Bekleidung, Textilien und Schuhe einerseits sowie Maschinen, Apparate und Elektronik andererseits verantwortlich. Bei ersterer betrifft es wertmässig 28% der Importe, bei denen bisher das Etikett und die Statistik nicht übereinstimmten. So verdoppeln sich in dieser Kategorie die Lieferungen aus verschiedenen wichtigen Bezugsländern durch den Systemwechsel. Für China macht dies ein Plus von 1 Mrd. Franken aus; auf der Gegenseite steht Deutschland mit einem Minus von 1,5 Mrd. Franken. Auch bei der bedeutenderen Gruppe Maschinen zeigt sich ein ähnliches Bild.
Konform und aussagekräftiger
Die Anpassung der publizierten Importdaten anhand des Ursprungslandprinzips erlaubt in einer vernetzten und integrierten Welt einen besseren Überblick über die tatsächliche Bedeutung einzelner Handelspartner. Insbesondere kann eine Tendenz zur Überzeichnung der Importvolumen aus Nachbarländern und grossen Handelshäfen ebenso vermieden werden, wie die entsprechende Unterschätzung der Lieferungen aus weiter entfernten Volkswirtschaften. Es kommt jedoch durch die Neuerung zu Verzerrungen, insbesondere in den jährlichen Veränderungsraten für 2012, in welchen einmalig Zahlen des Erzeugungslandes mit Daten des Ursprungslandes verglichen werden müssen.Mit der Anpassung harmonisiert die Schweizer Aussenhandelsstatistik noch stärker mit international gebräuchlichen Methoden. Die Symmetrie der Importdaten mit jenen Zahlen, welche beim jeweiligen Handelspartner als Exporte aufgezeichnet werden, nimmt zu, da hier üblicherweise das Endbestimmungsland aufgezeichnet wird.
Grafik 1: «Kokosnussimporte aus den Niederlanden und der Elfenbeinküste, 2009–2012»
Grafik 2: «Schweizer Importe»
Tabelle 1: «Hauptlieferanten der Schweiz»
Tabelle 2: «Importe in die Schweiz nach Erzeugungs- und Ursprungsland»
Tabelle 3: «Vergleich von Erzeugungs- und Ursprungsländern in den zwei am stärksten betroffenen Branchen»
Kasten 1: Bilaterales Statistikabkommen mit der EU
Bilaterales Statistikabkommen mit der EU
Das «Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik» wurde im Oktober 2004 abgeschlossen. Es hat zum Ziel, die Statistiken der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft, respektive der EU, einander anzugleichen. Das Herzstück des Abkommens bildet die Übermittlung statistischer Daten aus der Schweiz an die EU Statistikbehörde Eurostat.
Für die Umsetzung des Kapitels Aussenhandelsstatistik (und von weiteren, auf dem Abkommen basierenden Beschlüssen) waren neben dem Wechsel vom Erzeugungsland- zum Ursprungslandprinzip einige weitere Anpassungen nötig. Beispielsweise sind neu in den Zollanmeldungen zusätzliche Rechnungswährungen zulässig.