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Die Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken im Jahre 2012

Die Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken im Jahre 2012

Das Jahr 2012 stand ganz unter dem Zeichen der am 1.April 2012 in Kraft getretenen Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs (UWG). Aufgrund der Erweiterung des Klagerechts des Bundes, der neu auch bei Binnensachverhalten inter­venieren kann, haben die beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) eingehenden Beschwerden markant zugenommen. Um die im deutschen Sprachraum stattfindenden grenzüberschreitenden unlauteren Geschäftspraktiken besser bekämpfen zu können, ­haben Fachexpertengespräche zwischen den betroffenen deutschsprachigen Ländern stattgefunden. Und in Zusammen­arbeit mit andern Partnern wurde der Wegweiser Online-Shopping lanciert.

Markante Erhöhung der Beschwerden


Im Jahre 2012 hat das Seco total 3611 Beschwerden wegen unlauterer Geschäftspraktiken erhalten. Somit hat sich die Anzahl Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr () vervierfacht (siehe Grafik 1). Grund dafür ist die markante Zunahme der Beschwerden aus dem Inland, welche auf die Ausdehnung des Klagerechts des Bundes für Binnensachverhalte zurückzuführen ist. Seit dem 1. April 2012 kann neu gegen unlautere Geschäftspraktiken vorgegangen werden, wenn Schweizer Unternehmen oder Konsumentinnen und Konsumenten Opfer von dubiosen Machenschaften sind. Vor dem Inkrafttreten der Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschränkte sich das Klagerecht auf grenzüberschreitende Fälle. Das Seco konnte nur klagen, wenn sich die in ihren wirtschaftlichen Interessen betroffenen Personen im Ausland befanden.
Siehe hierzu ausführlich den Artikel von Barman in: Die Volkswirtschaft 7/8-2012, S. 51 ff. Da nunmehr auch für Inländer gegen unlautere Geschäftspraktiken vorgegangen werden kann, wenn eine grössere Anzahl von Personen betroffen ist, liegt es auf der Hand, dass vermehrt Beschwerden aus dem Inland eingegangen sind. Die Allgemeinheit erwartet zurecht ein Einschreiten, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Insgesamt haben die Beschwerden aus dem Inland von 147 auf 3410 Beschwerden zugenommen.

Die Beschwerden im Einzelnen


Nebst 3410 Beschwerden aus dem Inland hat das Seco 201 Beschwerden aus dem Ausland erhalten. Von den total 3611 Beschwerden stammen 3149 von Konsumentinnen und Konsumenten sowie 462 von Unternehmen (Grafik 2). Mit 2107 Beschwerden besonders betroffen waren die unerbetenen Werbeanrufe trotz Sterneintrag im Telefonbuch. An zweiter Stelle folgen mit 564 Beschwerden die Werbefahrten bzw. Werbe­veranstaltungen und an dritter Stelle mit 419 Beschwerden der Registerhandel (Grafik 3).

Die besondere Problematik der ­uner­betenen Werbeanrufe


Frappant ist die Vielzahl an Beschwerden im Bereich der unerbetenen Werbeanrufe, die gleichsam wie Pilze aus dem Boden geschossen sind. Diesbezüglich gibt es eine ganz simple Erklärung: Die unerbetenen Werbeanrufe sind seit mehreren Jahren ein grosses Ärgernis, unter dem weite Bevölkerungskreise leiden. Deshalb hat das Parlament anlässlich der Beratungen in der Herbstsession 2010 im Ständerat die UWG-Novelle mit einer neuen Spezialbestimmung (Art. 3 Abs. 1 lit. u UWG) angereichert und insoweit unerbetene Werbeanrufe auf Antrag für strafbar erklärt. Allerdings wurden dadurch in der Bevölkerung Erwartungen geweckt, die bis heute nicht erfüllt werden konnten. Die Praxis hat gezeigt, dass es aus verschiedenen Gründen äusserst schwierig ist, der unerbetenen Werbeanrufe Herr zu werden. In vielen Fällen steht die Identität des anrufenden Werbeunternehmens nicht fest. Ferner wechseln die anrufenden Werbeunternehmen offensichtlich regelmässig ihre Rufnummer. Dies hat zur Folge, dass dem Seco viele Beschwerden vorliegen; allerdings ist es pro Rufnummer nur eine ein­zige Beschwerde. Um aber gegen das verantwortliche Unternehmen bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft klagen zu können und im Kollektivinteresse tätig zu werden, müssten die verschiedenen Ruf­nummern dem verantwortlichen Werbeunternehmen zugeordnet werden können. Im Gegensatz beispielsweise zur Polizei oder der Staatsanwaltschaft kommt dem Seco nicht die Kompetenz zu, die Identität anonym anrufender Werbeunternehmen beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF
Vgl. http://www.li.admin.ch, Dienst ÜPF.) in Erfahrung zu bringen. Dies dürfte sich mit der Gesamtrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) ändern.
Der Bundesrat hat die Botschaft für die erforderliche ­Gesetzesrevision am 27. Februar 2013 verabschiedet und ans Parlament überwiesen; vgl. Medienmitteilung des EJPD auf http://www.bj.admin.ch: «Überwachung des Fernmeldeverkehrs: Zeitgemässe und klare Rechtsgrundlage». Art. 15 Abs. 2 lit. b des Gesetzesentwurfs sieht vor, dass dem Seco neu die Befugnis zukäme, bei anonymen Werbeanrufen Auskunft über die Identität des anrufenden Werbeunternehmens zu erhalten. Ob diese Gesetzesrevision, die wohl erst in zwei bis drei Jahren in Kraft treten wird, sämtliche Probleme zu lösen vermag, wird die Zukunft weisen. Eine findige Konsumentenorganisation hat versucht, in Zusammenarbeit mit einer Datenverarbeitungsfirma diesem Ärgernis durch einen technischen Lösungsansatz zu begegnen: Ein kleines Kästchen, das dem Telefonapparat angeschlossen werden kann, blockiert unerwünschte Anrufe nach zweimaligem Klingeln und teilt den Telefonverkäufern mit, ihr Anruf sei unerwünscht.
Siehe beispielsweise Artikel des Tagesanzeigers vom 29.November 2012: «Nun gibt es ein Mittel gegen un­erwünschte Anrufe». Diese durchaus begrüssenswerte Massnahme hat aber ebenfalls zu keiner Abnahme der eingegangenen Beschwerden geführt.

Die Interventionen des Seco


Bevor das Seco Straf- oder Zivilklage einreicht, versendet es dem betroffenen Unternehmen vorab grundsätzlich immer ein Warnschreiben, in welchem es dieses auffordert, sich innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu verpflichten, die beanstandeten Geschäftspraktiken zu unterlassen (Abgabe einer verbindlichen Unterlassungserklärung). Erst wenn diesen sogenannten Abmahnschreiben kein Erfolg beschieden ist, kommt es zum Gang vor Gericht. Im Jahre 2012 sind 42 Unternehmen wegen unlauterer Geschäftspraktiken abgemahnt worden. In vielen Fällen bewirkte die Abmahnung, dass die betroffenen Unternehmen die beanstandeten Geschäftspraktiken einstellten. In 14 Fällen kam das Seco nicht umhin, bei den zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaften Strafklage einzureichen. Dabei wurden 6 Unternehmen eingeklagt, die unerbetene Werbeanrufe tätigten. Weiter wurde gegen drei Adressbuchschwindler, drei (Schein-)Firmen im Bereich Werbefahrten, ein Schneeballsystem und einen mit Gewinnversprechen operierenden Versandhändler geklagt. Die erhobenen Strafklagen hatten zur Folge, dass im November 2012 im Bereich der Werbefahrten zwei Strafbefehle ausgesprochen wurden, die in der Zwischenzeit in Rechtskraft erwachsen sind. In einem weiteren Fall wurde das Verfahren mangels Täterschaft in der Schweiz eingestellt. Die übrigen Strafverfahren sind immer noch hängig. Ferner hat das Seco auch von seinem neuen Recht Gebrauch gemacht, die Öffentlichkeit unter Nennung der Firmennamen vor unlauteren Geschäftspraktiken zu warnen. In einer Pressemitteilung vom Oktober 2012 wurden 10 Firmen genannt (darunter auch Scheinfirmen), welche per Faxschreiben hiesige Unternehmen auffordern, sich in ein (privates) Register eintragen zu lassen. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass die Unterzeichnung und Retournierung der ­Faxmitteilung den Abschluss eines mehrjährigen Vertrags mit erheblichen Kosten zur Folge habe und die in Frage stehenden Geschäftspraktiken offensichtlich lauterkeitswidrig seien.
Pressemitteilung des Seco vom 23.Oktober 2012: ­«Warnung vor Adressbuchschwindel».

Fachexpertengespräche deutsch­sprachiger Länder in Bern


Unlautere Geschäftspraktiken werden seit jeher auch grenzüberschreitend begangen und enden somit nicht vor den Landesgrenzen. Schwindler orientieren sich vornehmlich an den Sprachräumen und versuchen durch grenzüberschreitende Aktivitäten, die jeweils nur für ihr eigenes Land zuständigen Justizbehörden zu umgehen. Beispielsweise kann es vorkommen, dass Werbeschreiben für die Anmeldung an einer Kaffee- bzw. Werbefahrt von Deutschland aus versendet ­werden, die Rücksendungen dann an ein Postfach in Österreich zu adressieren sind und die Werbefahrt letztlich in der Schweiz stattfindet. Nebst Werbefahrten werden im deutschen Sprachraum Internetbetrügereien begangen und auch unerbetene Werbeanrufe getätigt. Um in diesem Bereich den Erfahrungsaustausch und die Bekämpfung solcher Praktiken international verbessern zu können, hat Österreich im Jahr 2011 Fachexpertengespräche zu diesen Themen lanciert. Im September 2012 trat das Seco als Gastgeber und Organisator des Symposiums auf. Die Fachexpertengespräche fanden namentlich in Form von Workshops statt und wurden je von einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Seco geleitet. Teilgenommen an diesen Gesprächen haben – nebst der Schweiz – Deutschland, Österreich, Liechtenstein, die Niederlande und das Südtirol. Weitere Veranstaltungen sind geplant.

Lancierung des Wegweisers ­Online-Shopping


Vor dem Hintergrund seiner Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz aus dem Jahre 2006 hat der Bundesrat am 5. Dezember 2008 das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) beauftragt, zusammen mit andern Bundesstellen und Partnern ein Konzept für einen sicherheitsbewussten und rechtskonformen Umgang mit den Infor­mations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu erstellen. Das am 11. Juni 2010 vom Bundesrat verabschiedete Konzept sah di­verse Massnahmen vor, namentlich die Schaffung eines Wegweisers in der Form einer Website, der über das Online-Shopping aufklärt.
Siehe hierzu auch http://www.bakom.admin.ch, Themen, ­Informationsgesellschaft, Sicherheit und Vertrauen. Dieser Wegweiser wurde unter der ­Federführung des Seco und des Büros für Konsumentenfragen in Zusammenarbeit mit andern Bundesstellen, den Konsumentenorganisationen sowie weiteren Partnern
Bundesamt für Kommunikation (Bakom), Bundesamt für Justiz (BJ), Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (Edöb), Eidgenössische Zollverwaltung (EZV), Bundesamt für Polizei (Fedpol), Fédération Romande des Consommateurs (FRC) in Vertretung der ­Allianz der Konsumentenschutzorganisationen, Hochschule Luzern, Eidgenössisches Institut für Geistiges ­Eigentum (IGE), Konsumentenforum (KF), Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität ­(Kobik), Melde- und Analysestelle Informationssicherung (Melani), Preisüberwachung (PUE), Schweizer Plattform gegen Fälschung und Piraterie (Stop Piracy), Swissmedic. erstellt und exakt am Welttag der Konsumentenrechte am 15. März 2012 lanciert. Der «Wegweiser Online-Shopping» kann unter http://www.ecommerceguide.ch abgerufen werden. Er zeigt auf, wie der Benutzer An­gebote im Internet sinnvoll und auch ver­antwortungsbewusst nutzen kann. Dadurch leistet er einen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit und des Vertrauens in den E-Commerce und stärkt das in diesem Bereich bestehende Wachstumspotenzial. Visuell lehnt sich der Wegweiser an die in der Bevölkerung bekannten und auch populären gelben Wanderwege an: Die mit Onlinekauf, Geistiges Eigentum, Datenschutz, Sicherheit und Zollabfertigung angeschriebenen Wanderwege geben gleichermassen die Marschrichtung vor. Sie führen nach einem kurzen Einführungstext auf die Web­seiten der verschiedenen Bundesstellen, Konsumentenorganisationen und der übrigen Partner mit detaillierten Angaben zu folgenden Fragen:

  • Worauf ist beim Onlinekauf besonders zu achten?
  • Wie werden Markenfälschungen und Internetfallen erkannt?
  • Worauf muss beim Bezug von Musik, Filmen und Software aus dem Internet geachtet werden?
  • Warum muss der Käufer in der Schweiz Zollgebühren bezahlen, wenn er Waren aus dem Ausland gekauft hat?
  • Wie soll mit vertraulichen Daten umgegangen werden?


Da der Wegweiser praktische Typs für den Online-Kauf enthält, ist er nur in digitaler Form vorhanden. Er wird jährlich an die rasante Entwicklung im digitalen Bereich angepasst.

Grafik 1: «Beschwerden nach In- und Ausland, 2008–2012»

Grafik 2: «Beschwerden nach Unternehmen und Konsumenten, 2008–2012»

Grafik 3: «Beschwerden nach Sachbereichen, 2012»

Grafik 4: «Beschwerden nach Branchen, 2008–2012»

Zitiervorschlag: Philippe Barman (2013). Die Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken im Jahre 2012. Die Volkswirtschaft, 01. Mai.