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Wird die Wertschöpfung der Kreditinstitute 
ausgewiesen?

Der vorliegende Beitrag diskutiert konzeptionelle Probleme im Zusammenhang mit der Quantifizierung des Produktionswerts sogenannter unterstellter Bankdienstleistungen (Fisim). Der aktuelle Modus, Risikoprämien als Teil der unterstellten Bankgebühr in den Produktionskonten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) zu berücksichtigen, widerspricht der eigentlichen Systematik der VGR und ist ökonomisch wenig überzeugend. Diese Praxis führt unter anderem dazu, dass die Wertschöpfung im institutionellen Sektor Kreditinstitute zu hoch und in anderen institu­tionellen Sektoren tendenziell zu tief ausgewiesen wird.
Der vorliegende Beitrag fasst Ergebnisse einer Studie im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zusammen (vgl. Kellermann und Schlag, 2013).

«Die Messung der Produktion von Banken und finanziellen Kapitalgesellschaften stellt für die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung eine grosse Herausforderung dar».
Vgl. BFS (2003), S.16. Diese Auffassung wird nicht nur vom Bundesamt für Statistik (BFS) vertreten, sondern international geteilt. So setzten u. a. ­Eurostat, OECD, Europäische Zentralbank und die Vereinten Nationen verschiedene Arbeitsgruppen ein, die den Bestimmungsmodus der Bruttowertschöpfung von Kreditinstituten kritisch reflektieren sollen.
Vgl. ISWGNA Fisim Task Force (2011). Die Diskussion hat dabei eine technische, konzeptionelle, theo­retische und politische Dimension.
Vgl. Zieschang (2012). Tatsächlich liefert die VGR nicht immer vollständig plausible Ergebnisse, was Höhe und zyklischen Verlauf der Wertschöpfung der Kreditinstitute anbelangt.
Vgl. Haldane et al. (2010), Kellermann und Schlag (2013).

Komponenten des Produktionswerts der Kreditinstitute


Die VGR ist ein in der Wirtschaftspolitik viel gebrauchtes Evaluations- und Diagnoseinstrument. Nicht selten werden einzelne Aggregate der VGR als Indikator der volkswirtschaftlichen Bedeutung eines Sektors oder einer Branche herangezogen. Dies gilt insbesondere für die sektorale Bruttowertschöpfung (BWS), die den Beitrag der institutionellen Sektoren zur gesamtwirtschaftlichen Produktion misst. In der Schweiz hat sich die BWS der Kreditinstitute in den vergangenen Dekaden sehr dynamisch und weit überdurchschnittlich entwickelt. Ihr Anteil am Bruttoinlandprodukt (BIP) betrug im Jahr 1990 3,8% und stieg bis 2007 auf 8,8% an (siehe Grafik 1).
Die Kritik an der herrschenden Fisim-Praxis ist nicht als Kritik an der Einkommenshöhe oder -entwicklung im Sektor Kreditinstitute zu verstehen. Bemängelt wird, wie diese Einkommen im System der VGR als Wertschöpfung deklariert werden. Diese Entwicklung geht beinahe vollständig auf die Expansion der Nettobetriebsüberschüsse in den 1990er-Jahren zurück. Die in den Kreditinstituten entstandenen Arbeitnehmerentgelte bleiben mit einem Anteil zwischen 3,5% und 4% am BIP dagegen relativ stabil. Ähnliches gilt für den Wertschöpfungsanteil der Versicherungs­gesellschaften, der zwischen 1990 und 2007 leicht von 3,5% auf 4,3% am BIP zunimmt.Die BWS entspricht der Differenz aus Produktionswert und Vorleistungen. Im Sektor Kreditinstitute setzt sich der Produktionswert zusammen aus den Gebühren aus Kommissionsgeschäften (Financial Intermediation Services Directly Measured, FISDM) und den unterstellten Bankgebühren (Financial Intermediation Services Indirectly Mea­sured, Fisim). Die Erfassung der FISDM ist vergleichsweise unproblematisch (siehe Kasten 1

FISDM


Die Financial Intermediation Services Directly Measured (FISDM) erfassen Leistungen der Kreditinstitute, die vom Kunden direkt bezahlt werden. Hierzu zählen Kommissionen wie Courtagen für Kundengeschäfte im Handel, Gebühren beim Zahlungsverkehr, Depot- und Treuhandgebühren sowie Gebühren für die Ver­mögensverwaltung. Grafik 1 zeigt, dass der FISDM-Anteil am Produktionswert der Schweizer ­Finanzintermediäre in den Jahren 1995-2007 von 47% auf 66% zugenommen hat. Er ist im internationalen Vergleich relativ hoch. In den Niederlanden, Finnland, Spanien und Deutschland machen Kommissionen nur ca. 30% des Produktionswerts der Kreditinstitute aus. Im Vereinigten Königreich sind es 50%, in Italien 66% und in Luxemburg 70%.

). Schwieriger ist hingegen die Bestimmung der Fisim, d.h. des Produktionswerts, der sich aus der finanziellen Mittlertätigkeit der Kreditinstitute ergibt. Diese «traditionellen Finanzdienstleistungen» bestehen letztlich darin, «Einlagen von Ein­heiten entgegenzunehmen […] und diese anschliessend an andere Einheiten auszuleihen.»
Vgl. Europäische Komission (2010), ESVG 2010, § 14.01. Sie generieren keinen Umsatz im engeren Sinne und müssen in der VGR durch ein spezifisches Verfahren indirekt bestimmt werden.

Bestimmung der Fisim


Ein einfaches Schema erlaubt, die Grundzüge des VGR-Konzepts zur Ermittlung der Fisim darzustellen (siehe Grafik 2). Ausgangspunkt bilden die Fisim-relevanten Finanzinstrumente auf der Aktiv- und Passivseite der Bankbilanz. Sie werden mit E für Einlagen und K für Kreditinstrumente bezeichnet. Die Einleger akzeptieren einen Einlagenzins rE, der unter dem vom Kredit­nehmer gezahlten Satz rK liegt. Aus diesen berechnet sich der Nettozinsertrag, der den Finanzmittlern als Differenz aus empfangenen Zinsen und geleisteten Zinszahlungen zufliesst. Nur ein Teil des Nettozinsertrags zählt zum Produktionswert; der verblei­bende Rest entspricht der Verzinsung der eigenen Mittel ( K – E ).
Die Zinsen auf eigene Mittel stellen Primäreinkommen dar und werden den Kreditinstituten im primären ­Einkommensverteilungskonto zugerechnet. Gemäss BFS (2007, S. 3) wurde das Konzept der Fisim explizit entwickelt, um die aus der Zinsspanne entstehenden Nettozinserträge in eine Leistungsvergütungskomponente und eine reine Vermögenseinkommenskomponente zu zerlegen. Letztere stammt nicht aus der Mittlertätigkeit der Bank und ist damit auch nicht Bestandteil der Fisim.
Vgl. BFS (2003), S. 50. Die Aufteilung des Nettozinsertrags erfolgt mit Hilfe eines Referenzzinssatzes tr
Der Referenzzinssatz wurde lange als Zins verstanden, der für das risikolose Verleihen von Geld beispielsweise unter Familienmitgliedern bezahlt wird. Man spricht auch vom «reinen Preis des Geldes». Der Referenzzins enthält damit weder einen Aufschlag zur Abgeltung von Dienstleistungen, die von Finanzmittlern erbracht werden, noch einen Risikoaufschlag. SNA und ESVG nennen den Interbankenzins als adäquaten Referenzzins. Gleichzeitig darf nach SNA 2008 und ESVG 2010 der Referenzzinssatz neuerdings eine Risikokomponente enthalten., der in der Schweizer VGR einem gewichteten Durchschnitt aus den fakturierten Kredit- und Einlagenzinsen entspricht.
Vgl. BFS (2007) sowie Tabelle 2. Das Fisim setzt sich in der Schweizer VGR daher etwa hälftig aus dem Einlagen-Fisim E ( rR – rE ) und dem Kredit-Fisim K ( rK – rR ) zusammen. Grafik 2 zeigt die Einnahmen aus der Anlage eigener Mittel ( K – E ) rR sowie die beiden Fisim-Komponenten des Nettozinsertrags.

Umstrittene Risikoprämien


Den VGR-Spezialisten bereitete es von Anfang an Unbehagen, Zinserträge als Element der Produktion anzuerkennen, wie dies bei den unterstellten Bankgebühren der Fall ist. Die Unzufriedenheit mit dem Fisim-Konzept führte zu verschiedenen Revisionen. Diese betreffen nicht nur das System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Vereinten Nationen (SNA) und das Europäische System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (ESVG), sondern wirken sich auch auf die Schweizer VGR aus. Die Kritik am Fisim-Konzept ist vielfältig.
Vgl. Wang et al. (2009), Mink (2011) sowie Zieschang (2012). Auf dem Prüfstand steht vor allem der Umgang mit den im Fisim enthaltenen Risikoprämien. Diese ergeben sich aus den risikobedingten Zinsaufschlägen, die einen Teil der Zinsmarge zwischen den fakturierten – und zinsen ( rK – rE ) aus­machen. Den Kreditinstituten fliessen die Risikoprämien für die Übernahme von Kreditausfallrisiken, Liquiditäts- und Marktrisiken zu. Sie nutzen diese, um Reserven zu bilden oder um die Träger des Risikos zu entlöhnen.
Vgl. Mink (2011) sowie Kasten 2. Die als Risikoprämie zufliessenden Mittel sind folglich gebunden und stehen nicht zur Finanzierung von Produktions­faktoren zur Verfügung.
Zusammengenommen betragen sämtliche in der Schweizer Bankenstatistik ausgewiesenen Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven der Banken im Zeitraum 1996 bis 2010 durchschnittlich gut 40% am Fisim. Das Kreditinstitut kann vielmehr nur den Anteil der Fisim in der Produktion von Bankdienstleistungen einsetzen, der nach Subtraktion der Risikoprämie übrig bleibt. Umgekehrt gilt, dass der Anteil der Fisim, der nicht für den Einsatz von Produktionsfaktoren oder den Sachaufwand verbraucht wird, die Bildung entsprechender Reserven möglich macht.Dass die Risikoprämien trotzdem als Komponente der Fisim im Produktionskonto des institutionellen Sektors Kreditinstitute auftauchen, widerspricht der Systematik der VGR. Gemäss dieser wird unter Produktion eine Tätigkeit verstanden, bei der «durch den Einsatz von Arbeitskräften, Kapital sowie Waren und Dienstleistungen andere Waren und Dienstleistungen produziert werden».
Vgl. ESVG 95, § 3.07. sowie Kasten 2. Das ESVG 95 listet Grenzfälle auf, für die Vereinbarungen getroffen worden sind, die den Konzeptrahmen des ESVG nicht einhalten. Hierzu wird auch das Fisim-Reglement gezählt (vgl. ­Eurostat, 1996, § 1.13). Die Übernahme von Risiken durch das ­Kreditinstitut spendet zwar Nutzen, wodurch Zahlungsbereitschaft bei den Bankkunden entsteht. Die so generierten Einnahmen sind jedoch nicht als Produktion im eigentlichen Sinne zu interpretieren.
Zinsen stellen in der VGR «im Grunde genommen Vermögenseinkommen» dar (vgl. BFS, 2003, S.16). Zinstransfers sind daher im Einkommensverteilungskonto und nicht im Produktionskonto zu verbuchen. Anders ausgedrückt werden Zinsen normalerweise aus der Bruttowertschöpfung (BWS) der leistenden Wirtschaftseinheit – beispielsweise einem Industrieunternehmen – bezahlt. Bei der empfangenden Wirtschaftseinheit – dem Investor – sind sie hingegen als Transfereinkommen zu ­behandeln. Risikoprämien sind infolgedessen im Produktionskonto der VGR deplatziert.
Die spezifische Behandlung der im FISIM enthaltenen Risikoprämien führt dazu, dass die Wertschöpfung in den übrigen produzierenden Sektoren umso geringer ausfällt, je stärker sich diese über Bankkredite finan­zieren.

Wertschöpfung ohne Fisim


Wird dieser Argumentation gefolgt, so ist die Fisim konsequenterweise um die Risikoprämien zu bereinigen. In der Literatur werden verschiedene Verfahren zur Ermittlung einer sogenannten risikobereinigten Fisim diskutiert. Viel Beachtung findet ein Ansatz von Wang et al. (2009). Die Autoren verabschieden sich von der Idee eines singulären Referenzzinssatzes und führen stattdessen für unterschiedliche Finanzinstrumente in der Bilanz der Kreditinstitute jeweils passende Referenzzinssätze ein. Diese sind aus Sicht der Bankkunden als Opportunitätszinssätze zu interpretieren. Die Basisüberlegung ist, dass für jedes Finanzinstrument ein alternatives Instrument mit vergleichbarer Laufzeit und Risikoeigenschaften am Markt verfügbar ist. Der Umstand, dass sich die Bankkunden für die Produkte der Kreditinstitute – und gegen die entsprechenden Substitute – entscheiden, drückt deren Zahlungsbereitschaft für die spezifische Leistung der Bank aus. An dieser wird der tatsächliche Wert der unterstellten Bankdienstleistungen gemessen.Grafik 2 stellt dar, wie die Zerlegung der Fisim durch die Einführung der Opportunitätszinssätze auf Seite der Einleger rEOp und Kreditnehmer rKOp erfolgt. Die Fisim wird dabei in zwei Dienstleistungskomponenten und die verbleibende Risikoprämie auf­geteilt. Unter der extremen Annahme, dass die Opportunitätszinssätze exakt den fakturierten Zinsen entsprechen ( rEOp = rE und rKOp = rK ), ist die gesamte Fisim als Risikoprämie zu interpretieren. Die risikobereinigte Fisim beträgt in diesem Fall Null. Eine einfache Simulation für den Zeitraum 1990 bis 2010 zeigt, welche Auswirkungen die vollständige Eliminierung der Fisim aus den Produktionskonten der Schweizer VGR hätte. Diese sind – wie in Tabelle 1 ausgewiesen – beträchtlich. Als unmittelbare Folge der Fisim-Eli­minierung sinkt zunächst die nominale BWS im Sektor Kreditinstitute (S. 121–122). Dies gilt für den gesamten Zeitraum, wobei der Effekt in den 1990er-Jahren etwas höher ausfällt als nach der Jahrtausendwende. Die höchste Wertschöpfungsreduktion ergibt sich im Jahr 1995 mit 78%. Im Jahr 2007 geht die Wertschöpfung der Kreditinstitute um 51% zurück. Wird die Fisim aus dem Produktionswert der Kreditinstitute herausgerechnet, sind davon sämtliche institutionelle Sektoren sowie das Schweizer BIP insgesamt betroffen. Dies rührt daher, dass ein Teil der Fisim den übrigen produzierenden Sektoren als Vorleistungen angelastet wird. Fallen diese Fisim-Vorleistungen weg, so steigt die Wertschöpfung der betroffenen Sektoren.
Eine Ausnahme bilden die sonstigen Nichtmarktproduzenten. Auf das berechnete BIP gehen damit gegenläufige Effekte aus. Da jedoch nicht die gesamte Fisim Vorleistung darstellt, sondern ein gewisser Anteil in Konsum und Export fliesst, dominiert der kontraktive Effekt. In Folge der Reduktion der Konsum- und Exportaggregate reduziert sich das BIP auch in der Verwendungsrechnung.
Zur Aufgliederung der Fisim auf die institutionellen ­Sektoren vgl. BFS (2007).Tabelle 1 stellt die gegenläufigen Aus­wirkungen der Eliminierung der Fisim aus den Produktionskonten der VGR explizit dar. Im Jahr 2010 steigt die BWS der nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (S. 11), privaten Haushalte (S. 14) und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (S.15) insgesamt um 2,9% an. Die Zunahme der BWS im institutionellen Sektor Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen (S. 125) beträgt 3,2%. Aufgrund der spezifischen Behandlung von Vorleistungen im Produktionskonto des Staates (S. 13) geht dessen BWS um knapp 1% zurück. Hieraus resultiert eine Reduktion des nominalen BIP um insgesamt 2%. Verwendungsseitig sinken die Exporte um 1,4%, der private Konsum um 1,9% und der öffentliche Konsum um 0,8%.

Risikobereinigung mittels 
Opportunitätszinssätzen


Auf Basis von Daten aus der Bankstatistik der SNB lässt sich für die Schweiz eine Approximation der risikobereinigten Fisim nach dem Wangschen Ansatz vornehmen. Die Darstellung des Berechnungsmodus findet sich in Kellermann und Schlag (2013). Verschiedene Eckdaten sowie die wichtigsten Berechnungsresultate sind Tabelle 2 zu entnehmen. Die Berücksichtigung von Opportunitätszinssätzen reduziert die Fisim im Jahr 2008 um ca. 59% gegenüber dem auf Basis der gültigen Bestimmungen ausgewiesenen Niveau. Im Jahr 2009 liegt die approximierte Fisim-Reduktion bei 64% und im Jahr 2010 bei 56%. Wird die risikobereinigte Fisim in einem alternativen Ansatz über Faktoreinsatz und -kosten approximiert, so ergeben sich etwas geringere Reduktionen der Fisim-Beträge von knapp 50%. Der Produktionswert im Sektor Kreditinstitute geht um gut einen Viertel zurück. Die modifizierte Wertschöpfung der Kreditinstitute beträgt in den betrachteten Jahren nur noch knapp 60% des tatsächlich ausgewiesenen Niveaus. Untersuchungen für die USA und den Euro-Raum kommen auf insgesamt vergleichbare, allenfalls etwas geringere Auswirkungen der Risikobereinigung auf Fisim und Wertschöpfung im Sektor Kreditinstitute.
Vgl. Kellermann und Schlag (2013).

Fazit


Vieles spricht dafür, dass die sektorale Verteilung der BWS im derzeit gültigen VGR-System zugunsten der Kreditinstitute verzerrt ist. Ursache hierfür ist der Modus, nach dem die unterstellte Bankgebühr (Fisim) berechnet wird. Intention der vorgestellten Untersuchung ist, diese Problematik aufzuzeigen und eine risikobereinigte Fisim zu approximieren. Die Untersuchungsresultate sind dabei als erste Annäherung zu verstehen. Sie beruhen auf einer lückenhaften Datenbasis und bringen einen Ansatz zur Anwendung, der sich noch in der Entwicklung befindet.

Grafik 1: «Zusammensetzung des Produktionswerts im Sektor Kreditinstitute (S.121–122), 1990–2010»

Grafik 2: «Risikoprämie als Komponente der Fisim»

Tabelle 1: «Auswirkungen einer Eliminierung der Fisim aus den Produktionskonten, 1990–2010»

Tabelle 2: «Auswirkungen der Anpassung von Fisim im Sektor Kreditinstitute (S.121–122), 2008–2010»

Kasten 1: FISDM

FISDM


Die Financial Intermediation Services Directly Measured (FISDM) erfassen Leistungen der Kreditinstitute, die vom Kunden direkt bezahlt werden. Hierzu zählen Kommissionen wie Courtagen für Kundengeschäfte im Handel, Gebühren beim Zahlungsverkehr, Depot- und Treuhandgebühren sowie Gebühren für die Ver­mögensverwaltung. Grafik 1 zeigt, dass der FISDM-Anteil am Produktionswert der Schweizer ­Finanzintermediäre in den Jahren 1995-2007 von 47% auf 66% zugenommen hat. Er ist im internationalen Vergleich relativ hoch. In den Niederlanden, Finnland, Spanien und Deutschland machen Kommissionen nur ca. 30% des Produktionswerts der Kreditinstitute aus. Im Vereinigten Königreich sind es 50%, in Italien 66% und in Luxemburg 70%.

Kasten 2: Versicherungsgesellschaften in der VGR

Versicherungsgesellschaften in der VGR


Die Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen (S.125) sind ebenso wie die Kreditinstitute (S.122) Bestandteil des institutionellen Sektors finanzielle Kapitalgesellschaften (S.12). Der Modus, nach dem der Produktionswert bei den Versicherungsgesellschaften ermittelt wird, ist im Vergleich zu den Kreditinstituten näher am Produktionsparadigma des ESVG. Der Produktionswert der Lebensversicherungen und der Schadenversicherungen wird im ESVG 1995 nach einem von Eurostat entwickelten Verfahren berechnet. Er ergibt sich aus der Summe der verdienten tatsächlichen Prämien zuzüglich den zusätzlichen Prämien abzüglich fälliger Leistungen, Veränderungen der Deckungsrückstellungen und der Rückstellungen für Gewinnbeteiligung der Versicherten. a

Die in den Prämien enthaltenen Anteile, die zur Deckung laufender Schäden und Bildung von Rückstellungen verwendet werden, sind damit nicht mehr im Produktionswert der Versicherungsgesellschaften enthalten.

In der Einkommensrechnung der VGR entspricht die Wertschöpfung den Löhnen und Gehältern, den Erträgen der Versicherungsgesellschaften und den an die Versicherten ausgezahlten Gewinnbeteiligungen.

a Vgl. Eurostat (1996), Anhang III Versicherungen, S. 289ff.
Kasten 3: Literatur

Literatur

  • BFS – Bundesamt für Statistik (2003), Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung: Eine Einführung in Theorie und Praxis, Methoden und Konzepte des ESVG, 2003, Neuenburg.
  • BFS – Bundesamt für Statistik (2007), Finanzdienstleistungen – Eine neue Methode zur Messung der indirekt gemessenen Finanzdienstleistungen, August 2007, Neuenburg.
  • Europäische Kommission (2010), Anhang A, Kapitel 14: Unterstellte Bankdienstleistungen (FISIM), Anhang A des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union, KOM(2010) 774 endgültig, Anhang A/Kapitel 14, Brüssel, 20.12.2010.
  • Eurostat (1996), Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen ESVG 95, Brüssel, Luxemburg.
  • Haldane, A., S. Brennan und V. Madouros (2010), What is the Contribution of the Financial Sector: Miracle or Mirage?, The Future of Finance, LSE Report, 64–104, London.
  • ISWGNA FISIM Task Force (2011), Summary Minutes of the ISWGNA FISIM Task Force meeting: July 5–6, 2011, New York.
  • Kellermann, K. und C.-H. Schlag (2013), Wird der Wertschöpfungsbeitrag des Finanzsektors zu hoch ausgewiesen?, Studie im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco).
  • Mink, R. (2011), Measuring and recording financial services, Paper presented on the Meeting of the TASK Force on Financial Intermediation Services Indirectly Measured (FISIM), IMF Headquarters, March 3 & 4, 2011, Washington D.C.
  • Wang, J. C., S. Basu und J. G. Fernald (2009), A General- Equilibrium Asset-Pricing Approach to the Measurement of Nominal and Real Bank Output, W. E. Diewert, J. S. Greenlees und C. R. Hulten (eds.), Price Index Concepts and Measurement, Studies in Income and Wealth 70, 273–320, University of Chicago Press, Chicago.
  • Zieschang, K. D. (2012), FISIM Accounting, IMF Working Paper, October 2012, Washington.

Zitiervorschlag: Kersten Kellermann, Carsten-Henning Schlag, (2013). Wird die Wertschöpfung der Kreditinstitute 
ausgewiesen. Die Volkswirtschaft, 01. Mai.