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Die Bilateralen müssen den Schweizer Arbeitnehmenden nützen

Die Bilateralen müssen den Schweizer Arbeitnehmenden nützen

Die Schweiz ist ein kleines Land mitten in Europa. Sie braucht gute und geregelte Beziehungen zur EU. Darum wurden nach dem EWR-Nein mit der EU bilaterale Verträge abgeschlossen, zu denen auch die Personenfreizügigkeit zählt. Die Bilateralen müssen aber den Schweizer Arbeitnehmenden nützen. Die schweizerischen Gewerkschaften haben sich deshalb für die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit eingesetzt. Diese verlangen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Wenn das konsequent durchgesetzt wird, können die Arbeitgeber keine «billigen» Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der Inländer einstellen.

Die bilateralen Verträge mit der EU sind für die Schweiz wirtschaftlich wichtig. Als Exportnation ist das Land auf den EU-Markt angewiesen. Rund 60% der Exporte gehen dorthin. Ohne Bilaterale dürften Arbeitsplätze in der Schweiz gefährdet sein. Auch die Löhne können unter Druck kommen. Denn müssten die Schweizer Exporteure bei einem Wegfall der Bilateralen Verträge wegen grösserer Handelshemmnisse ihre Preise senken, um ihre Marktanteile zu halten, hätte das erhebliche Einnahmenausfälle zur Folge, die nicht mehr für Löhne und Investitionen zur Verfügung stünden. Ohne Bilaterale bestünde zudem die Gefahr, dass Schweizer Firmen ihre Produktion in die EU verlagern. Beides würden auch die Verkäuferin oder der Maler im Inland spüren, denn weniger Lohn in der Exportwirtschaft heisst auch weniger Kaufkraft im Inland. Das Einkommen und der Arbeitsplatz vieler Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz hängt somit direkt oder indirekt vom Export ab.

In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden


Die Schweiz hat im internationalen Vergleich hohe Löhne und eine relativ tiefe Arbeitslosigkeit. Eine ungeschützte Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes wäre ökonomisch fahrlässig. Mit einer intelligenten und konsequenten Arbeitsmarktpolitik kann die Schweiz hingegen negative Folgen des Freizügigkeitsabkommens weitgehend verhindern. Das Abkommen gewährt einen grossen Handlungsspielraum. Die Schweiz darf alles tun, sofern sie Erwerbstätige aus der EU nicht diskriminiert. Auf Druck der Gewerkschaften wurden die Flankierenden Massnahmen (FlaM) eingeführt. Diese verlangen, dass alle, die in der Schweiz arbeiten, einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden – unabhängig davon, ob sie bei einer schweizerischen oder einer ausländischen Firma angestellt und ob sie Schweizer oder Ausländer sind. Wenn die Behörden das konsequent durchsetzen, kann ein Druck auf die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen verhindert werden. Und die Arbeitgeber können die Personenfreizügigkeit nicht missbrauchen, indem sie «billiges» Personal im Ausland rekrutieren. Die FlaM mit Mindestlöhnen, Lohnkontrollen und Bussen sind grundsätzlich ein mächtiges Instrument, um den Arbeitsmarkt zu steuern und Missbräuche zu verhindern. Doch sie sind nach wie vor lückenhaft. Alle gefährdeten Löhne sollten durch Mindestlöhne geschützt sein. Ohne Mindestlöhne können Arbeitgeber, die Missbrauch betreiben, nicht belangt werden. Missbräuche gibt es viele. Der jüngste Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) über den Vollzug der FlaM zeigt, dass rund 10% der kontrollierten Arbeitgeber in ungeschützten Branchen gegen die Lohnvorgaben verstossen haben. Doch Bund und Kantone schützen die betroffenen Löhne zu wenig. Obschon das Gesetz im Dumpingfall die Einführung von Mindestlöhnen vorsieht, hat der Bund erst in der Hauswirtschaft sowie bei kleinen Reinigungsfirmen Mindestlöhne eingeführt. In der ganzen Deutschschweiz ist bisher kein einziger Kanton aktiv geworden. In den letzten Wochen wurden die FlaM durch Kantone wie Zürich sogar verbal in Frage gestellt.

Es braucht mehr Arbeitskontrollen


Mit den neuen Instrumenten gegen Scheinselbständige und Subunternehmer-Dumping wurden die FlaM in besonders sensiblen Bereichen verstärkt. Der Vollzug wird zeigen müssen, ob diese Instrumente funktionieren. Die Anzahl der Kontrollen hinkt der Zuwanderung hinterher. Insbesondere in den Grenzregionen ist angesichts des Drucks auf die Löhne und Arbeitsbedingungen eine Intensivierung der Kontrollen nötig. Besorgniserregend ist die jüngste Entwicklung der bundesrätlichen Strategie. Der Bundesrat denkt darüber nach, bei der Freizügigkeit neu möglichst auf befristete Aufenthaltsbewilligungen umzuschwenken. Erwerbstätige aus der EU würden dann häufiger über prekäre befristete Arbeitsverträge angestellt. Die Betroffenen wären vermehrt der Willkür der Arbeitgeber ausgeliefert. Das ist nicht nur schlecht für sie, sondern für alle Erwerbstätigen in der Schweiz, weil damit der Druck auf die Arbeitsbedingungen steigt.

Zitiervorschlag: Daniel Lampart (2013). Die Bilateralen müssen den Schweizer Arbeitnehmenden nützen. Die Volkswirtschaft, 01. Juni.