Eine hohe Erwerbsbeteiligung der älteren Generation erleichtert die Finanzierung der Sozialwerke. Deshalb ist es wichtig, die ansässige Arbeitsbevölkerung bei der Stange zu halten. Im internationalen Vergleich steht die Schweiz mit einer Erwerbsbeteiligung der älteren Arbeitnehmenden von knapp 70% bereits heute gut da. Um die Beteiligung am Arbeitsmarkt hochzuhalten, müssen die Vorsorgeeinrichtungen auch in Zukunft anreizneutral ausgestaltet bleiben. Wie sind die vom Bundesrat beschlossenen Eckpunkte der Vorsorge 2020 in dieser Hinsicht einzuordnen?
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Bei der Diskussion sozialpolitischer Projekte stehen Fragen der sozialen Sicherheit und der wirtschaftspolitischen Folgen im Vordergrund. Die Auswirkungen der Vorsorgeeinrichtungen auf den Arbeitsmarkt können je nach Ausgestaltung der Regelungen sehr stark ausfallen.
Prosperität durch hohe Erwerbsbeteiligung
Eine hohe Arbeitsmarktbeteiligung der älteren Generation erleichtert die Finanzierung der Sozialwerke, weil diese über längere Zeit Lohnbeiträge entrichten und spiegelbildlich über kürzere Zeit Renten beziehen. Doch die Effekte gehen noch erheblich darüber hinaus: Die Verfügbarkeit von gut ausgebildeten Fachkräften wird auch in den kommenden Jahren ein entscheidender Wirtschaftsfaktor sein. Und hier können die älteren Arbeitnehmenden aufgrund ihres Wissens und ihrer Erfahrung eine wichtige Rolle spielen.
Günstige Ausgangslage in der Schweiz
Grafik 1 zeigt auf, dass die Schweiz im internationalen Vergleich eine überdurchschnittlich hohe Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmender von knapp 70% aufweist. Unter den Ländern der OECD ist die Erwerbsbeteiligungsquote der 55- bis 64-jährigen Bevölkerung lediglich in Island, Neuseeland und Schweden höher. Länder mit einer niedrigen Arbeitsbeteiligung älterer Arbeitnehmender verfügen für die kommenden Jahre über ein Potenzial, welches durch geeignete Massnahmen in der Arbeitsmarktpolitik nutzbar gemacht werden kann. Wenn es in den betreffenden Ländern gelingt, generöse Frühpensionierungsarrangements zu reduzieren oder gezielter einzusetzen, kann dieses Potenzial aktiviert werden. In der Schweiz ist das Potenzial der 55- bis 64-Jährigen zu einem hohen Grad ausgeschöpft. Gemäss einer Studie des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV)
Vgl. BSV Forschungsbericht 11/12: Altersrücktritt im Kontext der demografischen Entwicklung. Judith Trageser, Stefan Hammer, Juliane Fliedner (INFRAS), 2012. treten zwar rund 40% der Erwerbstätigen bis ein Jahr vor dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters aus dem Berufsleben aus, doch erfolgt dieser vorgezogene Ruhestand im internationalen Vergleich relativ spät. Über ein Drittel der Erwerbstätigen arbeitet über das Pensionierungsalter hinaus. Obwohl diese Gruppe insgesamt ein höheres Einkommensniveau aufweist, arbeitet dennoch ein Drittel bis die Hälfte der Befragten auch aus finanziellen Gründen noch über das ordentliche AHV-Rentenalter hinaus.
BSV Forschungsbericht 11/12, Seite 18. Die gleiche Studie hat belegt, dass der Ruf nach Flexibilisierung des Altersrücktritts immer stärker wird.
Entscheid über den Altersrücktritt
Die Vorsorgeeinrichtungen in den verschiedenen Ländern legen ein statutarisches Rentenalter fest. Dieses bestimmt in der Regel, in welchem Alter der Versicherte mit den vollen Leistungen der Vorsorge rechnen kann. Daneben gibt es in den meisten Systemen eine gewisse Flexibilität. Dies kann im Rahmen eines flexibilisierten Altersrücktritts erfolgen, aber auch in Form spezifischer Arrangements zur Frühpensionierung, wie etwa in der Folge grosser Krisen. Es gibt viele Motive, welche für den Entscheid der Arbeitnehmenden über den Zeitpunkt des Altersrücktritts den Ausschlag geben können. Befragungen dazu sind jedoch mit Vorsicht zu geniessen, da bei der Beantwortung momentane Stimmungslagen eine grosse Rolle spielen können. Daneben gibt es aber auch harte wirtschaftliche Faktoren, welche indirekt mit den Vorsorgeeinrichtungen zusammenhängen. Beispiele dafür sind:
- die allgemeine Wirtschaftslage, welche die Nachfrage nach Arbeitskräften bestimmt;
- das Funktionieren des Arbeitsmarktes allgemein und die Bedingungen für ältere Arbeitnehmende im Besonderen;
- der Bildungsstand der älteren Stellensuchenden;
- die Kapitalien, über welche die Versicherten verfügen, wie beispielsweise Grundbesitz;
- die Bereitschaft der Unternehmen, ältere Arbeitnehmende zu beschäftigen.
Daneben können negative Anreize auch direkt von der Altersvorsorge her kommen. Wenn beispielsweise eine um ein Jahr spätere Pensionierung die Rente nicht verändert und das Lohneinkommen nicht erheblich höher ist als das Renteneinkommen, ist es wirtschaftlich nicht interessant, länger zu arbeiten. Die Frühpensionierungen sind in diesen Fällen sehr hoch. Um die Partizipation der älteren Arbeitnehmenden hochzuhalten, ist darauf zu achten, starke materielle Vorteile für einen früheren Pensionierungszeitpunkt zu vermeiden und versicherungstechnisch korrekte Rentenzuschläge für ein Herauszögern des Rentenalters zu gewähren. Ein solches System folgt der Faustregel, dass der Entscheid über den Pensionierungszeitpunkt materiell weder versüsst noch bestraft werden sollte. Diesen Sachverhalt bezeichnet man mit dem Begriff Anreizneutralität.
Das schweizerische System: Anreize für längeres Arbeiten
Bei der ersten Säule führt ein Vorbezug der AHV zu einer Kürzung und der Aufschub der Rente zu einem Zuschlag der Leistungen (siehe Tabelle 1). Diese Sätze wurden im Rahmen der 10. AHV-Revision versicherungsmathematisch festgelegt.
In der kommenden Botschaft zur Vorsorge 2020 sollen die Sätze aktualisiert werden. Damit gehen von der AHV keine Anreize für eine frühzeitige Pensionierung aus. Die zweite Säule basiert auf dem Kapitalisierungsprinzip. Mit jedem Jahr zusätzlicher Berufstätigkeit wird zusätzliches Kapital geäufnet. Somit wirkt die zweite Säule prinzipiell anreizneutral. Die Anreizneutralität wird jedoch durch ungewollte Umverteilungen innerhalb der zweiten Säule eingeschränkt. Diese Mechanismen entstehen in der Regel durch die Finanzierung von Leistungsversprechen. Prominentes Beispiel dafür ist der Mindestumwandlungssatz, welcher bei den heutigen Renten zur Folge hat, dass eine Umverteilung von den jüngeren Kohorten an die älteren und die Rentenbezüger erfolgt. Die Altersgutschriften in der zweiten Säule sind nach Altersklassen abgestuft. Ältere Arbeitnehmende bezahlen – gemäss dem BVG Minimum – deutlich mehr als junge. Dies bedeutet für die Arbeitgeber, dass ältere Mitarbeitende erheblich höhere Lohnnebenkosten aufweisen. Die Auswirkungen auf die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmender werden kontrovers beurteilt. Hohe überobligatorische Zweite-Säule-Kapitalien können einen frühzeitigen Altersrücktritt begünstigen, weil das Kapital zu einem komfortablen Altersrücktritt reicht, auch wenn ein zusätzliches Jahr der Erwerbstätigkeit das Kapital weiter erhöhen würde. Dies erklärt auch, weshalb in unserem Land Gutverdienende früher in Pension gehen können. Dieser Effekt kann aber nicht den Vorsorgeeinrichtungen angelastet werden, weil ein vorgezogener Altersrücktritt auch durch private Sparkapitalien oder Liegenschaftsbesitz finanziert werden kann.
Wo steht die Schweiz im internationalen Vergleich?
Qualitativ betrachtet lohnt es sich in der Schweiz, länger zu arbeiten. Wo aber steht das Schweizer System im internationalen Vergleich? Wir basieren unsere Aussagen dazu auf einer Studie der OECD aus dem Jahre 2011.
OECD (2011), Pensions at a Glance 2011: Retirement-income Systems in OECD and G20 Countries, OECD Publishing. Es werden dabei zwei Indikatoren zur Messung der finanziellen Anreize herbeigezogen: die Ersatzquote
Replacement Rate. und die Veränderung der kapitalisierten Pension bei einer einjährigen Verlängerung der Arbeit zwischen 60 und 65 Jahren.
Change in Pension Wealth.
- Die Ersatzquote misst den Prozentsatz des Einkommens nach dem Pensionszeitpunkt relativ zum Vorpensionierungseinkommen. Je tiefer diese Zahl ist, desto grösser ist der finanzielle Anreiz, weiterzuarbeiten. Die Ersatzquote der Schweiz für Arbeitnehmende mit durchschnittlichem Einkommen ist mit 57,9% in etwa gleich hoch wie der OECD-Durchschnitt (57,4%).
- Die Veränderung der kapitalisierten Pension kann sowohl negativ, als auch positiv sein (siehe Grafik 2). Bei einem negativen Wert nimmt das Pensionskapital ab, wenn man länger arbeitet, bei einem positiven Wert nimmt das Kapital zu. In der Schweiz steigt das Pensionskapital um 12,1% eines Jahreslohnes, wenn eine Person zwischen 60 und 65 Jahren ein weiteres Jahr arbeitet. Dies sollte einen positiven Effekt auf die Weiterarbeit haben. Wenn hingegen eine Person desselben Alters beispielsweise in Luxemburg ein Jahr länger arbeitet, sinkt deren Pensionskapital um 76% eines Jahreslohnes.
Die Berechnungen der OECD stellen eine starke Abstraktion dar und sind deshalb als Grössenordnung und nicht als präzise Schätzung zu verstehen. Sie weisen aber darauf hin, dass die Anreize, im Berufsleben zu bleiben, für die schweizerischen Arbeitnehmenden hoch sind: Erstens geht von der Ersatzquote kein starker Anreiz zur Pensionierung aus, und zweitens lohnt es sich, länger zu arbeiten.
Bedeutung der Wirtschaftsentwicklung
Wie wir bereits argumentiert haben, ist die Partizipation älterer Arbeitnehmender in der Schweiz zwar durch die Vorsorgeeinrichtungen mitbeeinflusst, aber nicht primär verursacht. Langfristig bedeutender ist die Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung. Schon in der Vergangenheit waren während längerer Rezessionsphasen gehäuft vorzeitige Altersrücktritte zu beobachten. Rein volkswirtschaftlich ist dies dann sinnvoll, wenn während dem Aufschwung die vorgezogenen Altersrücktritte wieder abnehmen. Problematischer wird die Sache bei einer jahrelang schlechten Wirtschaftsentwicklung mit niedrigen Wachstumsraten und einer schlechten Arbeitsmarktlage, wie sie in den 1990er-Jahren in unserem Land vorherrschte. Die damals getätigten vorgezogenen Altersrücktritte wurden durch eine ausgezeichnete Rendite auf den Finanzmärkten erleichtert. Somit konnten sich Arbeitnehmende relativ komfortabel pensionieren lassen. Sollten in Zukunft einmal ähnliche Stagnationstendenzen vorherrschen, und wäre die Finanzmarktlage ungünstig, bestünde die Gefahr, dass ganze Kohorten frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden und eine Vorverlegung des Pensionierungsalters faktisch zum Standard wird.
Blick in die Zukunft
Für die kommenden Jahre hat der Bundesrat zwei Projekte in die Wege geleitet, welche für die älteren Arbeitnehmenden und die Flexibilisierung von Bedeutung sind: die Reform der Altersvorsorge 2020 (Vorsorge 2020) sowie die Fachkräfteinitiative. In den Eckpunkten zur Vorsorge 2020 hat der Bundesrat im November 2012 Leitlinien für die Reform des Rücktrittsalters in der ersten und zweiten Säule beschlossen. Die folgenden Punkte sind für die Flexibilisierung von Bedeutung:
- Harmonisierung des Referenzalters für Männer und Frauen bei 65 Jahren (AHV und BVG). Das Referenzalter ersetzt dabei das bisherige statutarische Pensionierungsalter;
- koordinierte und versicherungstechnisch korrekte Flexibilisierung des Altersrücktritts für AHV und BVG. Damit wird die Anreizneutralität als beschäftigungspolitische Stärke des schweizerischen Vorsorgesystems weitergeführt;
- Reduktion der Attraktivität eines vorzeitigen Altersrücktritts, insbesondere Anhebung der Schwelle von 58 Jahren für den frühesten Zeitpunkt des Altersrücktritts in der beruflichen Vorsorge.
Unter den Stossrichtungen der Fachkräfteinitiative befinden sich auch Massnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmender:
- Der Gesundheit im Allgemeinen und speziell der Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz kommt für den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit eine entscheidende Rolle zu. Mit dem Ziel, betriebliche Gesundheitsförderung stärker zu verbreiten, wurde ein nationales Forum aufgebaut. Auch die nationalen Präventionsprogramme des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) fokussieren auf den Erhalt und die Wiedererlangung der Gesundheit der Bevölkerung sowie ein gesundes Altern und verhindern dadurch Absentismus und hohe Kosten. Aus betrieblicher Sicht sind beispielsweise Präventionsprogramme zu Suchtproblemen oder Depressionen von Bedeutung.
- Auch die Weiterbildung oder die Höherqualifizierung im Erwachsenenalter tragen dazu bei, dass Arbeitnehmende länger aktiv im Erwerbsleben bleiben möchten und können. In beiden Bereichen ist die Schweiz bereits gut positioniert. Verschiedene Massnahmen sind darauf ausgerichtet, diese gute Position zu verstärken.
Die Arbeitslosenversicherung verfügt über ein breites Angebot an arbeitsmarktlichen Massnahmen, welche die Integration von Stellensuchenden fördern. Mit der Erhöhung der Einarbeitungszuschüsse für ältere Stellensuchende im Rahmen der letzten Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes hat der Bund einen Schritt in diese Richtung gemacht.
Basis ist eine solide Wirtschaftslage
Die Vorsorgeeinrichtungen sind bereits heute für die älteren Arbeitnehmenden sehr beschäftigungsfreundlich. Dies wird nach den Leitlinien des Bundesrates für die Vorsorge 2020 auch in Zukunft weitergeführt. Die Flexibilisierung des Altersrücktritts soll versicherungstechnisch korrekt erfolgen. Diese Flexibilisierung ist nicht allein durch die Vorsorgeeinrichtungen zu stemmen. Solide makroökonomische Bedingungen, stabile Staatsfinanzen und die sektorale Politik, wie sie in der Fachkräfteinitiative vorgesehen ist, sind ebenso wichtig wie die Vorsorgeeinrichtungen selber. Das hochstehende schweizerische System kann nur auf einer soliden wirtschaftspolitischen Grundlage bestehen.
Grafik 1: «Erwerbsbeteiligung der 55- bis 64-jährigen Bevölkerung, 1.Quartal 2013»
Grafik 2: «Veränderung der kapitalisierten Pension in % eines Jahreseinkommens bei Verlängerung der Arbeit um ein Jahr zwischen 60 und 65 Jahren, 2011»
Tabelle 1: «Prozentuale Veränderung bei Vorbezug oder Aufschub der AHV»
Zitiervorschlag: Aeberhardt, Werner; Misteli, Damian (2013). Vorsorgeeinrichtungen und flexibler Altersrücktritt. Die Volkswirtschaft, 01. September.