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Die neue EU-Holzhandelsverordnung gilt auch für die Schweiz

Seit dem 3. März 2013 unterliegen die meisten der in die EU importierten Holzprodukte der EU-Holzverordnung. Diese verpflichtet Marktteilnehmer, welche Holzerzeugnisse erstmals in der EU in Verkehr bringen, die Legalität der Holzernte zu dokumentieren und verbietet die Inverkehrbringung von illegalem Holz. Dies gilt auch für Holz und Holzprodukte aus der Schweiz. Je nach Umsetzung der Verordnung könnte der Marktzugang für die Schweizer Holzindustrie künftig erschwert werden. Um auch in Zukunft einen reibungslosen Export zu ermöglichen, wäre es nötig, die Forderungen der EU-Holzhandelsverordnung in die Schweizer Gesetzgebung zu integrieren.

Die EU engagiert sich seit längerem gegen die weltweite Zerstörung der Wälder. Mit der EU Timber Regulation (EUTR)[1] will sie den Handel mit Produkten aus illegal geerntetem Holz auf ihrem Binnenmarkt verhindern. Die EUTR ist ein Element des Aktionsplans EU Forest Law Enforcement, Governance and Trade (EU-FLEGT), der Massnahmen für verbesserte Produktionsbedingungen und gegen illegale Handlungen im Forstsektor der Ursprungsländer vorsieht.

Auswirkungen des neuen Reglements auf die Schweiz

Von der EUTR sind in der Schweiz insbesondere die Forstwirtschaft, die holzverarbeitende Industrie, die Papier- und die Kartonindustrie sowie die Möbelindustrie betroffen. Diese Wirtschaftszweige generieren seit 2007 jährlich eine Bruttowertschöpfung von rund 6 Mrd. Franken. Ungefähr 65 000 Angestellte arbeiten in rund 10 000, mehrheitlich kleinen Unternehmen dieser Branchen.[2]

Der Sektor erwirtschaftete 2011 wertmässig 1,2% aller Schweizer Exporte und 3,2% aller Importe. Die Schweiz exportierte im gleichen Jahr Holzprodukte im Wert von 2,5 Mrd. Franken in die EU und den EWR, was 2% der Totalexporte in diesen Wirtschaftsraum entspricht. Rund 90% der Holzexporte gingen in die EU, wobei der Anteil EUTR-relevanter Produktgruppen an den Holzexporten in die EU 93,7% betrug. Im gleichen Jahr wurden für 5,8 Mrd. Franken Holzprodukte aus der EU in die Schweiz importiert. Dies entspricht 95% aller Schweizer Holzimporte. Die EU ist somit der weitaus bedeutendste Handelspartner der Schweizer Holzwirtschaft.

Die grösste Verantwortung für die Erfüllung der EUTR liegt bei den EU-Marktteilnehmern, welche Produkte das erste Mal in der EU in Verkehr bringen. Sie müssen die Legalität des Holzes nachweisen, mit anderen Worten: die Einhaltung der Gesetzgebung im Ursprungsland garantieren. Bei Inkrafttreten der EUTR befürchteten die betroffenen Branchen, dass die europäischen Abnehmer den durch die EUTR neu anfallenden administrativen Aufwand beim Import meiden und auf Lieferanten aus dem EU-Raum ausweichen könnten. Überdies zeigten sie sich besorgt, dass die Bereitstellung der benötigten Informationen zusätzliche Kosten für die Schweizer Händler verursachen könnte. Sie äussern jedoch auch die Hoffnung, dass die Nachfrage nach Schweizer Holz steigen könnte, da dieses aufgrund der strengen Schweizer Waldgesetzgebung als unbedenklich gelten dürfte.

Nach Inkrafttreten der EUTR berichteten befragte Wirtschaftsverbände und Firmen von gewissen Schwierigkeiten im Handel aufgrund mangelnder Information vonseiten ihrer europäischen Partner. Schweizer Exporteuren stellt sich derzeit die Frage, welches ihre EUTR-Verpflichtungen sind. Aus ihrer Sicht ist die Handhabung der Exporte von Produkten, die Holz beinhalten, welches zuvor aus der EU bezogen und in der Schweiz weiterverarbeitet wurde, von besonderer Bedeutung. Mengenmässig stammt mit 95% ein Grossteil des in die Schweiz importierten Holzes aus der EU und muss die EUTR beim Reimport ein weiteres Mal erfüllen.

Grössere Einschränkungen beim Export sind zurzeit jedoch nicht bekannt. In der Praxis wird die EUTR von vielen EU Staaten noch nicht vollständig umgesetzt, und bis zu einer flächendeckenden Umsetzung könnte es noch länger dauern.

Was sind mögliche Massnahmen?

Um Rechtssicherheit zu schaffen und Handelshemmnisse zu vermeiden, müsste die Schweiz in den «EUTR-Raum», welcher den EWR umfasst, eingebunden werden. Dies würde das Schaffen einer der EUTR-äquivalenten Regelung als Ergänzung zum Schweizer Waldgesetz (WaG)[3] bedingen, da die Schweiz das Inverkehrbringen von illegalem Holz nicht gesetzlich regelt. Angetönt wird diese Problematik im Schweizer Konsumentenschutz durch die Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten.[4] Sie verpflichtet die Endverteiler dazu, Art sowie Herkunftsland des Holzes zu deklarieren, was die EUTR nicht vorsieht. Überdies erörtert die Deklarationspflicht die Legalität des Holzes, ein Grundelement der EUTR, nicht.

Bis eine gesetzliche Lösung vorliegt, müssen die Schweizer Exporteure ihren europäischen Kunden alle Informationen mitliefern, welche Letztere für einen Legalitätsnachweis benötigen. Neben eigenen Dokumenten können sie dazu das Faktenblatt des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) beilegen, welches den Vollzug des Schweizer Waldgesetzes und damit die Unbedenklichkeit des Schweizer Holzes erläutert. Für in die EU reexportierte Waren hat Switzerland Global Enterprise ebenfalls Informationsempfehlungen veröffentlicht.[5]

Ziel ist eine gleichwertige Lösung

Aus ökologischer (siehe Kasten) und ökonomischer Sicht scheint eine neue, EUTR-ähnliche Schweizer Gesetzesvorlage eine nachhaltige Lösung zu sein. Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes[6] bietet sich die Chance, die gesetzlichen Grundlagen für eine EUTR-äquivalente Regelung zu schaffen. Bei dieser Revision handelt es sich um die Vorlage «Grüne Wirtschaft», welche aus dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» hervorging. Es könnte deshalb zu einer Volksabstimmung kommen. Mit einer entsprechenden Regelung darf somit nicht vor 2016 gerechnet werden. Im Anschluss an den Erlass der Schweizer Regelung wäre das Anerkennen der jeweiligen Gesetzgebungen durch die EU und die Schweiz der nächste mögliche Schritt.

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Hinweis

Der Artikel beruht auf der Bachelorthesis, welche Markus Pfannkuch an der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL), Forschungsgruppe für Internationale Waldwirtschaft und Klimawandel verfasst hat. Die Einschätzungen der Auswirkungen beruhen auf Experteninterviews, welche im Rahmen dieser Thesis mit Exponenten der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft geführt wurden.

Datenquellen

  • BAFU (2012): Jahrbuch Wald und Holz 2012.
  • EZV (2013): Swiss-Impex.
  • FAO (2009): Yearbook, Forest Products.
  • ITTO (2011): Annual Review.

  1. Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen. []
  2. BFS Statent, 2011: Arbeitsstätten, Vollzeitäquivalente, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Noga 02, 16, 17, 31. []
  3. SR 921.0. []
  4. SR 944.021 []
  5. Faktenblatt 2. Bundesamt für Umwelt (Bafu), http://www.bafu.admin.ch, Themen, Wald und Holz, Europäische Holzhandelsverordnung EUTR; Switzerland Global Enterprise, http://www.s-ge.com/schweiz/export/de/blog/anforderungen-der-eu-holzhandelsverordnung-eutr-fuer-die-eu-reexportierte-holzerzeugnisse. []
  6. SR 814.01. []

Zitiervorschlag: Markus Pfannkuch, Sebastien Morard, (2013). Die neue EU-Holzhandelsverordnung gilt auch für die Schweiz. Die Volkswirtschaft, 01. Dezember.

Illegale Holzernte

Wälder bedecken 31% der Erde.a Jährlich werden in diesen Wäldern geschätzte 100 Millionen Kubikmeter Holz illegal geerntet,b was 10% des gesamten Erntevolumens ausmacht. Als illegal im Sinne der EUTR gilt dabei Holz, durch dessen Ernte die relevante Gesetzgebung des Ursprungslandes verletzt wurde. Das überwiegend in Entwicklungs- und Schwellenländern illegal geschlagene Holz trägt zur Zerstörung der Wälder bei und ist für 17% der weltweiten CO2 Emissionen verantwortlich. Zudem verursacht der illegale Holzeinschlag Biodiversitätsverluste sowie Wettbewerbsnachteile für legal agierende Holzproduzenten. Dazu kommen Konflikte um Landrechte und die Schwächung lokaler Gemeinschaften. Schätzungen von Interpol zufolge werden mit der illegalen Holzernte weltweit zwischen 30 bis 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr erwirtschaftet, was 10% bis 30% des gesamten Handelsvolumens entspricht. Den betroffenen Staaten entgehen dadurch jährlich mindesten 10 Mio. US-Dollar an Steuereinnahmen.c Im Rahmen der Wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) die langfristig nachhaltige Bewirtschaftung der tropischen Wälder, da dies zur Bewahrung der Biodiversität, der Erhaltung der Ressource Wald und der Reduktion von Treibhausgasemissionen beiträgt.

Das strenge Schweizer Waldgesetz sowie dessen strikte Umsetzung und Kontrolle gewährleisten, dass das Risiko von illegalem Holzeinschlag in der Schweiz vernachlässigbar ist.

a FAO (2010): Forest Ressources 2010. Food and ­Agriculture Organization of the United Nations (FAO), Rom.

b Lawson S., MacFaul L. (2010). Illegal Logging and ­Related Trade. Indicators of the Global Response. The Royal Institute of International Affair (Chatham House), London.

c Nellemann C. (2012): Green Carbon, Black Trade. Illegal Logging,Tax Fraud and Laundering in the World’s Tropical Forests. A Rapid Response Assessment. United Nations Environment Programme (Unep) und Inter­national Criminal Police Organization (Interpol), Arendal (NO).