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Freie Berufe in der Schweiz – niedrige Erwerbslosenquoten trotz hoher Zuwanderung

Aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens mit den EU- und Efta-Staaten haben Freiberufler wie Architekten, Anwälte und Ärzte seit 2002 erleichterten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt sowie Schweizer zu den betreffenden ausländischen Arbeitsmärkten. Ein Bericht des Bundesrates zu den freien Berufen in der Schweiz zeigt nun, dass die Beschäftigung seither stark gewachsen ist. Eine sehr niedrige Erwerbslosenquote und ein hohes Lohnniveau legen jedoch die Vermutung nahe, dass die Zunahme der Migration in dieser Berufsgruppe eine grosse Nachfrage nach Fachkräften bedienen konnte, ohne stark auf die Erwerbseinkommen zu drücken. Beim Zugang von Schweizer Freiberuflern zum EU/Efta-Arbeitsmarkt gibt es keine Anzeichen für eine Diskriminierung.

Freie Berufe zeichnen sich dadurch aus, dass sie qualitativ hochstehende und grundlegende Dienstleistungen für eine Volkswirtschaft erbringen, die häufig einer staatlichen Regulierung unterworfen sind und oft in selbständiger Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. Zu den freien Berufen zählen im Gesundheits- und Sozialbereich etwa Ärzte, Apotheker oder auch Therapeuten. Im technischen Bereich sind es Berufe wie Architekten und Ingenieure und im rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich zum Beispiel Rechtsanwälte, Revisoren und Treuhänder (vgl. Kasten 1). Insgesamt arbeiten in der Schweiz 9,3% der Erwerbsbevölkerung in freien Berufen.

Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat das Postulat des Tessiner Nationalrats Ignazio Cassis «Freie Berufe – Stellenwert in der Volkswirtschaft», welches vom Nationalrat im September 2012 überwiesen wurde. Der Bericht legt die volkswirtschaftliche Bedeutung, die Herausforderungen bezüglich der stärkeren Öffnung der Grenzen gegenüber der EU und die Politik des Bundes betreffend die freien Berufe dar.[1]

Ein besonderes Interesse an der Situation der freien Berufe ergibt sich zum einen aus der erheblichen volkswirtschaftlichen Bedeutung dieser Berufsgruppen. Zum anderen gelten für freie Berufe mit der notwendigen Berufsanerkennung besondere Zugangsvoraussetzungen, welche die Qualität der erbrachten Dienstleistungen absichern sollen. Damit verbunden stellt sich auch die Frage, inwieweit der diskriminierungsfreie, gegenseitige Arbeitsmarktzugang zwischen der Schweiz und der EU heute gewährleistet ist. Der Bericht wurde vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und dem Staatssekretariat für Bildung und Wissenschaft (SBFI) unter Mitwirkung weiterer Bundesstellen verfasst.

Überdurchschnittliche Zuwanderung in freien Berufen

Die Zuwanderung aus den EU- und Efta-Staaten der letzten elf Jahre über alle Berufe hinweg überstieg die ursprünglichen Erwartungen in quantitativer Hinsicht relativ deutlich. Hinsichtlich der Qualifikationen der Zuwanderer wurden die Erwartungen hingegen weitgehend erfüllt. So wanderten in den letzten Jahren mehrheitlich gut qualifizierte Fachkräfte aus dem EU/Efta-Raum ein. Wie der vorliegende Bericht erstmals dokumentiert, galt dies im Speziellen auch für Erwerbstätige in freien Berufen.


Wie Grafik 1 zeigt, lag die relative Zuwanderung aus dem EU/Efta-Raum seit 2002 in den freien Berufen weit höher als in den ­übrigen Berufen.[2] 12,5% der in freien Berufen Beschäftigten sind im Zeitraum zwischen 2002–2012 aus EU/Efta-Staaten in die Schweiz zugewandert. Besonders hoch lag der Anteil neu Zugewanderter mit 14,2% im technischen Bereich, gefolgt vom Gesundheits- und Sozialbereich mit 11,3% und dem Bereich Recht & Wirtschaft mit 11,1%. Über alle Berufe hinweg lag der Anteil der Beschäftigten, die zwischen 2002 und 2012 aus EU/Efta-Staaten eingewandert sind, mit 7,6% zwar ebenfalls hoch, jedoch deutlich unter jenem in freien Berufen.

201401_19D_Grafik01.eps[1]

Aus Grafik 1 geht zusätzlich hervor, dass die Zuwanderung aus dem EU/Efta-Raum für das Beschäftigungswachstum in der Schweiz in den letzten zehn Jahren stark an Bedeutung gewann. Personen, die vor Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit im Zeitraum 1992–2002 aus einem EU/Efta-Staat in die Schweiz zugewandert waren, machten bei freien Berufen 3,9% und über alle Berufe hinweg lediglich 2,8% der Erwerbstätigen in der Schweiz aus. In den Jahren seit 2002 lagen die Anteile rund drei Mal so hoch.

Die verstärkte Zuwanderung unter der Personenfreizügigkeit ging auch mit einem überdurchschnittlichen Wachstum der Erwerbstätigkeit einher. Dies gilt für die freien Berufe ganz speziell: Während die Zahl der Erwerbstätigen zwischen 2003 und 2012 um insgesamt 1,2% pro Jahr zulegte, lag der jährliche Zuwachs in freien Berufen bei 2,6%. Rund die Hälfte dieses starken Zuwachses ging auf die Zuwanderung aus dem EU/Efta-Raum zurück. Die aktuell hohe Zuwanderung in den freien Berufen entspricht dem allgemeinen Trend einer stärkeren Zuwanderung von hochqualifizierten Fachkräften. Der erleichterte Zugang zum EU/Efta-Arbeitsmarkt wirkte dem Fachkräftemangel entgegen und ermöglichte der Schweizer Wirtschaft während den letzten gut zehn Jahren ein gegenüber den 1990er-Jahren überdurchschnittlich starkes Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum.

 

Hohe Erwerbseinkommen in den ­freien Berufen

Das hohe Qualifikationsniveau und die überdurchschnittlichen Erwerbseinkommen in freien Berufen deuten bereits auf die wirtschaftliche Bedeutung hin, welche die freien Berufe und die Zuwanderung für die Schweizer Volkswirtschaft haben.

Nimmt man den durchschnittlichen Stundenlohn als ein mögliches Mass für die wirtschaftliche Bedeutung einer beruflichen Tätigkeit, zeigt sich, dass dieser bei den freien Berufen mit 57.90 Franken deutlich höher liegt als der Durchschnitt in den übrigen Berufen (39.00 Franken). Die Lohnsumme aller Erwerbstätigen in freien Berufen liegt bei rund 14%. Im Vergleich dazu liegt der Anteil Freiberufler an der Erwerbsbevölkerung bei lediglich 9,3%.


Tiefe Erwerbslosenquote und kaum ­Verdrängungseffekte

Der Bericht geht auch der Frage nach, inwieweit in der Arbeitsmarktentwicklung in freien Berufen Anzeichen für eine Verdrängung einheimischer Arbeitskräfte oder für einen migrationsbedingten Druck auf die Erwerbseinkommen zu erkennen sind.

Zunächst darf man diesbezüglich feststellen, dass die Erwerbslosenquote für alle freien Berufe in der Periode 2010–2012 mit 1,8% deutlich unter dem Durchschnitt aller übrigen Berufe (4,3%) lag.[3] Am höchsten lag die Quote mit durchschnittlich 2,8% bei den freien Berufen im Bereich Recht & Wirtschaft. Im Bereich Technik, welcher die stärkste Zuwanderung verzeichnete, lag die Erwerbslosenquote dagegen bei tiefen 1,8%.

Theoretisch ist es trotz einer niedrigen Erwerbslosenquote und einer zunehmenden Beschäftigung in freien Berufen möglich, dass aufgrund des Freizügigkeitsabkommens gewisse Verdrängungseffekte für die Wohnbevölkerung auftreten können. Dies könnte sich zum Beispiel in einem Rückgang der Beschäftigung oder einer ansteigenden Arbeitslosigkeit der ansässigen Bevölkerung niederschlagen. Eine neuere Studie für die Schweiz[4] identifiziert denn auch leicht negative Verdrängungseffekte gerade für die Gruppe der in der Schweiz geborenen, hochqualifizierten Arbeitskräfte – eine Beschäftigtengruppe, wie sie ebenfalls für die freien Berufe charakteristisch ist. Inwieweit dieses Ergebnis auf freie Berufe direkt übertragbar ist, lässt der Bericht allerdings offen. Aufgrund der deskriptiven Analysen zu den freien Berufen kommt er jedoch zum Schluss, dass Angehörige freier Berufe in der Schweiz in den letzten Jahren – trotz starker Zuwanderung – unverändert eine überdurchschnittlich gute Arbeitsmarktsituation vorfanden.


Moderater Lohndruck in ­technischen ­Berufen

Da die meisten Freiberufler ein hohes Qualifikationsniveau aufweisen und häufig selbständig erwerbend sind, fallen sie nicht in den Fokus der Flankierenden Massnahmen, die Druck auf Lohn und Arbeitsbedingungen verhindern sollen. Trotzdem gibt der Bericht Hinweise darauf, dass auch ohne diese Massnahmen kein substanzieller Druck auf die Löhne zu beobachten ist.

Dies ergibt eine Schätzung der Lohndifferenzen zwischen in der Schweiz Ansässigen und nach Juni 2002 Zugewanderten über alle freien Berufe hinweg. Laut dieser Schätzung haben die neu zugewanderten Erwerbstätigen einen um rund 0,4% niedrigeren Stundenlohn. Die Lohndaten wurden zuvor – der Vergleichbarkeit wegen – um beobachtbare lohnbestimmende Charakteristiken wie Alter, Anzahl Jahre der Betriebszugehörigkeit, Ausbildung, Berufsart sowie Geschlecht neutralisiert, damit der gemessene Unterschied nur mehr auf eine Zuwanderung aus dem Ausland nach 2002 zurückzuführen ist. Vor allem in den technischen Berufen fällt dabei auf, dass in diesem Zeitraum Zugewanderte rund 3,6% niedrigere Löhne aufweisen als ansässige Erwerbstätige, womit ein gewisser Druck auf die Lohnentwicklung verbunden sein könnte. In den Bereichen Recht & Wirtschaft sowie Gesundheit & Soziales liegen die Löhne von Zugewanderten dagegen um 2% über jenen von Ansässigen.

Insgesamt deuten die Arbeitsmarktanalysen im Bericht darauf hin, dass die Zuwanderung in die freien Berufe in erster Linie durch eine starke Nachfrage der Schweizer Wirtschaft bedingt war. Die Arbeitsmarktsituation blieb in den freien Berufen sehr gut. Die Anzeichen für einen moderaten Lohndruck im technischen Bereich der freien Berufe könnte dahingehend gedeutet werden, dass mit der Personenfreizügigkeit der Fachkräftemangel in diesem Bereich tendenziell vermindert und somit die Knappheitsrenten geschmälert wurden.


Guter Zugang für Schweizer Freiberufler zum EU-Arbeitsmarkt

Der Verband freier Berufe hat in der Vergangenheit des Öfteren Probleme beim Zugang zum Arbeitsmarkt der EU beklagt. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat aus diesem Grund zwischen 2005 und 2009 eine Befragung von Schweizer Bürgern durchgeführt, die beim SBFI eine Bescheinigung anforderten, um ihre Berufsqualifikation in der EU anerkennen zu lassen. Die Rückmeldungen waren beinahe alle positiv.

Die EU erhebt im Rahmen des FZA auch Daten über die gegenseitige Anerkennung von Diplomen. Diese Statistiken bestätigen das Bild aus den Umfragen im Wesentlichen. Zwischen 2002 und 2012 wurden von Schweizerinnen und Schweizern insgesamt 251 Anerkennungsgesuche für medizinische Diplome gestellt, wovon kein einziges abgelehnt wurde. Von 190 Architekten erhielten lediglich 3% einen Negativentscheid.[5] Es gibt somit keine Anzeichen für eine Diskriminierung bei der Anerkennung von Schweizer Berufsabschlüssen in den EU/Efta-Staaten.

Allerdings lag die Zahl der Berufsanerkennungen von Schweizern in der EU deutlich tiefer als jene von Zuwanderern in die Schweiz. Der Grund dafür ist das im europäischen Vergleich hohe Einkommens- und Wohlstandsniveau in der Schweiz und die in den letzten Jahren teilweise sehr schwierige wirtschaftliche Lage in zahlreichen EU-Staaten.


Internationale und interkantonale ­Freizügigkeit sicherstellen

Es ist ein Merkmal freier Berufe, dass sie häufig besonderen staatlichen Regulierungen unterstehen. Diese Regulierungen verfolgen – z.B. im Falle der staatlichen Anerkennung von Berufsabschlüssen in freien Berufen – das Ziel, öffentliche Güter wie Sicherheit und Gesundheit bereitzustellen. Sie können auch dazu dienen, Informationsasymmetrien abzubauen – so etwa bei anspruchsvollen Dienstleistungen, deren Qualität für die Kunden schwer einschätzbar ist. Sofern freie Berufe durch Gesetzesvorhaben des Bundes in besonderem Masse betroffen sind, werden die Auswirkungen auf diese Berufsgruppen im Rahmen der so genannten Regulierungsfolgenabschätzung jeweils vertieft analysiert.

In verschiedenen Gesetzgebungsprojekten wurden in den letzten Jahren kantonale Regelungen mit Bezug zu freien Berufen durch solche auf Bundesebene ersetzt.[6] Damit konnten einerseits Wettbewerbshindernisse im Schweizer Binnenmarkt abgebaut werden, wie dies mit dem Binnenmarktgesetz (BGBM) angestrebt wird. Gleichzeitig wurden gute Bedingungen zur Umsetzung der Personenfreizügigkeit mit den EU/Efta-Staaten geschaffen. Der Wettbewerb soll mit dazu beitragen, die Versorgung mit qualitativ hochstehenden Dienstleistungen zu gewährleisten und damit den positiven Beitrag freier Berufe zur Schweizer Wirtschaftsleistung noch weiter zu stärken.

  1. Vgl. http://www.news.admin.ch, «Stellenwert der freien Berufe in der Schweiz», Medienmitteilung vom 15.1.2014. []
  2. Die Auswertungen wurden auf einem gepoolten Datensatz der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 2010–2012 gemacht. Durch Zusammenlegen der drei Daten­sätze konnte die notwendige Anzahl Beobachtungen für aussagekräftige statistische Auswertungen erzielt werden. []
  3. Definition nach International Labour Organisation (ILO): http://www.bfs.admin.ch, Themen, 3. Arbeit und Erwerb, Arbeitslosigkeit, offene Stellen – Detaillierte Daten, ­Erwerbslosenstatistik gemäss ILO. []
  4. Lalive, Rafael; Josef Zweimüller und Sandro Favre (2013): Verdrängungseffekte auf dem Schweizer ­Arbeitsmarkt bleiben gering, in: Die Volkswirtschaft 6-2013. Bern. []
  5. Die Statistk der EU umfasst nur Berufe, die der Richtlinie 2005/36/EG unterstehen. Diese überlässt es den Ländern zu entscheiden, ob sie eine Registrierung oder eine Prüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation verlangen wollen oder nicht. Die tatsächliche Mobilität von Schweizer Arbeitskräften im Ausland wird daher durch die Anerkennungszahlen unterschätzt. []
  6. Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA); Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (RAG); Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG) und Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyBG). In Erarbeitung: Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG). []

Zitiervorschlag: Matthias Hausherr (2014). Freie Berufe in der Schweiz – niedrige Erwerbslosenquoten trotz hoher Zuwanderung. Die Volkswirtschaft, 01. Januar.

Definition der freien Berufe

Die Gruppe der freien Berufe ist sehr heterogen und nicht einheitlich bestimmbar. Oftmals werden sie mittels vier Merkmalen charakterisiert, die aber nicht auf alle freien Berufe zutreffen müssen:


  • Die dienstleistungserbringende Person übt den Beruf selbständig und eigenverantwortlich aus, d.h. sie ist nicht einfach austauschbar. Freie Berufe sind aber nicht zu verwechseln mit gewerblicher Selbständigkeit. Mit rund 30% gibt es jedoch überdurchschnittlich viele Selbständigerwerbende – vor allem in den Bereichen Gesundheit&Soziales sowie Wirtschaft& Recht.
  • Es handelt sich um eine anspruchsvolle, qualitativ hochstehende und zudem intellektuelle Dienstleistung.
  • Die Ausübung des Berufes ist in der Regel staatlich reglementiert – entweder auf Bundesebene oder in mindestens einem Kanton.
  • Die dienstleistungserbringende Person verfügt über eine hohe berufliche Bildung. Rund 84% verfügen über einen tertiären Bildungsabschluss.

Für die Analyse wurden die folgenden ­Berufe berücksichtigt:


  • Technik: Architekten, Bauingenieure, Informatikingenieure, Maschineningenieure, Elektroingenieure, übrige Ingenieure.
  • Recht & Wirtschaft: Rechtsanwälte, Notare, Bücherexperten, Revisoren, Treuhänder, Steuerberater, übrige Dienstleistungskaufleute (Wirtschafts-, Unternehmens-, Finanzberater usw.).
  • Gesundheit & Soziales: Psychologen, Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Nichtärztliche Psychotherapeuten, Zahnärzte, Tierärzte, Hebammen, übrige Berufe der Therapie und der medizinischen Technik, Sonderschullehrer, Heilpädagogen.