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Rechtstaatliche Grundsätze versus effiziente Verwaltung: Ein Widerspruch?

Staatliche Regulierung hat immer zwei Seiten. Einerseits braucht man sie, um eine rechtsgleiche Behandlung der wirtschaftlichen Subjekte herzustellen. Andererseits verursacht sie für Unternehmen und private Personen Aufwendungen, die eine Belastung darstellen können. Aus Sicht des Staates ist dies ein Dilemma zwischen der Gewähr von Rechtstaatlichkeit und der Vorstellung eines effizient funktionierenden Staates, der den Bürgerinnen und Bürgern dient – und nicht umgekehrt.
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Die Kantone sind vom Thema Regulierungskosten ebenfalls tangiert. Die ordentlichen Verfahren mit der Bundesverwaltung teilweise einen grossen Verwaltungsaufwand für die Kantone. So werden etwa für Statistikzwecke Daten zwischen den Behördenebenen hin und her gereicht – nicht einfach so, sondern zur Sicherstellung von staatlichen Aufgaben oder zur ordentlichen Rechenschaftsablage über den Einsatz von finanziellen Mitteln. Hier kann mit mehr Effizienz angesetzt werden. Oft sind es technische Lösungen, die Unterstützung bieten können.

Die Kantone sind selber auch Ursache für Regulierungskosten. So ziehen sie etwa bei den Unternehmen und den privaten Personen die Steuern ein, dies im Übrigen auch für den Bund. Das ist unter anderem technisch komplex. Ferner sind sie in den verschiedensten Bereichen für den Vollzug von originär staatlichen Aufgaben verantwortlich, etwa bei der Arbeitssicherheit, der Lebensmittelhygiene, für den Tierschutz, den Pflanzenschutz und vielem mehr. Selbstkritisch betrachtet gibt es angesichts der verschiedensten Verwaltungskulturen in der Schweiz gute und schlechte Beispiele. Demzufolge ist auch eine Menge an Verbesserungspotenzial vorhanden. Da der Vollzug vorab mit Personen zu tun hat, bleibt eine einfache Erkenntnis: Effiziente Verwaltungsarbeit ist auch Personalführungsaufgabe.

Haupttreiber der Regulierung ist die ­Politik


Doch das alles ist nicht das Grundproblem der Erfassung und der Eindämmung von Regulierungskosten. Letztlich ist es die Politik und der Rechtsstaat, welche die Haupttreiber von verwaltungsmässiger Regulierung . Nehmen wir als Beispiel den Arbeitsmarkt und die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Diese sichern wichtige Errungenschaften des Schweizer Arbeitsmarkts, allem voran das Lohnniveau und generelle Arbeitsbedingungen.

Die flankierenden Massnahmen sind unterdessen zu einem politischen Spielfeld verkommen. Im letzten Jahr sind mit der Bekämpfung der Scheinselbständigkeit und der Subunternehmerhaftung zwei neue Elemente implementiert worden, die einen grossen Mehraufwand generieren und die Regulierungskosten in die Höhe treiben. Nun ist es an den Kantonen, diese hehren Absichten der Bundespolitik zu vollziehen. Ein zwischenzeitliches Fazit lässt sich bereits heute ziehen: Die technische Umsetzung im Detail ist anspruchsvoller als die politische Absicht dahinter.

Rechtsgrundsätze kollidieren mit ­Effizienz


Ein anderes Fokusthema ist das Bauwesen. Dieses ist Föderalismus pur. Die Baubewilligung wird auf kommunaler Ebene erteilt, wo der Sachverhalt am besten beurteilt werden kann. Das ist zwar staatspolitisch betrachtet optimal, mit Blick auf den effizienten Verwaltungsstaat wohl eher weniger. Hier besteht das klassische Dilemma, das sich mit dem Interventionsrecht fortsetzt. Das privilegierte Recht auf Baueinsprache kann vor allem vom direkt betroffenen Nachbarn beansprucht werden. Auch das ist ein Abbild eines subsidiär organisierten Staats. Zentrale Minderheitsrechte des Individuums stehen dem allgemeingültigen Rechtstaat gegenüber. Der Staat hat hier zwischen den verschiedenen Interessen stets abzuwägen.

Einfacher Ansatz zur Optimierung


Das alles beweist, dass das Thema «Reduktion von Regulierungskosten» nicht banal ist. Im Gegenteil: Es zeigt im Kern auf, wie die Schweiz funktioniert und was der Preis dafür ist. Immer wieder geht es am Ende der Kausalkette um den Interessenkonflikt in staatlichen Grundsatzfragen: um ein Abwägen von individuellen Rechten versus Mehrheitsrechten oder um die Sicherung der Rechtsstaatlichkeit von Verwaltungsverfahren gegenüber Partikularanliegen der Wirtschaft. In diesem Dilemma befinden sich Bund und Kantone. Trotzdem bin ich der Überzeugung, dass man vieles erreichen kann, wenn man nur schon auf technischer Ebene die Verfahren miteinander optimiert und das entsprechende Personal einsetzt. Dieser einfache Ansatz ist zu propagieren.

Zitiervorschlag: Niederberger, Christoph (2014). Rechtstaatliche Grundsätze versus effiziente Verwaltung: Ein Widerspruch? Die Volkswirtschaft, 01. Januar.