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Eine sinnvolle Steuerreform

Bei der Diskussion um die Erbschaftssteuerreform-Initiative, welche Nachlassteile über 2 Mio. Franken mit 20% zugunsten der AHV besteuern will, stehen drei Fragenkomplexe im Vordergrund: das Ausmass der Vermögenskonzentration, die Auswirkung der Initiative auf die Familienunternehmen und die Wirkung auf die Staatsquote. Mit dem Vorstoss wollen die Initianten die AHV stärken und der steigenden Vermögenskonzentration entgegenwirken.

Eine sinnvolle Steuerreform

Die Schweiz gehört zu den Ländern mit der höchsten Ungleichheit in der Verteilung der Vermögen. Dies belegen zahlreiche nationale wie internationale Studien. Trotzdem wird diese Erkenntnis von Gegnern der Initiative infrage gestellt. Sie argumentieren, dass in der Vermögensstatistik die Vermögen der zweiten Säule fehlten. Würde man diese mit einbeziehen, so ergäbe sich eine weit gleichmässigere Verteilung der Vermögen. Diese Argumentation ist allerdings wenig stichhaltig, handelt es sich doch bei den Vermögen der zweiten Säule um aufgeschobene Einkommen, die im Normalfall in Form von Renten bezogen werden. Deshalb stellen diese kein individuelles, vererbbares Vermögen dar und gehören nicht in die Vermögensstatistik. In jenen Fällen, wo das Kapital vor ­Antritt des Pensionsalters bezogen wird, erscheint das Vermögen in der Statistik.

Keine Belastung der Familienunter­nehmen und Erhöhung der Staatsquote


Economiesuisse und Gewerbeverband warnen ihre Mitglieder, die Umsetzung der Volksinitiative würde die KMU in Liquiditätsprobleme bringen und damit die Schweizer Familienunternehmen schwächen. Die Initiative sieht auf dem Wert der Familienunternehmen einen höheren Freibetrag und einen tieferen Steuersatz vor sowie die Möglichkeit, die Steuerschuld in bis zu zehn Jahresraten abzuzahlen. Der höhere Freibetrag und der verminderte Steuersatz würden durch das Parlament festgesetzt. Das bürgerlich dominierte Parlament würde ohne Zweifel von dieser Kompetenz Gebrauch machen. Denkbar wären zum Beispiel ein Freibetrag von 20 Mio. Franken und ein Steuersatz von 5%. Damit wären schätzungsweise 99% der KMU von der Steuerpflicht enthoben. Bei einem Unternehmenswert von zum Beispiel 50 Mio. Franken würde so eine Nachlasssteuer von 1,5 Mio. Franken anfallen. Oder 150 000 Franken pro Jahr, falls die Steuer in zehn Jahresraten beglichen würde. Die Initiative schaffte somit selbst für grosse Familienunternehmen keine unüberwindbaren Probleme. Dies umso weniger, als Unternehmer neben ihrem Betrieb in der Regel noch weitere Vermögenswerte wie Finanzanlagen und Beteiligungen besitzen, die zur Begleichung der Erbschaftssteuer herangezogen werden können, ohne dass auf Mittel des Unternehmens zurückgegriffen werden müsste.

Zwei Drittel des Ertrages sind für den Ausgleichsfonds der AHV vorgesehen. So könnte auf künftig nötig werdende Beitragserhöhungen verzichtet werden, oder diese liessen sich zumindest abfedern. Das hätte eine positive Auswirkung auf die Gesamtbelastung der Arbeitskosten und käme faktisch einer Steuersenkung gleich. Die Kantone könnten über das Drittel des Ertrages, das ihnen zusteht, verfügen. Es stünde ihnen frei, mit dem Mehrertrag, den sie im Vergleich zur bisherigen kantonalen Erbschaftssteuer erhielten, Steuersenkungen zum Beispiel bei der Vermögenssteuer vorzunehmen. Eine Annahme der Initiative führte folglich nicht zu einer Erhöhung der Staatsquote, wie von den Gegnern behauptet wird.

Initiative ist massvoll und fair


Die Initiative fordert keine neue Steuer, sondern eine Steuerreform. Sie räumt mit dem grössten Steuerchaos der Schweiz auf, wo zum Beispiel in einem Kanton eine Erbschaft an einen Nichtverwandten mit 49% besteuert wird und in einem anderen überhaupt nicht. Die Steuerreform bewirkt, dass hohe und sehr hohe Erbschaften erstmals besteuert werden, während viele kleinere Erbschaften steuerfrei werden.

Der an den Ehepartner gehende Teil des Nachlasses ist steuerfrei. Darüber hinaus gilt ein Freibetrag von 2 Mio. Franken. Weil beim Nachlass des überlebenden Ehepartners auch wieder ein Freibetrag in derselben Höhe gilt, können sogar bis zu 4 Mio. Franken steuerfrei auf die nächste Generation übertragen werden. Die Initiative schont damit kleine und mittlere Erbschaften und fördert so die Vermögensbildung im Mittelstand. Sie besteuert keine Leistung, sondern einen Vermögenszugang, für den der Begünstigte noch nie eine Steuer bezahlt hat. Bleiben sehr hohe Erbschaften unbesteuert, fördert das die unerwünschte Konzentration der Vermögen in der Hand einiger weniger. Die Erbschaftssteuer ist eine faire Steuer, die dem entgegenwirkt. Der Steuerertrag kommt der AHV zugute und geht damit an die Bevölkerung zurück.

Zitiervorschlag: Hans Kissling (2014). Eine sinnvolle Steuerreform. Die Volkswirtschaft, 01. März.