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Bundeserbschaftssteuer: Grosser Schaden, wenig Nutzen

Die Erbschaftssteuer-Initiative ködert mit falschen Versprechen, verunsichert und lähmt Familien-KMU schon heute. Ist die Vorlage erst in Kraft, sind viele Betriebe und Arbeitsplätze existenziell ­gefährdet. Die Kombination von Vermögens- und Erbschafts­steuern ist international unüblich und sachlich verfehlt. Die Initia­tive ist auch als Eingriff in die ­Finanzautonomie der Kantone ­abzulehnen. Schliesslich würden die absehbaren Defizite der AHV lediglich um wenige Jahre ­verschoben und in der Zwischenzeit wirksame Reformen ver­hindert.

Über 80% der Unternehmen in der Schweiz sind Familienunternehmen. Knapp die Hälfte davon wird familienintern weitergegeben. KMU-Nachfolgen sind heute schon häufig schwierig. Mit der Initiative würden weitere Hürden aufgebaut. Eine neue hohe Steuer zu bezahlen, statt zu investieren, allenfalls Eigenkapital abbauen zu müssen oder Sparmassnahmen einzuführen inklusive Stellenabbau: Das sind Szenarien, die Unternehmerkreise heute fürchten. Nicht zuletzt aus Gründen der leichteren Nachfolgeregelung wurde in den meisten Kantonen die Erbschaftssteuer für ­direkte Nachkommen abgeschafft. Ihre flächendeckende Wiedereinführung wäre ein Schildbürgerstreich, der Tausende von Familienunternehmen existenziell gefährden könnte.

Rekordhohe Vermögensbesteuerung und fragliche Verfassungskonformität


Die Initiative ist im Ansatz problematisch und wirft auch in der Umsetzung viele Fragen auf:

  • Die verlangte Steuer widerspricht dem Verfassungsgebot der rechtsgleichen Behandlung: Eine Erbschaft von 1 Mio. Franken an einen Einzelerben wäre steuerfrei; eine Erbschaft von 3 Mio. Franken an drei Erben hätte eine Steuerschuld von 200 000 Franken oder 65 000 Franken je Erben zur Folge.
  • Die kantonale Steuersouveränität würde verletzt, weil den Kantonen die Kompetenz zur Erhebung einer Erbschaftssteuer entzogen würde.
  • Die weltweit kaum praktizierte Kombination von Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer hätte zur Folge, dass die im internationalen Vergleich bereits hohe Schweizer Steuerlast auf Vermögen weiter stiege; den Schaden hätte, nebst den KMU, auch der Wirtschaftsstandort (Wegzüge, Nichtzuzüge, geringere Vermögensbildung).
  • In der Praxis stellten sich schwierige Fragen der Unternehmensbewertung (Verkehrswertschätzung) und der Rechnungslegung (Behandlung stiller Reserven); die Steuerbürokratie würde weiter ausgebaut.
  • Aufgrund der angezweifelten Einheit der Materie stellt sich die Frage, ob die Initiative überhaupt gültig ist.


Die Initiative sieht für Unternehmensnachfolgen Ermässigungen vor. Sie sind für aktuelle Nachfolgeplanungen wertlose Versprechen, weil die genaue Ausgestaltung erst später erfolgt. Zudem besteht die Einschränkung, dass ein Betrieb für mindestens zehn Jahre weitergeführt werden muss. Eine ­Verpflichtung in dieser Grössenordnung ist ­betriebswirtschaftlich unverhältnismässig und wird darum nirgendwo praktiziert. Was, wenn der Betrieb nach acht Jahren verkauft oder liquidiert werden muss? Genügt die Weiterführung des Betriebs auch nur durch einen Erben, obwohl der Initiativtext von «Erben» spricht? Anders als im Ausland sieht die Initiative oberhalb einer (unbestimmten) Freigrenze immer eine Steuerzahlung vor. Von der in Aussicht gestellten Möglichkeit von Ratenzahlungen werden sich betroffene KMU-Kreise kaum beruhigen lassen. Bereits heute wird denn auch ein Nachfolgestau verzeichnet, der gemäss Experten direkt auf die Initiative zurückgeht. Dass diese bereits heute wirkt, die einschlägigen Bestimmungen aber bestenfalls in einigen Jahren bekannt sein werden, schafft lähmende Unsicherheit – Gift erster Klasse für Nachfolgeplanungen. Alle Nachteile zusammengenommen, ist der Preis der Initiative aus Sicht der Wirtschaft klar zu hoch – zumal der Nutzen fraglich ist.

Keine Lösung für die AHV


Die Initiative stellt die Lösung des demografiebedingten Finanzierungsproblems der AHV in Aussicht. Eine solche Perspektive ist reines Wunschdenken. Die Initianten gehen von 2 Mrd. Franken zusätzlich für die AHV aus. Der Bundesrat prognostiziert deutlich weniger. Das schmerzt die Kantone, die ebenfalls begünstigt werden, aber mit Einnahmenausfällen rechnen müssen. Bei einer sich öffnenden Finanzierungslücke von über 8 Mrd. Franken nützen die möglichen Erträge aber auch der AHV wenig. Diese braucht eine grundlegende Reform, die mit der derzeit zur Vernehmlassung stehenden Altersvorsorge-Vorlage in die Wege geleitet wird. Die Wirtschaft engagiert sich ernsthaft für eine materiell gute und ausgewogene AHV-Reform – Scheinlösungen, die wenig bringen, vor allem aber grossen Schaden anrichten, lehnt sie dezidiert ab.

Zitiervorschlag: Frank Marty, Sandra Spieser, (2014). Bundeserbschaftssteuer: Grosser Schaden, wenig Nutzen. Die Volkswirtschaft, 01. März.