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Die Lohndiskriminierung bleibt ein Politikum

Die gute Botschaft vorab: Die Lohndiskriminierung von Frauen hat in den letzten zehn Jahren kontinuierlich abgenommen. Die schlechte ­Nachricht: Gemessen an den standardisierten durchschnitt­lichen Bruttolöhnen verdienen die Frauen im privaten Sektor noch immer 1800 Franken pro Monat oder fast ein Viertel ­weniger als die Männer.
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Männer im privaten Sektor verdienen durchschnittlich 7614 Franken pro Monat. Frauen erhalten durchschnittlich 1800 Franken oder rund ein Viertel weniger. Der Lohnunterschied lässt sich nur zu zwei Dritteln mit objektiven Faktoren wie zum Beispiel mehr beruflicher Erfahrung oder einer ­besseren beruflichen Stellung erklären. 677 Franken haben lediglich mit dem Geschlecht zu tun, sind also diskriminierend.

Alle Frauen sind betroffen


Selbst gut verdienende Frauen werden diskriminiert, indem sie bei Beförderungen öfter übergangen werden und laut Untersuchungen auch seltener Sonderzahlungen wie Provisionen oder Boni erhalten. Im Tieflohnbereich, wo zwei von drei Beschäftigten weiblich sind, hat sich die Situation der Frauen gegenüber den Männern nur wenig verbessert. Gemessen am Landesdurchschnitt sind die diskriminierenden Lohn­unterschiede etwa in der chemischen Industrie, im Detailhandel und im Verkehrs- und Transportbereich besonders hoch. In Branchen wie dem Gesundheits- und Sozialwesen oder der Information und Kommunikation sind sie zwar auch noch vorhanden, aber nicht mehr so ausgeprägt wie früher. Insgesamt beläuft sich der volkswirtschaftliche Diskriminierungseffekt auf 7,7 Mrd. Franken zu Ungunsten der Frauen.[1]

Unter dieser Diskriminierung leiden nicht nur die Frauen. Beeinträchtigt ist die ganze Familie, denn das Geld fehlt in den Haushalten kurzfristig für die täglichen Ausgaben und langfristig insbesondere in der Altersvorsorge. Bei Scheidungen, wovon rund die Hälfte aller Ehen betroffen sind, müssen heute die Männer die tiefere Altersvorsorge der Frauen finanziell ausgleichen. Zudem müsste der Staat mit gerechten Löhnen weniger Sozialleistungen zahlen. Und schliesslich würden jene Firmen bessergestellt, die sich ans Gleichstellungsgesetz halten. Heute werden sie bestraft, weil ihre Konkurrenten tiefere Kosten haben und deshalb billiger sind.

Handlungsbedarf erkannt, ­Lösungen ­vorhanden


Firmen mit mehr als 50 Beschäftigten, die ihre Löhne in Bezug auf die Geschlechterdiskriminierung überprüfen wollen, steht das Selbsttest-Instrument Logib zur Verfügung. Es handelt sich um ein einfaches Instrument auf Excel-Basis, das kostenlos von der Web­site logib.ch heruntergeladen werden kann. Der Vorteil: Die Daten bleiben im Unternehmen und damit anonym. Nebst einer Online-Anleitung in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch steht auch eine kostenlose telefonische Helpline zur Verfügung.[2]

Logib geniesst breite Akzeptanz. So hat ­etwa das Bundesgericht die Methode, auf der Logib aufbaut, in einem Gerichtsverfahren validiert. Auch die EU, die OECD oder die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung bezeichnen Logib als «Good Practice». Im letzten Jahr haben sich pro ­Monat durchschnittlich 300 Personen für das Tool neu interessiert.

Logib für maximale Objektivität


Zu den Unternehmen, die mit Logib arbeiten, gehört die Luzerner Kantonalbank. Die Lohnanalyse habe einen Unterschied von 1,1% zu Gunsten der Männer ergeben. Damit konnte der Lohngleichheitsdialog erfolgreich abgeschlossen werden, sagt Beat Bieri, Leiter Personalcontrolling. Dieses gute Ergebnis sei auf das ausgewogene Salärsystem zurückzuführen, welches seit über 20 Jahren im Einsatz stehe. Die Bank will die Analyse künftig nach jeder Lohnrunde durchführen und intern über das Ergebnis informieren. «Wir bekennen uns schon lange zur Lohngleichheit von Mann und Frau», sagt Bieri. Die stetige Überprüfung mithilfe eines externen Instruments wie Logib sei «die logische Konsequenz und sorgt für maximale Objektivität».

  1. BFS, Lohnstrukturerhebung 2010. []
  2. Helpline: 0800 55 99 00; Download: http://www.logib.ch; Benutzungsanleitung: http://www.logib-schritt-fuer-schritt.ch []

Zitiervorschlag: Durrer, Sylvie (2014). Die Lohndiskriminierung bleibt ein Politikum. Die Volkswirtschaft, 01. April.

Lohngleichheitsdialog 2009–2014

Der Lohngleichheitsdialog wurde im ­Frühling 2009 von den Sozialpartnern und dem Bund mit dem Ziel lanciert, die Lohn­diskriminierung von Frauen mittels freiwillige Lohnüberprüfungen in den Unternehmen möglichst rasch zu beseitigen. Bis zum ­Abschluss des fünfjährigen Pilotprojekts per Ende Februar 2014 konnten 51 Unternehmen mit 230 000 Mitarbeitenden für den Lohngleichheitsdialog gewonnen werden. Davon haben 18 ­ihre Löhne bereits überprüft, ­allenfalls festgestellte Lohndiskriminierungen beseitigt und ihren Schlussbericht ein­gereicht. Die anderen 33 Unternehmen haben noch bis maximal 2018 Zeit, das Verfahren abzuschliessen. Warum nicht mehr Unter­nehmen beim Lohngleichheitsdialog mitgemacht haben, wird derzeit untersucht. Die Ergebnisse dieser Evaluation sowie zwei Studien zu staatlichen Instrumenten zur Durchsetzung der Lohngleichheit werden Grundlagen für das weitere Vorgehen sein. Der Bundesrat wird voraussichtlich noch in diesem Jahr entscheiden, ob und wenn ja welche zusätzlichen staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts zu prüfen sein werden.