Johann N. Schneider-Ammann: «Es braucht auf jeden Fall weiterhin einen Mechanismus, um den Arbeitsmarkt wettbewerblich auszugestalten und die Arbeitsmarktteilnehmer in einem gewissen Ausmass auch zu schützen.» (Bild: Hannes Saxer)
Die Volkswirtschaft: Herr Schneider-Ammann, Sie haben im Nachgang zur Abstimmung über die Zuwanderungsinitiative Anfang März die Wirtschaftsvertreter getroffen. Wie gross war der Hilfeschrei?
Schneider-Ammann: Es war kein Hilfeschrei. Aber es besteht ein grosses Interesse der Wirtschaft an Informationen. Einerseits sind die Wirtschaftsvertreter daran interessiert, die Prozesse rund um die Ausarbeitung des Umsetzungskonzepts zu kennen. Andererseits wollen sie ihre Vorstellungen und Befürchtungen einbringen. Sehr konstruktiv war unter anderem, dass sie unisono gesagt haben, dass sie sich nicht in einem Wettbewerb wiederfinden wollen, in dem die limitierte Anzahl Zuwanderer dort landet, wo man am lautesten ruft oder wo der Einfluss am höchsten ist. Die Wirtschaftsvertreter haben sich sehr bemüht, als Einheit aufzutreten und ihre Interessen ganzheitlich zu äussern. Die Wirtschaft will keine Verteilungsschlacht führen.
Die Volkswirtschaft: Sind das nicht bloss Lippenbekenntnisse? Der Verteilungskampf bei den Kontingenten ist doch vorprogrammiert.
Schneider-Ammann: Lassen Sie den Bundesrat zuerst bis Ende Juni das Umsetzungskonzept erarbeiten. Damit dürften erste Eckwerte bekannt werden. Wenn es dann gelingt, zusammen mit der Wirtschaft Kriterien für die Verteilung zu erstellen – umso besser!
Die Volkswirtschaft: Kann man mit einem Kontingentsystem die Einwanderung von Arbeitskräften überhaupt marktgerecht steuern?
Schneider-Ammann: Das ist eine grosse Herausforderung. Wie genau die Zuwanderung gesteuert werden soll, ist in der Initiative nicht festgeschrieben. Wir müssen diesen Spielraum nutzen. Das System muss dem raschen strukturellen Wandel unserer Wirtschaft gerecht werden. Durch möglichst einfache und klare Verfahren müssen wir bestrebt sein, die Planungssicherheit für die Unternehmen möglichst hochzuhalten. Die definierte Zulassungspolitik soll dem gesamtwirtschaftlichen Interesse dienen.
Die Volkswirtschaft: Vor der Einführung der Personenfreizügigkeit kamen mehrheitlich tief qualifizierte Arbeitnehmende in die Schweiz. Wie kann man bei einem erneuten Kontingentsystem diese Fehlsteuerung der Vergangenheit vermeiden?
Schneider-Ammann: Ich glaube nicht, dass wir einen kompletten Rückfall in alte Zeiten befürchten müssen. In den letzten zehn Jahren fragte die Wirtschaft vermehrt gut qualifizierte Arbeitskräfte nach. Es ist klar, dass uns die Begrenzung der Zuwanderung zwingt, Zulassungskriterien festzulegen und eine Wahl zu treffen. Bereits heute haben wir bei der Zuwanderung aus Drittstaaten die Priorität ganz bewusst auf qualifizierte und spezialisierte Fach- und Führungskräfte gelegt. Auch in der Zuwanderung aus EU/Efta-Staaten werden wir darauf achten, sie möglichst nicht dort zu begrenzen, wo sie volkswirtschaftlich am meisten bringt.Die Volkswirtschaft: Ganz grundsätzlich gefragt: Wenn die Personenfreizügigkeit fällt, fallen auch die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Lohnunterschreitung?
Schneider-Ammann: Als Erstes geht es darum, den Volkswillen umzusetzen. Ein neues System, bestehend aus der Kontingentierung mit Inländervorrang, wird das bisherige Modell ablösen. Das ist ein Paradigmenwechsel. Sobald das Umsetzungskonzept Ende Juni erstellt ist, wird man dieses der Europäischen Union vorlegen und die Verträglichkeit mit der EU-Personenfreizügigkeit ausloten. Erst dann kann man diese Frage beantworten. Vorher ist es müssig, darüber zu spekulieren. Es braucht auf jeden Fall weiterhin einen Mechanismus, um den Arbeitsmarkt wettbewerblich auszugestalten und die Arbeitsmarktteilnehmer in einem gewissen Ausmass auch zu schützen. Ob das die bekannten, herkömmlichen flankierenden Massnahmen sind, wird sich weisen. Das kann ich nicht vorwegnehmen.
Die Volkswirtschaft: Der Bundesrat will die flankierenden Massnahmen ausbauen. Braucht es diesen Ausbau überhaupt noch nach der Annahme der Zuwanderungsinitiative?
Schneider-Ammann: Wie gesagt, einen gewissen Schutz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer braucht es auch in Zukunft. Wie wir ihn benennen wollen und wie er ausgestaltet wird, das ist momentan noch offen.
Die Volkswirtschaft: Wie sieht der Fahrplan aus? Wann wissen wir, ob die Personenfreizügigkeit fällt oder nicht?
Schneider-Ammann: Die Verfassung gibt uns grundsätzlich drei Jahre Zeit.
Die Volkswirtschaft: … das ist die Theorie…
Schneider-Ammann: Nein, das ist der Volksentscheid. Wir haben drei Jahre Zeit. Aber was Sie ansprechen, ist sicher richtig. Denn je früher die Klärung herbeigeführt werden kann, desto früher kann die Unsicherheit aus dem Feld geräumt werden. Und desto geringer fällt der Schaden für die Wirtschaft aus. Ob die Personenfreizügigkeit fällt oder nicht, ist im Moment reine Spekulation.
Die Volkswirtschaft: Wie wird sich die Zuwanderungsinitiative auf das Wirtschaftswachstum auswirken?
Schneider-Ammann: Die Initiative schafft eine unnötige neue Unsicherheit. Zum einen ist unklar, wie stark die zukünftigen Rekrutierungsmöglichkeiten von ausländischen Arbeitskräften für die Unternehmen erschwert werden. Zum anderen steht die Ausgestaltung des bilateralen Weges der Schweiz mit der EU generell in der Schwebe. Tatsächlich landen jetzt Projekte in der Schublade. In den kommenden Quartalen könnte sich die erhöhte Unsicherheit weiterhin negativ auf das Investitionsverhalten der Firmen auswirken und dadurch die Wirtschaftsentwicklung beeinträchtigen. Die längerfristigen wirtschaftlichen Konsequenzen sind jedoch derzeit kaum abschätzbar. Sie hängen stark von der konkreten Umsetzung der Initiative und der zukünftigen Beziehung der Schweiz mit der EU ab.
Die Volkswirtschaft: Es gibt viele Fragezeichen: Das Entsendegesetz regelt die Tätigkeit ausländischer Dienstleister in der Schweiz. Gilt dieses Gesetz überhaupt noch nach der Annahme der Initiative?
Schneider-Ammann: Wir haben mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen auch die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung liberalisiert. Konkret können heute Dienstleistungserbringer während 90 Tagen pro Jahr in der Schweiz Dienstleistungen erbringen. Sie sind melde- und nicht bewilligungspflichtig. Die Zahl dieser Dienstleistungserbringer stieg 2012 auf über 200 000. Es ist nun zu prüfen, ob die Dienstleistungserbringung vom neuen Verfassungsartikel tangiert wird und zahlenmässig zu beschränken ist. So oder so ist es in einem Kontingentsystem aber möglich, dass entsandte Arbeitskräfte weiterhin in der Schweiz arbeiten können.
Die Volkswirtschaft: Der Bundesrat und die Wirtschaft schlagen in der Argumentation oft in die gleiche Kerbe. Bei der Abzockerinitiative und der Zuwanderungsinitiative stand man auf der Verliererseite. Hat die Schweizer Bevölkerung das Vertrauen in die Schweizer Wirtschaft verloren?
Schneider-Ammann: Nein, so absolut würde ich es nicht sagen. Wir hatten Lohnexzesse, und das hat die Leute wütend gemacht. Es ist ein problematisches Bild der Wirtschaftselite gewachsen – ein Bild der Selbstbedienung. Und das ist verpönt. Dadurch ist sicher eine Vertrauensproblematik entstanden. Gleichzeitig realisieren aber die Kritiker der Wirtschaftsführer nicht, dass sie offenbar in einer Firma arbeiten, die Geld verdient, und gerade weil das so ist, auch ihr Arbeitsplatz gesichert ist. Es ist kein grundlegender Vertrauensbruch. Die Menschen wissen genau, dass sie auf die Wirtschaftsführung angewiesen sind, wenn es darum geht, den Arbeitsplatz gesichert zu halten.
Die Volkswirtschaft: Am 18. Mai steht die nächste sehr wichtige Abstimmung an, jene zur Mindestlohninitiative. Wie wollen Sie diesen Abstimmungskampf gewinnen?
Schneider-Ammann: Keine Frage, das ist die nächste ganz wichtige Abstimmung, für die sich der Bundesrat stark engagiert. Er überlässt es nicht dem Zufall. Der Bundesrat will sich im Nachhinein keinen Vorwurf machen lassen, er habe zu wenig Aufklärungsarbeit geleistet. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sollen genau wissen, wozu sie Ja oder Nein sagen. Wir haben hierzulande ein flexibles System, das auf der Sozialpartnerschaft und auf einem liberalen Arbeitsmarkt basiert. Kombiniert mit der dualen Berufsbildung, bildet es das Erfolgsrezept des Bundesrates. Wir befinden uns in einem Standortwettbewerb. Bis anhin sind wir gut unterwegs. Wir werden international beneidet um unsere Beschäftigungssituation.
Die Volkswirtschaft: Der Bundesrat hat Ende Februar die Kampagne gegen die Mindestlohninitiative eröffnet. Welches ist aus Ihrer Sicht das zentralste Argument?
Schneider-Ammann: Die Initiative ist zwar gut gemeint, schadet aber gerade denjenigen am meisten, die davon profitieren sollten. Wo das Gesetzeskorsett so eng ist, stellt man die Leute nicht mehr ein. Der geforderte Mindestlohn – weltweit der höchste – wird es wenig qualifizierten Personen und Jugendlichen zusätzlich erschweren, den Einstieg ins Erwerbsleben zu finden.
Die Volkswirtschaft: Sie wollen also am Lohnniveau nicht rütteln?
Schneider-Ammann: Wir sind heute gut aufgestellt, weil wir nicht über alle Branchen, Berufe und Regionen den gleichen Mindestlohn vorschreiben. Zwei Beispiele: Wir lassen in den Branchen im Tessin einen regionalen Lohn festlegen. Die Sozialpartner haben für die Maschinenindustrie eine regional differenzierte Lösung gefunden. Damit ist man näher am Markt und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit. Die Chance wird grösser, dass man beschäftigt ist.
Die Volkswirtschaft: Überschätzen Sie den Einfluss der Sozialpartnerschaft nicht?
Schneider-Ammann: Ich bin wirklich überzeugt, dass die Sozialpartnerschaft das bessere Rezept ist als jedes Gesetz. In den letzten zwölf Jahren haben wir den Abdeckungsgrad der Gesamtarbeitsverträge von 38 auf 49 Prozent erhöht. Wo es keine organisierten Sozialpartner gibt, die miteinander einen GAV festlegen können, haben wir die Möglichkeit, einen Normalarbeitsvertrag zu erlassen. Das wird auch gemacht. Aktuell gibt es einen schweizweiten Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft und sieben kantonale Normalarbeitsverträge.
Die Volkswirtschaft: Das ist ein Hohelied auf die Sozialpartnerschaft.
Schneider-Ammann: Sozialpartnerschaft heisst, dass man miteinander ein Ziel erreichen will. Dieses Ziel muss sein, miteinander im globalen Wettbewerb zu bestehen. Nur so kann man Jobs sichern. An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass wir jeden zweiten Franken im Ausland verdienen und davon jeder zweite Schweizer Arbeitsplatz abhängt. Das ist es, was die Sozialpartner wissen müssen. Insgesamt funktioniert die Sozialpartnerschaft unspektakulär und gut. Das wissen beide Seiten. Ausnahmen gibt es immer.
Die Volkswirtschaft: Bestünden die Personenfreizügigkeit und die flankierenden Massnahmen nicht mehr – drängte sich da der Mindestlohn nicht auf?
Schneider-Ammann: Nein, bestimmt nicht. Die Mindestlohninitiative stellt einen radikalen Systemwechsel dar. Stark negativ betroffen wären Gegenden mit tieferem Lohnniveau wie das Tessin oder touristisch und landwirtschaftlich geprägte Regionen. Die Masseneinwanderungsinitiative schränkt die Rekrutierungsmöglichkeiten der Unternehmen im EU-Raum ein. Damit dürfte auch die potenzielle Gefahr von missbräuchlicher Unterbietung der Schweizer Löhne abnehmen. Mit dem Kontingentierungssystem bestünde zudem die Möglichkeit, bei der Bewilligungserteilung Arbeits- und Lohnbedingungen zu kontrollieren.
Die Volkswirtschaft: Der Schweizer Arbeitsmarkt steht wegen der Alterung der Gesellschaft vor Engpässen. Braucht es nach dem Abstimmungsresultat vom 9. Februar neben der Fachkräfteinitiative zusätzliche Massnahmen, um das inländische Erwerbspotenzial auszuschöpfen?
Schneider-Ammann: Es war uns immer klar, dass die Zuwanderung kein Ersatz, sondern eine Ergänzung zum inländischen Fachkräftepotenzial ist. Die Lösungsansätze der Fachkräfteinitiative im Bildungs- und Arbeitsmarktbereich gewinnen nun möglicherweise an Bedeutung. Wir müssen uns überlegen, ob die vorgesehenen Massnahmen schneller, schärfer oder umfassender ergriffen werden müssen. Über zusätzliche Massnahmen zu sprechen, ist heute sicher verfrüht.
Die Volkswirtschaft: Der freiwillige Lohngleichheitsdialog des Bundes und der Sozialpartner mit den Firmen hat die Erwartungen nicht erfüllt. Was ist falsch gelaufen?
Schneider-Ammann: Wir hatten Firmen, die uns gesagt haben, dass sie das selber machen und nicht vom Bund geführt werden wollen. Wenn also nur 50 von den erhofften 100 Firmen mitgemacht haben, ist das formell natürlich kein gutes Resultat. Es gibt aber Firmen, die nicht im Rahmen des Lohngleichheitsdialogs sichtbar geworden sind, sich aber sehr darum bemühen, die Gleichheit herzustellen oder sie sogar schon hergestellt haben.
Die Volkswirtschaft: Die Lohndiskriminierung gibt es nach wie vor. Wie muss in Ihren Augen der Bundesrat weiterverfahren?
Schneider-Ammann: Ich sage das ganz offen: Mein Appell an die Unternehmen war, freiwillig mitzumachen, damit keine Gesetzesnorm droht. Unser liberaler Arbeitsmarkt ist ein Standortvorteil. Länder, die Gesetze einführten, haben ein Stück Flexibilität verloren.
Die Volkswirtschaft: Was sind die weiteren Schritte?
Schneider-Ammann: Ende letztes Jahr hat der Bundesrat zwei Studien zum Thema Lohngleichheit zur Kenntnis genommen. Gestützt auf diese Studien und die Evaluation des Lohngleichheitsdialogs, wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden. Mehr kann ich dazu im Augenblick nicht sagen.
Die Volkswirtschaft: In den Führungsetagen sind Frauen auch im internationalen Vergleich untervertreten. Sehen Sie hier Handlungsbedarf?
Schneider-Ammann: Der Anteil von Frauen in Führungspositionen sollte erhöht werden. In Anbetracht des hohen Bildungsniveaus der Frauen und vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in der Schweiz muss dieses Humankapital genutzt werden.
Die Volkswirtschaft: Viele europäische Länder führen Quoten ein. Die EU-Kommission arbeitet zurzeit ein Gesetz aus, das für das Auswahlverfahren für die Geschäftsleitung eine Quote für Frauen vorsieht. Braucht es auch in der Schweiz vorübergehende gesetzliche Bestimmungen zur Erhöhung des Frauenanteils?
Schneider-Ammann: Wir haben im letzten Jahr eine Geschlechterquote von 30 Prozent für die obersten Leitungsorgane von bundesnahen Unternehmen und Anstalten beschlossen. Es ist begrüssenswert, dass die Frauenanteile in Verwaltungsrat und Geschäftsleitung von börsenkotierten Unternehmen erhöht werden. Der Bundesrat wird nun die Frage von gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der laufenden Aktienrechtsrevision prüfen und allenfalls Lösungsvorschläge einbringen.
Die Volkswirtschaft: Das Abstimmungsresultat vom 9. Februar war ein Stück Wachstumskritik.
Schneider-Ammann: Auch ich interpretiere das Abstimmungsergebnis dahingehend, dass man kein ausuferndes Breitenwachstum möchte. Es ist mir aber wichtig zu erwähnen, dass dieses nie die Politik des Bundesrates war. Unser erklärtes Ziel der Wachstumspolitik war stets, die Arbeitsproduktivität in der Schweiz zu erhöhen, also das «qualitative» Wachstum zu fördern, welches allen Bürgerinnen und Bürgern in der Schweiz zugutekommt.
Die Volkswirtschaft: Ihr Departement wird in diesem Jahr ein Grundlagenpapier zur Wachstumsstrategie 2015–2018 erstellen müssen. Wie lautet Ihre Antwort auf diese Wachstumskritik?
Schneider-Ammann: Was viele Kritiker derzeit etwas vergessen: Wir brauchen Wachstum. Unser Wachstum muss – neben ökonomischen – deutlich mehr auf ökologische und soziale Aspekte und somit auf ein qualitatives Wachstum ausgerichtet sein. Das Wachstum pro Kopf muss verbessert werden. Das bedeutet nichts anderes, als dass man innovativer und wettbewerbsfähiger sein muss. Das wird in unserer neuen Wachstumsstrategie auf jeden Fall zum Ausdruck kommen.
Interview: Susanne Blank und Nicole Tesar
Zitiervorschlag: Blank, Susanne; Tesar, Nicole (2014). «Die Wirtschaft will keine Verteilungsschlacht führen». Die Volkswirtschaft, 01. April.