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«Vielen Nutzern ist es nicht mehr egal, was mit ihren Daten geschieht»

Big Data, also die Analyse und Auswertung von grossen Datenmengen mittels Algorithmen, ist auch für Hanspeter Thür, den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, ein wichtiges Thema. Problematisch wird es aus seiner Sicht dann, wenn aus der Auswertung dieser Datenflut Rückschlüsse auf Einzelne gezogen werden, die weit in den Privatbereich reichen können. Er sagt im Interview auch, wie sich der Einzelne vor dem Einfluss von Big Data schützen kann.
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Hanspeter Thür: «Mit den passenden Algorithmen ausgewertet, können diese Daten Aufschluss über unser Konsumverhalten, die politische Gesinnung oder den Gesundheitszustand geben.» (Bild: Keystone)

Die Volkswirtschaft: Herr Thür, sind Sie als Datenschützer mit dem Thema Big Data konfrontiert?

Thür: Big Data ist ein Phänomen, das vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklung immer stärker um sich greift. Die Entwicklung führt dazu, dass das Sammeln von Informationen nun eine völlig neue Dimension hat. Wenn wir uns bewegen, hinterlassen wir überall digitale Spuren. Die Informationen aus den unterschiedlichsten Quellen werden zusammengezogen und durch verschiedene Akteure ausgewertet. Die Probleme beginnen dann, wenn aufgrund dieser Daten Voraussagen über einzelne Personen gemacht werden. Einerseits können Rückschlüsse über das Verhalten gezogen werden, andererseits wird versucht, Neigungen, Krankheiten oder kriminelles Potenzial vorherzusagen. Die Auswertung der Daten beruht auf Wahrscheinlichkeiten. Für die einzelne Person aber kann sie sehr konkrete Auswirkungen haben. Da Verknüpfungen und Auswertungen von grossen Datenbeständen stark zunehmen, ist es ein Thema, mit dem ich mich bereits heute stark auseinandersetze.

Die Volkswirtschaft: Der Wert von Daten ist enorm gestiegen. Man spricht bei Big Data auch von der neuen «Ölquelle der Wirtschaft» oder dem «Gold des neuen Zeitalters». Warum?

Thür: Die wachsende Nutzung von Onlinediensten, Apps oder Kreditkarten in Kombination mit den umfassenden Möglichkeiten zur Datenerfassung führt dazu, dass immer mehr Daten anfallen. Auch die Behörden tragen dazu bei, wenn sie der Öffentlichkeit Informationen zur Verfügung stellen. Mit den passenden Algorithmen ausgewertet, können diese Daten Aufschluss über unser Konsumverhalten, die politische Gesinnung oder den Gesundheitszustand geben. Firmen nutzen dieses Wissen, um den Kunden massgeschneiderte Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Dies kann für den Kunden den positiven Effekt haben, dass er weniger Aufwand hat, das für ihn richtige Produkt auszuwählen. Jedoch kann es auch bedeuten, dass er aufgrund der automatischen Profilzuteilung von gewissen Angeboten ausgeschlossen wird, obschon er die Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss erfüllen würde.

Die Volkswirtschaft: Was machen die Firmen genau mit diesen Datenmengen? Haben Sie Beispiele?

Thür: Häufig verknüpfen sie die eigenen Daten mit weiteren Angaben, die sie etwa von Adresshändlern oder Auskunfteien erwerben, um sie dann auszuwerten. Ihr Ziel ist es dabei, Muster und Korrelationen zu entdecken. So stellt man vielleicht fest, dass Menschen, die in einem bestimmten Quartier wohnen, überdurchschnittlich viel Geld für Bioprodukte ausgeben. Die Kenntnis solcher Zusammenhänge ist sehr nützlich für zielgruppenspezifische Werbung und Marketing. Big Data kommt aber auch in der Medizin, bei der Betrugsbekämpfung oder in Wahlkämpfen zum Einsatz, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Die Volkswirtschaft: Was bedeutet Big Data für den Einzelnen?

Thür: Mit Big Data ist es möglich geworden, eine Unmenge von Informationen aus verschiedensten Lebensbereichen zu sammeln und auszuwerten. Der Einzelne gibt teilweise die Einwilligung in eine einzelne Datenbearbeitung, diese jedoch auch für zukünftige Verknüpfungen von verschiedenen Datensammlungen abzugeben, ist nicht möglich. Selbst die Datenbearbeiter wissen bei der Erhebung oftmals nicht, zu welchen Zwecken und auf welche Arten sie die Daten zukünftig bearbeiten möchten. Das Verschmelzen der Daten aus den verschiedenen Lebensbereichen führt dazu, dass der Einzelne viel transparenter wird und somit auch die Aussagen über ihn scheinbar viel genauer sein müssen. Jedoch kann das Produkt der Analyse der Daten nur so gut sein wie die ursprünglichen Daten selbst und die Qualität des verwendeten Algorithmus.

Die Volkswirtschaft: Wo sind die Gefahren?

Thür: Mit Big Data können aus scheinbar harmlosen Informationen detaillierte Aussagen über Dinge wie das Verhalten, die Präferenzen oder das soziale Umfeld von Menschen generiert werden. Diese Aussagen beeinflussen dann vielleicht unsere Chancen bei der Wohnungssuche oder der nächsten Stellenbewerbung.

Die Volkswirtschaft: Die meisten Konsumenten geben Ihre Daten ja völlig bereitwillig heraus im Tausch gegen irgendwelche Rabatte oder andere Vorteile …

Thür: Was aber nicht bedeutet, dass ihre Daten verknüpft und für jeden beliebigen Zweck verwendet werden dürfen. Andererseits liegt es in der Eigenverantwortung des Konsumenten, mit seinen Daten sorgsam umzugehen. Mit Geld wirft man schliesslich auch nicht um sich. Daneben sollte er sich auch erkundigen, wozu sie verwendet und an wen sie weitergegeben werden. Dies kann er jedoch nur, wenn ihn der Anbieter verständlich und präzise informiert.

Die Volkswirtschaft: Fehlt das Verständnis in der Bevölkerung – braucht es mehr Information und Aufklärungsarbeit?

Thür: Ich denke schon. Das hat wohl auch damit zu tun, dass die Big-Data-Problematik relativ neu und schwer fassbar ist, da die Datenauswertungen im Verborgenen ablaufen und diese für die Betroffenen auch bei Kenntnis des Algorithmus nicht nachvollziehbar sind. Generell hat das Bewusstsein für den Datenschutz in der letzten Zeit aber zugenommen. Vielen Nutzern ist es nicht mehr egal, was mit ihren Daten geschieht. Das hat sich etwa an den Reaktionen der Userinnen und User nach dem Verkauf von Whatsapp an Facebook gezeigt. Kontrovers ist dabei, dass zwar das Verknüpfen der Daten aus sozialen Netzwerken mit Kommunikationsdaten von den Betroffenen als problematisch angesehen wird, aber von einem Entscheid gegen die Nutzung und die Bekanntgabe von Personendaten an solche Dienste abgesehen wird.Ein anderes Problem ist die Gleichgültigkeit im Umgang mit den eigenen Personendaten. Im Gegensatz zum Geld sind die Personendaten nicht direkt fassbar und können ohne Limitierung verteilt werden. Die Sensibilität der Betroffenen für den Umgang mit Personendaten erfolgt daher erst im Zeitpunkt, wenn sich die Auswirkungen der digitalen Spuren in der realen Welt zeigen, z. B. bei Phishing aufgrund im Internet publizierter Informationen.

Die Volkswirtschaft: Findet in der Schweiz Ihrer Meinung nach überhaupt eine engagierte Datenschutz-Debatte , eine Diskussion über solche Themen statt?

Thür: Solche Diskussionen finden durchaus statt. Themen wie Datensicherheit und das Recht auf Vergessen im Internet haben nicht zuletzt aufgrund der Enthüllungen rund um die NSA und der letzthin bekannt gewordenen SSL-Sicherheitslücke stark an Bedeutung gewonnen. Auch die Politik setzt sich vermehrt mit Datenschutzfragen auseinander. Das illustrieren verschiedene Vorstösse, die im Parlament eingereicht wurden. Die Hauptstossrichtungen der Vorstösse ist die Verstärkung der Sanktionen, aber auch des Datenschutzes im Internet. Ziel ist es, das Datenschutzgesetz für die neuen Technologien griffiger zu machen. Die Politiker haben erkannt, dass Handlungsbedarf besteht, wenn man das Recht auf Privatsphäre auch im digitalen Zeitalter gewährleisten will.

Die Volkswirtschaft: Wie kann man sich konkret schützen?

Thür: Als User und Konsument habe ich verschiedene Möglichkeiten, um den Einfluss von Big Data einzudämmen. Dies beginnt mit der Zurückhaltung bei der Preisgabe von Daten. Primär sollte sich jeder bewusst sein, dass das Internet nichts vergisst. Personendaten, welche einmal im Internet publiziert worden sind, können daher im Prinzip nicht mehr gelöscht werden und sind in der Regel für die ganze Welt zugänglich. Daher sollte man sich Gedanken machen, wem man welche Informationen gibt und was dieser damit macht und machen könnte. So raten wir, die Datenschutzbestimmungen von Apps und Onlinediensten zu prüfen und privatsphärefreundliche Einstellungen zu verwenden. Jeder sollte sich dabei überlegen, welche Zugriffe eine App tatsächlich benötigt (zum Beispiel auf das Adressbuch, den Kalender oder Standortdaten). Als reaktive Massnahme kommt schliesslich die konsequente Wahrnehmung des Auskunfts- und Löschungsrechts infrage.

Die Volkswirtschaft: Unsere Regeln und Gesetze entsprechen nicht der heutigen Realität von Big Data. Können Sie uns ein Beispiel nennen, wo und wie die heutige Gesetzgebung ungenügend ist?

Thür: Ein grosses Problem von Big Data ist, dass der Einzelne zusehends die Herrschaft über seine Daten und die daraus gezogenen Schlüsse verliert. Er weiss in aller Regel nicht, wer welche Datenbestände zu welchem Zweck zusammenführt und mit welchen Methoden analysiert. Dadurch wird das in der Bundesverfassung verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung unterlaufen.

Die Volkswirtschaft: Was muss sich ändern? Kann das auf nationaler Ebene, im Rahmen einer Schweizer Gesetzgebung geschehen?

Thür: Es braucht eine Anpassung des aktuellen gesetzlichen Rahmens an Big Data und weitere Entwicklungen im Bereich der Datenbearbeitung. Unter der Federführung des Bundesamtes für Justiz diskutieren zurzeit verschiedene Datenschutzspezialisten darüber, ob und wie das Gesetz angepasst werden müsste. Erforderlich ist aber auch die Regelung des Schutzes von Personendaten auf internationaler Ebene.

Die Volkswirtschaft: Was unternimmt die Schweiz konkret, um Bürgerinnen und Bürger vor Zugriffen auf ihre Daten zu schützen?

Thür: Sie verfügt über mehrere Behörden, insbesondere die Datenschutzbeauftragten von Bund, Kantonen und Gemeinden. Sie beaufsichtigen die hiesigen Datenbearbeitungen und beraten bei Datenschutzfragen. Zudem setzt sich die Schweiz aktiv in internationalen Gremien ein, um den Schutz der Privatsphäre auch grenzüberschreitend zu stärken.

Die Volkswirtschaft: Welche internationalen Bestrebungen existieren?

Thür: In der EU steht seit Längerem eine Erneuerung des Datenschutzrechts zur Debatte, um mit den technologischen Entwicklungen der letzten Jahre Schritt zu halten. Wann und in welcher Form die neue Verordnung in Kraft treten wird, ist noch offen.

Die Volkswirtschaft: Ist es sinnvoll, dass sich die Schweiz daran beteiligt? In welchem internationalen Umfeld soll sich die Schweiz um eine Lösung bemühen?

Thür: Als Land mit einem stark ausgeprägten Dienstleistungssektor hat die Schweiz ein Interesse an einem zeitgemässen Schutz für Personendaten. Da Datenbearbeitungen nicht an Staatsgrenzen gebunden sind, muss auch die Regelung des Datenschutzes international koordiniert erfolgen. Die Schweiz setzt sich in verschiedenen internationalen Gremien dafür ein, dass Datenschutz und Datensicherheit länderübergreifend gewährleistet werden.

Die Volkswirtschaft: Nach dem Überwachungsskandal der NSA und der darauf folgenden Diskussion eines lokalen Internets in Brasilien titelte die NZZ «Das Ende des Internets». Wie sehen Sie die Entwicklung des globalen Internets?

Thür: Die Enthüllungen Snowdens haben eine globale Diskussion über Datensicherheit und den Schutz der Privatsphäre ausgelöst. Das Bestreben nach mehr Sicherheit für Staaten, Bürger und Unternehmen wird auch die weitere Entwicklung des Internets beeinflussen.

Die Volkswirtschaft: Wie ist das Zugeständnis der USA, die Kontrolle über die Internetaufsicht Icann für andere Interessengruppen zu öffnen, einzuordnen?

Thür: Da es sich beim Internet um ein globales Medium handelt, ist es sicherlich sinnvoll, wenn verschiedene Stakeholder und Nationen in die Verwaltung und die Kontrolle einbezogen werden.

Die Volkswirtschaft: Ein wichtiges Schlagwort ist «Privacy by Design». Was bedeutet das konkret, und wie wirkt es sich aus?

Thür: Heutzutage werden Dienste so eingestellt, dass sie einen grösstmöglichen Zugriff auf Personendaten erhalten. Privacy by Design führt dazu, dass die Dienste von Anfang an so konzipiert werden, dass sie einen hohen Schutz gewähren. Es würde dann dem Benutzer überlassen, den Zugriff auf seine Daten über das Notwendige hinaus zu erweitern. Ziel sollte sein, nicht nur einen effizienten Rechtsrahmen für den Schutz der Personendaten zu schaffen, sondern den Benutzern auch praktisch die Möglichkeit zu geben, über ihre Daten zu bestimmen.

Die Volkswirtschaft: Müssen die Algorithmen für die Datenschützer einsehbar gemacht werden, um überprüfen zu können, ob aus verschiedenen Datensätzen eine Deanonymisierung vollzogen werden kann?

Thür: Der Algorithmus sagt über die Anonymisierung nicht direkt etwas aus. Die Anonymisierung von Personendaten ist von den Daten selbst abhängig. Daher muss jeder Sachverhalt fallbezogen beurteilt werden.

Die Volkswirtschaft: Was sind Ihre Top-Themen in den kommenden Monaten?

Thür: Eine Steuerung oder Planung der Themen im Bereich der Datenschutzaufsicht ist nur begrenzt möglich. So wird ein Teil der Themen durch die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen vorgegeben. Zentral wird in Zukunft das Tracking von Personen sowie die Verknüpfung verschiedener Datenquellen sein. Wie bereits oben ausgeführt, werden die technischen Entwicklungen die Möglichkeiten der Datenbearbeitungen stark beeinflussen. So werden die Sensoren immer kleiner und kostengünstiger hergestellt. Dies führt dazu, dass fast überall Daten erfasst werden können, und dies oftmals ohne das Wissen der Betroffenen.

Interview: Susanne Blank

Zitiervorschlag: Blank, Susanne (2014). «Vielen Nutzern ist es nicht mehr egal, was mit ihren Daten geschieht». Die Volkswirtschaft, 10. Mai.