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Sparguthaben sichern – mit griffigem Gesetz

Abrupt landeten Kleinsparer vor wenigen Jahren auf dem steinharten Boden der Realität: In der Zeit nach 2008 wurde klar, dass jahrelang hoch riskante Finanzprodukte an die falsche Klientel verkauft wurden. Mühsam Erspartes, Kapital fürs Alter, Sparbatzen für Enkelkinder haben sich als Folge davon in Luft aufgelöst – trotz vollmundiger Versprechen der Banken wie «hundertprozentiger Kapitalschutz». Vor solch teuren und schmerzvollen Erfahrungen können die Konsumentinnen und Konsumenten zukünftig nur mit einer neuen – überfälligen – Gesetzgebung geschützt werden.

Nach dem Crash von 2008 wurde rasch klar, dass Hochrisikoprodukte in den Portfolios von Herrn und Frau Schweizer irreparablen Schaden angerichtet hatten. Die Finanzinstitute und deren Produkteverkäufer konterten die Vorwürfe geschickt: Wären die Sparer und Sparerinnen nicht im Übermass risikofreudig, ja geldgierig und verlangten nach grösstmöglicher Rendite, wäre dies nicht passiert. Das Vorgefallene darauf zu reduzieren und den Kleinanlegern unterzuschieben, ist eine gewiefte Kommunikationsstrategie der Finanzbranche, die aber auch von Arroganz und Uneinsichtigkeit zeugt. Das Know-how und die wirtschaftliche Kraft der Finanzbranche sind zu ungleich verteilt, das Machtgefälle zwischen dem Finanzexperten und dem Laien kaum überwindbar.

Verlockende Sparguthaben und «passende» Anlageprodukte


Schweizer sind Weltmeister im Sparen. Auch die Altersguthaben, die mehrere Hundert Milliarden ausmachen, verlocken. Werden Anlageprodukte mit diesem brachliegenden Vermögen gekauft, ist das in der Regel ein gutes Geschäft für die Finanzinstitute. Die tatsächlichen Gebühren, die pro Jahr geschuldet sind, werden seitens des Verkäufers beim Kauf eines Finanzprodukts meistens nicht offengelegt. Angepriesen wird die zu erwartende Rendite, mit Prognosen, deren Eintreffenswahrscheinlichkeit unrealistisch ist. Nicht erst seit der Tiefzinsphase tilgen die jährlichen Kosten oftmals die durchschnittliche Rendite – ein klares Verlustgeschäft für den Kleinanleger. Seit 2008 ist klar, dass Risikoklassen, auch wenn sie tief angesetzt waren, eine toxische Mischung aus Anlageprodukten zuliessen. Unbekannt war der breiten Bevölkerung bis vor wenigen Jahren ebenfalls, dass einzelne Produktverkäufe dem Berater satte Provisionen bescheren.

Während in den umliegenden europäischen Ländern seit Jahren die Gesetzgebung für Kleinsparer ausgebaut und revidiert wird, versuchen hiesige Vertreter der Branche, die Regulierung abzuwenden. Damit würden Anleger in der Schweiz weiterhin ohne griffigen gesetzlichen Schutz dastehen. Das ist unverständlich, zumal die meisten nationalen Finanzinstitute seit Jahren die Spielregeln der EU einhalten müssen. Die Abläufe sind ihnen daher bekannt und sollten – sofern sich der Schweizer Gesetzgeber daran orientiert – keine Mehrfachbelastungen für die Banken bedeuten.

Das Wehklagen über steigende Kosten und wegfallende Beratungsmöglichkeiten für Kleinsparer wird im Sommer zunehmen. Zu diesem Zeitpunkt endlich geht ein Entwurf des vom Konsumentenschutz seit Langem geforderten Finanzdienstleistungsgesetzes in die Vernehmlassung. Die Branche wird schon heute nicht müde, auf die vielen Nachteile hinzuweisen, die Kleinanleger mit der «teuren Überregulierung» in Kauf nehmen müssten. Unverständlich ist das Argument, dass kleinere Institute die Beratungstätigkeit einstellen müssten, da sie nicht mehr rentabel wäre. Für die Kleinsparer wäre dies kein Manko, im Gegenteil: Damit würde endlich unterbunden, dass Kunden, die einen kleinen Sparbatzen auf ihrem Konto haben, zu unnötigen Anlagen mit unrealistischen Erwartungen bewegt würden. Denn oft kommt der Anlageinput nicht vom Sparer, sondern vom Berater.

Fidleg: Papiertiger unerwünscht


Ich kämpfe weiterhin dafür, dass das neu zu schaffende Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) die hohen Erwartungen des Anlegerschutzes erfüllt: Es muss einerseits für Transparenz mittels Protokollpflicht und einfachen, vergleichbaren Produktbeschriebs sorgen, der auch alle Kosten und Risiken enthält. Andererseits sollen falsche Anreize für den Verkauf von Produkten eliminiert werden, indem die Offenlegung und Weitergabe der Retrozessionen verankert ist. Und zum Schluss muss in diesem ungleichen Machtgefälle ein Rechtsinstrument etabliert werden, welches auch für Kleinanleger nützlich ist. Denn der Rechtsstaat Schweiz war in diesem Bereich bisher eine Farce. Fühlten sich Kleinanleger ungerecht behandelt, benötigten sie weitere grosse Geldsummen, viel Zeit und Nerven aus Drahtseilen, um gegen ein Finanzinstitut vorzugehen. Dieser Zustand sollte mit dem neuen Fidleg endlich korrigiert werden!

Zitiervorschlag: Prisca Birrer-Heimo (2014). Sparguthaben sichern – mit griffigem Gesetz. Die Volkswirtschaft, 01. Juli.