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Freihandelsabkommen mit den Staaten des Arabischen Golfs – wichtige Handelspartner der Schweiz

Am 1. Juli 2014 ist ein umfassendes Freihandelsabkommen zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein) und dem Golf-Kooperationsrat (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate) in Kraft getreten. Dank den Zollvergünstigungen und weiteren Verbesserungen des Marktzugangs für Waren, Dienstleistungen und im öffentlichen Beschaffungswesen kann die Schweizer Wirtschaft das Marktpotenzial der Golfstaaten noch besser nutzen als vorher. Die GCC-Staaten sind bedeutende aussereuropäische Handelspartner der Schweiz. Weltweit ist der GCC – nach der EU, den USA, China und Hongkong – der fünftwichtigste Abnehmer von Schweizer Exporten.

Freihandelsabkommen mit den Staaten des Arabischen Golfs – wichtige Handelspartner der Schweiz

Die sechs Staaten des Golf-Kooperationsrates: Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate.

Der Golf-Kooperationsrat (Gulf Cooperation Council, GCC) ist ein 1981 durch sechs Staaten der Arabischen Halbinsel gegründeter Staatenbund. Der GCC hat insgesamt gegen 50 Mio. Einwohner und erwirtschaftet jährlich ein Bruttoinlandprodukt von über 1600 Mrd. US-Dollar.[1] Das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen der GCC-Staatengruppe von über 30 000 US-Dollar pro Jahr entspricht in der Klassifikation der Weltbank jenem der Hocheinkommensländer ausserhalb der OECD. Seit 2003 bildet der GCC eine Zollunion: Die Mitgliedstaaten führen grundsätzlich eine gemeinsame Aussenhandelspolitik und schliessen Freihandelsabkommen als GCC ab.

Enge Wirtschaftsbeziehungen mit den GCC-Staaten


2013 exportierte die Schweiz Waren im Wert von 6,9 Mrd. Franken in die GCC-Staaten;[2] die Importe betrugen 860 Mio. Franken. Die Schweizer Exporte setzten sich dabei hauptsächlich aus pharmazeutischen Produkten, Uhren, Maschinen sowie Edelstein- und Bijouteriewaren zusammen. Zu den wichtigsten Importen der Schweiz aus den GCC-Staaten gehören Edelsteine, Edelmetalle und Bijouteriewaren.

Der Bestand der Schweizer Direktinvestitionen in den GCC-Staaten betrug Ende 2012 11,3 Mrd. Franken, davon rund 9 Mrd. in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE). Der hohe Investitionsanteil in den VAE steht mit der Funktion dieses Landes als Drehscheibe für Handel und Investitionen in Zusammenhang. Die Schweizer Investitionen in den GCC-Staaten stammen aus der Industrie und in erheblichem Ausmass auch aus dem Dienstleistungssektor (insbesondere Finanzdienstleistungen, Hotellerie und Tourismus sowie Logistik- und andere Dienstleistungen für Unternehmen). Die Direktinvestitionen aus den GCC-Staaten in der Schweiz erreichten Ende 2012 einen Bestand von 209 Mio. Franken.

Inhalt und Nutzen des Abkommens für den Standort Schweiz


Das am 1. Juli 2014 in Kraft getretene[3] Freihandelsabkommen zwischen dem GCC und den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta) hat einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich. Das Abkommen beinhaltet Regeln und Marktzugangsverpflichtungen für den Warenhandel, für den Handel mit Dienstleistungen und für das öffentliche Beschaffungswesen sowie allgemeine Regeln für den Wettbewerb und das geistige Eigentum.[4] Damit stärkt es die Rahmenbedingungen und die Rechtssicherheit für die Wirtschaftsbeziehungen der Schweiz mit den GCC-Staaten auf breiter Basis.

Bei Inkrafttreten des Abkommens sind die Einfuhrzölle des GCC für Industrie-Erzeugnisse mit Ursprung in den Efta-Staaten bei über 90% der Tariflinien weggefallen. Für weitere 6% der Tariflinien wird der GCC die Zölle fünf Jahre später beseitigen. Wie in ihren Freihandelsabkommen üblich verzichten die Efta-Staaten ab Inkrafttreten des Abkommens auf ihre verbleibenden Industriezölle. Auch die GCC-Zölle für verschiedene verarbeitete Landwirtschaftsprodukte – wie Suppen, Saucen, Kleinkindernahrung, Nahrungsergänzungsmittel, Joghurt, alkoholfreie Getränke oder bestimmte Teigwaren – fallen ab Inkrafttreten oder fünf Jahre danach weg. Die Schweiz gewährt Zollerleichterungen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte analog zu anderen ihrer Freihandelsabkommen unter Vorbehalt des Rohstoffpreisausgleichs. Zollerleichterungen für unverarbeitete Landwirtschaftsprodukte sind in Zusatzabkommen geregelt, welche die einzelnen Efta-Staaten mit dem GCC individuell abgeschlossen haben. Für verschiedene Schweizer Exportprodukte – wie Fleisch inklusive Trockenfleisch sowie Käse, Kaffee oder Gemüse – fallen die Importzölle des GCC ab Inkrafttreten des Abkommens oder fünf Jahre später weg. Umgekehrt senkt oder beseitigt die Schweiz im Rahmen ihrer Agrarpolitik Zölle für ausgewählte Landwirtschaftserzeugnisse.

Für den Dienstleistungshandel gelten im Vergleich zum Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen der WTO (General Agreement on Trade in Services, Gats) verbesserte Marktzugangsverpflichtungen. Für die Schweiz besonders bedeutsam sind die je nach Mitgliedstaat ausgebauten Verpflichtungen der GCC-Staaten in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Dienstleistungen für Unternehmen, Installation und Unterhalt von Industrieanlagen, geschäftliche Niederlassung und Kadertransfer. Für den Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen haben sich die Vertragsparteien auf Verpflichtungen geeinigt, die analog zu jenen des plurilateralen WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement, GPA) sind. Da die GCC-Staaten im Unterschied zur Schweiz und den anderen Efta-Staaten nicht Vertragsparteien des GPA sind, entstehen durch das Freihandelsabkommen in diesem Bereich für Schweizer Anbieter neu vertraglich vereinbarte Marktzugangsmöglichkeiten.

In weiteren Bereichen, in denen die GCC-Staaten zum Teil stark unterschiedliche nationale Gesetzgebungen haben, wurden allgemeine Grundprinzipien verankert, so etwa ein Konsultationsmechanismus betreffend Wettbewerbsbehinderungen oder Inländerbehandlung und Meistbegünstigung beim Schutz des geistigen Eigentums. Für diese und andere Bereiche wurden zudem Verhandlungsklauseln vereinbart (unter anderem für Investitionen ausserhalb des Dienstleistungssektors[5]), mit denen künftigen Rechtsentwicklungen Rechnung getragen werden kann. Schliesslich enthält das Abkommen horizontale Bestimmungen zur Umsetzung, Verwaltung und Weiterentwicklung des Abkommens. Insbesondere wird ein Gemischter Ausschuss eingesetzt, in dem alle Vertragsparteien vertreten sind, und ein Schiedsverfahren festgelegt.

Freihandelsabkommen stärken die Schweizer Aussenwirtschaft


Mit dem Freihandelsabkommen Efta –GCC und dem gleichzeitig am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen bilateralen Freihandelsabkommen Schweiz – China[6] verfügt die Schweiz nebst dem Freihandelsabkommen mit der EU von 1972 aktuell über 28 Freihandelsabkommen mit aussereuropäischen Partnern.[7] Das Freihandelsabkommen mit der EU ist angesichts des Anteils von 55% der Schweizer Exporte, die in die EU gehen, mit Abstand das wichtigste Freihandelsabkommen der Schweiz. Der Anteil der Schweizer Exporte in die andere Länder, mit denen Freihandelsabkommen bestehen, ist mit den beiden am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Abkommen auf 25% angestiegen. Damit hat sich der Exportanteil der Schweiz mit Freihandelspartnern auf rund 80% erhöht. Dieser hohe Abdeckungsgrad durch Präferenzabkommen bedeutet für den ausgeprägt aussenwirtschaftsabhängigen Wirtschaftsstandort Schweiz eine erhebliche Stärkung, können doch mit Freihandelsabkommen Diskriminierungen auf Exportmärkten vermieden und Wettbewerbsvorteile gesichert werden.

  1. Zum Vergleich (2013): Das BIP von Südkorea beträgt rund 1200 Mrd. US-Dollar, dasjenige von Indien rund 1900 Mrd. US-Dollar. []
  2. Zum Vergleich (2013): Exporte nach Japan 6,2 Mrd. Franken, Exporte nach China 8,8 Mrd. Franken. []
  3. Da der GCC eine Zollunion ist, konnte das Efta-GCC-Freihandelsabkommen, welches im Juni 2009 unterzeichnet worden war, erst in Kraft treten, nachdem alle GCC-Mitgliedstaaten ihre internen Genehmigungsverfahren abgeschlossen hatten, was im April 2014 der Fall war. []
  4. Zum Inhalt des Abkommens vgl. www.seco.admin.ch > Themen > Aussenwirtschaft > Freihandelsabkommen > Partner weltweit > GCC – Golf-Kooperationsrat. []
  5. Der Schutz getätigter Investitionen (Post-Establishment) bleibt durch die weiter bestehenden bilateralen Abkommen zur Förderung und zum gegenseitigen Schutz von Investitionen gewährleistet, welche die Schweiz mit den verschiedenen GCC-Staaten schon früher abgeschlossen hat. []
  6. Vgl. Die Volkswirtschaft 11-2013, S. 50–53. []
  7. Vgl. die Liste der Freihandelsabkommen der Schweiz: www.seco.admin.ch > Themen > Aussenwirtschaft > Freihandelsabkommen > Liste der Freihandelsabkommen der Schweiz. []

Zitiervorschlag: Christian Etter (2014). Freihandelsabkommen mit den Staaten des Arabischen Golfs – wichtige Handelspartner der Schweiz. Die Volkswirtschaft, 01. Juli.

Hinweis zum Autor

Der Autor war Schweizer Chefunterhändler und Leiter der Schweizer Delegation in den Verhandlungen der Efta-Staaten mit den GCC-Staaten (Mai 2006 bis April 2008).