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Kundenschutz muss im Interesse der Kundinnen und Kunden sein

Die Verbesserung des Kundenschutzes ist seit der Finanzkrise auch in der Schweiz wieder zu einem Thema geworden. Dass die Banken im Umgang mit ihrer Kundschaft Sorgfaltspflichten haben, ist wohl unbestritten. Hingegen muss der Kundenschutz auch die Kosten bei den Banken im Auge behalten, da er sich sonst gegen die Kundinnen und Kunden richten könnte. Die Feststellung ist wohl nicht übertrieben: Mit den bestehenden Vorschriften und Selbstregulierungen für den Kundenschutz fahren wir in der Schweiz bereits sehr gut. Kriminelle Machenschaften können auch mit der besten Regulierung kaum verhindert werden. Was sich in der Schweiz bewährt hat, ist eine zielorientierte Regulierung mit Augenmass.

Kundenschutz muss im Interesse der Kundinnen und Kunden sein

Die Finanzkrise hat verschiedene Schwachstellen des globalen Finanzsystems aufgedeckt. Insbesondere die Problematik der international agierenden Grossbanken, die so gross sind, dass sie nicht untergehen dürfen, haben wir in der Schweiz am Fall UBS erlebt. Dieses Problem ist weltweit anerkannt. Entsprechend wurden von den Gesetzgebern erste Schritte eingeleitet.

Aufgrund der Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers 2008 oder des Skandals um den Milliardenbetrüger Bernard Madoff ist jedoch auch der Kundenschutz ins Visier der Regulatoren gerückt. Diese zwei krassen Beispiele zeigen, wie Anlegerinnen und Anleger durch fahrlässiges bis kriminelles Verhalten von Finanzdienstleistern geschädigt worden sind. Auch Bankkunden in der Schweiz hatten hohe Verluste zu beklagen. Der Ruf nach einem besseren Anlegerschutz ist daher verständlich.

Das Ziel nicht aus den Augen verlieren


Bevor wir über konkrete Regulierungsansätze nachdenken, müssen wir uns das Ziel des Kundenschutzes im Finanzbereich in Erinnerung rufen: Es geht darum, Kundinnen und Kunden vor absehbaren oder untragbaren Verlusten zu schützen. Deshalb muss der Kundenberater jeweils sorgfältig analysieren, welche Produkte für seinen Kunden infrage kommen, und ihn informieren, welches die Vor- und Nachteile sind, damit er selbstverantwortlich entscheiden kann.

Es ist – der Vergleich sei erlaubt – wie beim Arzt: Dieser klärt zusammen mit dem Patienten die Ausgangslage ab (Anamnese), analysiert die Problemstellung (Diagnose), um schliesslich eine oder mehrere Lösungsvorschläge zu präsentieren (Therapie). Wichtig ist, dass der Arzt die Vor- und Nachteile jeder möglichen Behandlung (inklusive der bekannten Risiken und Nebenwirkungen) transparent darlegt. Nur so kann der Patient effektiv entscheiden. Es sei angemerkt, dass in gewissen Situationen einige Schritte auch von einer Praxishilfe oder einer Apothekerin erbracht werden.

Auch wenn es im Finanzbereich nicht um Leben und Tod, sondern «nur» um Geld geht, helfen geregelte Prozesse, um Schäden zu vermeiden. So ist der Kundenschutz ein zentraler Aspekt der Beziehung zwischen Finanzintermediär und Kunde. Bereits heute tragen die Banken den berechtigten Anliegen weitgehend Rechnung: Das Personal ist aufgrund des schweizerischen Bildungssystems adäquat geschult. Bei der Analyse der Fragestellung wird der Kunde und seine spezifische Situation in den Vordergrund gestellt. Und die Beschreibung der Produkte geht auch auf Risiken und Verlustpotenziale ein.

Keine grundsätzlichen Defizite im Anlegerschutz


Im Finanzsektor braucht es keine stärkere und formalistischere Regulierung als im Gesundheitssektor, zumal wir in der Schweiz keine grundsätzlichen Defizite beim Anlegerschutz beobachten können. Die Kundenzufriedenheit ist hierzulande spürbar höher als in anderen europäischen Ländern, wie eine Umfrage des Swiss Finance Institute zusammen mit McKinsey jüngst gezeigt hat. Bekämpft werden sollen nur effektive Missstände in der Schweiz. Vor allem ist aber zu bedenken, dass auch Regulierungen Risiken und Nebenwirkungen auslösen.

Ein formal ausgebauter Kundenschutz führt zunächst einmal zu deutlich höheren Kosten. Einige davon fallen bei der Einführung an (z. B. Schulung und IT); andere sind laufende Kosten (z. B. Protokollierung und Compliance). Sie alle benachteiligen die kleineren Institute. Diese Kosten werden nach Möglichkeit auf die Kunden überwälzt, sodass für sie viele Bankdienstleistungen teurer werden.

Wenn eine Überwälzung aber nicht möglich ist – und dies ist insbesondere bei personalintensiven Beratungsgesprächen für kleinere Kunden der Fall –, werden diese Dienstleistungen nicht mehr angeboten. So hat die strenge Kundenschutzregulierung in Deutschland mit rigoroser Protokollierungspflicht und Beraterregister dazu geführt, dass sich viele Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken aus der Anlageberatung zurückgezogen haben. Es ist somit davon auszugehen, dass Regulierungen nach EU-Vorbild vorab Privatkunden mit tieferen Vermögen sowie das Gewerbe benachteiligen.

Zitiervorschlag: Urs Mueller (2014). Kundenschutz muss im Interesse der Kundinnen und Kunden sein. Die Volkswirtschaft, 01. Juli.