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Schweizer Berufsbildungsabschlüsse werden international vergleichbar

Die Schweizer Berufsbildung bildet qualifizierte Fach- und Führungskräfte aus. Deren Abschlüsse sind jedoch im Ausland teilweise wenig bekannt. Ein nationaler Qualifikationsrahmen für Berufsbildung, Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze sollen die Verständlichkeit und Vergleichbarkeit der Schweizer Berufsbildungsabschlüsse erhöhen. Dank dieser Instrumente wird die berufliche Mobilität für Schweizer Berufsbildungsabsolventinnen und -absolventen erleichtert.

Bildung ist national geprägt: Jedes Land hat seine eigene Geschichte und Kultur sowie unterschiedlich stark ausgeprägte gesellschaftliche Wertvorstellungen. Deshalb zeichnen sich die Bildungssysteme in Europa durch eine hohe Diversität aus. Im schweizerischen Bildungssystem nimmt die Berufsbildung einen wichtigen Platz ein. Zwei Drittel der Jugendlichen starten damit ihre berufliche Karriere. Die berufliche Grundbildung schafft eine solide Basis für den Einstieg in die Arbeitswelt und ermöglicht eine Höherqualifizierung oder eine Spezialisierung über die höhere Berufsbildung. Gerade die höhere Berufsbildung ist im europäischen Vergleich einzigartig. Sie vermittelt spezifische Berufsqualifikationen und bereitet auf Führungs- und qualifizierte Fachfunktionen vor. Sie bildet zusammen mit dem Hochschulbereich[1] die Tertiärstufe des schweizerischen Bildungssystems. Die Berufsbildung orientiert sich dabei an vom Arbeitsmarkt tatsächlich nachgefragten Fähigkeiten und ist qualitativ hochstehend.

Mit der Internationalisierung der Wirtschaft stehen Inhaberinnen und Inhaber von schweizerischen Berufsbildungsabschlüssen jedoch vermehrt in Konkurrenz zu Personen mit ausländischen Abschlüssen. Unterschiede in den Bildungssystemen machen es schwierig, den Wert der jeweiligen Ausbildung einzuschätzen und zu vergleichen. Besonders die höhere Berufsbildung ist im Ausland kaum bekannt. Arbeitgebende im In- oder Ausland, die mit dem schweizerischen Berufsbildungssystem nicht vertraut sind, neigen deshalb bei Stellenbesetzungen dazu, Trägerinnen und Träger von international bekannten Hochschultiteln wie beispielsweise Bachelor oder Master zu bevorzugen.

Drei Instrumente für eine bessere berufliche Mobilität


Drei Instrumente sollen nun die Vergleichbarkeit von Schweizer Berufsbildungsabschlüssen mit denjenigen anderer europäischer Länder verbessern und die berufliche Mobilität erhöhen:

  • ein nationaler Qualifikationsrahmen für Berufsbildung;
  • Zeugniserläuterungen für Abschlüsse der beruflichen Grundbildung;
  • Diplomzusätze für Abschlüsse der höheren Berufsbildung.


Der Nationale Qualifikationsrahmen für Berufsbildung (NQR Berufsbildung) ist ein Raster, das aus acht Niveaus besteht. Er enthält Beschreibungen, die es ermöglichen, sämtliche Abschlüsse der Berufsbildung[2] einem Niveau zuzuordnen. Dabei orientiert sich der NQR Berufsbildung an den Handlungskompetenzen, die eine Person mit einem bestimmten Abschluss aufweist. Ausschlaggebend sollen somit nicht Name oder Titel eines Abschlusses sein, sondern, wozu eine Absolventin bzw. ein Absolvent mit diesem Abschluss befähigt ist. Das Einstufungsniveau bezieht sich auf den jeweiligen Berufsbildungsabschluss und nicht auf individuelle Leistungen.

Viele Länder kennen bereits nationale Qualifikationsrahmen, die jedoch unterschiedlich ausgestaltet sind. Um die jeweiligen nationalen Qualifikationen eines Landes mit jenen anderer Staaten vergleichen zu können, wird der von der EU erarbeitete Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) herangezogen. Der EQR wird als Übersetzungsinstrument verwendet, indem der jeweilige NQR eines Landes zum EQR referenziert wird. Dies bedeutet, dass jedes Niveau des NQR einem Niveau des EQR zugeordnet wird. Alle europäischen Länder ordnen zurzeit ihren jeweiligen nationalen Qualifikationsrahmen auf diese Weise ein oder haben dies bereits getan. In der Folge können beispielsweise deutsche Unternehmen einen Schweizer Berufsbildungsabschluss besser einschätzen, da sie wissen, welchem Niveau dieser Abschluss im deutschen Qualifikationsrahmen entspricht.

Die Zeugniserläuterungen und die Diplomzusätze enthalten Informationen zum entsprechenden Abschluss in einer allgemeinverständlichen Sprache. Diese Dokumente ermöglichen Arbeitgebenden im In- und Ausland eine Einschätzung der fachlichen Kompetenzen der Absolvierenden. Beispielsweise werden das Profil der beruflichen Tätigkeit und die Tätigkeitsfelder erläutert. Genannt werden auch die Zulassungsvoraussetzungen, um diesen Abschluss zu erwerben. Ausserdem sind die Niveaus des Abschlusses im NQR Berufsbildung und im EQR aufgeführt. Für jeden Abschluss der beruflichen Grundbildung wird eine Zeugniserläuterung, zu jedem Abschluss der höheren Berufsbildung ein Diplomzusatz erstellt. Beide Dokumente orientieren sich an einer Vorlage der EU und sind dadurch leicht wiedererkennbar. Der Diplomzusatz wird zudem personalisiert, indem der entsprechende Name darin aufgeführt ist.

Was ist der Nutzen der Instrumente?

  • Absolventinnen und Absolventen können ohne zusätzlichen Erklärungsaufwand die Zeugniserläuterung und den Diplomzusatz ihrem Bewerbungsdossier beilegen. Sie verbessern damit ihre Arbeitsmarktchancen und ihre berufliche Mobilität. Denn sowohl Arbeitgebende im Ausland als auch Schweizer Unternehmen erhalten klare Informationen darüber, wie der Abschluss der Bewerbenden in dem ihnen bekannten Bildungssystem einzustufen ist und welche Kompetenzen die Person aufweist.
  • Für Unternehmen wird der Rekrutierungsprozess im In- und Ausland vereinfacht und trägt dazu bei, den Fachkräftebedarf zu sichern. Die Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze liefern transparente Informationen über die Kompetenzen, welche Bewerbende mit Berufsbildungsabschlüssen mitbringen. Das NQR-Niveau dient als Orientierungshilfe im schweizerischen Berufsbildungssystem und erlaubt ausländischen Geschäftsführenden und Personalverantwortlichen die Einstufung des Abschlusses in dem ihnen bekannten Bildungssystem.
  • Für die Berufsbildung insgesamt bedeutet dies, dass die Abschlüsse der Berufsbildung gestärkt werden. Denn der NQR Berufsbildung zeigt sowohl die Gleichwertigkeit als auch die Andersartigkeit der Berufsbildung zum allgemeinbildenden Bildungsbereich auf. Er fördert die Transparenz und Vergleichbarkeit der Abschlüsse, stärkt die Arbeitsmarktchancen sowie die Mobilität der Absolventinnen und Absolventen und steigert die Attraktivität der Schweizer Berufsbildung.

Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit den Partnern


Für die Berufsbildung sind die Verbundpartner zuständig, also Bund, Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt. Beim Einstufungsprozess der rund 730 Abschlüsse der Berufsbildung steht daher der Konsens dieser Partner im Vordergrund: Da es die Träger der Bildungsabschlüsse (Organisationen der Arbeitswelt) sind, die ihre Abschlüsse am besten kennen, erarbeiten sie einen ersten Einstufungsvorschlag ihrer Abschlüsse, Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze. Dabei zählt, welche Kompetenzen mit dem Abschluss erworben werden. Eine externe Fachstelle überprüft die Arbeiten und garantiert damit die Gleichbehandlung sowie die Kohärenz der Einstufungen im Bildungssystem. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) entscheidet – nach Konsultation der Verbundpartner – über die definitive Einstufung der Abschlüsse. Der eingestufte Abschluss wird in ein vom SBFI geführtes Verzeichnis aufgenommen und veröffentlicht.

Die Zeugniserläuterungen zum entsprechenden eidgenössischen Berufsattest oder Fähigkeitszeugnis für Absolvierende einer beruflichen Grundbildung stehen von diesem Zeitpunkt an zum Herunterladen im Berufsverzeichnis des SBFI[3] zur Verfügung. Zu jedem Abschluss der höheren Berufsbildung gibt diejenige Stelle den entsprechenden Diplomzusatz ab, die für die Ausstellung des Fachausweises oder des Diploms zuständig ist.[4]

Die nächsten Schritte


Mit der Verordnung über den Nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung soll die Grundlage für den NQR Berufsbildung und die dazugehörigen Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze geschaffen werden. Die Inkraftsetzung der Verordnung ist auf den 1. Oktober 2014 geplant. Danach beginnen die Einstufung der Berufsbildungsabschlüsse in den NQR Berufsbildung und die Erarbeitung der Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze. Das SBFI wird diesen Prozess mit Informationsveranstaltungen, Schulungen und weiteren Massnahmen unterstützen. Die Veröffentlichung der ersten Serie der definitiven Einstufungen, Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze ist für Sommer 2015 vorgesehen.

  1. Eidgenössische Technische Hochschulen (ETH Zürich, EPFL), kantonale Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen. []
  2. Abschlüsse der beruflichen Grundbildung: eidgenössisches Berufsattest, eidgenössisches Fähigkeitszeugnis; Abschlüsse der höheren Berufsbildung: Diplome der höheren Fachschulen, eidgenössischer Fachausweis (Berufsprüfung), eidgenössisches Diplom (höhere Fachprüfungen) sowie Abschlüsse von Berufsbildungsverantwortlichen. []
  3. Siehe www.sbfi.admin.ch/bvz. []
  4. Je nach Abschluss sind dies die höheren Fachschulen, die Bildungsanbieter oder das SBFI. []

Zitiervorschlag: Laura Antonelli Muedespacher (2014). Schweizer Berufsbildungsabschlüsse werden international vergleichbar. Die Volkswirtschaft, 01. September.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum NQR Berufsbildung, zu den Zeugniserläuterungen und zu den Diplomzusätzen sind unter www.nqr-berufsbildung.ch verfügbar.