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Wo Schweiz draufsteht, soll auch Schweiz drinstecken!

Die Verwendung des Schweizer Kreuzes auf Waren war bisher theoretisch rechtswidrig. Mit der Verabschiedung der Swissness-Vorlage durch die Räte können die Konsumentinnen und Konsumenten schon bald sicher sein, dass Produkte mit der Marke Schweiz und dem entsprechenden Symbol auch wirklich schweizerisch sind. Für die Westschweizer Konsumentenorganisation Fédération Romande des consommateurs (FRC) ist das Resultat der parlamentarischen Beratung grundsätzlich zufriedenstellend, weil es den Schutz der Konsumenten vor Missbräuchen verbessert. Die Umsetzung der Gesetze wirft jedoch Fragen auf.

Die FRC begleitet die Vorlage seit der Vernehmlassung im Jahr 2008. Sie hat sich immer dagegen ausgesprochen, dass Nahrungsmittel mit der Herkunftsangabe Schweiz versehen werden können, die nur hier verarbeitet worden sind. Nach Meinung der FRC sollten 80% der Zutaten aus der Schweiz stammen.

Konsumenten wollen echte Schweizer Produkte


In einer Leserumfrage des Magazins «FRC Mieux choisir» von 2010 sprachen sich 33% der Befragten gegen jeglichen Kompromiss aus und verlangten 100% Schweizer Zutaten. Für 45% der Befragten schien ein Anteil von 80% angemessen, und für 11% reichte einzig die Verarbeitung in der Schweiz. Nichts deutet darauf hin, dass sich die Meinungen seither verändert haben. Im Gegenteil: Die an uns gerichteten Anfragen zeigen, dass die Konsumenten immer stärker für die Herkunft der Nahrungsmittel sensibilisiert sind.

Die Vorlage entspricht den Forderungen des FRC: Unverarbeitete Nahrungsmittel müssen zu 100% aus der Schweiz stammen, um ein Schweizer Kreuz tragen zu können. Bei verarbeiteten Nahrungsmitteln – wie zum Beispiel Biskuits – beträgt der notwendige Anteil von Rohstoffen schweizerischer Provenienz 80%. Milchprodukte müssen zu 100% aus Schweizer Milch hergestellt werden. Ausnahmen sind zulässig bei Rohstoffen, welche vorübergehend nicht in der Schweiz hergestellt werden können oder bei denen der Selbstversorgungsgrad unter 50% bzw. unter 20% liegt. Diese Finessen sind für Konsumenten schwierig zu verstehen und laufen der gewünschten Transparenz zuwider.

Bei Industrieprodukten sollen 60% der Produktionskosten in der Schweiz anfallen. Dabei sind Ausgaben für Marketing, Verteilung und Verpackung ausgenommen. Das ist eine gute Nachricht für die Konsumenten, die erwarten, dass ein als schweizerisch bezeichnetes Produkt zur Hauptsache im Land entwickelt und hergestellt worden ist.

Vorschriften sind einzuhalten


Die vier Ausführungsverordnungen zur Swissness-Vorlage, die sich gegenwärtig in Vernehmlassung befinden, werfen indes Fragen auf, welche nach Ansicht der FRC noch ungelöst sind. Es ist zu befürchten, dass die Substanz der Vorlage ausgehöhlt wird, vor allem im Bereich der Nahrungsmittel.

So fehlen die Bestimmungen bezüglich der ausführenden Behörden. Einzig der erläuternde Bericht erwähnt die mit der Gesetzgebung im Lebensmittelbereich zusammenhängenden Organe. Sie sind dafür zuständig, die Einhaltung der Kriterien zum Schutze von Marken zu überwachen und damit Missbräuche zu bekämpfen. Dies ist im Prinzip Aufgabe der Kantonschemiker, deren Pflichtenheft jedoch bereits gut gefüllt ist. Da für diese Art von Kontrollen Spezialisten nötig sind, braucht es zusätzliche Ressourcen. In der Verordnung ist eine Überwachung jedenfalls nicht erwähnt, und ohne rechtliche Basis können die Kantone die Bereitstellung der Ressourcen nicht rechtfertigen. Somit besteht das Risiko, dass am Ende keine Kontrollen stattfinden.

Im Fall der Nichteinhaltung der Vorschriften sind zudem keine Sanktionen vorgesehen. Die Bundesverwaltung liess offenbar die präventive Rolle von Sanktionen unberücksichtigt. Das Gesetz sieht zwar Rechtswege vor; diese genügen jedoch nicht und leiten sich auch nicht aus der Marktüberwachung ab. Auch wenn ein Kantonschemiker die Möglichkeit hätte, Kontrollen durchzuführen, könnte er nicht selber einen fehlbaren Produzenten sanktionieren. Für die FRC wäre es sinnvoll, eine Kontrollinstanz auf Bundesebene zu schaffen, welche über alle Kompetenzen, Kapazitäten und Mittel verfügt, um effiziente Kontrollen durchzuführen.

Die Vorlage enthält noch eine weitere Überraschung: Die Zugabe von Schweizer Mineral- oder Quellwasser könnte ein importiertes Birnensaftkonzentrat in ein schweizerisches Produkt verwandeln. Für den FRC sollte einzig ein in Flaschen abgefülltes Wasser in reiner Form von dieser Herkunftsbezeichnung profitieren können.

Bezüglich der Industrieerzeugnisse geht die FRC davon aus, dass die Umsetzung – beispielsweise im Kosmetikbereich – sehr kompliziert sein wird. Insbesondere die Berechnung der ausschlaggebenden Warenkosten wird kaum möglich sein.

Zitiervorschlag: Florence Bettschart (2014). Wo Schweiz draufsteht, soll auch Schweiz drinstecken!. Die Volkswirtschaft, 10. Oktober.