Suche

Abo

Geheimgespräche von Bund und Kantonen führen zu falschem Lösungsansatz

Bei der Unternehmenssteuerreform III hat der Bund mit den Kantonen hinter verschlossenen Türen über Lösungen verhandelt, bevor er eine Lageanalyse gemacht hat. Die eingehende ökonomische Analyse fehlt bis heute. Kein Wunder, ist der nun vorliegende Vorschlag des Bundesrates die falsche Antwort auf die Problemstellung. Die Lösung sind nicht die vorgeschlagenen Bundessubventionen für kantonale Steuersenkungen, sondern eine Stärkung des Finanzausgleichs, verbunden mit befristeten Massnahmen, die es den Kantonen erlauben, sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Geheimgespräche von Bund und Kantonen führen zu falschem Lösungsansatz

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die Abschaffung der heutigen kantonalen Steuerprivilegien. Diese Abschaffung wirkt sich in den einzelnen Kantonen aber sehr unterschiedlich aus. Für viele Kantone ändert sich gar nichts, weil sie kaum solche Privilegien gewährt haben. Andere haben zwar viele privilegierte Firmen, doch die ordentlichen Steuern sind so tief, dass bei einer Abschaffung dieser Privilegien auch hochmobile Firmen kaum aus dem Kanton abwandern werden (z. B. Zug). Relevant ist das Problem nur in Kantonen, in denen ein beträchtlicher Teil des Steuersubstrates privilegiert besteuert ist und die ordentlichen Steuern vergleichsweise hoch sind (Basel, Genf und Waadt). Würden hochmobile Firmen in den Kantonen neu ordentlich besteuert, dürfte ein Teil davon abwandern. Zahlreiche von ihnen werden aber nicht den Weg ins Ausland suchen, sondern einfach den Kanton wechseln. Zudem kann im Übergang viel Zeit vergehen, weil die Firmen ab dem Zeitpunkt der ordentlichen Besteuerung auch aufgedeckte stille Reserven abschreiben können, was die Steuerbelastung wesentlich mildert. Gemäss Experten könnten die betroffenen Firmen die heutige tiefe Steuerbelastung dadurch noch bis zu zehn Jahre fortschreiben.

Steuerbelastung für Unternehmen in der Schweiz bleibt tief

Das hat Auswirkungen auf die Steuererträge in den verschiedenen Gebietskörperschaften. Weil die privilegierten Firmen heute in den Kantonen nur wenig Steuern zahlen, wird eine Abschaffung der Privilegien in allen Kantonen zusammen in den meisten Szenarien sogar zu Mehreinnahmen führen. Die Entwicklung beim Bund hängt hingegen stark von den Wanderungsbewegungen ab – namentlich von den interkantonalen. Die Studie von B,S,S., die vom Bund als «solide Grundlage» bezeichnet wird, rechnet im pessimistischen Szenario (ohne Aufdeckung stiller Reserven, Lizenzbox u. a.) bei einer hälftigen Abwanderung ins Ausland mit Ausfällen von etwas mehr als 1,2 Mrd. Franken. Bleiben mehr Firmen in der Schweiz, reduziert sich der Betrag.

Unverständlicherweise will der Bund nun allen Kantonen nach dem Giesskannenprinzip einen Betrag von total 1,2 Mrd. Franken überweisen, damit diese flächendeckend ihre Unternehmenssteuern senken können. Dabei ist die überwiegende Mehrheit der Kantone von einer Aufgabe der Steuerprivilegien gar nicht betroffen oder wird sogar noch Gewinn daraus ziehen. Der Bund ist hier in den Verhandlungen hinter verschlossenen Türen zu leichtfertig den kantonalen Wünschen nach einer generellen Steuersenkung gefolgt.

Nicht Subventionen für kantonale Steuersenkungen, sondern eine Stärkung des Finanzausgleichs ist die ökonomisch sinnvolle Begleitmassnahme zur Abschaffung der Steuerprivilegien. Zu prüfen ist dabei insbesondere eine Stärkung des soziodemografischen Lastenausgleichs, damit die Verlierer-Kantone durch die Gewinner entschädigt werden. Die Aufdeckung stiller Reserven wird den Anpassungsprozess mildern und die Bundeseinnahmen stabilisieren. Notfalls kann zur Sicherung der Bundeseinnahmen eine enge Lizenzbox vorgesehen werden, wobei die Notwendigkeit periodisch überprüft werden muss. Die damit verbundenen Mitnahmeeffekte sind aber noch genau zu schätzen. Die übrigen vom Bundesrat vorgeschlagenen Steuersenkungen lehnt der SGB ab. Positiv ist die vorgeschlagene Kapitalgewinnsteuer.


Auch Unternehmen müssen Steuern zahlen

Unternehmen brauchen die öffentlichen Dienstleistungen (Infrastruktur, Bildung usw.) ebenso wie die Privathaushalte – im Föderalismus mit dem stark kantonalen und kommunalen Steuersystem erst recht. Ohne Unternehmenssteuern kämen die wirtschaftlichen Zentren mit den Firmensitzen in Finanznöte. Ausländische Aktionäre der Firmen wären sogar subventioniert. Indirekt könnten auch reiche Private ihre Steuerbelastung senken: Wenn die Gewinnsteuern tief sind, können sie ihr Vermögen in Firmen auslagern, um Steuern zu sparen. Solange die Schweiz keine Kapitalgewinnsteuer hat, können sie die Gewinne später bei einem Verkauf steuerfrei in ihr Privatvermögen verschieben.

Daniel Lampart Leiter Sekretariat des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB)


Zitiervorschlag: Daniel Lampart (2014). Geheimgespräche von Bund und Kantonen führen zu falschem Lösungsansatz. Die Volkswirtschaft, 12. November.