Tätigkeit der öffentlichen Einigungsstellen im Jahr 2013
Die Tätigkeit der Einigungsstellen ist als Dienstleistung des Staates zugunsten der Verbände zu verstehen. Sozialpartnern, die kollektive Arbeitsstreitigkeiten auf dem Verhandlungswege nicht beilegen können, wird ein Gesprächsforum zur Verfügung gestellt. Staatliche Vermittlungsversuche erfolgen, wenn dies gewünscht wird. Wenn es von beiden Parteien verlangt wird, kann die Einigungsstelle auch ein verbindliches Urteil fällen.
Gemessen an der Zahl bestehender kollektiver Arbeitsverträge und aufgetretener Konfliktfälle, wurden diese Einigungsstellen eher selten angerufen, wobei dies von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich ist.
Kantonale Einigungsämter
Während der Berichtsperiode 2013 wurden insgesamt 24 Vermittlungs- und Schiedsverfahren (im Vorjahr 24) durchgeführt. 18 Vermittlungsverfahren (im Vorjahr 22) kamen zur Durchführung: 0 von Amtes wegen, 2 auf Antrag der Arbeitgeber, 15 auf Antrag der Arbeitnehmer und 1 auf gemeinsamen Antrag der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 6 Schiedsverfahren (im Vorjahr 2) kamen zur Durchführung: 0 auf Antrag der Parteien zur Fortsetzung des Vermittlungsverfahrens, 6 aufgrund von einer im Gesamtarbeitsvertrag vorgesehenen Schiedsklausel. Die 24 Verfahren verteilen sich wie folgt auf die Kantone: Aargau 1, Basel-Landschaft 1, Freiburg 1, Genf 14, Neuenburg 1, Waadt 2, Tessin 3 und Zürich 1.Zustande gekommene Einigungen wurden 13 gemeldet (im Vorjahr 14): 2 durch unmittelbare Verständigung der Parteien im Verlauf der Einigungs- und Schiedsverhandlungen, 7 durch Annahme des Vermittlungsvorschlages des Einigungsamtes und 4 durch Schiedsspruch des Einigungsamtes.Nicht zustande gekommene Einigungen wurden insgesamt 11 gemeldet (im Vorjahr 10): 2 durch Ablehnung des Vermittlungsgesuches durch das Amt, 1 durch Abbruch der Verhandlungen wegen Aussichtslosigkeit durch Arbeitnehmer, 2 durch beide Parteien, 1 durch Ablehnung der Durchführung des Vermittlungsverfahrens durch Arbeitgeber, 4 durch Ablehnung des Vermittlungsvorschlages durch Arbeitgeber sowie 1 durch Ablehnung der Durchführung des Schiedsverfahrens durch Arbeitgeber.Von diesen kollektiven Streitigkeiten waren 229 (im Vorjahr 160) Betriebe mit insgesamt 8206 (im Vorjahr 8261) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern betroffen. In 3 (im Vorjahr 3) der von den kantonalen Einigungsstellen gemeldeten Fällen kam es zu Kollektivstreitigkeiten mit Streik.
Wirtschaftsbranchen/Kantone
Die insgesamt 24 Vermittlungs- und Schiedsverfahren verteilen sich folgendermassen auf die Wirtschaftszweige und Kantone:
Detailhandel: Aargau 1;
Bauhauptgewerbe: Basel-Landschaft 1;
Hebammen: Freiburg 1;
Catering: Genf 1;
Casino: Genf 1;
Reinigung: Genf 1;
Gemeinnütziger Verein: Genf 1;
Ausbaugewerbe: Genf 3;
Non-Food-Detailhandel: Genf 1;
Hotellerie: Genf 1;
Reparatur und Wartung der Luftfahrzeuge: Genf 1;
Sicherheit: Genf 1;
Hilfs-Lufttransport-Service: Genf 1;
Seetransporte: Genf 1;
Öffentlicher Verkehr: Genf 1;
Gesundheit, Technologie: Neuenburg 1;
Industrie: Tessin 3;
Druckerei: Waadt 1;
Sozialmedizinischer Bereich: Waadt 1;
Pflege/Spitex: Zürich 1.
Streitgegenstände bildeten die Erneuerung oder der Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages (2), die Anwendung des Gesamtarbeitsvertrages (1), die Verletzung des Gesamtarbeitsvertrages (5), die Repräsentativität einer Gewerkschaft (1), die Wahl der Arbeitnehmervertretung (1), der Sozialplan und Massenentlassungen (4), die Kündigung des Gesamtarbeitsvertrages (1) sowie weitere Fragen zum Arbeitsverhältnis (9).
Eidgenössische Einigungsstelle
Die eidgenössische Einigungsstelle wurde im Jahr 2013 nicht eingesetzt (im Vorjahr ebenfalls nicht).
Luisa Sestito Ressort Gesamtarbeitsverträge und Arbeitsbeziehungen, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Bern
Zitiervorschlag: Sestito, Maria-Luisa (2014). Tätigkeit der öffentlichen Einigungsstellen im Jahr 2013. Die Volkswirtschaft, 15. November.