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Der Schweizer Erweiterungsbeitrag in einem veränderten Umfeld – Stand und Ausblick

Acht Jahre nachdem Volk und Stände das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas angenommen haben, ist der Erweiterungsbeitrag zu einem wichtigen Bestandteil der schweizerischen Europapolitik geworden. Insgesamt befinden sich rund 300 Projekte in der Umsetzung. Nach der Verpflichtung von 1 Mrd. Franken für die EU-10-Staaten konnte bis Ende November 2014 auch der vom Parlament für Bulgarien und Rumänien bewilligte Rahmenkredit von 257 Mio. Franken vollständig für prioritäre Projekte verpflichtet werden. Das Parlament wird am 11. Dezember den Rahmenkredit über 45 Mio. Franken an Kroatien, welches der EU am 1. Juli 2013 beigetreten ist, beraten. Von allen Veränderungen im Umfeld des Erweiterungsbeitrags hatte die Aufwertung des Schweizer Frankens bisher die grössten direkten Auswirkungen.

Trotz zum Teil schwierigen wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen in einigen Partnerstaaten kommt die Umsetzung des Erweiterungsbeitrags (EB) insgesamt gut voran. Von den 210 Projekten des EB in den EU-10-Staaten
Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Estland, Lettland, Litauen, Slowenien, Malta, Zypern.
lässt sich bisher nur eines nicht mehr realisieren.
In Tschechien hat die Stadt Pardubice im September 2014 ein bereits bewilligtes Projekt im Transportbereich zurückgezogen, weil der rechtzeitige Abschluss des Projektes bis Mitte 2017 wegen unvorhergesehener Projektanpassungen und langwieriger Umzonungsverfahren nicht mehr gewährleistet werden konnte.
Alle anderen sollten bis spätestens Mitte 2017 abgeschlossen werden können. Beim weitaus grössten Teil der Projekte zeichnet sich ab, dass die ursprünglichen Ziele erreicht oder sogar übertroffen werden. Verschiedene schwer zu beeinflussende Faktoren haben jedoch in vielen Fällen zu einer Verlangsamung der Projektimplementierung geführt. Dazu gehören Reorganisationen, der Wechsel von Schlüsselpersonen und der Abbau von personellen Kapazitäten in den für den EB zuständigen Verwaltungseinheiten (z.   B. in Ungarn und Polen), aber auch langwierige Ausschreibungsverfahren und Einsprachen. Überdies führt die verzögerte Übermittlung von Projektfortschrittsberichten dazu, dass die Schweiz die Rückerstattung der von den Partnerstaaten vorfinanzierten Ausgaben oft nur mit sehr grosser Verspätung vornehmen kann. Grafik 1 zeigt den EB pro EU-10-Partnerland sowie den Stand der Auszahlungen.

EU-10: Frankenaufwertung als operationelle Herausforderung

Infolge der Finanzkrise von 2007/2008 kam es zu einer starken Aufwertung des Schweizer Frankens gegenüber den Währungen der Partnerländer (Euro, Zloty, tschechische Krone etc.), welche erst durch die Festlegung der Frankenuntergrenze zum Euro von 1.20 durch die Schweizerische Nationalbank im September 2011 gestoppt wurde. Die Frankenaufwertung führte dazu, dass bei den bis damals genehmigten Projektbudgets in lokaler Währung gerechnet nachträglich deutlich mehr Mittel zur Verfügung standen als ursprünglich erwartet. Entsprach der EB an die EU-10 von 1 Mrd. Franken bei seiner Genehmigung durch das Parlament am 14.   Juni 2007 noch 605 Mio. Euro, so waren es Ende September 2014 829 Mio. Euro. Dank der Frankenaufwertung um 30% bis 40% in allen Partnerstaaten konnten zum einen bis zum Ende der Verpflichtungsperiode des EB EU-10 am 14. Juni 2012 zusätzliche Projekte bewilligt werden; zum andern ermöglichte sie Erweiterungen von bereits laufenden Projekten.
Dadurch, dass die Schweiz ihre Verpflichtungen in Schweizer Franken eingegangen ist, trägt sie selber kein Währungsrisiko. Hätte sich der Franken gegenüber den Währungen der Partnerstaaten in der gleichen Grössenordnung und im gleichen Zeitraum ab- anstatt aufgewertet, hätte die Schweiz keine zusätzlichen Mittel bereitstellen müssen. Die Partnerstaaten wären jedoch vor der Wahl gestanden, entweder ihre Kofinanzierungsbeiträge von mindestens 15% entsprechend zu erhöhen oder auf die Fortführung mehrerer Projekte zu verzichten.

Wie das Beispiel des Projekts Erneuerbare Energien für die Primorska-Region im Südwesten Sloweniens zeigt, werden die Hebelwirkungen des Zusammenarbeitsprogramms dadurch noch wesentlich verstärkt: Im Projekt war ursprünglich vorgesehen, eine Lärmschutzwand an der Autobahn H4 auf einer Länge von knapp 650 Metern mit Solarkollektoren auszustatten sowie in zwölf öffentlichen Gebäuden Biomasse-Heizsysteme zu installieren. Heute liefern die Solarkollektoren den Strom für den Grossteil der öffentlichen Beleuchtung der Stadt Sempeter pri Gorici; die Heizsysteme versorgen 29 öffentliche Gebäude in der gesamten Region. Die Projektpartner haben entschieden, die aufgrund der Frankenaufwertung zusätzlich zur Verfügung stehenden Projektmittel unter anderem für die wärmetechnische Isolation der gleichen zwölf Gebäude einzusetzen, um deren Energiebedarf nachhaltig zu senken. Die zusätzlichen Projektmittel führten damit zu einer unvorhergesehenen, starken Zunahme des Projektumfangs und erheblich höheren Einsparungen bei den Energiekosten.

Bei den am weitesten fortgeschrittenen Projekten des EB EU-10 konnten die Einsparungen aufgrund der Währungsgewinne für sinnvolle und zweckentsprechende Projekterweiterungen verwendet werden. Bei den anderen Projekten stehen noch Anpassungen bis ca. Ende 2015 an. Das Konzept des EB hat sich für diese unerwartete Herausforderung als ausreichend flexibel erwiesen. Die Beurteilung der zahlreichen Projektanpassungsvorschläge, die Änderungen der Projektabkommen sowie die Prüfung der zusätzlichen Ausschreibungen führten auf der Schweizer Seite allerdings zu einem erheblichen personellen Mehraufwand, der intern kompensiert werden musste. Um Personalkosten einzusparen, wurde unter anderem beschlossen, die Büros EB in Riga, Bratislava, Budapest und Prag nicht mehr durch einen schweizerischen Leiter vor Ort, sondern durch einen Programmmanager der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) oder des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) von Bern aus zu führen. Des Weiteren wird der Einsatz von technischen Konsulenten für die Überprüfung von Projektunterlagen, Ausschreibungen und Kontrollen vor Ort noch stärker auf die risikoreichen Projekte konzentriert.


Beitrag für Bulgarien und Rumänien vollständig verpflichtet


Bis zum Ende der fünfjährigen Verpflichtungsperiode für den EB Bulgarien und Rumänien am 7. Dezember 2014 konnte der gesamte Betrag von 257 Mio. Franken (Bulgarien 76 Mio. Fr., Rumänien 181 Mio. Fr.) verpflichtet werden. Wie schon beim Zusammenarbeitsprogramm mit den EU-10 sind die 28 Projekte und 13 Thematischen Fonds (inkl. zahlreicher Einzelprojekte) auf eines von fünf vorrangigen Zielen ausgerichtet mit dem Zweck, den Abbau von wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zu unterstützen (siehe Grafik 2). Der grösste Teil der Mittel wird für Vorhaben eingesetzt, welche dem Umweltschutz dienen (34%) oder das Wirtschaftswachstum fördern und die Arbeitsbedingungen verbessern (26%). Je etwa 13% kommen der Erhöhung der sozialen Sicherheit und der Stärkung der Zivilgesellschaft zugute. Der Rest entfällt auf die Stärkung der öffentlichen Sicherheit (12%) sowie auf die Unterstützung der Partnerländer bei der Projektvorbereitung und Programmumsetzung durch technische Hilfe (2%). Wie bei den EU-10 trifft die Schweiz auch beim EB an Bulgarien und Rumänien den Schlussentscheid über die Genehmigung der Projekte. Dabei hat die Schweiz im Verlaufe des Genehmigungsprozesses verschiedentlich auch grosse Anstrengungen unternehmen müssen, um zusammen mit den Partnern die Qualität der Projekte zu verbessern.

Ein vielfältiges Portfolio

Auch wenn der EB auf die vorgenannten Ziele konzentriert ist, ergibt sich aufgrund der spezifischen Bedürfnisse der Partnerländer ein recht vielseitiges Projektportfolio. Zur Illustration dienen die folgenden Beispiele.


Projektbeispiele in Rumänien

· Energieeffizienz und erneuerbare Energien: Die Schweiz unterstützt mit 40 Mio. Franken die Einführung des ursprünglich in der Schweiz entwickelten Energiestadtkonzepts in Rumänien. Das Label Energiestadt ist ein Managementkonzept mit Leistungsausweis für Gemeinden, die eine nachhaltige kommunale Energiepolitik umsetzen. Der Trägerverein Energiestadt Schweiz bringt dabei seine langjährige Erfahrung und sein Fachwissen ein und hilft beim Aufbau eines rumänischen Trägervereins. Basierend auf der Ausarbeitung eines Energieaktionsplans, beteiligt sich die Schweiz auch an energierelevanten Infrastrukturprojekten. Dazu gehören die Effizienzsteigerung von Fernheizsystemen, die Einführung von LED-Strassenlampen, die energieeffiziente Renovation von Schulen, die Förderung der Elektromobilität sowie die Beschaffung von elektrisch angetriebenen Bussen. Ausserdem beteiligt sich die Schweiz an einem Fonds zur landesweiten Verbreitung des Energiestadtkonzepts und zur Unterstützung energierelevanter Aktivitäten in strukturschwachen Regionen Rumäniens.
· Investitionskredite für KMU: Für viele rumänische KMU ist es aufgrund mangelnder Sicherheiten schwierig, bei Geschäftsbanken einen Kredit aufzunehmen. Die Schweiz beteiligt sich deshalb mit 24,5 Mio. Franken an einem Darlehensfonds. Aus dem Fonds werden KMU in den Sektoren verarbeitende Industrie, Tourismus, Gesundheit oder Cleantech mit Garantien gesicherte Darlehen von maximal 100 000 Franken gewährt. Ziel ist es, mit den Investitionskrediten die Wettbewerbsfähigkeit der KMU zu stärken und Arbeitsplätze zu schaffen.
· Förderung der öffentlichen Sicherheit in ländlichen Gemeinden: Die Schweiz trägt dazu bei, die Arbeit der Polizei in 97 ländlichen Gemeinden zu verbessern, das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei zu stärken und die Kriminalitätsrate zu senken. Dabei arbeitet sie mit dem Ansatz der bürgernahen Polizeiarbeit (Community Policing), deren Fokus auf der Prävention und der Lösungsfindung liegt. Besonders gefördert wird die Verständigung zwischen der Polizei und benachteiligten Bevölkerungsgruppen wie zum Beispiel den Roma. Der schweizerische Beitrag beläuft sich auf rund 2 Mio. Franken.
· Bessere Schulbildung und Gesundheitsversorgung für Roma: Heute leben in Europa zehn bis zwölf Millionen Roma, davon etwa eine Million in Rumänien. Die Lebensverhältnisse von Roma sind meist schlechter als die der Restbevölkerung. Die Schweiz trägt dazu bei, dass Roma-Kinder besser in das bestehende Schulsystem integriert und im Laufe ihrer Schulbildung stufengerecht gefördert werden. Zudem werden der Zugang der Roma-Bevölkerung zum Gesundheits- und Sozialwesen sowie die Gesundheitsprävention verbessert. Die Schweiz unterstützt drei Projekte dieser Art im Umfang von insgesamt 10 Mio. Franken.


Projektbeispiele in Bulgarien

· Verbessertes öffentliches Verkehrssystem in Sofia: Die Basler Verkehrs-Betriebe liefern 28 gebrauchte Trams nach Sofia, um die Effizienz des veralteten öffentlichen Verkehrssystems zu steigern, Verkehrsstaus und Treibhausgasemissionen zu vermindern und der Bevölkerung eine bessere Anbindung an den öffentlichen Verkehr zu ermöglichen. Zusätzlich unterstützt die Schweiz die Durchführung einer Studie, um die Verbindung zwischen dem Tram- und dem Metronetz in Sofia zu optimieren. Der schweizerische Beitrag beläuft sich insgesamt auf 2,55 Mio. Franken.
· Öffentliches Beschaffungswesen: Öffentliche Institutionen gehören in vielen Ländern aufgrund ihres grossen Beschaffungsvolumens zu den wichtigsten Auftraggebern. Die Schweiz unterstützt Bulgarien mit rund 0,5 Mio. Franken bei der Einführung und Umsetzung einer nachhaltigen Beschaffungsstrategie, die auf EU-Empfehlungen an ihre Mitgliedstaaten basiert. Im Beschaffungsprozess sollen neben ökonomischen Kriterien vermehrt auch Aspekte zur ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Ein klar strukturiertes öffentliches Beschaffungswesen wirkt überdies Korruptionsrisiken entgegen.
· Förderung eines dualen Berufsbildungssystems: Um wettbewerbsfähig zu bleiben und ihre Ziele erfolgreich umsetzen zu können, sind Unternehmen und öffentliche Institutionen auf gut qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen. Mit der Erfahrung des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung fördert die Schweiz das duale Berufsbildungssystem in Bulgarien, indem es besser auf den Arbeitsmarkt abgestimmt wird. Unter anderem führen Schweizer Fachleute Schulungen für bulgarische Lehrpersonen sowie Vorgesetzte der Lernenden durch. Der schweizerische Beitrag beläuft sich auf 3 Mio. Franken.
· Ambulante Pflege: Ziel des Projekts ist es, die Lebensqualität von älteren Menschen mit chronischen Krankheiten und Behinderungen in ganz Bulgarien zu verbessern. Um dies zu erreichen, soll ein Angebot an häuslicher Pflege und Betreuung institutionell verankert werden. Das Projekt berücksichtigt auch die besonderen Bedürfnisse der Roma-Gemeinschaft und anderer Minderheiten. Unterstützt wird die Einführung einer umfassenden medizinischen und sozialen Versorgung zu Hause, die auf einer langfristigen Hilfe für ältere Menschen basiert und sich am Spitex-Modell der Schweiz orientiert. Bereits sind vier städtische Zentren für häusliche Pflege und Betreuung in Betrieb. Nun sollen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, damit das Modell im ganzen Land umgesetzt werden kann. Der Beitrag der Schweiz an das Projekt beträgt 2,5 Mio. Franken.

Die Projekte in Bulgarien und Rumänien müssen bis spätestens Ende 2019 beendet sein. Es geht nun vor allem darum, rasch die Abkommen für die zuletzt genehmigten Projekte abzuschliessen, damit die Partnerinstitutionen so bald als möglich die Ausschreibungen für die benötigten Ausrüstungsgüter und Dienstleistungen lancieren können. Daneben gilt es weiterhin, die planmässige und erfolgreiche Umsetzung der Projekte sowie die zweckentsprechende Verwendung der Mittel (siehe Kasten   1) sicherzustellen.


Fortführung des Erweiterungsbeitrags?

Nach der Zustimmung des Ständerats wird der Nationalrat am 11. Dezember 2014 den Erweiterungsbeitrag an Kroatien in der Höhe von 45 Mio. Franken beraten (siehe Kasten   2). Vorausgesetzt, er heisst diesen gut, wird die Schweiz Kroatien gleich behandeln wie die zwölf anderen neuen Mitgliedstaaten, die der EU seit 2004 beigetreten sind.

Für die EU gehört die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts (Kohäsion) nach wie vor zu ihren vorrangigen Zielen. Durch die Aufnahme von neuen Mitgliedstaaten und aufgrund der noch nicht bewältigten Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise ist dieses Ziel noch wichtiger geworden. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, dass die EU trotz angespannter Haushaltslage beschlossen hat, im Zeitraum 2014–2020 Kohäsionsmittel im Gesamtbetrag von 353 Mrd. Euro bereitzustellen. Davon fliessen 55% oder 194 Mrd. Euro an die EU-13 (EU-10 + Bulgarien/Rumänien + Kroatien). Die Unterstützung der Kohäsion wird damit in den nächsten Jahren weiterhin etwa ein Drittel des Haushalts der Gemeinschaft ausmachen.

Umgerechnet auf ein Verpflichtungsjahr, entspricht der Schweizer EB 0,75% der Kohäsionsmittel, welche die EU für die EU-13 bereitstellt. Er beläuft sich auf rund zwei Drittel (65,9%) der Unterstützung an die EU-13, die Norwegen bilateral sowie via den Efta/EWR-Finanzmechanismus leistet. Die Schweiz hat ihre Mittel bisher als einen einmaligen, über fünf Jahre zu verpflichtenden Beitrag bewilligt. Im Unterschied dazu haben die EU sowie die Efta/EWR-Staaten (Norwegen, Liechtenstein und Island) ihre Beiträge nach Ablauf der Verpflichtungsperioden bisher jeweils nahtlos erneuert.

Die EU hat gegenüber der Schweiz bereits Ende 2010 ihrer Erwartung Ausdruck gegeben, dass der Erweiterungsbeitrag weitergeführt wird. Nach der Annahme der Initiative «Gegen Masseneinwanderung» am 9. Februar 2014 hat der Bundesrat festgehalten, dass er die engen und wichtigen Beziehungen der Schweiz zur EU und ihren Mitgliedstaaten erhalten und weiterentwickeln will. Über eine allfällige Erneuerung des Beitrags soll im Licht der weiteren Entwicklung der Gesamtbeziehungen mit der EU entschieden werden. Dabei sollen auch die gemachten Erfahrungen und die Bedürfnisse der Partnerländer einbezogen werden.

Um die Aussensicht auf den EB zu verstärken und die gemachten Erfahrungen auch unabhängig zu bewerten, werden das Seco und die Deza 2015 eine externe Gesamtevaluation des EB in Auftrag geben. Diese soll nicht nur der Rechenschaftsablegung dienen, sondern – in Ergänzung zu den Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat bislang drei Audits (2009 beim Seco, 2012 Schweizer Beitrag an Rumänien und 2013 Schweizer Beitrag an die Tschechische Republik) im Zusammenhang mit dem EB durchgeführt. Aufgrund der Tatsache, dass verschiedene Länder Verzögerungen in der Umsetzung aufweisen, wurden von der EFK insbesondere ausgewählte Risikobereiche der Konzeption des EB untersucht. Die Prüfungen kommen zum Schluss, dass das System des EB insgesamt gesehen transparent und zweckmässig für die gesetzte Zielerreichung aufgestellt ist. Aktuell führt die EFK zudem eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durch, in welcher auch einzelne Modalitäten der Umsetzung näher betrachtet werden. Der Bericht erscheint im zweiten Quartal 2015.
– weitere Hinweise geben, wie sie im Falle einer Fortführung des EB die strategische Ausrichtung und die operationelle Umsetzung noch weiter verbessern können.


Erweiterungsbeitrag Kroatien

Angesichts des beschränkten Betrags (45 Mio. Fr.) und der aufgrund des Auslaufens des BG Ost Ende Mai 2017 kurzen Verpflichtungsdauer von etwas mehr als zwei Jahren werden Deza und Seco das Zusammenarbeitsprogramm mit Kroatien auf ein paar wenige Themen und Projekte konzentrieren. Bei der Verhandlung des bilateralen Rahmenabkommens mit Kroatien Anfang 2015 wird die Schweiz zudem darauf achten, dass ein substanzieller Teil der Mittel in strukturschwachen und/oder kriegsversehrten Gebieten eingesetzt und so auch die interne Kohäsion in Kroatien verstärkt wird. In diesen Gebieten könnten beispielsweise Investitionen in die Wasserversorgungen oder Abwassersysteme getätigt werden. Des Weiteren sollen Programme gefördert werden, welche die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Kroatien stärken (z.   B. in der Forschung oder für institutionelle Partnerschaften) sowie die Zivilgesellschaft unterstützen.


Hinweis zur Publikation

SECO, DEZA: Zwischenbilanz zum Ende der Verpflichtungsperiode mit Bulgarien und Rumänien 2009–2014, Internet: www.erweiterungsbeitrag.admin.ch > Der Erweiterungsbeitrag > Publikationen. Die Publikation bietet einen Überblick über die erste Phase des Erweiterungsbeitrags Bulgarien/Rumänien und zieht Bilanz über das erklärte Ziel, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union abzubauen.


Gewährleistung der korrekten Mittelverwendung beim Erweiterungsbeitrag

Die korrekte Verwendung der Mittel ist in allen Ländern der internationalen Zusammenarbeit ein entscheidendes Erfolgskriterium. Um die gute Mittelverwendung zu gewährleisten, hat die Schweiz verschiedene Massnahmen getroffen. Dazu gehören die enge Begleitung des Projektauswahlprozesses im Partnerland, die Prüfung von Ausschreibungen und der Auftragsvergabe sowie die Überwachung der Projektumsetzung. Eine gewisse Sicherheit bietet auch der Auszahlungsmodus: Die Partnerstaaten leisten Vorauszahlungen. Bei Verdacht auf Unregelmässigkeiten kann die Schweiz die Rückzahlungen stoppen.
Sorgfältige Auswahl der Projekte
Die Verantwortung für die Projektauswahl liegt bei der Nationalen Koordinationsstelle des jeweiligen Partnerlandes. Ein unabhängiges Gremium, in welchem u. a. die Nationale Koordinationsstelle, die relevanten Ministerien und Nichtregierungsorganisationen vertreten sind, überprüft die Auswahlkriterien und das Auswahlverfahren. Die Schweiz kann an den Treffen dieses Gremiums als Beobachterin teilnehmen. Über die Finanzierung der Projekte entscheidet die Schweiz. Die Risiken betreffend Missbrauch und Korruption sind Bestandteil der Projektprüfung.
Prüfung der Auftragsvergabe
Die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen erfolgt gemäss WTO-, EU- und nationalem Recht. Die Nationale Koordinationsstelle muss die Einhaltung der geltenden Regeln und die Unabhängigkeit aller beteiligten Personen bei jeder öffentlichen Ausschreibung schriftlich bestätigen. Die Ausschreibungsunterlagen enthalten zudem eine Integritätsklausel, mit der sich alle Beteiligten zu korrektem Verhalten verpflichten (Ausschluss von korrupten Praktiken). Die Schweiz hat Zugang zu allen Unterlagen im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe. Insbesondere kann sie bei Ausschreibungen über 500 000 Franken noch vor der Veröffentlichung Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen nehmen und im Evaluationskomitee als Beobachterin teilnehmen.
Regelmässige Berichterstattung und Audits
Die Verantwortung für die Überprüfung der erbrachten Leistungen liegt bei der projektausführenden Institution (Executing Agency). Sie erstattet der Schweiz mindestens alle sechs Monate Bericht über den Fortschritt des Projekts und über die in Rechnung gestellten Leistungen. Die Nationale Koordinationsstelle überprüft und bestätigt, dass die Rückerstattungsforderungen korrekt sind. Die Schweiz erhält Einsicht in alle relevanten Unterlagen. Spätestens bei Projektabschluss wird bei jedem Projekt durch eine zertifizierte Organisation ein Finanzaudit vorgenommen. Die Schweiz wird über alle durchgeführten Audits informiert und erhält die Zusammenfassungen mit den Schlussfolgerungen und Empfehlungen.
Enge Begleitung vor Ort
In Warschau, Riga, Budapest, Prag, Bratislava, Bukarest und Sofia haben die Deza und das Seco Büros errichtet. Diese begleiten und überprüfen die Projekte vor Ort. Die Mitarbeitenden der Büros kennen die lokalen Verhältnisse und verfügen über direkte Kontakte. Weiter vergibt die Schweiz Mandate an externe Expertinnen und Experten. Mit ihrem spezifischen Fachwissen prüfen diese Machbarkeitsstudien und Ausschreibungsunterlagen. Bei Projektbesuchen überprüfen sie die erbrachten Leistungen.
Auszahlungsstopp im Verdachtsfall
Alle Beiträge an Projekte und Programme werden in der Regel aus dem Haushalt des Partnerstaats vorfinanziert. Erst nachdem die Schweiz die von der Nationalen Koordinationsstelle geprüften und bestätigten Rückerstattungsforderungen erhalten und ihrerseits überprüft hat, gibt sie die Auszahlungen frei. Bei Verdacht auf Unregelmässigkeiten kann die Schweiz Auszahlungen stoppen und unrechtmässig bezahlte Beiträge zurückfordern.

Dr. Hugo Bruggmann Leiter Ressort Erweiterungsbeitrag/Kohäsion, Staatsekretariat für Wirtschaft SECO, Bern

Dr. Ulrich Stürzinger Leiter der Abteilung Neue EU-Mitgliedstaaten, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA, Bern


Im Rahmen des KMU-Projekts in Rumänien konnte ein Unternehmen eine Werkzeugmaschine zu kaufen, die durch den Einsatz moderner Steuerungstechnik 3-D-Werbeprodukte automatisch zuschneiden kann.



Foto: DEZA /SECO

Zitiervorschlag: Hugo Bruggmann, Ulrich Stuerzinger, (2014). Der Schweizer Erweiterungsbeitrag in einem veränderten Umfeld – Stand und Ausblick. Die Volkswirtschaft, 10. Dezember.