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St. Gallen begrüsst die neue wirkungsorientierte Vereinbarung

Das seit 2000 existierende Steuerungssystem durch Wirkungsindikatoren hat sich grundsätzlich bewährt. Neben den Änderungen bei den bestehenden vier Indikatoren werden zwei neue eingeführt für Nichtleistungsbezüger mit und ohne Anspruchsberechtigung. Der Kanton St. Gallen unterstützt die Neuerungen mehrheitlich, wenn auch mit gewissen Einschränkungen.

St. Gallen begrüsst die neue wirkungsorientierte Vereinbarung

Das wirkungsorientierte Steuerungssystem der öffentlichen Arbeitsvermittlung existiert seit dem Jahr 2000. Oberster Grundsatz ist wirksames und wirtschaftliches Handeln der schweizerischen Arbeitsmarktbehörden. Dabei kommt ein Modell mit ökonometrischen Berechnungen mit nachträglichen Korrekturindizes zur Anwendung. Damit wird der föderalistischen Struktur der Schweiz richtigerweise Rechnung getragen. Durch ihre Nähe zu Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite können die einzelnen Arbeitsmarktbehörden das für ihren Kanton optimale Gerüst für die Umsetzung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zimmern. Dadurch ist auch eine adäquate Reaktion auf die wirtschaftlichen Entwicklungen möglich.

Längeres «Gedächtnis» dient der Nachhaltigkeit

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat 2012 ein Projekt lanciert, in dessen Rahmen geprüft wurde, ob die einzelnen Steuerungsinstrumente angemessen und zielführend sind. Eines der Ergebnisse dieser Prüfung bestand in der Neukonzeption des vierten Wirkungsindikators. Hier gab es Zweifel, ob der Indikator die dauerhafte Wiedereingliederung von Stellensuchenden genügend genau misst. Statt wie bisher die Wiederanmeldungen nach vier Monaten zu messen, wird das «Gedächtnis» neu auf zwölf Monate ausgedehnt. Damit wird der Nachhaltigkeit eine grössere Rolle zugemessen. Zusätzlich wird auch eine ausgeglichenere Situation abgebildet. Denn bei kürzeren Gedächtnissen werden Zwischenverdienste oder saisonale Gegebenheiten zu stark gewertet.

Der Kanton St. Gallen begrüsst das teilerneuerte Set mit den vier Indikatoren grundsätzlich. Allerdings hätten wir uns gewünscht, dass das ökonometrische Modell grundlegender überprüft worden wäre. Das Verständnis und die Akzeptanz bei den Mitarbeitenden der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) hätten damit wohl verbessert werden können.


Verhindern von Arbeitslosigkeit wird besser erfassbar


Die grösste Neuerung ist die Schaffung von zwei neuen Wirkungsindikatoren. Neu soll die Wirkungsmessung der öffentlichen Arbeitsvermittlung auch auf die sogenannten Nichtleistungsbezüger ausgedehnt werden. Definiert wird diese Kundengruppe als Stellensuchende, welche bei einem RAV gemeldet sind, aber noch keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben oder Nichtleistungsbezüger ohne Anspruch sind.Der Kanton St. Gallen hat im Bereich der Beratung von Nichtleistungsbezügern mit Anspruch gute Erfahrungen gemacht. Oberstes Ziel ist es, das Eintreten von Arbeitslosigkeit zu verhindern; daher handelt es sich um einen Präventionsindikator. Er motiviert zudem die RAV-Mitarbeitenden, in diesem kostenrelevanten Bereich wirkungsvolle Aktivitäten zu lancieren. Wir unterstützen deshalb seine Einführung. Auch bei Massenentlassungen hat sich gezeigt, dass die aufgebauten Kontakte zu Arbeitgebern ein entscheidender Vertrauensfaktor sind. So kann nach Ablauf des Konsultationsverfahrens die Vermittlungsarbeit ohne Verzug aufgenommen werden. Der befürchtete Fehlanreiz, dass RAV-Dienstleistungen verstärkt bei Fällen beansprucht werden, die ohne die öffentliche Hand gelöst werden könnten, ist aus unserer Sicht nicht relevant. Der Markt spielt auch hier. Die engmaschigen Kontakte zwischen Arbeitsmarktbehörden und Unternehmen erhöhen die Chance markant, dass Mitarbeitende während der Kündigungsfrist schnell wieder eine Anstellung finden.Der Wirkungsindikator für Nichtleistungsbezüger ohne Anspruch ist ein Indikator für Arbeitsmarktferne, denn dieser Anspruchsgruppe gemeinsam ist das Fehlen von Beitragsmonaten zur Eröffnung einer Rahmenfrist für den Leistungsbezug. Der neue Indikator verhilft zu einer einheitlicheren Praxis bei der Erbringung der RAV-Dienstleistungen. Er unterstützt zudem die wirkungsvolle Zusammenarbeit zwischen RAV und Sozialhilfe, da er dafür sorgt, dass alle auf das gleiche Ziel hinarbeiten: die Integration in den Arbeitsmarkt. Hier wäre es wünschenswert, wenn das Seco klare Richtlinien für diese Anspruchsgruppe vorgäbe. Peter Kuratli Leiter des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St. Gallen

Zitiervorschlag: Peter Kuratli (2014). St. Gallen begrüsst die neue wirkungsorientierte Vereinbarung. Die Volkswirtschaft, 11. Dezember.