Kurt Lanz, Mitglied der Geschäftsleitung des Wirtschaftsdachverbandes Economiesuisse, Zürich.
Der Bundesrat hat 2011 seine Vorstellungen für die Energiestrategie bis 2050 präsentiert. Die ehrgeizig formulierten Ziele sollen in zwei Etappen erreicht werden: Bis 2020 setzt die Regierung auf Förderung, danach möchte sie auf ein Lenkungssystem umschwenken. Dieses Vorgehen begründet der Bundesrat damit, dass das erste Massnahmenpaket zwar bereits kurzfristig Wirkung erzielt, die energie- und klimapolitischen Ziele jedoch mit einem Lenkungssystem zu deutlich geringeren volkswirtschaftlichen Kosten erreichbar sind. In dem am 13. März 2015 in die Vernehmlassung gegebenen Vorschlag für einen neuen Verfassungsartikel hat der Bundesrat aufgezeigt, wie in Zukunft die Treibhausgasemissionen vermindert und die Energie sparsamer genutzt werden soll.
Die Wirtschaft unterstützt im Grundsatz den Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem. Die Energie- und Klimaziele können so wesentlich effizienter erreicht werden als mit zeitlich unbegrenzten Subventionen. Gemäss der Vernehmlassungsvorlage würde jedoch die Stromabgabe zur Finanzierung der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) über eine Dauer von rund 25 Jahren parallel zum Lenkungssystem weitergeführt. Aus Sicht der Wirtschaft sollte der Ausstieg aus den Fördermassnahmen konsequent erfolgen und gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates deutlich beschleunigt werden.
Insgesamt sind aus Sicht der Wirtschaft verschiedene Rahmenbedingungen einzuhalten, damit ein Lenkungssystem effizient funktionieren kann:
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- Der Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem muss möglichst rasch erfolgen. Die Subventionen müssen vollständig abgebaut werden. Die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe und die KEV müssen gleichzeitig mit der Einführung des Lenkungssystems ausser Kraft gesetzt werden.
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- Ein Alleingang würde den Standort Schweiz stark benachteiligen. Die Ausgestaltung eines Klima- und Energielenkungssystems muss in Abstimmung mit der internationalen Entwicklung erfolgen. Eine übermässige Belastung des Werkplatzes führt zu einer Verlagerung der Produktion ins Ausland. Die von verschiedener Seite beschworene Vorreiterrolle mit hohen Abgaben hätte vor allem schädliche Auswirkungen für die Schweizer Volkswirtschaft wie auch für das globale Klima zur Folge.
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- Entscheidend sind auch der Einbezug der Unternehmen und deren Möglichkeiten, mit wirtschaftlich rentablen Investitionen ihre Effizienz zu verbessern. Alle Unternehmen sollen sich mit Zielvereinbarungen gemäss dem erfolgreichen Modell der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) mit freiwilligen und wirtschaftlichen Massnahmen von der Abgabe befreien können. Die künstliche Eingrenzung auf wenige wirtschaftliche Tätigkeiten wie auch Vorschriften über eine Mindestgrösse der Unternehmen verkleinern lediglich das Potenzial der CO2-Reduktion. Ein unbürokratischer Zugang zum Zielvereinbarungsmodell bringt nachweislich mehr als nur die Verteuerung der Energien über Abgaben.
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- Bei den Treibstoffen muss die bestehende fiskalische Belastung berücksichtigt werden. Schon heute wird auf Treibstoffen eine verbrauchsabhängige Abgabe erhoben. Zudem hat der Schwerverkehr die LSVA zu entrichten. Der Spielraum für eine Lenkungsabgabe auf Treibstoffen ist daher gering.
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- Die Lenkungsabgabe darf nicht zu einer Werkplatzsteuer werden. Sie soll gezielt nach Wirtschaftssektoren zurückverteilt werden. Das heisst, dass die Abgaben einer bestimmten Branche auch wieder an die Unternehmen dieser Branche zurückverteilt werden. Ein klima- oder energiepolitisch motivierter Strukturwandel von einer produzierenden Industrie hin zu einer reinen Dienstleistungsökonomie ist unerwünscht. Selbstverständlich sollen Güter auch weiterhin möglichst energieeffizient und klimaschonend nach den bekannten schweizerischen Massstäben produziert werden.
Zitiervorschlag: Lanz, Kurt (2015). Effiziente Lenkung bringt mehr als die Subventionsgiesskanne. Die Volkswirtschaft, 22. Mai.