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Wie wirkt sich Arbeitslosigkeit auf den späteren Erwerbsverlauf aus?

Eine Aussteuerung stellt häufig eine Zäsur im Leben eines Arbeitslosen dar. Dennoch findet die grosse Mehrheit wieder eine neue Stelle. Allerdings müssen Lohneinbussen hingenommen werden.
Eine rasche und dauerhafte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ist nötig, um keine Lohneinbussen zu riskieren. Das geht aus mehreren Studien hervor. (Bild: Keystone)

Relativ kurze Episoden der Arbeitslosigkeit wirken sich kaum spürbar auf die Erwerbskarriere aus. Je länger und je häufiger Personen jedoch arbeitslos sind, desto eher beeinflusst dies den Erwerbsverlauf negativ. Auch von Personen, die länger oder über die Jahre mehrmals arbeitslos waren, schafft eine grosse Mehrheit – teilweise nach einem Unterbruch – wieder den Einstieg in eine Erwerbstätigkeit.

Der folgende Beitrag fasst Erkenntnisse aus unterschiedlichen Studien zusammen, welche den Zusammenhang zwischen Karriere und Arbeitslosigkeit für die Schweiz untersucht haben. Die Untersuchungen haben sich dabei in den letzten Jahren vermehrt auf erwerbsbiografische Längsschnittdaten gestützt. Diese konnten insbesondere dank einer Verknüpfung von Daten aus der Arbeitslosenversicherung (ALV), der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV), der Sozialhilfestatistik sowie der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung gewonnen werden.

Arbeitslosigkeit als Bruch in der Erwerbskarriere


Episoden von unfreiwilliger Arbeitslosigkeit können als Brüche in der Erwerbskarriere gedeutet werden. Aus theoretischer Sicht ist daher a priori mit negativen Auswirkungen zu rechnen. Tritt das Risiko der Arbeitslosigkeit – etwa nach Ende einer Ausbildung, nach einer Entlassung oder nach Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses – einmal ein, sind im Verlauf der Arbeitslosigkeit zwei gegenläufige Effekte zu berücksichtigen. Auf der einen Seite nimmt die Wahrscheinlichkeit bei einer längeren Stellensuchdauer tendenziell zu, ein Stellenangebot zu erhalten, welches den eigenen Fähigkeiten und Vorstellungen ideal entspricht. Dabei spielen etwa der Lohn oder der Wohnort eine Rolle.

Gegenläufig dazu geht mit zunehmender Stellensuchdauer arbeitsmarktrelevantes Wissen verloren. Zudem wird eine lange Suchdauer von potenziellen Arbeitgebern unter Umständen als negatives Signal interpretiert, womit eine Stigmatisierung einhergehen kann. Aufgrund dieser theoretischen Überlegungen kann man also erwarten, dass sich insbesondere längere und oder häufig wiederholte Episoden der Arbeitslosigkeit spürbar negativ auf den längerfristigen Erwerbsverlauf auswirken. Wie sich im Folgenden zeigt, stützen Untersuchungen für die Schweiz diesen Befund.

Mehrheit der ALV-Bezüger findet eine neue Stelle


So deuten etwa die Resultate einer Studie des Beratungs- und Forschungsunternehmens Ecoplan aus dem Jahr 2013, welche im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) durchgeführt wurde, in diese Richtung. Die Autoren untersuchten die Erwerbsbiografien von Personen, die zwischen 1993 und 2010 mindestens einmal Taggelder der Arbeitslosenversicherung bezogen hatten. Zu diesem Zweck wurden die Daten der Arbeitslosenversicherung mit den Daten aus dem AHV-Register verknüpft, woraus Erwerbsbiografien für 850‘000 Personen rekonstruiert werden konnten.

Von all jenen Personen, die im Dezember 2010 keine Taggelder mehr von der ALV bezogen hatten, waren drei Viertel unmittelbar im Anschluss an die Arbeitslosigkeit wieder erwerbstätig (siehe Abbildung 1). Weitere 9 Prozent fanden wieder eine Stelle, nachdem sie ihre Ansprüche bei der ALV voll ausgeschöpft hatten und somit ausgesteuert worden waren. Nochmals 5 Prozent traten nach einem freiwilligen Erwerbsunterbruch später wieder in den Arbeitsmarkt ein. Rund 90 Prozent blieben somit nach einer Phase der Arbeitslosigkeit auf dem Arbeitsmarkt aktiv.

Jede zehnte Person zog sich hingegen vom Arbeitsmarkt zurück. Die Betroffenen fanden entweder nach einer Aussteuerung im Betrachtungszeitraum keine Stelle (5%) oder brachen die Jobsuche ab, bevor es zu einer Aussteuerung kam (6%).

Abb. 1: Situation von Betroffenen nach einer Phase der Arbeitslosigkeit




Anmerkung: Untersuchter Zeitraum: 1993 bis 2010. N = 850‘000 Personen. Rund 8 Prozent der Betroffenen bezogen am Ende der Beobachtungsperiode noch Leistungen der ALV. Diese Personen sind in dieser Darstellung nicht enthalten, da ihr späterer Erwerbsstatus noch unbekannt war.

Quelle: Ecoplan (2013), Berechnungen Bocherens und Weber / Die Volkswirtschaft

Die Chancen auf eine spätere Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt hängen stark von der Dauer einzelner Arbeitslosenepisoden und von der Häufigkeit, mit der Personen wiederholt arbeitslos werden, ab. Von jenen Personen, die einmalig weniger als sechs Monate Leistungen der ALV in Anspruch genommen hatten, zogen sich später lediglich 6 Prozent ganz vom Arbeitsmarkt zurück. Bei Personen, die einmal länger als sechs Monate oder über die betrachtete Periode wiederholt arbeitslos waren, wurden hingegen 14 Prozent nach ihrer Arbeitslosigkeit nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt aktiv.

Einen negativen Einfluss auf die Eingliederungschancen haben auch das Alter, eine ausländische Nationalität, ein tiefes Qualifikationsniveau, ein Produktions- oder Bauberuf sowie ein Wohnsitz in der Westschweiz oder im Tessin. Es sind dies die gleichen Faktoren, welche erfahrungsgemäss auch mit einer längeren Arbeitslosendauer einhergehen. Dies verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass die ALV konsequent auf eine rasche und dauerhafte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt hinwirkt, wie dies die Zielsetzung des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung (Avig) vorsieht.

Längere Phasen der Arbeitslosigkeit führen zu Lohneinbussen


Neben den Chancen auf Wiedereingliederung untersuchten die Autoren auch die kurz- und mittelfristigen Auswirkungen von Arbeitslosigkeit auf die Erwerbseinkommen: Während das Einkommen von Personen, welche bis zu drei Monate lang arbeitslos waren, stabil bleibt, reduziert es sich bei einer Arbeitslosendauer von vier bis sechs Monaten um 1,8 Prozent und bei einer Dauer von sieben bis zwölf Monaten um 5,4 Prozent. Deutlich höher sind die Einbussen beim Einkommen nach einer Arbeitslosenphase von einem bis zwei Jahren mit 22 Prozent; bei zwei bis fünf Jahren sind es sogar 30 Prozent. In vielen Fällen dürfte den Einbussen eine Aussteuerung in der ALV vorangegangen sein – denn mit dem Auslaufen des Versicherungsschutzes wächst der Druck auf die Stellensuchenden, einen tieferen Lohn in Kauf zu nehmen.

Die Erwerbseinbussen sind für die Betroffenen aber nicht in Stein gemeisselt. Beim Wiedereinstieg in die Berufswelt können sie durch ein stärkeres Einkommenswachstum teilweise wieder aufgeholt werden. Auch hier zeigt sich: Während sich die leichten Einkommenseinbussen von kurzen Arbeitslosenepisoden über einen längeren Zeitraum im Durchschnitt wieder vollständig ausgleichen, ist dies bei längeren Arbeitslosenepisoden nicht der Fall.

Dies verdeutlicht die Bedeutung der Ausgestaltung der ALV für die Anpassungsfähigkeit der Löhne an die Marktverhältnisse: Während beispielsweise ein zu kurzer Einkommensschutz durch die ALV zu übertriebenen Anpassungen der Einkommen nach unten führen kann, besteht bei einer zu ausgedehnten Bezugsdauer die Gefahr, dass Einkommensanpassungen zu spät erfolgen und dann umso stärker ausfallen.[1]

Vier von fünf Ausgesteuerten bleiben auf dem Arbeitsmarkt aktiv


Die Situation von Personen, welche den Leistungsanspruch in der ALV vollständig ausgeschöpft haben und daher ausgesteuert worden sind, ist vom BFS letztmals im Jahr 2014 untersucht worden. Ähnlich wie die Ecoplan-Studie kommt auch das BFS in dieser Untersuchung zum Schluss, dass die Mehrheit der Ausgesteuerten später wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen konnte, wobei ein erheblicher Teil von ihnen sowohl einen Berufswechsel als auch Lohneinbussen in Kauf nehmen musste.

Innerhalb von fünf Jahren nach einer Aussteuerung befanden sich rund 10 Prozent der Betroffenen weiterhin auf Stellensuche, wie sich auf Grundlage der aktuellsten Daten zeigt. Rund ein Fünftel zog sich in diesem Zeitraum aus dem Arbeitsmarkt zurück, und etwa 70 Prozent fanden wieder eine Anstellung. Ein Vergleich mit früheren Untersuchungen zur Erwerbssituation von Ausgesteuerten zeigt, dass sich deren Wiedereingliederungschancen über die letzten rund 20 Jahre kaum verändert haben. So fanden die bisherigen Untersuchungen praktisch übereinstimmend: Ungefähr ein Jahr nach der Aussteuerung arbeitete bereits rund die Hälfte der betroffenen Personen wieder. Geringer war dieser Anteil einzig im Jahr 1997, als die Arbeitsmarktlage besonders schwierig war (siehe Kasten 2).

Auch die Risikogruppen sind über die Zeit die gleichen geblieben. Unverändert haben heute Ältere, Ausländer sowie Niedrigqualifizierte  ein höheres Risiko, ausgesteuert zu werden. Dies gilt auch für Frauen und allein lebende Personen mit oder ohne Kinder.

14 Prozent der ALV-Bezüger beanspruchen auch Sozialhilfe


Da mit zunehmender Arbeitslosigkeitsdauer das Risiko einer permanenten Reduktion des Erwerbseinkommens wächst, stellt sich auch die Frage, inwieweit Arbeitslose vor, während und nach der Arbeitslosigkeit auch auf Leistungen aus anderen Institutionen der sozialen Sicherheit angewiesen sind. Fluder et. al. (2014) untersuchten diese Fragen im Auftrag des Seco für Personen, welche 2005 eine Rahmenfrist zum Bezug von Leistungen der ALV eröffnet hatten. Beobachtet wurden diese bis ins Jahr 2010, also insgesamt über fünf bis sechs Jahre hinweg.

Der grösste Teil (86%) der ALV-Bezüger beanspruchte im Untersuchungszeitraum ausschliesslich Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Die restlichen 14 Prozent bezogen vor, während oder nach der Arbeitslosigkeit auch Leistungen der Sozialhilfe. Als zentrale Risikofaktoren für einen Sozialhilfebezug erwiesen sich die Familiensituation (Personen mit Unterhaltpflichten, geschiedene Personen), die Herkunft (Ausländer ausserhalb der EU und der Efta), die Sprachregion (Tessin und Westschweiz), das Alter sowie ein niedriges Ausbildungsniveau.

Rund ein Fünftel der neuen Sozialhilfebezüger mit ALV-Vergangenheit


Auf der Grundlage von kombinierten Daten der Sozialhilfe, der Invalidenversicherung und der Arbeitslosenversicherung (Shivalv), welche das BSV seit 2006 jährlich bereitstellt, lassen sich die Wechselwirkungen zwischen den Systemen der sozialen Sicherheit ab 2006 jährlich verfolgen. Wie aus diesem Monitoring hervorgeht, waren von 2006 bis 2013 jährlich zwischen rund 9000 und 15‘500 der ALV-Bezüger ein Jahr später auf Sozialhilfe angewiesen. Diese ehemaligen Leistungsbezüger machten damit zwischen 22 und 32 Prozent der jährlichen Neuanmeldungen in die Sozialhilfe aus (siehe Abbildung 2).[2]

Abb. 2: Neuzugänge in die Sozialhilfe (aus der ALV)




Anmerkung: Aufgeführt sind Personen, die im Jahr zuvor Leistungen der ALV bezogen hatten.

Quelle: BSV/Shialv / Die Volkswirtschaft

Erhöhte Werte waren 2006 und 2011 jeweils im Nachgang zu Phasen mit erhöhter Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. 2012 wurde die Zahl zusätzlich durch die Avig-Revision erhöht, weil ab April 2011 die maximale Bezugsdauer für verschiedene Gruppen von Versicherten verkürzt wurde. Ab 2012 normalisierte sich diese Situation wieder.

Vor dem Hintergrund der Studienergebnisse erweist sich die Zielsetzung der öffentlichen Arbeitsvermittlung, die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern, weiterhin als richtig. Auf der Grundlage der heute verfügbaren Daten lassen sich die Zusammenhänge zwischen den Leistungssystemen der sozialen Absicherung genau untersuchen. Dies eröffnet auch die Chance, die verschiedenen Leistungen und Unterstützungsmassnahmen noch besser aufeinander abzustimmen und damit die Wirkung des Gesamtsystems zu erhöhen.

  1. Auf einen solchen «trade-off» deutet etwa die Studie von Degen und Lalive (2013) über die Kürzung der maximalen Bezugsdauer für ältere Stellensuchende im Rahmen der Avig-Revision von 2004 hin. Neben der maximalen Bezugsdauer hat auch die Höhe des Ersatzeinkommens sicherlich einen Einfluss auf die Lohnanpassungen. Für die Schweiz wurde dessen Einfluss bisher nicht untersucht. []
  2. In den Shivalv-Daten sind Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre nicht berücksichtigt. []

Literaturverzeichnis

  • Aeppli, Daniel C. (2006). Die Situation der Ausgesteuerten in der Schweiz – Vierte Studie, Seco-Publikation Arbeitsmarktpolitik Nr. 21, Bern.
  • BFS (2014). Situation der ausgesteuerten Personen, BFS Aktuell, Neuenburg, November 2014.
  • Degen, Kathrin und Rafael Lalive (2013). How Do Reductions in Potential Benefit Duration Affect Medium-Run Earnings and Employment? Manuscript, University of Lausanne.
  • Ecoplan (2013). Auswirkungen der Arbeitslosigkeit auf Einkommen und Erwerbsbiografien, Seco-Publikation Arbeitsmarktpolitik Nr. 34, Bern.
  • Fluder, Robert, Tobias Fritschi und Renate Salzgeber (2014). Welche Gruppen von Arbeitslosen riskieren, längerfristig von Sozialleistungen abhängig zu werden? in: Die Volkswirtschaft 4-2014, S. 32-35.

Bibliographie

  • Aeppli, Daniel C. (2006). Die Situation der Ausgesteuerten in der Schweiz – Vierte Studie, Seco-Publikation Arbeitsmarktpolitik Nr. 21, Bern.
  • BFS (2014). Situation der ausgesteuerten Personen, BFS Aktuell, Neuenburg, November 2014.
  • Degen, Kathrin und Rafael Lalive (2013). How Do Reductions in Potential Benefit Duration Affect Medium-Run Earnings and Employment? Manuscript, University of Lausanne.
  • Ecoplan (2013). Auswirkungen der Arbeitslosigkeit auf Einkommen und Erwerbsbiografien, Seco-Publikation Arbeitsmarktpolitik Nr. 34, Bern.
  • Fluder, Robert, Tobias Fritschi und Renate Salzgeber (2014). Welche Gruppen von Arbeitslosen riskieren, längerfristig von Sozialleistungen abhängig zu werden? in: Die Volkswirtschaft 4-2014, S. 32-35.

Zitiervorschlag: Elischa Bocherens, Bernhard Weber, (2015). Wie wirkt sich Arbeitslosigkeit auf den späteren Erwerbsverlauf aus. Die Volkswirtschaft, 23. Juli.

Kasten 1: Wer kann ALV-Gelder beanspruchen? (Stand 2015)

Um Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung zu erlangen, müssen die Personen bei der ALV innerhalb der letzten 2 Jahre vor einer Anmeldung mindestens 12 Beitragsmonate als Arbeitnehmer nachweisen. Unter gewissen Voraussetzungen entfällt die Beitragspflicht – etwa nach einer Ausbildung, einer Scheidung oder einer Rückkehr aus dem Ausland. Die maximale Bezugsdauer ist im Gesetz über die Arbeitslosenversicherung (Avig) in der Regel für eine 2-jährige Rahmenfrist geregelt: Sie variiert dabei zwischen rund 4 Monaten (für Beitragsbefreite) und 24 Monaten in Abhängigkeit der Anzahl nachgewiesener Beitragsmonate, des Alters der Versicherten sowie einer allfälligen Unterhaltspflicht gegenüber Kindern. Nach einem Ende der Bezugsrahmenfrist oder nach Ausschöpfung der maximalen Bezugsdauer werden Versicherte in der Regel von der ALV ausgesteuert (siehe FAQ unter www.treffpunkt-arbeit.ch).

Kasten 2: Datenquelle «Sesam» bringt Verbesserung

Zwischen 1996 und 2006 wurden insgesamt vier Studien zur Situation von Ausgesteuerten durchgeführt, bei denen Daten über deren Erwerbs- und Einkommenssituation in einer speziellen Befragung erhoben wurden.a Seit 2004 können die Daten der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake) des Bundesamts für Sozialversicherungen (BFS) mit Informationen aus den Registern der ALV kombiniert untersucht werden. Mit dieser Datenquelle, der Syntheseerhebung Soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt (Sesam), lässt sich die Erwerbssituation von Ausgesteuerten einfacher untersuchen. Zwei BFS-Studien (2009 und 2014) basieren auf diesen Sesam-Daten.

a Vgl. Aeppli (2006) als aktuellste Studie in diesem Zeitraum.