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Nachhaltige Entwicklung kennt keine Grenzen

Zum Erreichen einer nachhaltigen Entwicklung bedingen sich Innen- und Aussenpolitik gegenseitig: Phänomene wie der Klimawandel oder der Ressourcenverbrauch machen vor der Grenze nicht halt. Deshalb richtet der Bundesrat seine «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016–2019» auf die Agenda 2030 der UNO aus.
Die Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes für die Schweiz richtet sich an den UNO-Zielen aus. Vogelbeobachter am Pfäffikersee. (Bild: Keystone)

Mit der Verabschiedung der Agenda 2030 haben sich die UNO-Mitgliedsstaaten letzten Herbst dazu bereit erklärt, die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) bis 2030 gemeinsam zu erreichen. Die Agenda ist sowohl ein Referenzrahmen für die nationalen Nachhaltigkeitsstrategien als auch für die Umsetzung auf internationaler Ebene. Sie ist rechtlich nicht verbindlich. Für die Schweiz, wo die nachhaltige Entwicklung in der Verfassung verankert ist, stellt sie dennoch einen wichtigen Orientierungsrahmen dar. Der Bundesrat setzt sich international und national für die Umsetzung der Agenda ein.

Bei der innenpolitischen Umsetzung kommt der erneuerten Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019[1] des Bundesrates eine wichtige Rolle zu. Neu verfügt die seit 1997 bestehende Strategie auch über Ziele, die der Bundesrat bis 2030 erreichen will. Diese orientieren sich bereits jetzt in zentralen Punkten an den SDG und sollen künftig noch stärker mit diesen abgestimmt werden.

Längerfristig ist eine möglichst umfassende Ausrichtung der Strategie Nachhaltige Entwicklung auf die Agenda 2030 anzustreben, um damit den Schweizer Beitrag zur Erreichung der SDG bis 2030 sicherzustellen. Dabei ist es besonders wichtig, dass Bund, Kantone und Gemeinden eng mit Akteuren der Zivilgesellschaft, der Privatwirtschaft und der Wissenschaft zusammenarbeiten. Auch wird die Schweiz gegenüber der UNO regelmässig über die Fortschritte bei der Umsetzung der Agenda 2030 Bericht erstatten.

Innen- und Aussenpolitik koordinieren


Für eine kohärente und effektive Umsetzung der Agenda 2030 ist eine verstärkte Abstimmung zwischen Innen- und Aussenpolitik wichtig. Dies ist etwa bei Konsumgütern der Fall, bei deren Produktion mehr als zwei Drittel der Umweltbelastung im Ausland anfallen. Um die Energieversorgung umwelt- und klimaverträglich zu machen, müssen die Nachbarländer intelligent vernetzt werden. Weitere Beispiele sind die Gewährleistung des wirtschaftlichen Wohlstands und der Sicherheit.

Aus diesem Grund legt der Bundesrat in der Strategie Nachhaltige Entwicklung neben den innenpolitischen Schwerpunkten neu auch einen verstärkten Fokus auf das internationale Engagement der Schweiz. Die entsprechenden innen- und aussenpolitischen Instrumente des Bundes sind dahin gehend konsequent aufeinander abzustimmen. Bei der internationalen Zusammenarbeit unterstützt die Schweiz ausserdem ihre Partnerländer bei der Erarbeitung und der Umsetzung kohärenter Politiken und beteiligt sich in internationalen Gremien und Prozessen für eine gut abgestimmte und möglichst widerspruchsfreie Nachhaltigkeitspolitik.

Analyse und Umsetzung


Während der Übergangsphase sind in den nächsten beiden Jahren weitere Grundlagen zu schaffen; die institutionellen Vorkehrungen sind genauer zu klären, und erste Umsetzungsschritte sind einzuleiten. Das Ziel ist es, einen effizienten bundesinternen Prozess zur Umsetzung der Agenda 2030 zu schaffen, der möglichst auf bestehenden Strukturen aufbaut. Dadurch werden Synergien genutzt und Doppelspurigkeiten vermieden. Folgende Arbeiten stehen an:

  • Es wird analysiert, wo die Schweiz in Bezug auf die Umsetzung der SDG steht. Anschliessend wird der künftige Handlungsbedarf ermittelt, welcher notwendig ist, um die Nachhaltigkeitsziele bis 2030 zu erreichen.
  • Der Umsetzungsprozess und die Modalitäten für die Überführung der SDG in die Zuständigkeit der verantwortlichen Bundesstellen werden festgelegt.
  • Das Indikatorensystem des Bundes für nachhaltige Entwicklung (Monet) wird erweitert. Dies gewährleistet ein umfassendes Monitoring der nationalen und internationalen Berichterstattung.
  • Es wird festgelegt, welche bundesexternen Stakeholder (einschliesslich der Kantone und Gemeinden) zur Partizipation eingeladen werden. Die Beiträge der verschiedenen Stakeholder zur Agenda 2030 werden ausgewiesen.


Die Umsetzung der Agenda 2030 erfolgt dabei begleitend zu den strukturellen Vorbereitungen. Bis zum Abschluss der Transitionsphase werden die entsprechenden Arbeiten in den bestehenden Strukturen durchgeführt. Anfang 2018 soll der Bundesrat über das Vorgehen zur Umsetzung der Agenda 2030 entscheiden und Mitte 2018 einen ersten Länderbericht an die Vereinten Nationen senden.

Austauschplattform «Dialog 2030 für nachhaltige Entwicklung»


Nachhaltige Entwicklung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dies erfordert neben einer koordinierten Zusammenarbeit der drei Staatsebenen auch eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, Nichtregierungsorganisationen, Verbänden und der Wissenschaft. Nur wenn alle gesellschaftlichen Akteure ihren Teil beitragen, kann die nachhaltige Entwicklung erfolgreich umgesetzt werden.

Eine breite Abstützung ist hilfreich: Die bestehenden partizipativen Prozesse zur nationalen und internationalen Nachhaltigkeitspolitik werden daher künftig im gemeinsamen «Dialog 2030 für nachhaltige Entwicklung» zusammengeführt. Dadurch sollen die Expertise und die Interessen aller Akteure möglichst frühzeitig integriert und eine breite und transversale Diskussion zur nachhaltigen Entwicklung ermöglicht werden.

Der Dialog 2030 startete im November 2015 mit einer ersten Veranstaltung. Er beinhaltet Konsultationen zur Nachhaltigkeitspolitik des Bundes, den Austausch zu Partnerschaften für die Umsetzung der Agenda 2030 sowie Aktivitäten im Kommunikationsbereich. Im Rahmen der Transitionsphase werden der Handlungsbedarf der Schweiz, Umsetzungsfragen sowie die Rollen und Beiträge der verschiedenen Akteure im Vordergrund stehen.

Die Agenda 2030 und ihre Umsetzung auf internationaler Ebene sind für die nachhaltige Entwicklung der Schweiz ein wichtiger Impulsgeber. Es gilt, diesen Schwung nun aufzunehmen, zu verstärken und gemeinsam umzusetzen.

  1. Bundesrat, Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016–2019, 27. Januar 2016. []

Zitiervorschlag: Till Berger, Daniel Dubas, (2016). Nachhaltige Entwicklung kennt keine Grenzen. Die Volkswirtschaft, 24. Februar.