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Die Mehrheit der Unternehmen begrüsst Lohngleichheitsanalysen

Mit der Änderung des Gleichstellungsgesetzes plant der Bundesrat Lohngleichheitsanalysen einzuführen. Viele Unternehmen sprechen sich dafür aus. Auch aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive scheint die Massnahme sinnvoll.
Studien zufolge wirkt sich die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen positiv auf die Wohlfahrt und das Wirtschaftswachstum aus. (Bild: Keystone)

Nach dem Scheitern des freiwilligen Lohngleichheitsdialogs möchte der Bundesrat die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern mit zusätzlichen Massnahmen auf Gesetzesstufe durchsetzen. So ist in der Vorlage zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes etwa vorgesehen, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden in regelmässigen Abständen eine Lohngleichheitsanalyse durchführen müssen, um die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen zu untersuchen. Zudem müssen die Unternehmen eine unabhängige Prüfstelle beauftragen, um die durchgeführte Lohngleichheitsanalyse zu kontrollieren, und im Anschluss die Mitarbeitenden über das Ergebnis informieren.

Für die Durchführung der Lohngleichheitsanalyse stellt der Bund den Unternehmen kostenlos das Analyseinstrument Logib zur Verfügung. Logib vergleicht die Löhne von Frauen und Männern mit gleichen Voraussetzungen mittels statistischer Regression und zeigt, ob es im Unternehmen unerklärte Lohnunterschiede gibt. Gemäss Vorlage können auch andere anerkannte Analysemethoden verwendet werden.

Im Auftrag des Bundesamtes für Justiz hat das Beratungsunternehmen Infras eine Regulierungsfolgeabschätzung durchgeführt (siehe Kasten). Das Ziel war es, die Auswirkungen der geplanten staatlichen Massnahmen auf die Unternehmen und die Volkswirtschaft sowie auf die Verringerung der Lohndiskriminierung abschätzen zu können und mögliche Optimierungsmöglichkeiten zu liefern.

Lob und Kritik an Logib


Die Hauptstossrichtung der geplanten staatlichen Massnahmen besteht darin, dass Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden verpflichtet werden, periodisch eine betriebsinterne Lohnanalyse durchzuführen und diese durch Dritte kontrollieren zu lassen. Gemäss unseren Befragungen finden rund zwei Drittel der befragten Unternehmen die geplanten Massnahmen grundsätzlich sinnvoll (siehe Abbildung 1). Die grössten Bedenken der Unternehmen betreffen den erwarteten administrativen Mehraufwand.

Abbildung 1: So beurteilen Unternehmen Lohngleichheitsanalysen




In der Onlinebefragung wurden Unternehmen, die noch keine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt haben, gefragt: «Finden Sie eine Analyse der Lohnpraxis in Bezug auf die Gleichstellung von Frauen und Männern sinnvoll?» (Anzahl befragte Unternehmen = 954, davon 732 mittlere, 191 grosse und 31 sehr grosse Unternehmen).

Stern et al. (2015) / Die Volkswirtschaft

Auch das vom Bund bereitgestellte Analysetool Logib wird von den befragten Unternehmen in der Mehrheit positiv beurteilt (siehe Abbildung 2). Geschätzt wird vor allem die Einfachheit des Instruments. Es gibt jedoch auch Kritik an Logib, insbesondere in Bezug auf die grobe Abbildung von Funktionsstufen. Weiter wird kritisiert, dass die Leistung oder Performance der Mitarbeitenden in der Analyse nicht berücksichtigt wird. Viele befragte Experten[1] würden es deshalb begrüssen, wenn neben Logib auch andere Analysemethoden zugelassen würden, wie es die Vorlage nun auch vorsieht.

Abbildung 2: So beurteilen Unternehmen das Standardinstrument für Lohngleichheitsanalysen (LGA) Logib






In der Onlinebefragung wurden die Unternehmen gefragt: «Ein Teil der Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern kann durch verschiedene Faktoren erklärt werden. Im Fall des Standard-Analysemodells werden die folgenden Faktoren berücksichtigt, um Lohndifferenzen zu erklären: Ausbildungsniveau, potenzielle Erwerbserfahrung (d. h. ohne evtl. Erwerbsunterbrüche), Dienstalter, Anforderungsniveau der ausgeübten beruflichen Tätigkeit, berufliche Stellung: Als wie geeignet beurteilen Sie dieses Modell, um nicht gerechtfertigte Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männern im Unternehmen aufzudecken?»

Auswertung nach Erfahrung Lohngleichheitsanalysen: (Anzahl befragte Unternehmen = 1082, davon 731 ohne Erfahrung und 351 mit Erfahrung).

Auswertung nach Grösse des Unternehmens: (Anzahl befragte Unternehmen = 1‘300, davon 911 mittlere, 301 grosse und 88 sehr grosse Unternehmen).

Stern et al. (2015) / Die Volkswirtschaft

Zwei bis acht Tage zusätzlicher Aufwand


Mittlere Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern, welche Erfahrung mit Logib haben, schätzen den Durchführungsaufwand auf 2 Tage. Grosse Unternehmen mit 250 bis 999 Mitarbeitern rechnen dafür mit 3 Tagen und sehr grosse Unternehmen mit über 1000 Mitarbeitern mit einem Arbeitsaufwand von 8 Tagen. Insgesamt belaufen sich die Umsetzungskosten für alle Schweizer Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden bei der ersten Durchführung auf rund 18 Millionen Franken. Die Höhe des Aufwands hängt stark von den Voraussetzungen in den Unternehmen ab, beispielsweise ob sie über eine ausformulierte Lohnpolitik verfügen und in welchem Umfang und welcher Qualität sie ihre Personaldaten erfassen. Der grösste Aufwand entsteht bei der Datenaufbereitung und der Interpretation der Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse mit Logib. Bei einer wiederholten Durchführung – z. B. alle vier Jahre – dürfte sich der Aufwand um rund die Hälfte auf 9 Millionen Franken pro Durchführung reduzieren.

Für die Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen entsteht bei den Prüfstellen ein weiterer Aufwand von circa einem halben bis einem ganzen Arbeitstag pro geprüftem Unternehmen. Insgesamt belaufen sich die Kosten der Prüfstellen auf rund 4 Millionen Franken pro Durchführung. Der mit der Gesetzesvorlage verbundene Aufwand der Behörden hängt stark von der Ausgestaltung des Zulassungsverfahrens für die Prüfstellen ab und konnte deshalb im Rahmen dieser Regulierungsfolgenabschätzung nicht quantitativ abgeschätzt werden.

Die Hälfte der Unternehmen passt Frauenlöhne an


Die geplanten Massnahmen würden rund 2 Prozent der Unternehmen und 54 Prozent der Beschäftigten in der Schweiz betreffen. Bei den befragten Unternehmen, welche bereits auf freiwilliger Basis eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt haben, hat die Hälfte in der Folge die Löhne der Frauen angepasst.

Gemäss einer sehr groben Schätzung dürfte sich der Umfang der Lohnanpassungen bei Frauen mittelfristig auf 1 Milliarde Franken belaufen.[2] Grundlage der Schätzung bilden die von Donzé (2013) im Auftrag des Bundesamts für Statistik berechneten nicht erklärten Lohnunterschiede je Wirtschaftsbranche. Gemäss dieser Studie beträgt der nicht erklärte Anteil der Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen in der gesamten Privatwirtschaft rund 8,7 Prozent. Bei diesem Anteil besteht der Verdacht, dass es sich um unbegründete Lohndiskriminierung handelt.[3]

Volkswirtschaftlich gesehen handelt es sich bei diesen Lohnanpassungen nicht um eigentliche Regulierungskosten, sondern um einen Umverteilungseffekt zugunsten der Frauenlöhne. Kurzfristig kann es Übergangskosten geben, falls die Unternehmen grössere Lohnanpassungen innerhalb einer kurzen Frist umsetzen müssen. Dies kann aber abgemildert werden, indem den Unternehmen genügend Zeit für die Anpassungen eingeräumt wird. Die nötigen Lohnanpassungen sind laut den befragten Unternehmen und Experten in der Regel im Rahmen der normalen Lohnrunden umsetzbar. Bei grösseren Anpassungen braucht es laut Experten eine längere Umsetzungsfrist.

Unternehmen, die bereits Lohngleichheitsanalysen durchgeführt haben, berichten mehrheitlich von positiven Auswirkungen. So kann eine Lohngleichheitsanalyse die Diskussion über Löhne versachlichen und diesbezüglich mehr Transparenz schaffen. Sie fördert auch die Motivation, die Zufriedenheit und die Produktivität der Beschäftigten. Unternehmen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, können potenziell auch negative Folgen der geplanten Massnahmen zu spüren bekommen, indem sie z. B. vom öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen werden.

Zur Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen nicht ausreichend


Auch aus einer gesamtwirtschaftlichen Perspektive scheinen die geplanten Massnahmen sinnvoll. Laut empirischen Studien aus anderen Ländern dürfte sich die Lohngleichheit positiv auf Wohlfahrt und Wirtschaftswachstum auswirken. Dies in erster Linie über Produktivitätseffekte und vermiedene Wettbewerbsverzerrungen. Bezüglich der gesamtwirtschaftlichen Nettobeschäftigungswirkung einer durchgesetzten Lohngleichheit sind die empirischen Ergebnisse hingegen nicht einheitlich. Es gibt sowohl Studien, die positive, wie auch solche, die negative Wirkungen auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen zeigen. Strukturelle Rahmenbedingungen, wie die Verfügbarkeit von bezahlbaren und qualitativ guten Kinderbetreuungsangeboten, dürften einen weit stärkeren Einfluss auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen haben als die Verminderung der Lohndiskriminierung.

Lohndiskriminierung ist in der ökonomischen Perspektive eine Folge von Marktversagen, das dazu führt, dass der Produktionsfaktor Arbeit nicht effizient eingesetzt wird. Studien auf internationaler Ebene weisen darauf hin, dass die mit Lohndiskriminierung verbundenen Wohlfahrtsverluste quantitativ bedeutend sein dürften. Es ist deshalb aus ökonomischer Sicht sinnvoll, wenn dieses Marktversagen durch eine geeignete Regulierung so weit wie möglich verhindert wird. Dabei ist es wichtig, eine möglichst schlanke und wirksame Regulierung umzusetzen, damit die erzielbaren Nettowohlfahrtseffekte auch tatsächlich positiv sind.

Unternehmen brauchen genügend Spielraum


Aus unserer Sicht scheint es besonders wichtig, den Unternehmen genügend grossen Spielraum zu lassen und nicht zu starre Vorgaben zu machen. Die Unternehmen praktizieren in der Regel nicht bewusst direkte Lohndiskriminierungen. Diese erfolgen eher auf unbewusste und indirekte Weise. Es dürfte deshalb bereits ein grosser Schritt in die richtige Richtung bedeuten, wenn sich die Unternehmen mit dem Thema Lohngleichheit vertieft auseinandersetzen und ihre Lohnsysteme kritisch unter die Lupe nehmen. Dies kann erreicht werden, indem die Unternehmen aus verschiedenen Analysemethoden auswählen können und in ihren Bemühungen möglichst gut unterstützt werden.

  1. Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Folgenden für beide Geschlechter die männliche Form verwendet. []
  2. Die Schätzung geht von einer heute geltenden Toleranzschwelle von 5 Prozent nicht erklärter Lohnungleichheit aus. []
  3. Siehe auch Infras und Universität St. Gallen (2015). []

Literaturverzeichnis

  • Donzé L. (2013). Analyse des salaires des femmes et des hommes sur la base des enquêtes sur la structure des salaires 2008 et 2010, Fribourg.
  • Stern, S.; J. Trageser; A. Schultheiss; B. Ruegge und R. Iten (Infras) (2015). Regulierungsfolgenabschätzung zu den geplanten Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit. Mit einem Koreferat von N. Amstutz und E. Lüthi (Fachhochschule Nordwestschweiz). Im Auftrag des Bundesamts für Justiz. Zürich.
  • Felfe, C.; J. Trageser und R. Iten (Infras und Universität St. Gallen) (2015). Studie zu den statistischen Analysen der Eidgenossenschaft betreffend die Lohngleichheit von Frau und Mann. Im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann. Zürich.

Bibliographie

  • Donzé L. (2013). Analyse des salaires des femmes et des hommes sur la base des enquêtes sur la structure des salaires 2008 et 2010, Fribourg.
  • Stern, S.; J. Trageser; A. Schultheiss; B. Ruegge und R. Iten (Infras) (2015). Regulierungsfolgenabschätzung zu den geplanten Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit. Mit einem Koreferat von N. Amstutz und E. Lüthi (Fachhochschule Nordwestschweiz). Im Auftrag des Bundesamts für Justiz. Zürich.
  • Felfe, C.; J. Trageser und R. Iten (Infras und Universität St. Gallen) (2015). Studie zu den statistischen Analysen der Eidgenossenschaft betreffend die Lohngleichheit von Frau und Mann. Im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann. Zürich.

Zitiervorschlag: Susanne Stern, Judith Trageser, (2016). Die Mehrheit der Unternehmen begrüsst Lohngleichheitsanalysen. Die Volkswirtschaft, 24. Februar.

Forschungsdesign

Das Beratungsunternehmen Infras hat die vorliegende Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) im Auftrag des Bundesamts für Justiz durchgeführt (siehe Stern et al. 2015). Die Fachhochschule Nordwestschweiz hat Infras dabei mit Koreferaten und Fachinputs unterstützt. Methodisch basiert die RFA auf einem Mix aus unterschiedlichen Forschungsmethoden. Den Schwerpunkt bildeten eine Onlinebefragung und qualitative Interviews. Insgesamt haben 1305 Unternehmen die Onlineumfrage beantwortet, und es wurden 50 qualitative Interviews mit Unternehmen sowie weitere 26 qualitative Interviews mit Experten geführt. Die Befragungen wurden durch Literatur- und Datenanalysen ergänzt.