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Teilzeitarbeit und Rente: Genau hinschauen lohnt sich

Teilzeit in der Jugend führt zu Renteneinbussen im Alter. Eine neue Studie zeigt, worauf es ankommt, damit im Alter ein Existenzminimum erreicht wird, und hat konkrete Empfehlungen formuliert.
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Nach wie vor sind vor allem junge Mütter Teilzeit erwerbstätig. Vollzeitarbeit vor und nach der Kinderpause hilft das Risiko von Altersarmut zu reduzieren. (Bild: Keystone)

Es gibt kaum ein europäisches Land, in dem Teilzeitarbeit so weit verbreitet ist wie in der Schweiz.[1] Seit den Neunzigerjahren verstärkt sich dieser Trend. Gemäss den Zahlen des Bundesamtes für Statistik arbeiten zurzeit 60 Prozent der erwerbstätigen Frauen und 16 Prozent der erwerbstätigen Männer mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 90 Prozent. In der Schweiz ist Teilzeitarbeit also ein typisches Merkmal weiblicher Erwerbsarbeit.

Die ausserordentlich hohe Teilzeiterwerbsquote von Frauen erklärt sich unter anderem mit den negativen steuerlichen Anreizen für Zweiteinkommen von Ehepaaren, der ungleichen Verteilung der Haus- und Familienarbeit, den gesellschaftlichen Rollenerwartungen und der Lohnungleichheit.

Auswirkungen im Alter


Die Professoren Giuliano Bonoli vom Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung in Lausanne (IDHEAP) und Eric Crettaz von der Hochschule für Soziale Arbeit Genf haben in der Studie «Auswirkungen von Teilzeitarbeit auf die Altersvorsorge»[2] untersucht, wie sich der Beschäftigungsgrad auf die Altersvorsorgeleistungen auswirkt. Welchen Einfluss haben der Lohn und die Pensionskassenreglemente auf die Altersvorsorge? Und wie wirkt sich eine Scheidung bei Personen mit reduziertem Beschäftigungsgrad auf die Altersvorsorgeleistungen aus?

In der Schweiz ist ein Grossteil der Bevölkerung im Erwerbsalter bestrebt, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Dazu wird – vor allem von Müttern – meist auf Teilzeitarbeit zurückgegriffen. Tatsächlich sind Mütter, die Vollzeit oder mit hohem Teilzeitpensum zwischen 80 und 90 Prozent erwerbstätig sein möchten, in der Schweiz mit grossen Hindernissen konfrontiert. Da sind einerseits die sozialen Normen und anderseits die institutionellen Gegebenheiten: Die Schweiz gehört zu denjenigen entwickelten Ländern, die am wenigsten öffentliche Gelder für Familienpolitik, insbesondere für Kleinkinder, ausgeben.

Während der Familienphase entscheiden sich deshalb viele Frauen, ihre Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise aufzugeben. Längere Phasen von Teilzeitarbeit in einem niedrigen Pensum können allerdings einschneidende Auswirkungen auf die Höhe der Altersleistungen von AHV und zweiter Säule haben.

Das Abwägen zwischen Teilzeitarbeit heute und einer guten Rente im Alter ist schwierig: Im komplexen Schweizer Rentensystem ist es nicht leicht, die Auswirkungen auf die Altersvorsorge abzuschätzen. Die meisten jungen Versicherten sind wahrscheinlich gar nicht in der Lage, eine Interessenabwägung in voller Kenntnis der Sachlage vorzunehmen.

Deutlicher Geschlechterunterschied


Mit den verfügbaren statistischen Daten der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake) kann die Verbreitung von Teilzeitarbeit und Nichterwerbstätigkeit in Abhängigkeit von Geschlecht, Alter, Familienstand (Vorhandensein eines Partners, Kinder, Zivilstand) und sozioökonomischem Status (Ausbildung und Lohnniveau) aufgezeigt werden.

Erwartungsgemäss erweist sich die Situation in der Schweiz als sehr geschlechterabhängig: Gemäss den Sake-Daten von 2013 sind im Alter zwischen 20 und 65 24,2% der Frauen, aber nur 13% der Männer nicht erwerbstätig. Dieser Geschlechterunterschied ist noch auffälliger bei den Vollzeiterwerbenden: Gegenüber den Männern mit 75,9% haben lediglich 28,9% der Frauen ein volles Erwerbspensum. Dieser Unterschied zwischen Frauen und Männern ist in der Schweiz sehr ausgeprägt. Er ist unabhängig von der sozioökonomischen Situation, vom Zivilstand und vom Alter und zeigt sich sogar bei Alleinstehenden und Kinderlosen.

Kinder sind also nicht der einzige Grund, weshalb Frauen Teilzeit arbeiten. Tatsächlich sind etwas weniger als 50% der alleinstehenden, kinderlosen Frauen Vollzeit erwerbstätig, gegenüber rund 72% der alleinstehenden, kinderlosen Männer.

Die Geburt eines Kindes wirkt sich unterschiedlich auf die Erwerbstätigkeit von Frauen und Männern aus: Während die Väter ihr Pensum erhöhen, reduzieren es die Mütter eher. Diese Tendenz verstärkt sich bei der Geburt eines zweiten Kindes. Nach einer Scheidung hingegen steigt das Erwerbspensum der Mütter deutlich an. Bei den Vätern bleibt es praktisch unverändert.

Altersleistungen simulieren


Um die Auswirkungen der Sozialpolitik zu analysieren, verwendet man oft die Simulation von Sozialleistungen hypothetischer Personen. Die vorliegende Studie basiert auf konservativen Annahmen. Das bedeutet, dass die dargestellte Situation optimistischer ist als in Wirklichkeit.

In einem ersten Schritt untersucht die Studie ein sogenanntes vereinfachtes Profil von ledigen und kinderlosen Personen, bei denen der Beschäftigungsgrad variiert. In einem zweiten Schritt untersucht man anschliessend sogenannte plausible Profile von verheirateten Paaren mit zwei Kindern. Dabei werden Erwerbsverläufe simuliert, die sich durch die unterschiedliche Aufteilung von bezahlter Arbeit und unbezahlter Arbeit auszeichnen. Schliesslich analysiert die Studie, wie sich eine Scheidung auf diese Profile auswirkt.

AHV alleine reicht für Ledige nicht


Bei der Analyse lediger und kinderloser Personen zeigen die Simulationen, dass drei Faktoren besonders wichtig sind: das Lohnniveau, der Beschäftigungsgrad und das Pensionskassenreglement. Wenn zwei oder drei nachteilige Faktoren zusammenkommen, leiden die Rentenleistungen erheblich.

Nur mit den Altersleistungen aus der AHV wird das Existenzminimum von rund 3100 Franken pro Einzelperson oder 4500 Franken pro Paar nie erreicht.

Der Beschäftigungsgrad ist ausschlaggebend für die Höhe der Altersleistungen. Bei einem niedrigen Lohn und einer Pensionskasse, die nur das gesetzliche Minimum bezahlt, ist eine Vollzeitbeschäftigung während des ganzen Erwerbslebens nötig, um Altersleistungen zu erhalten, die das Existenzminimum übersteigen. Eine grosszügigere Pensionskasse kann einen niedrigen Beschäftigungsgrad jedoch kompensieren.

Ein hoher Lohn schützt bei einem Beschäftigungsgrad ab 60 Prozent davor, unter das Existenzminimum zu fallen. Bei einer relativ grosszügigen Pensionskasse kann sogar ein Beschäftigungsgrad von 40 Prozent ausreichen, um das Existenzminimum zu erreichen.

Paare sind besser versichert


Die Simulation von Erwerbsverläufen bei Teilzeitarbeitenden, die mit einem Vollzeit erwerbstätigen Partner verheiratet sind und zwei Kinder haben, zeigt, dass im Allgemeinen alle simulierten Konstellationen das Existenzminimum erreichen. Dies gilt sowohl für Gutverdienende als auch für Geringverdienende. Auch für die Staatsfinanzen stellt Teilzeitarbeit kein grosses Problem dar, solange der eine Partner vollzeitlich erwerbstätig ist.

Für Paare, bei denen beide Partner im gleichen Umfang erwerbstätig sind, gibt es im Schweizer Rentensystem einen Gleichstellungsbonus. Denn der massgebende Lohn ist in der zweiten Säule plafoniert, und der Lohnanteil über dieser Schwelle beeinflusst die Rente nicht. Paare mit gleicher Arbeitsteilung können den versicherbaren Lohn besser ausschöpfen. Dieser Gleichstellungsbonus kann jedoch bei Pensionskassen verschwinden, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen und einen höheren Plafond haben.

Negativer Effekt überwiegt bei Scheidung


Gemäss den Simulationen scheint sich eine Scheidung auf den ersten Blick positiv auf die Altersleistungen auszuwirken. Tatsächlich fällt der Plafond für die AHV-Ehepaarrente weg. Zudem wird bei den simulierten Profilen angenommen, dass die Geschiedenen in der Regel ihre Erwerbstätigkeit ausdehnen. Dieser positive Effekt reicht jedoch nicht aus, um den Wegfall des Einkommens des Partners wettzumachen. Dies gilt vor allem bei Teilzeitarbeit mit geringem Pensum und für Erwerbstätige aller Lohnniveaus.

Die Folgen einer Scheidung sind gravierender für teilzeitarbeitende Personen mit relativ niedrigen Löhnen. Dabei handelt es sich bekanntlich vorwiegend um Frauen. Hier zeigt die Simulation noch einmal: Bei einem mittleren Beschäftigungsgrad und einem geringen Lohn bleiben die Altersleistungen nach einer Scheidung unter dem Existenzminimum – auch wenn der Beschäftigungsgrad sich nach der Scheidung erhöht.

Simulierte Altersvorsorgeleistungen am Beispiel einer Pharmazieassistentin




Anmerkung: Das Beispiel bezieht sich auf ein Einkommen von 3300 Franken für ein 100-Prozent-Pensum als Pharmazieassistentin. Das Einkommen des Ehemannes beträgt 5500 Franken. Angenommen wird, dass die Ehefrau bei der Heirat mit 26 Jahren ihr Pensum auf 80% reduziert. Beim ersten Kind mit 30 Jahren reduziert sie weiter auf 50% und im Alter von 33 Jahren bei der Geburt des zweiten Kindes auf 20%. Nach der Scheidung im Alter von 44 Jahren erhöht sie das Pensum erneut auf 60% und mit 50 Jahren auf 80%. Die Pharmazieassistentin verfügt nur über eine Pensionskasse mit Mindestleistungen. Daraus resultieren folgende zu erwartende Gesamtrenten aus AHV und 2. Säule:

Gesamtrente Ehefrau (AHV + 2. Säule): 2330.50 + 930.72 = 3261 Franken

Gesamtrente Ehemann (AHV + 2. Säule): 2706.81 + 2191.21 = 4898 Franken

Quelle: Bonoli, Crettaz (2016)

Auf Berufseinsteigerinnen fokussieren


Das System der Altersvorsorge in der Schweiz verzeiht nichts. Wer mehr Zeit für die Kinder haben will, solange sie klein sind, ohne im Alter zu sehr dafür bestraft zu werden, für den zeigen die simulierten Profile die beste Strategie: Vollzeitarbeit vor der Kinderphase und sobald die Kinder älter sind.

Doch die Arbeitskräfteanalyse legt den Schluss nahe, dass zurzeit nur sehr wenige Frauen in der Schweiz diese Strategie verfolgen. Denn nur ein Viertel der verheirateten Frauen ohne Kinder ist Vollzeit erwerbstätig, gegenüber drei Vierteln der Männer in derselben Situation. Teilzeitarbeit dient offenbar nicht nur dazu, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern. Es würde sich daher lohnen, die anderen Gründe dafür zu untersuchen.

Die vorliegende Studie hat aufgezeigt, dass längere Phasen von Teilzeitarbeit mit niedrigem Pensum im Fall einer Scheidung ein Risikofaktor für Altersarmut sein können. Die Politik sollte deshalb die Aufmerksamkeit auf diejenigen Altersgruppen richten, die in den Arbeitsmarkt eintreten. Das heisst: insbesondere auf die jungen Frauen. Denn der Gewinn, der daraus resultiert, Zeit mit den Kindern und der Familie zu verbringen, geht auf Kosten der Altersvorsorgeleistungen.

  1. Dieser Artikel wurde im Auftrag der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten verfasst. []
  2. Die vollständige Studie ist auf Equality.ch verfügbar. []

Zitiervorschlag: Hofmann, Silvia (2016). Teilzeitarbeit und Rente: Genau hinschauen lohnt sich. Die Volkswirtschaft, 25. Juli.

Empfehlungen der SKG

Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) empfiehlt…

  • Frauen und Männern: sich frühzeitig mit den langfristigen Auswirkungen von Teilzeitarbeit auf die zu erwartenden Altersvorsorgeleistungen auseinanderzusetzen. Was im Moment als gute Lösung erscheint, kann bei der Pensionierung zum Problem werden. Wer durchschnittlich mindestens 70 Prozent erwerbstätig ist, geht die geringsten finanziellen Risiken ein, selbst im Falle einer Scheidung.
  • Den Unternehmen: die Lohngleichheit sicherzustellen und das Angebot flexibler Arbeitszeitmodelle auf allen Hierarchiestufen auszubauen.
  • Den Pensionskassen: den Geschäftsbericht mit geschlechtsspezifischen Daten zu ergänzen, damit die Verteilung der Geschlechter bei den obligatorischen und überobligatorischen Leistungen sichtbar wird.
  • AHV und Pensionskassen: ein System zu entwickeln, das Arbeitnehmenden transparent, niederschwellig und konsolidiert über ihre persönliche Altersvorsorge (1. und 2. Säule) und die zu erwartenden Altersleistungen informiert. Ein Dokument zu erarbeiten, das jährlich zusammenfassend und auf verständliche Weise die Altersvorsorgeleistungen aus der 1. und der 2. Säule darstellt.
  • Bund, Kantonen und Gemeinden: familienergänzende Tagesstrukturen zu finanzieren, die erschwinglich, flächendeckend und flexibel ausgestaltet sind.
  • Den Parlamenten von Bund und Kantonen: den vollen Abzug der Kosten der familienergänzenden Betreuungskosten zu gewähren und die Individualbesteuerung einzuführen, um negative Anreize auf die Erwerbstätigkeit von Frauen zu verringern.
  • Dem Bundesparlament: die tiefen Einkommen inklusive der Teilzeitarbeit im Rahmen der Reform «Altersvorsorge 2020» besser zu schützen.