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Inspektionen in der Chemieindustrie

Das Chemiewaffenübereinkommen soll die Herstellung und den Einsatz von Chemiewaffen verhindern. Bei den dafür nötigen Inspektionen stehen sich Unternehmens- und Sicherheitsinteressen gegenüber.

Inspektionen in der Chemieindustrie

Die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen führt die Inspektionen in der Schweiz durch. Generaldirektor Ahmet Üzümcü. (Bild: Keystone)

Mit einem Anteil von rund fünf Prozent an der Schweizer Bruttowertschöpfung gehört die chemisch-pharmazeutische Industrie zu den grössten Industrien der Schweiz, die Dual-Use-Güter herstellen und darum von staatlichen Kontrollen betroffen sind. So können auch Chemikalien, welche zur zivilen Verwendung bestimmt sind, zur Chemiewaffenproduktion missbraucht werden. Ein Beispiel dafür ist Chlor, für das eine breite Palette an legitimen und wichtigen Verwendungszwecken existiert. Dazu gehören etwa die Wasseraufbereitung oder die Herstellung anderer Chemikalien und Produkte wie Kunststoff (PVC). Gleichzeitig wird Chlor seit dem Ersten Weltkrieg immer wieder als Giftgas eingesetzt, zuletzt im andauernden Syrien-Konflikt.

Doch Chlor ist nur eine von vielen Chemikalien mit Dual-Use-Charakteristik. Um der missbräuchlichen Verwendung solcher chemischer Produkte entgegenzuwirken, führt die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OPCW) im Rahmen des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) jährlich 241 Inspektionen in Chemieproduktionsanlagen weltweit durch.

Kontrollen nach dem Zufallsprinzip


Aufgrund des grossen Stellenwertes der chemisch-pharmazeutischen Industrie in der Schweiz verwundert es nicht, dass die OPCW auch hier jedes Jahr durchschnittlich vier bis fünf Unternehmen inspiziert. Firmen, die in der Schweiz Chemikalien herstellen, die unter das Übereinkommen fallen, müssen die produzierten Mengen beim Überschreiten bestimmter Schwellenwerte jährlich bei der Nationalen Behörde CWÜ deklarieren. Diese wiederum konsolidiert diese Informationen und meldet sie bei der OPCW. Dasselbe gilt auch für die Industrien in den anderen Mitgliedsstaaten.

Von den so gemeldeten Firmen bestimmt die OPCW mittels Zufallsalgorithmus, welche Firmen inspiziert werden. Mit diesen Stichproben überprüft sie, ob sich die Mitgliedsstaaten an das Übereinkommen halten, ob sie richtig deklarieren und ob Chemikalien, die als Chemiewaffen gelten, vorhanden sind oder hergestellt werden. Im Gegensatz zu anderen Dual-Use-Kontrollen geht es hier also nicht um Exportkontrollen.

Abwägen von Industrie- und Sicherheitsinteressen


Auch die Schweiz hat ein Interesse daran, dass sowohl auf ihrem Territorium wie auch weltweit keine chemischen Kampfstoffe hergestellt werden – abgesehen von einigen sehr streng regulierten Ausnahmen, etwa für Schutzzwecke. Gleichzeitig haben die Behörden auch den Auftrag, die legitimen Interessen der Industrie zu wahren. Dazu gehört es beispielsweise, den Datenschutz zu gewährleisten und Inspektionen mit möglichst geringen Betriebsstörungen durchzuführen.

Dafür verantwortlich ist ein Begleitteam der Nationalen Behörde CWÜ, welches die Inspektionen in der Schweiz organisiert und begleitet. Das Schweizer Begleitteam wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) geleitet und setzt sich zudem aus Chemieexperten des Labors Spiez sowie weiteren Vertretern des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zusammen.

Ablauf einer Inspektion


Eine Inspektion kann jederzeit stattfinden. Die Vorwarnzeit beträgt zwischen zwei und fünf Arbeitstagen. Wenn eine Firma in der Schweiz inspiziert werden soll, sendet die OPCW eine Benachrichtigung an die Nationale Behörde CWÜ, die umgehend quittiert werden muss. Sie enthält die wichtigsten Informationen zur bevorstehenden Inspektion: etwa, welche Firma und welche Art von Chemieproduktionsanlage inspiziert werden soll.

Nach der Quittierung orientiert das Seco die im Begleitteam vertretenen Bundesstellen und die betroffene Firma. Während OPCW-Inspektionen für die involvierten Bundesstellen Routine sind, ist dies bei den Firmen nicht immer der Fall. Umso wichtiger ist es, dass das Begleitteam schon während der Vorbereitung mit der Firma in regelmässigem Kontakt steht und sie transparent über alle Vorgänge informiert. Das Begleitteam unterstützt die Firmen sowohl mittels schriftlicher Instruktionen wie auch mittels eines Experten des Labors Spiez bei der Vorbereitung vor Ort.

Am ersten Tag einer Inspektion nimmt das Begleitteam das Inspektionsteam, welches die Stichprobe durchführt, jeweils am Flughafen Zürich in Empfang. Sind die Zollabfertigung und die Übergabe des Inspektionsmandats abgeschlossen, geht es per Militärtransporter in Begleitung der Militärpolizei direkt zur Inspektionsstätte. Der Empfang am Flughafen und die Reise zur Inspektionsstätte bieten den Vertretern des Begleitteams die Gelegenheit, bereits frühzeitig mit den Inspektoren ins Gespräch zu kommen. Denn ein guter Draht zwischen den beiden ist für den kooperativen Verlauf einer Inspektion entscheidend.

Bei der Firma findet zunächst eine vorbereitende Sitzung statt. Dabei stellt die Firma sich und die zu inspizierende Anlage vor. Danach geben die Inspektoren bekannt, wie die Kontrolle ablaufen soll, und besprechen dies mit dem Begleitteam und der Firma. Normalerweise beinhaltet diese eine Begehung der Anlage und eine Dokumentenprüfung. Dafür stehen je nach Inspektionstypus (der von der Art der Chemieproduktionsanlage abhängt) zwischen 24 und 96 Stunden zur Verfügung.

Die internationalen Inspektoren werden während der Stichprobe wiederum vom behördlichen Begleitteam beaufsichtigt. Dieses stellt sicher, dass sich die Inspektoren an ihr Mandat halten und tatsächlich nur diejenigen Teile einer Anlage und Dokumente besichtigen, die für das Erreichen der Inspektionsziele nötig sind. Zudem muss das Begleitteam auch bei jeglicher Kommunikation zwischen den Inspektoren und der Firma anwesend sein und im Streitfall mit dem Inspektionsteam verhandeln.

Kontrollieren und Vertrauen aufbauen


Sind die Inspektionsaktivitäten abgeschlossen, erstellen die Inspektoren einen Entwurf des vorläufigen Inspektionsberichtes. Dieser beinhaltet den Inspektionsverlauf und die Schlussfolgerungen. Das Begleitteam und die Firma prüfen diesen und machen Änderungsvorschläge. Auch hier gilt: Nur Informationen, die zur Erfüllung des Mandats nötig sind, dürfen aufgeführt werden. Im Zweifelsfall interveniert das Begleitteam. Unter Berücksichtigung dieser Kommentare erstellt das Inspektionsteam den vorläufigen Inspektionsbericht, welchen die Leiter des Begleit- und des Inspektionsteams unterschreiben. Danach werden alle Dokumente, die die Firma während der Inspektion den Prüfern überreicht hat, zurückgegeben oder vernichtet.

In der Schweiz laufen OPCW-Inspektionen in der Regel ohne grössere Probleme ab. Eine solche ist dann erfolgreich verlaufen, wenn die Inspektoren ihr Mandat innerhalb der dafür vorgesehenen Zeit erfüllen konnten und es keine offenen Fragen gibt, die weiterführende Abklärungen nach sich ziehen. Neben ihrer Kontrollfunktion dienen die Inspektionen aber vor allem auch als vertrauensbildende Massnahme gegenüber den anderen CWÜ-Mitgliedsstaaten und der OPCW.

Zitiervorschlag: Dominic Béchaz (2016). Inspektionen in der Chemieindustrie. Die Volkswirtschaft, 21. Dezember.