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Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs erstmals rückläufig

Im Jahr 2016 haben die beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) eingegangenen Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs gegenüber dem Vorjahr um 11 Prozent abgenommen. Die meisten Reklamationen betreffen weiterhin unerwünschte Werbeanrufe. In 76 Fällen hat das Seco Warnschreiben verfasst und in 27 Fällen Strafklage eingereicht.

Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs erstmals rückläufig

Auf dem Handy lassen sich Callcenter-Nummern blockieren. (Bild: Shutterstock)

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat im Jahr 2016 insgesamt 25’875 Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs erhalten. Die Anzahl Beschwerden ist damit erstmals seit der Einführung des Klagerechts für Binnensachverhalte im Jahr 2012 rückläufig. Im Jahr 2015 waren noch über 29’000 Beschwerden beim Seco deponiert worden (siehe Abbildung 1). Von den 2016 eingereichten Beschwerden stammten 25’009 von Konsumenten und 866 von Unternehmen. Wie im Vorjahr haben sich mit 229 Beschwerden nur wenige Konsumenten und Unternehmen aus dem Ausland beim Seco beschwert. Das Seco kann im Namen der Eidgenossenschaft gegen Unternehmen klagen, deren unlautere Geschäftspraktiken Kollektivinteressen verletzen.[1]

Abb. 1: Beschwerden nach Konsumenten und Unternehmen




Seco / Die Volkswirtschaft

Rund 24’000 unerwünschte Werbeanrufe


Von einer eigentlichen Trendwende zu sprechen, ist allerdings noch verfrüht, denn die Beanstandungen verharren nach wie vor auf hohem Niveau. Wie in den letzten fünf Jahren machen mit rund 24’000 Reklamationen (siehe Tabelle 1 und Abbildung 2) nach wie vor die unerbetenen Werbeanrufe den Löwenanteil der beim Seco eingegangenen Beschwerden aus. Es folgen mit 353 Beschwerden die allgemein irreführenden Geschäftspraktiken, mit 184 Beschwerden der Adressbuchschwindel und mit 117 Beschwerden der Versandhandel.

Tabelle 1: Beschwerden nach Sachbereichen 2016





















Werbeanrufe trotz Sterneintrag 23’927
Werbeanrufe ohne Sterneintrag 607
Irreführung 353
Nicht spezifiziert 266
Adressbuchschwindel 184
Vorauszahlungsbetrügerei 134
Versandhandel 117
Spamming (E-Mails und Werbefaxe) 78
Missbräuchliche Klauseln 57
Lotterien/Gewinnversprechen 49
Schneeballsysteme 28
Internetschwindeleien 25
Dienste, die über das Mobiltelefon abgerechnet werden (Mehrwertdienste) 22
Werbefahrten/Werbeveranstaltung 17
Aggressive Verkaufsmethoden 5
Esoterik 3
Gesundheit 3
Total 25’875


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Abb. 2: Werbeanrufe trotz Sterneintrag (2012 bis 2016)




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Im Vergleich zum Vorjahr sind gerade die Beschwerden, welche unerwünschte Werbeanrufe betreffen, um rund 4000 Beschwerden zurückgegangen. Auch diesbezüglich lässt sich nur spekulieren, worauf der Rücklauf der Beschwerden in diesem Bereich zurückzuführen ist. Die vielen Strafklagen des Seco haben gezeigt, dass allein mit Gerichtsverfahren dem lauterkeitswidrigen Telefonmarketing nicht beizukommen ist.

Betroffen von den unerwünschten Werbeanrufen ist vornehmlich der Krankenkassenbereich. Insoweit ist es zu begrüssen, dass die beiden Branchenverbände Santésuisse und Curafutura gestützt auf das neue Krankenversicherungsaufsichtsgesetz, das Anfang 2016 in Kraft getreten ist, neue Qualitätsstandards vorgesehen haben. Diese verbieten es, neue Kunden durch Werbeanrufe zu akquirieren. Inwiefern diese Massnahme greift, wird erst die Zukunft weisen können.

Die Zahl der Beschwerden zu Werbefahrten hat sich 2016 mit 17 Reklamationen auf tiefem Niveau stabilisiert. In diesen sogenannten Kaffeefahrten werden vornehmlich ältere Personen dazu verleitet, an einem fremden Ort überhöhte Preise für ein Produkt zu bezahlen. Die vom Seco initiierten Strafverfahren haben hier in den letzten fünf Jahren zu einer Reduktion der Anzahl Beschwerden geführt. Im Jahr 2012 waren noch 564 Beschwerden eingegangen.

Seco reicht 27 Strafklagen ein


Im Jahr 2016 hat das Seco insgesamt 76 Unternehmen mit Warnschreiben abgemahnt (siehe Tabelle 2) und in 27 Fällen Strafklage eingereicht (siehe Tabelle 3). Davon betrafen 15 Strafklagen irreführende Geschäftspraktiken und 6 unerbetene Werbeanrufe trotz Sterneintrags. Die übrigen Klagen verteilten sich auf Werbefahrten und Schneeballsysteme (je 2) sowie Werbefaxe und Privatbestechung (je 1).

Tabelle 2: Abmahnungen nach Bereichen









Missbräuchliche Klauseln 39
Irreführung (inkl. aggressiver Verkaufsmethoden) 29
Werbeanrufe 4
Adressbuchschwindel 3
Werbefaxe 1
Total 76


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Tabelle 3: Strafklagen nach Bereichen (2016)










Irreführung (inkl. aggressiver Verkaufsmethoden) 15
Werbeanrufe 6
Werbefahrten 2
Werbefaxe 1
Schneeballsysteme 2
Privatbestechung 1
Total 27


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Insgesamt führten 19 Strafverfahren zu Verurteilungen (siehe Tabelle 4). Davon entfielen 7 Strafbefehle auf Werbeanrufe; bei den irreführenden Geschäftspraktiken gab es 6 Strafurteile und Entscheide.

Tabelle 4: Strafbefehle, Entscheide, Urteile         








Werbeanrufe 7
Adressbuchschwindel (Entscheid) 4
Irreführung 6
Spamming (inkl. Werbefaxe) 2
Total 19


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In 3 Fällen kam es zu Freisprüchen, und in einem Fall wurde das letztinstanzliche kantonale Urteil durch das Bundesgericht aufgehoben. Ferner ist es im vergangenen Jahr in 18 Fällen zu Nichtanhandnahme-, Einstellungs- und Sistierungsverfügungen gekommen.

  1. Art. 10 Abs. 3 Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, SR 241 (UWG). []

Zitiervorschlag: Philippe Barman (2017). Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs erstmals rückläufig. Die Volkswirtschaft, 27. April.