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Jede zweite Rentnerin ohne Pensionskassenrente

Bei den Vorsorgegeldern klafft eine Lücke zwischen den Geschlechtern. Rentnerinnen stehen 37 Prozent weniger Geld zur Verfügung als Rentnern. Der Hauptgrund liegt darin, dass viele Frauen kaum eine berufliche Vorsorge ansparen konnten.
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Die Renten von Frauen sind durchschnittlich fast 40 Prozent tiefer als diejenigen von Männern. (Bild: Keystone)

Die Schweizer Altersvorsorge ruht auf drei Pfeilern. Die erste Säule (AHV) garantiert zusammen mit den Ergänzungsleistungen eine existenzsichernde Altersrente für alle in der Schweiz wohnhaften Personen, wobei die Maximalrente doppelt so hoch ist wie die Minimalrente. In der ersten Säule sind die Rentenunterschiede vergleichsweise gering und die Regeln der Rentenbildung für alle Personen gleich.

Im Gegensatz zum universalistischen Prinzip der AHV ist die Alterssicherung in der beruflichen Vorsorge (zweite Säule) und beim steuerprivilegierten Sparen (dritte Säule) individuell ausgerichtet. Hier werden die Beiträge nur im Zusammenhang mit einer Erwerbsarbeit geleistet. Weil Erwerbstätige mit einem tiefen Einkommen und Selbstständigerwerbende nicht obligatorisch in der zweiten Säule versichert sind, haben nicht alle Anspruch auf eine Rente der beruflichen Vorsorge. Je nach Pensionskasse kommen zudem Unterschiede bei der Verzinsung und beim Umwandlungssatz hinzu.

In unserer Studie haben wir die Altersrenten von Pensionierten der Jahrgänge 1937 bis 1948 untersucht (siehe Kasten). Im Jahr 2012 machte die erste Säule bei dieser Rentnergruppe im Durchschnitt 69 Prozent der gesamten Altersrente aus; lediglich 29 Prozent der Renten stammten aus der zweiten Säule (siehe Abbildung 1). Der dritten Säule kam nur eine untergeordnete Bedeutung zu – ihr Anteil an der gesamten Altersrente betrug im Durchschnitt rund 2 Prozent. Es ist zu beachten, dass die untersuchten Kohorten erst in der zweiten Hälfte ihrer Erwerbsbiografie vom Obligatorium der beruflichen Vorsorge und den Möglichkeiten des steuerbegünstigten Sparens profitieren konnten. Spätere Generationen werden deshalb vermutlich häufiger eine vollständige Alterssicherung aus allen drei Säulen haben.

Abb. 1: Anteile der drei Säulen an der Gesamtrente von Pensionierten


Anmerkung: AHV-Rentner zwischen 64/65 und 75 Jahren; N=3855, Missings: N=422, gewichtet gemäss BFS; berufliche Vorsorge inkl. in Rente umgewandelten Kapitalbezugs; dritte Säule entspricht dem in Rente umgewandelten Kapital.

Sesam (2012), Berechnungen Fluder et al. / Die Volkswirtschaft

Frauen verdienen ein Fünftel weniger


Die Erwerbsbiografien von Männern und Frauen unterscheiden sich heute noch grundsätzlich. Frauen arbeiten häufiger Teilzeit und sind öfter in tieferen Positionen sowie in Branchen mit einem unterdurchschnittlichen Lohn anzutreffen. Dies spiegelt sich in den Löhnen. So war der auf eine volle Stelle umgerechnete Lohn von Frauen in der Privatwirtschaft im Jahr 2014 um 19,5 Prozent geringer als der durchschnittliche Männerlohn.[1]

Bei Paaren mit Kindern übernehmen Frauen meist den grössten Teil der Kinderbetreuung und weisen deshalb häufiger Erwerbsunterbrüche oder eine reduzierte Erwerbstätigkeit auf. Der Entscheid für ein bestimmtes Familienmodell wird dabei von Wertvorstellungen, Rahmenbedingungen wie beispielsweise verfügbaren Kinderbetreuungsangeboten oder Erwerbsmöglichkeiten geprägt.

Bei den in der Studie einbezogenen Rentnergenerationen war diese Rollenteilung noch deutlich ausgeprägter. So waren die Frauen der untersuchten Rentnergenerationen in den letzten 20 Jahren vor der Pensionierung im Durchschnitt während lediglich 64 Prozent des Zeitraums erwerbstätig, Männer hingegen arbeiteten während 85 Prozent der Zeit. Die Daten enthalten jedoch keine Angaben zum Beschäftigungsumfang.

Noch ausgeprägter sind die Unterschiede in dieser Lebensphase in Bezug auf das erzielte Erwerbseinkommen. Im Durchschnitt verdienten die Frauen in den letzten 20 Jahren vor der Pensionierung lediglich 35 Prozent so viel wie die Männer, wobei das Einkommensgefälle bei Verheirateten besonders gross war (siehe Abbildung 2). Gründe für das massiv tiefere Einkommen der Frauen sind Erwerbsunterbrüche, der Rückzug aus dem Arbeitsmarkt, Teilzeitarbeit und Anstellung im Tieflohnbereich. Im Gegensatz zu den verheirateten, den geschiedenen und den verwitweten Frauen war der ausgewiesene Einkommensunterschied bei den Ledigen relativ gering. Vermutlich auch deshalb, weil diese – unabhängig vom Geschlecht – oft vollzeitlich oder zu einem hohen Beschäftigungsgrad erwerbstätig waren.

Abb. 2: Erwerbseinkommen von Frauen (in % des Einkommens der Männer; letzte 20 Jahre vor der Pensionierung)




Anmerkung: AHV-Rentner zwischen 64/65 und 75 Jahren; N=4277, gewichtet gemäss BFS. Das mittlere Einkommen wurde anhand der Einkommen aus den individuellen Konten der AHV (IK-Daten) der Jahre 1982 bis 2012 erfasst.

Sesam (2012), Berechnungen Fluder et al. / Die Volkswirtschaft

Renten der Frauen 37 Prozent tiefer


Wie gross sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei den Bezugsquoten aus den drei Säulen der Altersvorsorge? Während beinahe die gesamte Bevölkerung Anspruch auf eine AHV-Rente hat, erhalten fast die Hälfte der Frauen keine Rente aus der beruflichen Vorsorge. Dagegen beziehen mehr als drei Viertel der Männer eine Pensionskassenrente (siehe Tabelle). Leistungen aus der dritten Säule haben bei den untersuchten Rentnergenerationen lediglich 14 Prozent der Frauen und 28 Prozent der Männer.

Bezugsquote von Rentnern nach Geschlecht; Gender Pension Gap








  AHV Berufliche Vorsorge 3. Säule Total
Männer 100% 77,6% 26,0%
Frauen 100% 54,6% 14,2%
Gender Pension Gap 2,7% 63,0% 54,4% 37,1%


Anmerkung: AHV-Rentner zwischen 64/65 und 75 Jahren; N=3855, Missings: N=422, gewichtet gemäss BFS; berufliche Vorsorge inkl. in Rente umgewandelten Kapitalbezugs; dritte Säule entspricht dem in Rente umgewandelten Kapital.

Sesam (2012), Berechnungen Fluder et al. / Die Volkswirtschaft


Der sogenannte Gender Pension Gap (GPG) zeigt auf, um wie viel Prozent die Renten der Frauen im Durchschnitt tiefer sind als jene der Männer. Insgesamt beträgt der Unterschied der Renten von Frauen und Männern 37 Prozent. Dabei ist zu beachten, dass die AHV-Renten der Frauen und Männer praktisch gleich hoch sind. Betrachtet man lediglich die Renten aus der beruflichen Vorsorge, sind die Renten der Frauen im Durchschnitt sogar 63 Prozent tiefer. Bei der dritten Säule beträgt der Rentenunterschied 54 Prozent. Somit ist das grosse Rentengefälle zwischen Männern und Frauen hauptsächlich durch die viel geringeren Renten aus der beruflichen Vorsorge bei Frauen bedingt.

Aufgrund der traditionellen Rollenteilung bei der heutigen Rentnergeneration haben die Männer den grösseren Teil zum Haushaltseinkommen beigetragen. Da der Aufbau der beruflichen Vorsorge unmittelbar mit der Erwerbstätigkeit zusammenhängt, konnten verheiratete Männer viel öfter und in einem höheren Ausmass eine berufliche Vorsorge aufbauen als verheiratete Frauen.

Im Unterschied zur AHV kommt es bei der beruflichen Vorsorge zu keinem Splitting der Rentenansprüche. Nur bei einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Ansprüche der beruflichen Vorsorge aufgeteilt. Auch im Todesfall des Mannes erhalten Frauen eine Witwenrente.

Wird der GPG ohne die verheirateten Personen berechnet, beträgt der Rentenunterschied noch 21 Prozent. Dieser Wert ist vermutlich aussagekräftiger, da bei Verheirateten von einer Haushaltsgemeinschaft ausgegangen werden kann und es deshalb nicht so zentral ist, an wen die Pensionskassenrente ausbezahlt wird.

Ursachen des Gender Pension Gap


Auch heute noch dominiert bei den Frauen die Teilzeitarbeit: Während im Jahr 2013 nur 29 Prozent der Frauen zwischen 20 und 65 Jahren Vollzeit arbeiteten, waren es bei den Männern 76 Prozent.[2] Eine Modellrechnung für die Bestimmung der relevanten Einflussfaktoren zeigt, dass Nichtverheiratete, Kinderlose und Personen ohne Erwerbsunterbrüche über erheblich höhere Pensionskassenrenten verfügen. Deutlich negativ wirken sich dagegen eine selbstständige Erwerbstätigkeit, ein tiefes Ausbildungsniveau sowie ein kleiner Lohn auf die Höhe der Pensionskassenrente aus. Mit dem gesellschaftlichen Wandel haben sich das Ausbildungsniveau und die Erwerbsquote der Frauen deutlich erhöht. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der GPG bei der beruflichen Vorsorge der künftigen Generationen tiefer ausfallen wird.

Anhand einer sogenannten Dekompositions-Analyse wurde ermittelt, dass 80 Prozent des GPG durch die unterschiedliche Ausstattung der Frauen (tieferes Bildungsniveau, geringere Erwerbstätigkeit und weniger Erwerbseinkommen, Beschäftigung in bestimmten Branchen) erklärt werden kann. Knapp ein Fünftel des GPG bleibt unerklärt.

Im Vergleich mit den europäischen Ländern liegt der GPG der Schweiz im europäischen Mittel.[3] Es zeigt sich ein deutlicher Zusammenhang zwischen der Erwerbsbeteiligung der Frauen eines Landes (insbesondere dem Geschlechterunterschied bei der durchschnittlichen Arbeitszeit) und dem GPG.

Bewusstsein der Auswirkungen fehlt


Die Studie zeigt deutlich: Eine tiefe Erwerbsbeteiligung der Frauen, die dadurch fehlenden Aufstiegschancen und ein tieferes Lohnniveau führen zu markanten Unterschieden beim Aufbau der beruflichen Vorsorge. Bei der Entscheidung für ein Familienmodell fehlt auch heute noch bei vielen Paaren das Bewusstsein für die Folgen dieser Entscheidungen auf die Altersvorsorge.

Ausgebaute Angebote der familienexternen Kinderbetreuung verbessern die Vereinbarkeit von Beruf und Betreuungsaufgaben und könnten dazu beitragen, dass Frauen in einem höheren Ausmass erwerbstätig sein können. Eine Stärkung der AHV, wie es die im März vom Parlament verabschiedete Altersvorsorge 2020 vorsieht, kann ebenfalls einen Beitrag zur Reduktion des Gender Pension Gap leisten.

  1. BFS (2017). []
  2. Hofmann (2016). []
  3. Bettio et al. (2013). []

Literaturverzeichnis

Bibliographie

Zitiervorschlag: Fluder, Robert; Salzgeber, Renate (2017). Jede zweite Rentnerin ohne Pensionskassenrente. Die Volkswirtschaft, 27. April.

Datengrundlage

Die Unterschiede der Altersrenten von Männern und Frauen (Gender Pension Gap) in der Schweiz werden anhand des Sake/Sesam-Datensatzes des Jahres 2012 und dessen Modul «Soziale Sicherheit» des Bundesamtes für Statistik (BFS) ausgewiesen. Untersucht wurden AHV-Rentner, welche im Jahr 2012 zwischen 64/65 und 75 Jahre alt waren (N=4277).