Grosse Scheine werden häufig für Transaktionen zweifelhafter Legalität eingesetzt. Soll also die Tausendernote abgeschafft werden? (Bild: Alamy)
Soll das Bargeld abgeschafft werden? Mit dieser Frage hat sich der Wissenschaftliche Beirat beim deutschen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter anderem im Gutachten «Zur Diskussion um Bargeld und die Null-Zins-Politik der Zentralbank» vom 9. Februar 2017 befasst.[1]
Meist führen die Abschaffungsbefürworter drei Hauptargumente auf. Das erste betrifft die Kosten des Zahlungsverkehrs – demnach sind elektronische Zahlungsmittel günstiger als Bargeld. Zweitens sollen mit der Abschaffung von Bargeld illegale Aktivitäten und Schattenwirtschaft stärker eingedämmt werden. Und drittens würde die Zentralbank an Handlungsspielraum gewinnen, da die Anleger bei Negativzinsen nicht mehr auf Bargeld ausweichen könnten. Der Beirat hält keines dieser Argumente für überzeugend.
Bedürfnisse der Konsumenten beachten
Hinsichtlich der Kosten von Geldwesen und Zahlungsverkehr warnt der Beirat vor einer von der Faszination mit neuen Entwicklungen getriebenen Industriepolitik. Statt nur auf die Kosten zu achten, sollten auch die Wünsche der Betroffenen berücksichtigt werden. Denn bei der Entscheidung, ob ein staatlicher Eingriff angebracht ist oder nicht, kommt es letztlich nicht darauf an, ob elektronische Zahlungen billiger – oder moderner – sind als Barzahlungen, und auch nicht darauf, ob Schweden bei der Verdrängung von Bargeld weiter ist als Deutschland oder die Schweiz, sondern es kommt darauf an, ob im Zusammenspiel von Bevölkerung, Unternehmen und Banken ein erhebliches Marktversagen vorliegt oder nicht. Und das ist nicht der Fall.
Gewiss gibt es auch bei den Zahlungssystemen Netzwerkeffekte, sodass die Kosten einer Transaktion umso kleiner sind, je mehr Personen oder Institutionen sich an einem System beteiligen. Jedoch unterscheiden sich diese Effekte nicht wesentlich von den Netzwerkeffekten und anderen externen Effekten in anderen Wirtschaftszweigen, wo wir davon ausgehen, dass die Koordination unter den Anbietern ausreicht, ein mögliches Marktversagen auf ein akzeptables Mass zu reduzieren. Eine derartige Koordination findet auch bei Zahlungsmitteln und Zahlungssystemen statt. Es ist allenfalls vor der Möglichkeit zu warnen, dass die bestehenden Anbieter, zum Beispiel die Banken, die Koordinationsmechanismen dazu nutzen, den Zutritt neuer Anbieter mit neuen Technologien zu behindern: Hier ist die Wettbewerbspolitik und nicht die Zentralbank gefordert.
Aus Sicht der Nutzer bietet Bargeld durchaus Vorteile: Zahlungen sind endgültig, anonym und hängen nicht von Dritten oder von der Technik und der Stromversorgung ab. Da diese Vorteile etwaige Kostennachteile zumindest wieder ausgleichen dürften, wie die empirische Literatur nahelegt, droht eine staatlich betriebene Verdrängung des Bargelds die Wohlfahrt zu mindern. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass nicht jede technische Entwicklung am Ende auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Vielmehr können industriepolitisch motivierte Eingriffe zur Förderung bestimmter Entwicklungen sehr teuer sein.
Staatspolitische Bedeutung
Im Geldwesen ist der Staat selbst als Marktteilnehmer engagiert, da er für sich selbst, beziehungsweise für die Zentralbank, ein Monopol für die Bargeldausgabe beansprucht. Dieses Monopol bringt einen Versorgungsauftrag mit sich – wobei vor allem die Wünsche und Bedürfnisse der Nutzer von Bargeld zu berücksichtigen sind. Die Produktionskosten sollten dabei nur eine geringe Rolle spielen, denn bei fast allen Münzen und Noten machen sie nur einen Bruchteil des Nennwerts aus. Im Gegenteil: Der Geldschöpfungsgewinn, eine Folge des Geldschöpfungsmonopols, ist sehr gross.
Einige der Vorzüge von Bargeld sind über den unmittelbaren Nutzen für die Verbraucher hinaus von staatspolitischer Bedeutung. Insbesondere die Anonymität des Bargelds dient dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Bürger. Demgegenüber sollte auch die Erwägung zurückstehen, dass illegale Aktivitäten häufig mit Bartransaktionen einhergehen. Versuche zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft und der Kriminalität durch eine drastische Erschwerung der Verwendung oder gar Abschaffung des Bargelds sind daher unverhältnismässig und im Übrigen nur bedingt wirksam.
In diesem Sinn wendet sich der Beirat gegen die vom deutschen Finanzministerium ins Gespräch gebrachte Einführung einer Obergrenze für Bartransaktionen. Auch wenn Bartransaktionen über fünf- oder sechsstellige Beträge tatsächlich vor allem im Zusammenhang mit Schattenwirtschaft und Kriminalität stattfinden, ist zu befürchten, dass eine Obergrenze vor allem normale Bürger und normale Aktivitäten betrifft. Der Grund: Kriminelle Akteure können sich der Überwachung leichter entziehen, indem sie alternative Zahlungsmethoden aufbauen. Der Eingriff in die Freiheit normaler Bürger erscheint deshalb als unverhältnismässig.
Dagegen hält der Beirat es für legitim, wenn bei der Entscheidung über die Abschaffung von grossen Scheinen wie beispielsweise der 500-Euro-Note berücksichtigt wird, dass solche Scheine besonders häufig für Transaktionen zweifelhafter Legalität verwandt werden. Hier geht es nicht um Grundsatzfragen, sondern um Ermessensentscheidungen. Allerdings können die normalen Zahlungsprozesse erheblich beeinträchtigt werden, wenn der Wert für die maximale Denomination von Noten allzu niedrig angesetzt wird. Das widerspräche dem Versorgungsauftrag der Zentralbank. Für die normale Nutzung macht es aber kaum einen Unterschied, ob die maximale Denomination 500 oder 200 Euro beträgt. Eine maximale Denomination von 10 oder 20 Euro wäre hingegen problematisch.
Gefährliche Null-Zins-Politik
Schliesslich beurteilt der Beirat die geldpolitische Begründung für eine Abschaffung oder Erschwerung der Verwendung von Bargeld ebenfalls als problematisch. Zwar ist richtig, dass die Existenz von Bargeld die Zentralbank daran hindert, Zinssätze deutlich unter null durchzusetzen. Die von etlichen Makroökonomen vertretene Vorstellung, diese Grenze sei willkürlich und es wäre gut, wenn die Zentralbank die Zinsen deutlich unter null senken könnte, ist jedoch falsch. Denn in diesen Diskussionen wird die Bedeutung des Zinssatzes für das Finanzsystem vernachlässigt.
Aus Sicht des Finanzsystems sind Zinssätze von null, oder gar negative Zinssätze, aus zwei Gründen fragwürdig. Zum einen ist bei solchen Zinssätzen für viele Vermögensanlagen der sogenannte Fundamentalwert nicht mehr definiert. Dieser ist bereits bei sehr niedrigen positiven Zinssätzen sehr hoch, mit grosser Unsicherheit behaftet und anfällig gegenüber kleinsten Zinsänderungen. Angesichts der aktuellen Zinssituation verliert damit ein massgebliches Instrument der Portfolio-Analyse an Aussagekraft, und die Allokation der Ersparnisse der Volkswirtschaft auf verschiedene mögliche Verwendungen ist mit grossen Fehlerrisiken behaftet. Zum anderen können viele Finanzinstitutionen – beispielsweise Versicherungen – bei sehr niedrigen Zinssätzen keine Gewinne mehr erzielen oder ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen. Hinzu kommen die mit einer Zinswende verbundenen Risiken für Institute, die «Fristentransformation» betreiben – also wenn Banken langfristige Kredite mit kurzfristigen Einlagen finanzieren.
Die Geldpolitik der EZB, mit welcher sie seit 2014 die Kreditvergabe ankurbeln und damit die Wirtschaftstätigkeit beleben will, trägt den genannten Risiken nicht angemessen Rechnung. Denn die damit verbundene Belastung des Finanzsektors birgt das Risiko, dass die Sanierung dieses Sektors nicht vorankommt beziehungsweise gewisse Probleme sich durch den Druck auf die Gewinnmöglichkeiten der Banken noch weiter verschärfen. Je länger eine solche Null-Zins-Politik andauert, desto grösser sind die Gefahren für den Finanzsektor, da die Bestände an neuen Krediten mit niedrigen Zinssätzen und langer Zinsbindung ständig wachsen.
Datenschutzprobleme
Ein weiterer grundsätzlicher Punkt wird ebenfalls oft vernachlässigt: Wenn Bargeld als eine jedermann zugängliche Form des Zentralbankgeldes abgeschafft wird, so ist nicht mehr klar, was eigentlich der Inhalt von auf Geldbeträgen lautenden Schuldverträgen ist. Worin besteht die Verpflichtung eines Schuldners, etwa einer Geschäftsbank gegenüber einem Kunden, wenn es den Gegenstand der Schuld als physisches Objekt nicht mehr gibt?
Man könnte in diesem Zusammenhang den Begriff der Geldschuld umdeuten, sodass «Geld» sich auf Guthaben bei der Zentralbank beziehen würde. Derzeit haben jedoch die meisten natürlichen und juristischen Personen keinen Zugang zu Zentralbankeinlagen. Dies könnte man natürlich ändern. Allerdings würde dies gravierende Datenschutzprobleme aufwerfen, da sich der Zahlungsverkehr insgesamt bei der Zentralbank konzentrierte und diese dadurch einen Einblick in sämtliche Transaktionen einer Person erhielte.
Belässt man es bei der Abschaffung von Bargeld hingegen dabei, dass die meisten natürlichen und juristischen Personen keinen Zugang zu Zentralbankeinlagen haben, so wandelt sich die Schuld der Geschäftsbank gegenüber dem Kunden von der Verpflichtung zur Auslieferung von Bargeld in eine Verpflichtung zu einer wunschgemässen Überweisung auf andere Konten bei Geschäftsbanken. Damit entfiele aber die Möglichkeit, Mittel aus dem Geschäftsbankensystem insgesamt abzuziehen. Bei Zweifeln an der Bonität der eigenen Bank könnte man die Mittel auf andere Banken übertragen, hätte dann allerdings keine Möglichkeit mehr, sich gegenüber Solvenzproblemen des Banksystems zu schützen.
Zwar wäre dadurch die Gefahr eines systemweiten Bank-Runs gebannt. Diese Gefahr würde jedoch ersetzt durch drohende Solvenzprobleme, die am Ende durch staatliche Einrichtungen zum Schutz der Einleger zu beheben wären. Denn: In solch einem bargeldlosen System wäre die Position der Banken sowohl gegenüber ihren Kunden als auch gegenüber dem Staat gestärkt, wodurch alsbald politischer Druck entstünde, die Bankeinlagen insgesamt von Staates wegen zu garantieren. Letztlich müsste also der Staat die Risiken der Kredite und anderer Anlagen der Banken tragen.
Zusammenfassend ist festzuhalten: Die für eine staatlich betriebene Abschaffung des Bargelds vorgebrachten Argumente überzeugen bei genauer Betrachtung nicht. Vielmehr bringt eine bargeldfreie Wirtschaft neue Risiken mit sich.
- Der vorliegende Artikel basiert auf diesem Gutachten. Die beiden Autoren sind Mitglieder der Arbeitsgruppe, die das Dokument verfasst hat. []
Zitiervorschlag: Gersbach, Hans; Hellwig, Martin (2017). Bargeld abschaffen macht wenig Sinn. Die Volkswirtschaft, 25. Juli.