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Reform der Altersvorsorge: Es braucht unkonventionelle Ideen

Bei der dringend benötigten Reform der Altersvorsorge herrscht im Parlament eine Pattsituation. Nun sind neue Ideen gefragt – die Erhöhung des Rentenalters für Männer und Frauen um je ein Jahr ist eine davon.

Reform der Altersvorsorge: Es braucht unkonventionelle Ideen

Wir werden immer älter. Wo liegt das ideale Rentenalter? (Bild: Keystone)

Die Neuauflage der Altersvorsorge steht auf wackeligen oder – bezogen auf die Kompromissbereitschaft der Parteien – auf starren Beinen. Während die Rechte nicht von der «Gleichbehandlung» von Mann und Frau hinsichtlich Pensionierungsalter abweicht (65 für alle!), lehnt die Linke ein höheres Rentenalter für Frauen ab, solange es keine «Lohngleichheit» gibt. Aber nicht nur in die­sem Punkt scheiden sich die Geister. Auf politischer Ebene streitet man über fast alles.

Die Vorlage zur Altersvorsorge 2020 hat es hinlänglich gezeigt: Es braucht eine klare Mehrheit im Parlament, welche die Reformvorlage unterstützt, ansonsten ist ein Scheitern bei der Abstimmung vorprogrammiert. Doch statt Kompromisse zu finden, halten die Politiker an ideologischen und fixen Ideen fest. Die Folge ist eine Pattsituation. Unsere Konkordanzdemokratie funktioniert nicht mehr – zumindest nicht, wenn man das Parlament an der Altersvorsorge arbeiten lässt.

Welche Lehre können wir aus der Abstimmungsniederlage vom vergangenen Herbst ziehen? Zunächst darf eine Vorlage, welche vor dem Volk bestehen soll, nicht zu komplex sein und keine zu komplizier­ten Mechanismen enthalten. Ein ganzer Strauss an unterschiedlichsten Massnah­men ist ebenfalls nicht zielführend. All dies ging der verworfenen Altersvorsorge 2020 jedoch deutlich ab.

Hingegen blieb bei der Vorlage unberücksichtigt: Niemand darf das Gefühl be­kommen – gerechtfertigt oder auch nicht –, nur «Geber» zu sein und leer auszugehen. Niemand darf benachteiligt oder übervorteilt werden. Das ist natürlich schwierig zu bewerkstelli­gen – aber trotzdem entscheidend, denn bei vielen Frauen, Rentnern und jüngeren Arbeitnehmenden dominierten im Vorfeld der Abstimmung solche Gefühle.

AHV-Rentenberechnung überarbeiten


Eine weitere Problematik ist die oftmals unzureichende Rentenhöhe: Viele ältere Pensionierte können mit ihrer AHV-Rente das Exis­tenzmini­mum nicht abdecken. Doch anstatt undifferenziert alle Renten zu erhöhen, sollten nur die effektiv Be­dürftigen, diese aber gezielt und unkompliziert, unter­stützt werden. Eine geplante Revision des Ergänzungsleistungs-Gesetzes (ELG) verspricht Abhilfe. Allerdings geht hier ein Punkt vergessen: Für Bedürftige muss es einfa­cher sein, Ergänzungsleistungen zu erhalten. Da insbesondere ältere Rentner oft auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, muss für sie ein weniger komplizierter Antragsprozess eingeführt werden – oder aber die kommunale Steuerbehörde müsste von Amtes wegen Ergänzungsleistungsanträge für Bedürftige einleiten.

Eines der grössten Versäumnisse der Altersvorsorge 2020 war, dass keine Anpassung der Parameter bei der Berechnung der AHV-Rente vorgesehen wurde. Grundsätzlich ist die Rentenhöhe von der Anzahl Beitragsjahre, dem aufgewerteten Durchschnittseinkommen sowie von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften abhängig. Was die meisten Aktivversicher­ten nicht wissen: Die einfache Vollrente beträgt nicht einfach 2350 Franken (Maximalrente), sondern wird je nach rechnerischem Durchschnittseinkommen bis auf 1175 Franken (Minimalrente) gesenkt. Die Maximalrente erhält nur, wer über mindestens 44 Jahre ein jährliches Durchschnittseinkommen von 84’600 Franken erzielt hat. Die Minimal­rente, wiederum, wird weiter reduziert, falls Beitragsjahre fehlen, nämlich um knapp 1/44 pro fehlendes Beitragsjahr. Derzeit erhalten 5 Prozent der Pensionierten eine Rente unter 1175 Franken; in Extremfällen beträgt diese weniger als 700 Franken. In der Neuvorlage sind deshalb die Parameter zur Berechnung der AHV-Ansprüche so anzupassen, dass die Abzüge geringer ausfallen und dadurch die Renten steigen.

Immerhin wird sich diese Problematik mit der Zeit etwas entschärfen. Denn die Zahl der Pensionierten mit sehr tiefen AHV-Renten wird sich in den nächsten Jahren aufgrund der demogra­fischen Entwicklung verringern («Generationeneffekt»). Das bedeutet aber auch, dass wir heute und nicht erst in zehn Jahren für die bestehenden Pensioniertenhaushalte und auch für die Aktivversicher­ten mit tiefen Einkommen und Beitragslücken Lösungen brauchen.

Altersdiskriminierung verringern


Für manch über 45-jährigen Arbeitnehmenden ist es schwierig, bei einem Stellenverlust einen Job zu finden. Denn Arbeitgeber stellen Arbeit­nehmende nicht aus ethisch-morali­schen, sondern aus ökonomischen Gründen ein. Deshalb dürfen ältere Arbeitnehmende nicht mehr kosten als jüngere. Das tun sie aber, solange die Sozialabgaben (in der beruflichen Vorsorge – BVG – sind dies die Altersgutschriften)[1] mit steigendem Alter zunehmen. Damit ältere und jüngere Arbeitnehmende die gleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, müssen die Beitragssätze nivelliert werden: Eine Verflachung der Beitragssatzkurve würde die Benachteiligung für ältere Arbeitnehmende zumindest teilweise aufheben.

Auch hier ist eine strukturelle Verbesserung absehbar: In den nächsten Jahren werden die älteren Babyboomer-Jahrgänge bei der Pensio­nierung den Arbeitsmarkt verlassen, und auf­grund der geburtenschwachen Jahrgänge werden weniger junge Arbeitskräfte nachrü­cken. Dadurch steigen die Chancen der äl­teren Arbeitnehmenden bei der Jobsuche.

Rentenalter für beide Geschlechter erhöhen


Die notwendige Erhöhung des Rentenalters kann durch eine unkonventionelle Massnahme «gerechter» gestaltet werden: Statt nur für Frauen könnte man das Referenzalter auch für Männer um ein Jahr erhöhen. Dadurch leisten sie denselben Mehrbeitrag, und Frauen sind gegenüber Männern immer noch – wie heute – besserge­stellt. Eine solche «relative Gleichbehandlung» werden Frauen eher akzeptieren, als wenn nur sie länger arbeiten müssen. Eine Forderung der Linken («keine Gleichstellung ohne Lohngleichheit») wird damit indirekt erfüllt, und der nicht offiziell ausge­sprochenen Forderung der Rechten («das Pensionierungsalter ist um zwei Jahre zu erhöhen») wird zu­min­dest teilweise ebenfalls entsprochen.

Gleichzeitig muss früher mit dem Sparen für die berufliche Vorsorge (BVG) begonnen werden. Eine Senkung des BVG-Beitragspflichtalters auf 21 Jahre (nach dem Lehr­abschluss) wäre sinnvoll. Bei der AHV ist dies bereits der Fall: Junge Arbeitnehmende sind mit ihrem ersten Lohn nach Vollendung des 17. Altersjahres AHV-pflichtig.

AHV-Finanzierung verbessern


Ein Tropfen auf den heissen Stein ist die Anpassung des Demografieprozents der Mehrwertsteuer. Bis anhin flossen nur 83 Prozent dieses Ertrages zur AHV, die restlichen 17 Prozent waren bis Ende 2017 für die Invalidenversicherung (IV) reserviert. Diese nach der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 ab 2018 frei gewordenen 440 Millionen Franken könnten nun der AHV zugeführt werden. Das ist im Übrigen fast der einzige Punkt, bei dem zwischen SVP und SP Einigkeit herrscht. Allerdings sprachen sich die Mitteparteien aus unzweckmässigen Gründen dagegen aus. Leider wurde dieser sinnvolle Antrag deshalb am 14. Dezember 2017 vom Parlament abgelehnt.

Allerdings muss klargestellt werden: Die Politik nimmt ihre Verantwortung nicht wahr, wenn sie lediglich Vor­schläge zur Erhöhung der Mehrwertsteuer ausarbeitet. Das wäre eine zu einfache Lösung.

Vielmehr sollte man auch über unkonventionelle Zusatzfinanzierun­gen nachdenken: Die Schweizerische Nationalbank (SNB) schüttet neben den planbaren, regelmässigen Gewinnen auch unregelmässige Gewinnan­teile aus. Die planbaren Gewinnanteile werden von Bund und Kantonen budgetiert, die unregelmäs­sigen, welche bis zu 1 Milliarde Franken jährlich ausmachen können, jedoch nicht. Diese unregelmässigen Gewinnausschüttun­gen könnten in den AHV-Fonds einbezahlt werden.

Auch wenn solche Zu­flüsse volatil sind, immerhin würden sie in der langen Frist dazu beitragen, den AHV-Fonds zu äufnen. So schüttete die SNB während der letzten 20 Jahre 36 Milliarden Franken an Bund und Kan­tone aus. Davon waren knapp 17 Milli­arden Franken nicht budgetierte, unregelmässige Gewinnausschüttungen. Wären diese Gelder der AHV zugeflossen, würde das Vermögen des AHV-Fonds heute nicht 30, sondern rund 47 Milliarden Franken betragen.

In der politischen Debatte sind unkonventionelle Ideen derzeit Mangelware. Es bleibt zu hoffen, dass die hier präsentierten Vorschläge die Parlamentarier zu einem lösungsorientierten Denken anregen.

  1. Die Altersgutschriften betragen heute 7 Prozent für 25- bis 34-Jährige, 10 Prozent für 35- bis 44-Jährige, 15 Prozent für 45- bis 54-Jährige und 18 Prozent für über 54-Jährige. []

Zitiervorschlag: Roland Kriemler (2018). Reform der Altersvorsorge: Es braucht unkonventionelle Ideen. Die Volkswirtschaft, 15. Februar.