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Unilateraler Zollabbau bringt administrative Entlastung

Eine Abschaffung der Importzölle auf Industriegüter reduziert den administrativen Aufwand für Unternehmen um ein Fünftel. Jährlich könnten dadurch 100 Millionen Franken eingespart werden.
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Ein Zollabbau vereinfacht den grenzüberschreitenden Handel. (Bild: Keystone)

Die Erleichterung der Importe, der Abbau von Handelsschranken sowie die administrative Entlastung sind zentrale Handlungsfelder der Wachstumspolitik des Bundesrates.[1] Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die Importzölle von Industriegütern unilateral aufzuheben.[2] Welche Entlastung dies mit sich bringen würde, hat das Basler Forschungs- und Beratungsunternehmen B,S,S. im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) analysiert (siehe Kasten). Inwieweit sich die Nutzen und Kosten eines autonomen Zollabbaus indirekt (beispielsweise höhere Flexibilität der Unternehmen) respektive in einem gesamtwirtschaftlichen Kontext auszahlen, war nicht Fokus unserer Studie.[3]

Schätzungsweise verursacht der Import von Industriegütern den Unternehmen einen administrativen Aufwand von 515 Millionen Franken pro Jahr. Diesen sogenannten Personal- und Sachaufwand schätzten wir auf der Basis von rund 13 Millionen Einfuhrzollanmeldungen, die im Jahr 2016 verarbeitet wurden. Berücksichtigt man zusätzlich den finanziellen Aufwand – die Zölle und Gebühren – von 480 Millionen Franken, liegt die Belastung der Unternehmen bei insgesamt rund 1 Milliarde Franken pro Jahr.

Vergleichsweise stark schlagen beim administrativen Aufwand – das heisst beim Personal- und Sachaufwand – der Unternehmen die sogenannten Präferenzabfertigungen zu Buche, für die ein Ursprungsnachweis erbracht werden muss. Mit einer Präferenzabfertigung wird bestätigt, dass eine Ware die in einem Freihandelsabkommen festgelegten Ursprungskriterien erfüllt, aufgrund derer sie zollfrei (oder zu einem reduzierten Zollansatz) importiert werden kann.

Durch einen unilateralen Zollabbau auf Industriegüter resultieren für die Unternehmen finanzielle Entlastungen. Dem Bund entgehen dadurch Einnahmen in derselben Höhe. Damit sich ein autonomer Zollabbau aus volkswirtschaftlicher Sicht lohnt, müssen gleichzeitig Wohlfahrtsgewinne auftreten und/oder administrative Entlastungen resultieren.

Einsparungen von rund 100 Millionen Franken pro Jahr


Die Studie kommt zum Ergebnis, dass bei einem autonomen Zollabbau von einer administrativen Entlastung von 98 Millionen Franken pro Jahr ausgegangen werden kann. Diese resultiert primär aus Vereinfachungen in Zusammenhang mit der Präferenzabfertigung und entspricht etwa einem Fünftel des aktuellen administrativen Aufwands.

Die relativ geringe Zahl dieser direkten Nutzen und Kosten eines autonomen Zollabbaus im Vergleich zu den wegfallenden Zöllen mag auf den ersten Blick überraschen, erklärt sich bei näherer Betrachtung aber vor allem aus zwei Gründen: Einerseits bleibt die Notwendigkeit zur Zollveranlagung auch bei einem unilateralen Zollabbau bestehen – es fällt also nur der Mehraufwand für spezifische Verfahren der Zollveranlagung weg. Andererseits ist das Ergebnis auf den Umstand zurückzuführen, dass bei importierten Gütern, die verarbeitet oder unverarbeitet als Ware ohne Schweizer Ursprung wieder exportiert werden, der Ursprungsnachweis weiterhin benötigt wird. Dies ist in schätzungsweise einem Viertel aller Wareneinfuhren der Fall. Da die Präferenzabfertigung nicht nur vergleichsweise teuer ist, sondern auch häufig vorkommt, fällt dies entsprechend ins Gewicht.

Nebst der Entlastung auf Unternehmensebene ist auch mit einer administrativen Entlastung aufseiten des Bundes zu rechnen, beispielsweise durch Erleichterungen der formellen und materiellen Kontrolle anlässlich der Wareneinfuhr oder der nachträglichen Kontrolle der Ursprungszeugnisse. Gemäss Schätzungen der Eidgenössischen Zollverwaltung würden insgesamt Entlastungen im Umfang von 7 Millionen Franken pro Jahr resultieren.

  1. Bundesrat (2016). Neue Wachstumspolitik 2016–2019, 22. Juni 2016. []
  2. Bundesrat beschliesst Massnahmen gegen Hochpreisinsel, Medienmitteilung vom 20. 12. 2017. []
  3. Siehe dazu Beitrag von André Müller und Sarina Steinmann (Ecoplan) in dieser Ausgabe. []

Zitiervorschlag: Meier, Harald; Frey, Miriam (2018). Unilateraler Zollabbau bringt administrative Entlastung. Die Volkswirtschaft, 26. März.

Zollprozesse methodisch untersucht

Die Studie «Administrative Entlastung bei einem unilateralen Zollabbau für Industriegüter» lehnt methodisch an die vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) entwickelten Methoden der Regulierungskostenmessung und -folgenabschätzung an. Die Schätzergebnisse externer Fachpersonen wurden von Unternehmen auf ihre Plausibilität und Nachvollziehbarkeit validiert. Insgesamt wurden sechs Zollprozesse analysiert: Einfuhrzollanmeldung mit Präferenzveranlagung (1), Verfahren provisorisch wegen fehlender/ungültiger Ursprungsnachweise (2), Verfahren des aktiven Veredelungsverkehrs (3), Verfahren der Zollbegünstigung (4), Verfahren der vorübergehenden Verwendung (5) sowie Zahlen der Zollschuld (6).