Woher stammt das Holz dieses Stuhls? Konsumenten in der Schweiz müssen über die Holzart und das Herkunftsland informiert werden. (Bild: Keystone)
Wer in der Schweiz ein Holzprodukt kauft, muss über die Holzart und das Herkunftsland informiert werden. Dies schreibt die Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten vor.[1] Sie hat zum Ziel, dem Konsumenten zu helfen, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen. In der EU hingegen besteht eine Sorgfaltspflicht: Der Erstimporteur muss auf Anfrage nachweisen können, dass das Holz nicht aus illegalem Holzschlag stammt. Alle weiteren Händler können auf den Erstimporteur verweisen. Eine Pflicht zur Herkunftsdeklaration gegenüber dem Konsumenten besteht nicht.[2]
Dieser konzeptionelle Unterschied klingt gering, entfaltet möglicherweise aber erhebliche Handelshemmnisse. Um dies zu prüfen, haben wir eine Zufallsauswahl von Preisen für von der Deklarationspflicht betroffene und nicht betroffene Holzprodukte in der Schweiz und in Deutschland verglichen (für Holzpellets siehe Kasten).[3]Wir erfassten nur Importware, für die es sowohl ein Schweizer als auch ein deutsches Angebot gibt. Hierdurch konnten wir die Preise für identische Produkte vergleichen.
Bei der Analyse konzentrierten wir uns auf Möbel und definierten einen relativen Schweizer Preisaufschlag.[4] Dabei verglichen wir die Preisaufschläge für genau deklarierte Möbel mit solchen für nicht deklarationspflichtige Möbel: Während zum Beispiel ein Stuhl mit Buchenholzbeinen der Deklarationspflicht unterliegt, ist ein Spanplattentisch nicht deklarationspflichtig, da er nicht aus «Vollholz» besteht. Zusätzlich sind einige Möbel ungenau deklariert. Dies ist etwa der Fall, wenn bei der Herkunft beispielsweise lediglich «Asien» steht und das genaue Land fehlt.
Signifikanter Preisaufschlag
Unsere Analyse deutet auf einen signifikanten und systematischen Mehrpreis hin: Der relative Schweizer Preisaufschlag ist bei deklarierten Möbeln 14 Prozentpunkte höher als bei nicht deklarierten und bei ungenau deklarierten Möbeln (siehe Abbildung). Bleiben wir beim Buchenholzstuhl: Kostet dieser in Deutschland umgerechnet 100 Franken, ist er in der Schweiz 28 Franken teurer – wovon knapp die Hälfte statistisch der Deklarationspflicht geschuldet ist.
Möbel: Mittlerer relativer Preisaufschlag in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland
Anmerkung: Grundgesamtheit sind 58 Preisdifferenzen für Möbel. «p» bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, dass die durchschnittlichen Preisaufschläge sich nicht voneinander unterscheiden (berechnet anhand eines einseitigen Wilcoxon-Mann-Whitney-Tests). Je kleiner der p-Wert, desto höher die Signifikanz.
Was also mit guten Absichten startete, kommt die Konsumenten teuer zu stehen: Deklarierte Möbel sind teurer, vermutlich, da für sie weniger «Freiheitsgrade» in der Produktion existieren. So können Wechsel bei Holzlieferanten für den Schweizer Markt eine Änderung der Deklaration nach sich ziehen, wenn sich das Herkunftsland ändert, während für den EU-Markt keine Anpassungen notwendig sind. Es scheint also an der Zeit, eine Anpassung der hiesigen Norm zu bedenken.[5]
- Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen BFK: Holzdeklaration. []
- EU-Kommission (2013): Europäische Holzverordnung. []
- Moser und Nicklisch (2017). Holzmärkte: Ökonomische Kosten der Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip, Studie im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). []
- Preisaufschlag = (PreisCH – PreisD) / PreisD. []
- Zurzeit sind diesbezüglich zwei Motionen im Ständerat und im Nationalrat hängig (17.3843 Flückiger-Bäni und 17.3855 Föhn, Gleich lange Spiesse für Schweizer Holzexporteure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz). Sie fordern die Übernahme der Regelung in der EU, welche die Inverkehrsetzung von illegal geerntetem Holz verhindern soll. Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2017 entschieden, bei Annahme eines solchen Vorstosses die heutige Deklarationsvorschrift aufzuheben. []
Zitiervorschlag: Moser, Peter; Nicklisch, Andreas (2018). Auf dem Holzweg? Die Deklarationspflicht für Holzprodukte. Die Volkswirtschaft, 26. März.
Neben der Holzdeklarationspflicht untersuchten wir mögliche Importrestriktionen für naturbelassene Holzpellets. Diese meist stäbchenförmigen Sägenebenprodukte werden als Brennstoff genutzt. Hier liegen die Schweizer Preise 30 Prozent über denen der Nachbarstaaten, obwohl man europaweit ausschliesslich Pellets handelt, die keiner Restriktion unterliegen. Hinweise legen nahe, dass der Mehrwertsteuerausgleich und Grenzformalitäten stärkere Importe und eine Angleichung an das internationale Niveau erschweren.