Suche

Abo

Handelshemmnisse stützen hohe Preise

Der Bundesrat will Industriezölle unilateral abschaffen. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage lieferten mehrere Studien im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). Sie zeigen: Importerleichterungen stärken die Wirtschaft und führen zu tieferen Preisen.

Handelshemmnisse stützen hohe Preise

Für die Schweiz als kleine und offene Volkswirtschaft ist es zentral, Produkte zu importieren, welche sie selbst nicht herstellt. Rheinhafen in Basel. (Bild: Seco)

Schweizer Haushalte bezahlen im europäischen Vergleich durchschnittlich 30 Prozent mehr für Konsumgüter.[1] Dafür gibt es verschiedene Gründe: Insbesondere Handelshemmnisse, eine Preisdifferenzierung zulasten der Schweiz sowie hohe Löhne und Mieten wirken preistreibend. Der vergleichsweise tiefe Mehrwertsteuersatz in der Schweiz dürfte hingegen grösstenteils einen umgekehrten Effekt haben, und die Margen der Händler – ein weiterer Kostenfaktor – variieren je nach Unternehmen.[2]

Die höheren Kosten für Löhne, Mieten und andere Vorleistungen, welche in den Produktionsprozess einfliessen, bieten wenig Handlungsspielraum. Das vergleichsweise hohe Lohnniveau ist unter anderem auf eine hohe Arbeitsproduktivität und den hohen Spezialisierungsgrad der Wirtschaft mit entsprechender Nachfrage nach Fachkräften zurückzuführen. Auch die Attraktivität der Schweiz als Wirtschafts- und Lebensstandort ist ein preistreibender Faktor, welcher kaum auf einen Handlungsbedarf hinweist.

In Bezug auf Handelshemmnisse erklärt die ökonomische Theorie deren Wirkung: Gerade bei aus Nachbarstaaten direkt importierter Ware dürften eigentlich kaum Preisunterschiede bestehen. Güter sind grundsätzlich – je nach Transport- und Lagerfähigkeit – einfach handelbar. Das ökonomische Gesetz des einheitlichen Preises («law of one price») folgert, dass auf einem perfekten Markt ein identisches Produkt einen einheitlichen Preis aufweist. Denn solange eine Ware mit Gewinn anderswo verkauft werden kann, wird diese Gelegenheit genutzt, bis sich die Preise an beiden Orten angeglichen haben (abzüglich Transportkosten). Handelshemmnisse verhindern jedoch diese Preisangleichung oder «Arbitrage», indem sie den Austausch der Güter zusätzlich verteuern und den Markt abschirmen. Sie bestehen beispielsweise in Form von Zöllen und Verzollungsprozessen, unterschiedlichen technischen Anforderungen an die Produktionsweise, Deklarationsvorschriften sowie Zulassungsverfahren.

Die durch Handelshemmnisse hervorgerufenen Kosten können sich insbesondere akkumulieren, wenn einzelne Produktionsschritte in verschiedenen Ländern stattfinden. Gerade für die Schweiz als kleine und offene Volkswirtschaft ist es jedoch zentral, Produkte zu importieren, welche sie selbst nicht herstellt oder welche als Vorleistungen in die Produktion komplexerer Güter einfliessen.

Die Abschirmung des Markts durch Handelshemmnisse hat darüber hinaus weitere negative Auswirkungen. So wird es sowohl für inländische wie ausländische Anbieter einfacher, im abgeschotteten Markt höhere Preise zu verlangen. Handelshemmnisse verteuern importierte Güter, schützen etablierte Vertriebsstrukturen und erschweren oder verhindern günstigere Parallelimporte. Teurere Importe sowie eine tiefere Produktvielfalt auf dem Schweizer Markt schwächen schliesslich die Konkurrenz bzw. den Wettbewerbsdruck. Entsprechend ist es in einem abgeschotteten Markt einfacher, Preise zu differenzieren und – im Fall der Schweiz – die vergleichsweise hohe Kaufkraft der Konsumenten abzuschöpfen.

Bundesrat will Industriezölle aufheben


Der Bundesrat hat sich in den letzten Jahren wiederholt mit diesen Fragen beschäftigt. Am 20. Dezember 2017 hat er ein Massnahmenpaket gegen die «Hochpreisinsel» verabschiedet.[3] Dieses enthält einen Vorschlag zur autonomen Aufhebung der Industriezölle: Importzölle sollen bei allen Gütern, ausser bei Agrarprodukten, Lebensmitteln und Futtermitteln, wegfallen. Darüber hinaus will der Bundesrat die technischen Handelshemmnisse senken. Die entsprechenden Vorlagen werden nun vorbereitet.

Dem Bundesrat dienten mehrere Studien, welche das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in Auftrag gegeben hatte, als Entscheidungsgrundlage. Eine Studie des Forschungs- und Beratungsunternehmens B,S,S. zeigt, dass Unternehmen bei einer unilateralen Zollaufhebung administrativ entlastet würden. Dies liegt insbesondere daran, dass für Importe unter einem Freihandelsabkommen die Einhaltung der sogenannten Ursprungsregeln entfällt. Die Unternehmen profitieren also in jedem Fall: Sie müssen weder den Ursprung der Ware deklarieren noch Zölle bezahlen.

Eine Aufhebung der Industriezölle führt zu einer Effizienzsteigerung beim Import sowie einer Produktivitätszunahme insgesamt. Dies wiederum stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit und den Wettbewerb im Heimmarkt. Damit resultieren neben tieferen Preisen auch positive Impulse für die Volkswirtschaft, obwohl gleichzeitig die Zolleinnahmen des Bundes zurückgehen. Eine Studie von Ecoplan schätzt die gesamtwirtschaftlichen Effekte gemessen für das Jahr 2016 auf 860 Millionen Franken.

Die bestehenden internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) und der Freihandelsabkommen bleiben bei einem autonomen Zollabbau unverändert. Derzeit finden bereits über 80 Prozent des Handelsvolumens mit Ländern statt, mit denen die Schweiz ein Freihandelsabkommen unterzeichnet hat. Dennoch könnte bei künftigen Verhandlungen mit potenziellen Abkommenspartnern die Verhandlungsposition der Schweiz beeinträchtigt sein, weil Industriezölle als Verhandlungspfand wegfallen. Eine Studie des World Trade Institute kommt zum Schluss: Alternative Konzessionen sind möglich.

Zudem ermöglichen Freihandelsabkommen, dass die Nullzölle dem Vertragspartner explizit zugesichert werden. Dies zeigt das Beispiel von Kanada, welches nach autonomer Aufhebung der Industriezölle weiterhin erfolgreich Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. Weitere Fallbeispiele bestätigen die positiven volkswirtschaftlichen Effekte eines Zollabbaus (siehe dazu die Studie von Sidley Austin).

Massnahmen stärken Cassis-de-Dijon-Prinzip


Neben den Industriezöllen haben die Studien weitere Handelshemmnisse wie Anforderungen an die Produktionsweise oder die Eigenschaften eines Produktes (beispielsweise Energieeffizienzvorschriften bei Kaffeemaschinen) sowie unterschiedliche Deklarationsvorschriften (beispielsweise Allergikerinformationen auf Lebensmittelverpackungen) und spezifische Bewilligungs- oder Zulassungsverfahren analysiert. Erstere können heute dazu führen, dass gewisse Produkte nicht importiert werden, weil sie die entsprechenden Vorschriften nicht erfüllen. Dies reduziert die Produktvielfalt und schwächt den Wettbewerb. Vorschriften bezüglich zusätzlicher Deklarationen oder Bewilligungen erhöht die Importkosten dieser Produkte.

Gerade im Handel mit der EU wäre ein Abbau dieser Hindernisse wirkungsvoll, da die Schweiz rund 70 Prozent der Einfuhren aus der EU bezieht. Das von der Schweiz 2010 eingeführte Cassis-de-Dijon-Prinzip beabsichtigt, technische Handelshemmnisse aufgrund von Unterschieden zwischen dem Schweizer Produktrecht und jenem der EU gering zu halten. Für mehrere Produktkategorien bestehen jedoch Ausnahmen.

Studien des Instituts für Wirtschaftsstudien Basel (IWSB) und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur zeigen anhand qualitativer und quantitativer Analysen, dass solche Handelshemmnisse durch die Abschottung des Schweizer Marktes und die damit verbundene Schwächung des Wettbewerbs einen direkten Effekt auf die Preise in der Schweiz haben. In Bezug auf die Deklaration von Holzprodukten und von alkoholischen Süssgetränken sowie auf die Energieeffizienzvorschriften bei Haushaltsgeräten hat der Bundesrat beschlossen, die unterschiedlichen Regulierungen über die Zeit anzupassen und die Ausnahmen abzuschaffen. Für Lebensmittel endete kürzlich die Vernehmlassung zur Einführung eines vereinfachten Meldeverfahrens anstelle des heutigen Bewilligungsverfahrens.

Hohe Preisdifferenz bei Lebensmitteln und Dienstleistungen


Handlungspotenzial in Bezug auf die hohen Preise besteht wegen des hohen Grenzschutzes auch in der Landwirtschaft. Bei den Lebensmitteln beträgt die Preisdifferenz zu den europäischen Vergleichsländern im Durchschnitt 60 Prozent, was wiederum auf verschiedene Gründe zurückzuführen ist. Eine Studie von jch-consult und der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften zeigt: Bei Landwirtschaftsgütern besteht Handlungsspielraum für Importerleichterungen, ohne dass dabei die agrarpolitischen Ziele gefährdet würden.

Abschliessend ist darauf hinzuweisen, dass auch die Preise für Dienstleistungen in der Schweiz durchschnittlich 60 Prozent über dem europäischen Niveau liegen. Diese sind zwar im Vergleich zu Industriegütern weniger einfach handelbar, und der Produktionsfaktor Arbeit spielt eine grössere Rolle – trotzdem verdeutlicht der Services Trade Restrictiveness Index (STRI) der OECD, dass auch hier Potenzial zu Handelserleichterungen besteht.

  1. Eurostat, Zahlen für 2016. []
  2. Simon Jäggi, Markus Langenegger (216): Mit freiem Handel gegen hohe Preise, in: Die Volkswirtschaft 4/216. []
  3. Bundesrat beschliesst Massnahmen gegen Hochpreisinsel, Medienmitteilung, 20. Dezember 2017. []

Zitiervorschlag: Larissa Müller (2018). Handelshemmnisse stützen hohe Preise. Die Volkswirtschaft, 26. März.