Zölle auf Rohstoffe und Halbfabrikate aufheben? Mitarbeiter der Firma Composites Busch in Pruntrut prüfen Hockeyschläger aus Carbon. (Bild: Keystone)
Der internationale Handel ist in den letzten Jahrzehnten immer freier geworden. Die Schweiz hat neue Freihandelsabkommen abgeschlossen, und die Zölle sowie andere nicht tarifäre Handelshemmnisse wurden massiv abgebaut. Der Bundesrat hat sich nun mit einer autonomen – also ohne Gegenleistung der Handelspartner erfolgten – Aufhebung der noch bestehenden Importzölle für Industrieprodukte befasst und einen entsprechenden Vorschlag in Auftrag gegeben.[1] Als Grundlage diente die hier kurz umrissene Arbeit des Beratungs- und Forschungsunternehmens Ecoplan, die im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) die Folgen des Zollabbaus mithilfe eines auf der neuesten Handelstheorie basierenden Mehrländer-Gleichgewichtsmodells simulierte.[2]
Die durchschnittliche Zollbelastung für Industrieimporte in die Schweiz ist bereits heute tief und die Schutzfunktion entsprechend gering. Im Jahr 2016 beliefen sich die Importzölle im Industriebereich auf rund 480 Millionen Franken. Dies entspricht einer durchschnittlichen Zollbelastung von 0,32 Prozent auf dem gesamten Importwert im Industriebereich. Bereits heute fallen nur noch auf rund 23 Prozent der importierten Industriegüter Zölle an.
Der autonome Abbau der Einfuhrzölle führt zu administrativen Einsparungen bei den Importeuren im Inland, der Zollverwaltung und den ausländischen Exporteuren. Administrative Einsparungen entstehen vor allem dann, wenn für eine Ware aufgrund des Zollabbaus der Ursprung nicht mehr mittels eines Nachweises belegt werden muss. Dies ist jeweils für die Nutzung eines Freihandelsabkommens notwendig. Betroffen ist rund ein Drittel der importierten Industriegüter. Diese Waren, welche aufgrund des Ursprungsnachweises zollfrei importiert, in der Schweiz konsumiert oder verarbeitet re-exportiert werden, beliefen sich 2016 auf einen Wert von 52 Milliarden Franken.
Bei einem vollständigen Industriezollabbau sind gemäss dem Forschungs- und Beratungsunternehmen B,S,S. administrative Einsparungen bei den Importeuren, externen Dienstleistern und der Zollverwaltung von insgesamt rund 105 Millionen Franken pro Jahr möglich.[3] Dies entspricht rund 0,2 Prozent des von den Einsparungen betroffenen Importwerts. Nicht enthalten sind darin die Einsparungen durch den teilweisen Wegfall der Ursprungsnachweise bei den Exporteuren im Ausland. Aus älteren Studien und der internationalen Literatur lassen sich die Einsparungen bei den Exporteuren auf 0,3 Prozent des Warenwerts grob abschätzen. Die gesamten administrativen Einsparungen betragen somit 0,5 Prozent des betroffenen Importwerts, was jährlich 250 Millionen Franken entspricht.
BIP und Einkommen steigen
Bei einem Abbau dieser Zölle fällt der Zollschutz weg, und günstigere Importe können teilweise die heimische Produktion verdrängen. Gleichzeitig führt die Massnahme zu tieferen Importpreisen und höheren Importen. Die Exporte steigen einerseits aufgrund der günstigeren Beschaffung bei den importierten Vorleistungen, andererseits aber auch aufgrund der Zunahme der Produktivität. Insgesamt nimmt der Aussenhandel um knapp 0,5 Prozent zu.
Der autonome Abbau aller Zölle im Industriebereich führt zu leicht positiven volkswirtschaftlichen Auswirkungen: Das Bruttoinlandprodukt (BIP) steigt um 0,13 und das jährliche Pro-Kopf-Einkommen um rund 40 Franken. Hauptverantwortlich für die positiven volkswirtschaftlichen Auswirkungen ist dabei nicht die Abschaffung der Industriezölle an sich, sondern die damit verbundenen administrativen Einsparungen und die entsprechende Effizienzsteigerung in den Handelsbeziehungen.
Kompletter Abbau bringt am meisten
Alternativen zum vollständigen Industriezollabbau machen aus volkswirtschaftlicher Sicht wenig Sinn: Weder der Abbau der tiefsten noch die Reduktion der höchsten Zölle bringen mehr Nutzen als der vollständige Abbau der Industriezölle. Dasselbe gilt für den Abbau aller Zölle auf Rohstoffen und Halbfabrikaten.
Es spricht aus gesamtwirtschaftlicher Sicht auch nichts dafür, den vollständigen Industriezollabbau schrittweise zu vollziehen. Soll der vollständige Industriezollabbau aus anderen – beispielsweise fiskalischen – Gründen zeitlich gestaffelt erfolgen, so ist auf eine schrittweise Reduktion der einzelnen Zollsätze zu verzichten. Ein sinnvoller schrittweiser Zollabbau könnte so ausgestaltet werden, dass in einem ersten Schritt ein vollständiger Abbau der Rohstoff- und Halbfabrikatzölle vorgenommen wird, danach erfolgt der vollständige Abbau der tiefen Zölle, und im letzten Schritt werden alle noch bestehenden Zölle abgeschafft.
- Bundesrat beschliesst Massnahmen gegen Hochpreisinsel, Medienmitteilung vom 20. 12. 2017. []
- Ecoplan (2017). Volkswirtschaftliche Auswirkungen unilateraler Importerleichterungen der Schweiz. []
- Siehe Beitrag von Harald Meier und Miriam Frey (B,S,S.) in dieser Ausgabe. []
Zitiervorschlag: Müller, André; Steinmann, Sarina (2018). Industriezölle hemmen Wirtschaftswachstum. Die Volkswirtschaft, 26. März.