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EU-Wahlen 2019 sind wegweisend

Knapp ein Jahr vor den EU-Parlamentswahlen macht sich in Brüssel bereits Wahlkampfstimmung breit. Die neue Zusammensetzung des Europäischen Parlaments wird zum Votum über die politische Ausrichtung der Union.
Als Folge des Brexit fallen nächstes Jahr 46 Sitze weg: Das Europäische Parlament in Strassburg. (Bild: Keystone)

Spannung ist garantiert: In weniger als einem Jahr finden in der Europäischen Union Wahlen statt. Ende Mai 2019 werden die 705 Mitglieder des Europäischen Parlaments (EP) für die neue Legislaturperiode 2019 bis 2024 neu bestellt.

Die Geschichte des Gremiums geht auf die Gemeinsame Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zurück, deren 78 Abgeordnete 1952 ihre erste Sitzung abhielten. Im Jahr 1962 wurde der aktuelle Name (Europäisches Parlament) eingeführt. Die damaligen Abgeordneten wurden von den nationalen Parlamenten aus ihren eigenen Reihen ernannt. Sie hatten also Doppelmandate als nationale und gleichzeitig als europäische Abgeordnete.

Seit 1979 werden die EU-Parlamentarier direkt gewählt. Damit gilt das Europäische Parlament als die einzige direkt gewählte supranationale Institution weltweit. Es ist ein Berufsparlament, und Doppelmandate sind heute nicht mehr zulässig (siehe Kasten). Im Zuge der Erweiterungen der EU wurde die Anzahl der Parlamentssitze auf aktuell 751 erhöht (siehe Abbildung). Diese werden gemäss der Bevölkerungszahl der EU-Staaten verteilt, wobei die bevölkerungsreicheren Mitgliedsstaaten unter- und die bevölkerungsärmeren Mitgliedsstaaten überrepräsentiert sind. So verfügt Deutschland mit 96 über die meisten Sitze, Frankreich hat 74, Italien und das Vereinigte Königreich je 73, während am anderen Ende des Spektrums Estland und Malta mit je 6 Abgeordneten vertreten sind. Aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreiches aus der EU wird das Parlament ab nächstem Jahr nur noch 705 Abgeordnete zählen.

Die Fraktionen im Europäischen Parlament (aktuelle Legislatur; 751 Sitze)




Gewählt wird in jedem Mitgliedsstaat separat nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip. Dabei gelten für die Wahlmodalitäten wie zum Beispiel Stimmrechtsalter einzelstaatliche Bestimmungen. In den Wahlen von 2014 hatte das Europäische Parlament das sogenannte Spitzenkandidatenverfahren durchgesetzt: Das heisst, die Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten werden bereits im Vorfeld der Wahl von den politischen Parteien nominiert. Dieses Vorhaben stösst auf Widerstand im Europäischen Rat, der damit seinen Handlungsspielraum eingeschränkt sieht. Trotzdem gibt sich das Parlament fest entschlossen, am Spitzenkandidatenverfahren festzuhalten. Wen die Parteien als Spitzenkandidaten aufstellen werden, ist noch nicht bekannt. Sicher ist einzig, dass sich der aktuelle Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker nicht mehr zur Wahl stellen will.

Eine andere Idee, nämlich diejenige von transnationalen, gesamteuropäischen Listen – oder anders formuliert: die Schaffung eines einheitlichen europäischen Wahlkreises – wurde hingegen weder vom Europäischen Parlament noch vom Rat aufgenommen. Zumindest nicht für die Wahl 2019.

Zusammenarbeit mit Europäischem Rat


Mit dem Vertrag von Lissabon von 2007 wurden die Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments bedeutend ausgeweitet. Heute beschliesst das Parlament – mit wenigen Ausnahmen wie beispielsweise dem Steuerbereich – gemeinsam mit dem Europäischen Rat alle Verordnungen und Richtlinien. Darüber hinaus genehmigt es, ebenfalls zusammen mit dem Europäischen Rat, Staatsverträge mit Drittstaaten und verabschiedet das Budget der EU. Daneben wählt es, auf Vorschlag des Rates, den Kommissionspräsidenten und genehmigt die Mitglieder der Kommission. Zudem kann es ein Misstrauensvotum durchführen.

Aufgrund dieser umfassenden Zuständigkeiten werden die Wahlen im Mai 2019 – zusammen mit den jeweiligen nationalen Wahlen und der entsprechenden Zusammensetzung des Europäischen Rates – die Politik der EU während der nächsten Legislatur prägen. Dabei wird es namentlich um die Frage gehen, ob die EU die anstehenden Probleme mit vertiefter Integration lösen will oder ob das Wahlresultat, verbunden mit den kaum vorhersehbaren Problemen im Zuge des Austritts des Vereinigten Königreiches aus der EU, weitere Integrationsschritte verhindern wird. Ob sich die Tragweite dieser Wahl in einer höheren Wahlbeteiligung widerspiegeln wird, ist allerdings noch offen. Denn bei der letzten Wahl im Jahr 2014 lag die Beteiligung bei lediglich 42 Prozent, Tendenz fallend.

Mitte unter Druck


Die europäischen Politiker jedenfalls stehen schon in den Startlöchern: Einzelne Sondierungsgespräche zwischen nationalen Parteien und Fraktionen haben bereits begonnen, und die Analysten versuchen sich in ersten Spekulationen über den Wahlausgang. Diese sind allerdings mit Vorsicht zu geniessen.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit können hingegen bereits Aspekte identifiziert werden, welche das Verhältnis zwischen den Fraktionen und damit die künftige parlamentarische Arbeit in die eine oder die andere Richtung beeinflussen werden. Dabei spielen einerseits die politische Ausrichtung der einzelnen gewählten Abgeordneten und andererseits, damit zusammenhängend, die Fraktionsbildung eine Rolle.

Zum einen ist den nationalen Wahlen in den EU-Mitgliedsstaaten Beachtung zu schenken. So mussten gewisse etablierte Parteien beispielsweise in Frankreich und Italien Sitzverluste hinnehmen. Wiederholt sich dieser Trend bei den europäischen Wahlen, dürfte dies vor allem die Mittefraktionen der Sozialdemokraten (S&D) und der Volkspartei (EPP) treffen. Gleichzeitig erwarten aufgrund der aktuellen Wählerstimmung viele Beobachter und Politiker, wie namentlich Parlamentspräsident Antonio Tajani (EPP), dass es zu einer weiteren Erhöhung der Sitzzahl von euroskeptischen Abgeordneten im Parlament kommt.

Zum anderen ist die Reduktion um 46 Sitze als Folge des Brexit zu berücksichtigen. Am stärksten betroffen ist die euroskeptische EFDD-Fraktion, bei der fast jedes zweite Mandat wegfällt. Ebenfalls stark vertreten sind die britischen Abgeordneten bei der konservativen ECR-Fraktion (25%) sowie bei den Sozialdemokraten (10%).

Neue Bewegungen sorgen für Wirbel


Viel Beachtung wird in Strassburg und Brüssel der französischen Bewegung En Marche! geschenkt, die heute nicht im Europäischen Parlament vertreten ist. Die Partei von Staatspräsident Emmanuel Macron hat die Wahl: Entweder schliesst sie sich einer anderen, bestehenden Fraktion an, oder sie gründet eine eigene Fraktion. Für den ersten Fall haben mehrere Liberale (ALDE), S&D-Abgeordnete und vereinzelt auch EPP-Politiker verlauten lassen, die Türen seien offen. Wählt die Bewegung hingegen den zweiten Weg, müssen die bestehenden Fraktionen besorgt sein, dass ihnen Abgeordnete abgeworben werden.

Auch andere Bewegungen, die sich dem klassischen Links-rechts-Schema entziehen, wie die italienische Bewegung Fünf Sterne (heute EFDD) oder die spanischen Ciudadanos (ALDE), die ihren jeweiligen nationalen Wähleranteil seit den letzten Europawahlen stark gesteigert haben, dürften ihre Fraktionszugehörigkeit überdenken. So hatte die Bewegung Fünf Sterne bereits in der aktuellen Legislatur einen Zusammenschluss mit ALDE angestrebt, was von dieser jedoch abgelehnt wurde.

Daneben stellt sich die Frage, wie sich Parteien, die sich eher konservativ und nationalistisch bewegen, wie die ungarische Fidesz (heute EPP) oder die polnische «Recht und Gerechtigkeit» (ECR), positionieren werden. Innerhalb der EPP werden vermehrt Stimmen laut, welche die Mitgliedschaft der Fidesz kritisch sehen. Diese könnte sich einer anderen Fraktion zuwenden, beispielsweise der ECR, die aufgrund des Brexit ein Viertel ihrer heutigen Mitglieder verliert. Es gibt allerdings auch Ideen in die umgekehrte Richtung, nämlich dass die beiden Parteien in der EPP verbleiben respektive zur EPP wechseln, was einen Rechtsrutsch der EPP bedeuten würde und die ECR zum Verschwinden bringen könnte.

Es wird also interessant sein, zu beobachten, ob und allenfalls inwiefern die Parlamentswahlen vom kommenden Mai zu einer Neuordnung der politischen Kräfte führen werden – und insbesondere, ob und allenfalls wie sich die euroskeptischen Fraktionen formieren werden. Wohl gehen die meisten Analysten heute davon aus, dass die beiden grossen Mitteparteien EPP und S&D zwar Stimmenverluste werden hinnehmen müssen, aber trotzdem die stärksten Fraktionen bleiben werden. Je nach Ausgang der Wahl und der anschliessenden Fraktionsbildungsgespräche könnte es aber durchaus sein, dass sich das aktuelle, vom Zusammenspiel dieser beiden grossen Mitteparteien geprägte politische Gefüge verändern wird. Dies wiederum dürfte sich darauf auswirken, ob und allenfalls wie schnell die EU weitere Integrationsschritte vornehmen wird.

Zitiervorschlag: Dieter Cavalleri (2018). EU-Wahlen 2019 sind wegweisend. Die Volkswirtschaft, 19. Juli.

Die politische Arbeit im Europäischen Parlament

Der Präsident des Europäischen Parlaments ist der Italiener Antonio Tajani von der Fraktion EPP, der Anfang 2017 auf den deutschen Martin Schulz von den Sozialdemokraten (S&D) folgte. Das Parlament hat seinen Sitz in Strassburg, wo es jährlich zwölf viertägige Plenarsitzungen abhält. Da die Parlamentsausschüsse in der Regel in Brüssel zusammentreffen, pendeln die Abgeordneten und ihre Mitarbeitenden oft zwischen Brüssel und Strassburg – was immer wieder zu Kritik führt.

Die Arbeiten des Plenums des Europäischen Parlaments werden in insgesamt 20 parlamentarischen Ausschüssen, 2 Sonderausschüssen und 39 geografischen Delegationen – darunter eine Delegation für die Beziehungen zur Schweiz und zu den EWR-Staaten – vorbereitet. Die Ausschuss- und auch die Plenarsitzungen sind öffentlich und werden per Webstream live übertragen.

Die Abgeordneten sind nicht nach ihrer Staatsangehörigkeit, sondern gemäss ihrer politischen Ausrichtung in Fraktionen organisiert. Diese sind Zusammenschlüsse gleichgesinnter nationaler Parteien aus verschiedenen Mitgliedsstaaten. Um eine Fraktion zu gründen, sind mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens 7 Mitgliedsstaaten nötig. Die Fraktionen werden zu Beginn jeder Legislatur neu bestellt. Aktuell bestehen 8 Fraktionen. Die beiden grössten, EPP und S&D, verfügen zusammen über eine Mehrheit.

Im Haushaltsjahr 2017 stand dem Europäischen Parlament ein Budget von 1,9 Milliarden Euro zur Verfügung. Dies entspricht 1,2 Prozent des Gesamthaushaltes der EU und rund einem Fünftel ihres Verwaltungshaushaltes.