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Unternehmen und Menschenrechte: Bund setzt auf Sensibilisierung

Der Aktionsplan des Bundes zu Unternehmen und Menschenrechten kommt ins Rollen: Mit Workshops und Informationsmaterialien will der Bund Firmen sensibilisieren.

Unternehmen und Menschenrechte: Bund setzt auf Sensibilisierung

Den Global-Compact-Prinzipien der UNO verpflichtet: Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli. (Bild: Keystone)

Unternehmen müssen sich an die Menschenrechte halten: Der öffentliche Druck steigt weltweit – auch in der Schweiz mit der Diskussion zur Konzernverantwortungsinitiative. Angesichts der zunehmenden Internationalisierung der Wirtschaft verabschiedete der UNO-Menschenrechtsrat im Jahr 2011 einen Katalog von Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Als sogenanntes Soft-Law-Instrument sehen die UNO-Leitprinzipien eine geteilte Verantwortung von Staaten und Unternehmen vor. Dazu sind sie entlang der drei Säulen «Staatliche Schutzpflicht», «Unternehmensverantwortung» und «Zugang zur Wiedergutmachung»  strukturiert (siehe Abbildung). Basierend auf diesen Empfehlungen, hat der Bundesrat am 9. Dezember 2016 einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet.[1]

Der Aktionsplan ist das Resultat eines breit abgestützten Prozesses von Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Eine wichtige Leitfrage war: Wie kann die Schweiz auf hier ansässige Unternehmen einwirken, damit diese im In- und Ausland die Menschenrechte achten? Aus Sicht des Bundesrates war dabei massgebend, mit einer möglichst geringen Belastung der Unternehmen einen wirkungsvollen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen zu gewährleisten.

3-Säulen-Struktur der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte


Workshops und Auszeichnung


Der Nationale Aktionsplan basiert auf einem «smart mix» von verbindlichen und nicht verbindlichen Massnahmen. Im Fokus des Aktionsplans stehen insbesondere Sensibilisierungsmassnahmen. Indem der Bund Informationsmaterialien bereitstellt und Workshops zur Sorgfaltsprüfung durchführt, will er das Respektieren der Menschenrechte auf Unternehmensebene erhöhen. Dazu arbeitet der Bund mit Branchenverbänden und kantonalen Handelskammern zusammen. Ein demnächst verfügbares Internetportal und eine Broschüre richten sich beispielsweise gezielt an Schweizer Unternehmen.[2] Vorbildliche Initiativen von Firmen sollen zudem ab nächstem Jahr mit dem «Swiss Business and Human Rights Award» ausgezeichnet werden.

Insbesondere fördert der Bund Instrumente und Standards, die einer verantwortungsvollen Unternehmensführung dienen. So stellt er den Firmen branchenspezifische Richtlinien zur Corporate Social Responsibility (CSR) zur Verfügung. Namentlich unterstützt er die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, den «UN Global Compact» sowie Instrumente der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Darüber hinaus fördert er in Projekten der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit die Unternehmensverantwortung in den Partnerländern.

Um zum Respekt der Menschenrechte in internationalen Wertschöpfungsketten beizutragen, setzt die Schweiz auf sogenannte Multistakeholder-Initiativen. Das heisst, der Staat arbeitet mit dem Privatsektor sowie mit Interessengruppen und weiteren relevanten Akteuren zusammen (zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen, Verbänden, Wissenschaftlern etc.). So unterstützt die Schweiz im Textilsektor beispielsweise die Better-Work-Initiative. Weiter ist sie Initiantin des Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen, welcher verlangt, die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu achten.

Ein weiterer wichtiger Pfeiler des Aktionsplans ist das diplomatische Aussennetz der Schweiz. Auslandvertretungen der Schweiz, die sich in fragilen Kontexten befinden, haben in der Vergangenheit Initiativen zur Förderung der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen erarbeitet oder unterstützt. Diese Aktivitäten werden nun ausgebaut, und der Bund wird die Auslandvertretungen verstärkt in seine Sensibilisierungs- und Unterstützungsleistungen zur Achtung von Menschenrechten durch Unternehmen mit einbeziehen.

Bei bundesnahen Unternehmen kommt dem Bund eine gesteigerte Verantwortung zu. Das Gleiche gilt, wenn er direkt mit Unternehmen Geschäftsbeziehungen unterhält – beispielsweise über die Exportrisikoversicherung. Ein weiterer sensibler Bereich sind öffentliche Beschaffungen und Ausschreibungen, wo der Staat als Auftraggeber die Einhaltung von Arbeitsrechten gewährleisten muss.

Unterstützungsbedarf bei KMU


Sensibel sind auch Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen von Schweizer Unternehmen im Ausland (vgl. Kasten). Nebst multinationalen Unternehmen sind auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen. Letztere unterstützt der Bund gezielt, da es KMU oft an Ressourcen und an einer Hebelwirkung gegenüber ihren Partnern fehlt. Hierfür organisiert er Workshops für Firmen, in welchen die Umsetzbarkeit und die Praktikabilität von Sorgfaltsprüfungen im Zentrum stehen.

Die Menschenrechte sind für Firmen zusehends geschäftsrelevant, da Konsumenten deren Einhaltung als Teil der nachhaltigen Entwicklung betrachten. Für Unternehmen lassen sich Reputationsrisiken minimieren, und oft gehen bessere Arbeitsbedingungen mit einer höheren Produktivität einher.

Die Verwirklichung der Menschenrechte ist eine unerlässliche Voraussetzung für eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung: Auf dieser Überzeugung beruht das Engagement des Bundes für den Menschenrechtsschutz im Kontext der Wirtschaft. Der Bund sieht seine Rolle darin, Unternehmen bei der Umsetzung der UNO-Leitprinzipien zu unterstützen, Unternehmen anzuhalten, die Menschenrechte zu achten, und, wo Gesetze bestehen, diese umzusetzen. Ein proaktiver Umgang mit diesem Thema wird Schweizer Unternehmen erlauben, die Herausforderungen zu meistern und die Risiken einzuschränken und gleichzeitig die damit verbundenen Chancen wahrzunehmen.

  1. Bundesrat (2016), Unternehmen und Menschenrechte: Bericht und nationaler Aktionsplan, Medienmitteilung vom 9. Dezember 2016. Zu Aktionsplänen von anderen Staaten siehe Internetseite des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte[]
  2. Unter www.nap-bhr.admin.ch abrufbar. []

Zitiervorschlag: Amina Joubli (2018). Unternehmen und Menschenrechte: Bund setzt auf Sensibilisierung. Die Volkswirtschaft, 19. Juli.

Arbeitsnormen besonders relevant

Um zu analysieren, welche Menschenrechte möglicherweise verletzt werden, kommt es in erster Linie auf den Sektor und den geografischen Kontext an, in dem ein Unternehmen tätig ist. Ein Beispiel: Wird bei der Produktion von Gütern mit chemischen Stoffen gearbeitet, wird der Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmenden und somit die Respektierung des Rechts auf würdige Arbeitsbedingungen sicher relevant sein. In den allermeisten Fällen sind arbeitsbezogene Menschenrechte zentral. Insbesondere die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, die explizit in den UNO-Leitprinzipien referenziert werden, sind in diesem Zusammenhang von grosser Bedeutung. Diese Normen verbieten die Zwangs- und Kinderarbeit sowie die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf und fordern die Anerkennung und die Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen.