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Der EU-Binnenmarkt – der grösste Wirtschaftsraum der Welt

Seit 25 Jahren belebt der EU-Binnenmarkt die Wirtschaft in Europa. Er sollte nun insbesondere bei den Dienstleistungen weiter ausgebaut werden.

Der EU-Binnenmarkt – der grösste Wirtschaftsraum der Welt

Der Europäische Binnenmarkt bietet Zugang zu über einer halben Milliarde Menschen. Öresundbrücke zwischen Dänemark und Schweden. (Bild: Shutterstock)

Der EU-Binnenmarkt ist eine Erfolgsgeschichte für die Bürger und die Wirtschaft in der EU: Der «Gemeinsame Europäische Binnenmarkt» bietet Marktzugang zu mehr als 500 Millionen Menschen und ist mit einem Bruttoinlandprodukt (BIP) von 15,3 Billionen Euro im Jahr 2017 der grösste gemeinsame Wirtschaftsraum der Welt. Bevor er 1993 offiziell in Kraft trat, waren zähe Verhandlungen über seine Ausgestaltung und über den Abbau von Handelsschranken innerhalb der Europäischen Union vorausgegangen.

Das Fundament des EU-Binnenmarktes bilden die sogenannten vier Grundfreiheiten: der freie Warenverkehr, die Dienstleistungsfreiheit, die Personenfreizügigkeit sowie der freie Kapital- und Zahlungsverkehr. Sie wurden bereits in den Römischen Verträgen von 1957 erwähnt, welche die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) begründeten. Elf Jahre später wurden mit der Zollunion die Binnenzölle zwischen den EWG-Staaten abgeschafft und ein einheitlicher Aussenzoll eingeführt. Die «Einheitliche Europäische Akte» legte dann 1986 die Grundlagen für den Aufbau des Gemeinsamen Europäischen Binnenmarktes und den Abbau der inneren Schranken beim Personen- und Kapitalverkehr.

Die Attraktivität des EU-Binnenmarktes zeigt sich auch darin, dass die Nicht-EU-Mitglieder Island, Norwegen und Liechtenstein über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie die Schweiz über die Europäische Freihandelszone am EU-Binnenmarkt teilnehmen. Der Erfolg der wirtschaftlichen Integration nach 25 Jahren EU-Binnenmarkt zeigt sich in verschiedenen Studien und Statistiken.[1]

Die EU-Bevölkerung profitiert von einer grösseren Produktauswahl, niedrigeren Preisen und der Möglichkeit, in einem anderen Land als dem Herkunftsland innerhalb der EU zu arbeiten. Für Unternehmen wiederum erhöhen sich dank dem Marktzugang die Absatzchancen. Zudem profitieren sie von einem grossen Erwerbspersonenpool und Kosteneinsparungen durch den Abbau von Handels- und Investitionsschranken. Weitere Kostenvorteile ergeben sich durch Möglichkeiten zur Spezialisierung sowie allgemein der Senkung von Transaktionskosten.

500 Euro pro Bürger


Der Binnenmarkt belebt den Handel zwischen den EU-Staaten – der Exportwert innerhalb der EU hat sich seit 1994 mehr als vervierfacht und belief sich 2016 auf rund 3000 Milliarden Euro, wobei ein Teil des Wachstums natürlich auf die Erweiterung der EU von 12 auf 28 Mitgliedsstaaten zurückzuführen ist. Im selben Zeitraum hat sich der Handel zwischen der EU und dem Rest der Welt verdreifacht.

Auch der Dienstleistungshandel innerhalb der EU hat sich verstärkt, allerdings auf geringem Niveau. Im Jahr 2014 hatten die Dienstleistungsexporte zwischen den EU-Staaten einen Anteil von 6,6 Prozent am EU-BIP. Im Jahr 2004 waren es noch 4,8 Prozent gewesen.

Schätzungen der Europäischen Kommission zufolge trug der gemeinsame Binnenmarkt zwischen 1992 und 2006 zu einem Anstieg des BIP von 2,2 Prozent bei, was rund 500 Euro pro Bürger entspricht.[2] Im selben Zeitraum soll der EU-Binnenmarkt 2,75 Millionen Arbeitsplätze geschaffen haben, wodurch die Gesamtbeschäftigung um 1,4 Prozent zunahm.

Eine Zäsur für Europa ist der Brexit-Entscheid vom Sommer 2016. Grossbritannien stellt etwa 13 Prozent der Einwohner im EU-Binnenmarkt, und mit einem Anteil von 15 Prozent an der Wirtschaftsleitung im Jahr 2017 rangierte das Land an zweiter Stelle hinter Deutschland (21%). Es ist zu erwarten, dass die britische Wirtschaft auch nach einem Austritt eng mit dem Kontinent verbunden bleibt. Allerdings nicht über den Binnenmarkt, sondern eher über ein Freihandelsabkommen mit der EU, das zumindest teilweise die Vorteile eines gemeinsamen Marktes abbilden könnte.

Gemeinsame Handels- und Wettbewerbspolitik


Grundsätzlich ist es schwierig, die ökonomischen Effekte des Binnenmarktes eindeutig von anderen Faktoren wie der globalen Konjunktur zu isolieren – zumal es sich um ein Bündel von Massnahmen handelt, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingeführt wurden. In jedem Fall ergeben sich aus dem gemeinsamen Binnenmarkt institutionelle Vorteile, die sich positiv für Bürger und Wirtschaft auswirken.

Ein Beispiel ist die gemeinsame EU-Handelspolitik gegenüber Drittstaaten: Müssten EU-Länder einzeln mit Drittstaaten über Handelsfragen verhandeln, wären sie angesichts ihrer wirtschaftlichen Grösse im Vergleich zu den beiden anderen grossen Wirtschaftsblöcken USA und China, aber auch bei Verhandlungen mit wirtschaftsstarken Ländern wie Japan in einer weitaus schwächeren Position. Auch wenn Verhandlungen zu Freihandelsabkommen mit Drittstaaten in der Regel lange und kontrovers geführt werden, kann die EU hohe Verbraucherschutz- und Umweltstandards sowie günstige Marktbedingungen für Unternehmen durchsetzen. Beispiele sind das Comprehensive Economic and Trade Agreement (Ceta) zwischen der EU und Kanada, das seit vergangenem Herbst weitestgehend in Kraft ist, und das Handelsabkommen mit Japan, auf das sich die EU und Japan Ende 2017 geeinigt haben.

Ein weiterer institutioneller Vorteil, den der EU-Binnenmarkt mit sich bringt, ist die gemeinsame Wettbewerbspolitik. Sie garantiert einheitliche Rahmenbedingungen im Binnenmarkt und unterbindet Wettbewerbsverzerrungen infolge unterschiedlicher Marktbedingungen in den EU-Staaten. So sind beispielsweise Kartellverfolgung, Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle im Vertrag über die Arbeitsweise der EU festgelegt. Die Zuständigkeit der europäischen Wettbewerbsaufsicht liegt dabei bei der Europäischen Kommission. Ausserdem ist die Kommission für die staatliche Beihilfekontrolle zuständig, die Handelsverzerrungen und ungleiche Marktbedingungen aufgrund von staatlichen Beihilfen untersagen soll.

Einheitliche wettbewerbliche Rahmenbedingungen kommen sowohl den Unternehmen durch faire Marktchancen als auch den Verbrauchern zugute, die durch den intensiven Wettbewerb von niedrigeren Preisen, einer grösseren Produktvielfalt und Verbraucherstandards profitieren. Die Spielregeln vermag die EU-Kommission dabei auch bei aussereuropäischen Unternehmen durchsetzen. Ein Paradefall ist das Verfahren gegen den Suchmaschinenbetreiber Google, das mit einer Rekord-Kartellstrafe von 2,4 Milliarden Euro im Juni 2017 abgeschlossen wurde. Dem US-Unternehmen wurde vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für Internetsuche missbräuchlich genutzt zu haben. Hätte jedes EU-Land einzeln gegen Google vorgehen müssen, wäre der Fall vermutlich anders ausgegangen.

Ein wesentliches institutionelles Element des gemeinsamen Binnenmarktes ist schliesslich die einheitliche Währung – der Euro. Die 19 Staaten der Eurozone profitieren von niedrigeren Transaktionskosten, indem Wechselkursrisiken und Währungskosten wegfallen. Darüber hinaus hat der Euro eine wichtige Funktion bei der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Europäischen Binnenmarktes: Durch die Einheitswährung wird den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit genommen, wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch eine Abwertung der heimischen nationalen Währung zu begegnen. Innereuropäische Währungskriege, die letztendlich die Akzeptanz des Binnenmarktes gefährden würden, können so vermieden werden.

Integration vorantreiben


Im Binnenmarkt ist die wirtschaftliche Integration noch nicht abgeschlossen. Ausbaubedarf besteht insbesondere beim Dienstleistungshandel, bei der Finanzmarktintegration, im Energiesektor und im digitalen Bereich. Die EU-Kommission schätzt, dass alleine die Vervollständigung des digitalen Binnenmarktes jährlich bis zu 415 Milliarden Euro zum BIP beitragen kann. Auch im EU-Energiemarkt ist eine stärkere Integration erforderlich, wenn man die Klimaziele erreichen und die Preise senken will.

Ein zentrales Ziel der ökonomischen Integration zwischen den EU-Staaten ist die wirtschaftliche Konvergenz der Mitgliedsstaaten. Während das reale BIP pro Kopf grundsätzlich in allen EU-Staaten in den letzten Jahrzehnten gestiegen ist, gibt es immer noch starke Unterschiede zwischen den Mitgliedsländern. So war im Jahr 2016 das BIP pro Kopf in Kaufkraftparitäten beim Spitzenreiter Luxemburg mehr als fünf Mal grösser als beim Schlusslicht Bulgarien. Auch die realwirtschaftliche Anpassung, zum Beispiel bei der Entwicklung der Lohnstückkosten, erfolgt schleppend. Um die Konvergenz zu erhöhen, reicht der Ausbau des Binnenmarkts alleine nicht aus – dazu sind auch die nationalen Wirtschaftspolitiken gefragt.

Mit einem Bruttoinlandprodukt, das vergangenes Jahr 16,5 Prozent des Welt-BIP ausmachte, trägt der EU-Binnenmarkt zum weltweiten Wohlstand bei. Wenn es ihn nicht schon seit 25 Jahren gäbe, müsste man ihn erfinden.

  1. Vgl. European Parliament (2018): 25 Years of the EU Single Market: Key Achievements[]
  2. European Commission (2007): Steps Towards a Deeper Economic Integration: the Internal Market in the 21st Century. A Contribution to the Single Market Review, Economic Papers No. 271, January 2007. []

Zitiervorschlag: Achim Wambach (2018). Der EU-Binnenmarkt – der grösste Wirtschaftsraum der Welt. Die Volkswirtschaft, 19. Juli.