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Ausweichmanöver bei Regulierungsbremsen

Die Zahl der Regulierungen in der Schweiz wächst. Parlamentarische Vorstösse fordern deshalb Regulierungsbremsen, wie man sie zum Teil im Ausland kennt. So verständlich das Anliegen ist, so anspruchsvoll ist dessen Konkretisierung. Es beginnt schon bei einer Abwägung von Kosten und Nutzen eines staatlichen Eingriffs: Während die Schätzung der Kostenseite dank pragmatischen Methoden recht verbreitet ist, bleibt die Quantifizierung des Regulierungsnutzens eine schwierige und aufwendige Herausforderung. Im Gegensatz zur Kostenschätzung kann man sich bei der Schätzung des Nutzens oftmals nicht nach Marktpreisen richten.

Ferner braucht es ein klares Verständnis, welches Ziel man mit einer Regulierungsbremse überhaupt verfolgen will. Dabei muss man zwischen engen und weit gefassten Zielen unterscheiden. Die enge Definition will die administrativen Kosten minimieren, die bei den Unternehmen aufgrund der Gesetze anfallen. Solche Kosten umfassen dabei nur den Zeitaufwand für vorgeschriebene administrative Aufwendungen – etwa beim Ausfüllen einer Steuererklärung oder beim Einholen einer Baubewilligung. Ein weiter definiertes Ziel ist die Reduktion der sogenannten Regulierungskosten, die durch die Befolgung von staatlichen Vorgaben entstehen: Zusätzlich zu den administrativen Arbeiten werden in diesem Fall bei den Unternehmen auch nicht vorgesehene Investitionen oder erschwerte Betriebsabläufe addiert.

One in, one out?


Je nachdem, wo man die Ursachen für die zunehmende Regulierung ausmacht, sind unterschiedliche Bremssysteme denkbar. So könnte die Exekutive jährlich einen Abbau der zuvor erhobenen Regulierungskosten von x Millionen Franken beschliessen. Die Zielsetzung würde in der Legislaturplanung verankert und auf die Departemente des Bundes oder der von Kantone heruntergebrochen. Eine andere Variante ist die oft zitierte «One in, one out»-Regel, die in Deutschland und in Frankreich eingeführt wurde. Die Regierung müsste bei diesem Ansatz bei jeder neuen Regulierung eine Kompensationsvorlage präsentieren, welche die Regulierungskosten vergleichbar senkt. Und natürlich kann auch das Parlament in die Pflicht genommen werden. Dazu könnte die politische Hürde für Erlasse der Legislative mit besonders hohen Regulierungskosten durch Einführung eines qualifizierten Mehrs erhöht werden – ähnlich wie dies beim Budgetprozess des Bundes mit der Ausgabenbremse gelebt wird.

Wie auch immer Regulierungsbremsen konstruiert werden: Sie bergen ein gewisses Risiko von unerwünschten taktischen Ausweichmanövern. Liegt die Ausrichtung der Regulierungsbremse nur auf den direkten Kosten, besteht die Versuchung, dass die Bremse ausgehebelt wird. So ist beispielsweise denkbar, dass anstelle einer Bewilligungspflicht mit direkten Regulierungskosten für Unternehmen ein Verbot erlassen wird. Ein solches Verbot würde dann nicht unter die Bremse fallen, obwohl es die Handlungsfreiheit viel stärker einschränkt und damit hohe indirekte Kosten verursacht. Typischerweise könnte die Exekutive der Bremse auch ausweichen, indem sie in einer Gesetzesvorlage vage Formulierungen wählt, welche keine direkten Kosten erkennen lassen. Die Konkretisierung des staatlichen Eingriffs würde dann auf Verordnungsstufe erfolgen oder an die Kantone delegiert, welche nicht unter die Regulierungsbremse fallen.

Letztlich hängt die Wirksamkeit von Regulierungsbremsen von der Bereitschaft von Exekutive und Legislative ab, der systematischen Qualitätskontrolle der Regulierungstätigkeit einen hohen Stellenwert einzuräumen. Idealerweise sollte die Einführung von Regulierungsbremsen nicht als Einengung des politischen Gestaltungsspielraumes gesehen, sondern als Beitrag zugunsten einer effizienten Regulierung verstanden werden.

Zitiervorschlag: Eric Scheidegger (2018). Ausweichmanöver bei Regulierungsbremsen. Die Volkswirtschaft, 24. Oktober.