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Gute Noten für staatliche Kontrollen

Die Mehrheit der Schweizer KMU zeigt sich in einer Umfrage zufrieden mit den staatlichen Kontrollen. Diese werden als nützlich bezeichnet, und der Aufwand wird als angemessen eingeschätzt.
Staatliche Inspektoren werden von Firmen als kompetent wahrgenommen. Lebensmittelkontrolle im Kanton Bern. (Bild: Keystone)

Unternehmen in der Schweiz erhalten regelmässig Besuch von staatlichen Inspektoren. Dabei geht es beispielsweise um Arbeitssicherheit, Lebensmittelhygiene oder Brand- und Umweltschutz (siehe Kasten). Die Kontrollen sind nicht unbestritten: Sind es zu viele? Werden die «richtigen» Unternehmen kontrolliert? Lohnt sich der Aufwand? In einer repräsentativen Befragung haben sich 1545 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu diesen Fragen geäussert – was einem Rücklauf von 48 Prozent entspricht. Durchgeführt wurde die Studie vom Basler Beratungs- und Forschungsunternehmen B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco).[1]

Ausgangspunkt der Untersuchung ist der im Kontext des Abbaus von Regulierungskosten erteilte Auftrag des Parlaments an den Bundesrat, die Einführung «bonusorientierter Kontrollintervalle» zu prüfen und Massnahmenvorschläge in einem Bericht zu unterbreiten.[2] Unter «bonusorientierten Kontrollintervallen» ist zu verstehen, dass sich Kontrollintervalle verlängern, wenn ein Unternehmen die Einhaltung von Regulierungen im Rahmen einer Kontrolle nachgewiesen hat.

Zwischen Januar 2015 und Mai 2018 wurden rund 44 Prozent der befragten KMU kontrolliert – etwa die Hälfte davon einmal, etwa 20 Prozent zweimal, rund 10 Prozent dreimal und die übrigen 20 Prozent mehr als dreimal. Die Häufigkeit der Kontrollen hängt dabei mit der Unternehmensgrösse zusammen: Während Mikro-Unternehmen im betrachteten Zeitraum zu 37 Prozent kontrolliert wurden, liegt dieser Wert bei Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten zwischen 85 und 90 Prozent (siehe Abbildung 1). In Bezug auf die Branchen zeigen sich teilweise statistisch signifikante Unterschiede der Kontrollintensität. Kaum Differenzen gibt es hingegen zwischen den Sprachregionen. Und: Bei jeder zehnten Inspektion werden zwei Bereiche gleichzeitig kontrolliert (z. B. Sozialversicherungsbeiträge und Suva-Lohnbeiträge).

Abb. 1 Anteil kontrollierter Unternehmen nach Branche, Unternehmensgrösse und Sprachregion (Januar 2015 bis Mai 2018)




Quelle: KMU-Befragung B,S,S. / Die Volkswirtschaft

Sozialversicherungsbeiträge dominieren


Am meisten Kontrollen wurden bei den Sozialversicherungsbeiträgen, der Mehrwertsteuer sowie bei den Gewinnsteuern / kantonalen Steuern durchgeführt (siehe Abbildung 2). Dies überrascht nicht, da es sich um Kontrollbereiche handelt, die alle Unternehmen betreffen. Im Unterschied dazu sind zum Beispiel Lebensmittelkontrollen in einzelnen Branchen sehr bedeutend, auf die Gesamtwirtschaft bezogen, liegen sie hingegen im Mittelfeld. Von denjenigen Unternehmen, die zwischen Januar 2015 und Mai 2018 kontrolliert wurden, gaben insgesamt 21 Prozent an, dass sie im gleichen Kontrollbereich mehrfach kontrolliert wurden, wobei sich der Wert nach Kontrollbereich unterscheidet.

Abb. 2 Anteil kontrollierter Unternehmen nach Bereich (Januar 2015–Mai 2018)




Quelle: KMU-Befragung B,S,S. / Die Volkswirtschaft

In rund drei Vierteln der Fälle beläuft sich der mit einer staatlichen Kontrolle verbundene administrative Aufwand für den zuständigen Mitarbeitenden auf maximal einen Tag. Die zeitlichen Aufwände sind kongruent mit der Dauer staatlicher Kontrollen, die nur in seltenen Fällen länger als einen Tag ist; Ausnahmen zeigen sich etwa bei den Steuerkontrollen. Dabei ist anzumerken, dass die Dauer der Kontrollen mit der Unternehmensgrösse steigt.

Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen (87 Prozent) schätzt den Aufwand als vertretbar oder eher vertretbar ein. Jene Unternehmen, die den administrativen Aufwand als (eher) nicht vertretbar empfinden, stören sich vor allem an der durch die Kontrolle verursachten Unterbrechung betrieblicher Abläufe.

Rund zwei Drittel der befragten KMU gaben an, dass die Kontrolle einen direkten Nutzen mit sich brachte. Beispielsweise unterbreiteten die Inspektoren Empfehlungen, wie die Regulierung einfacher oder besser umgesetzt werden kann. Zudem erhöhten die Kontrollen das Bewusstsein für den Zweck oder die Bedeutung der Regulierung. Schliesslich gewährleisten Kontrollen einen fairen Wettbewerb und geben den Unternehmen die Bestätigung, korrekt zu handeln.

Etwa 80 Prozent der Unternehmen beurteilen die Kontrollen als angemessen, das heisst weder zu formalistisch noch zu oberflächlich. Noch besser schneiden die Inspektoren ab: Über 90 Prozent der Unternehmen beurteilen deren Kompetenz als gut. Befragt nach möglichen Entlastungsmassnahmen, werden diese zwei Vorschläge am meisten genannt: bonusorientierte Kontrollintervalle und der Wunsch nach vermehrter Koordination. Häufungen unterschiedlicher Kontrollen in einem kurzen Zeitraum sind demnach zu vermeiden.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die grosse Mehrheit der Unternehmen erachtet die Kontrollintensität und den mit den Kontrollen verbundenen Aufwand als angemessen. Ebenso wird die konkrete Umsetzung der Kontrollen grösstenteils als gut bewertet. Den Ergebnissen der Befragung entsprechend, dürfen staatliche Kontrollen als breit akzeptiert bezeichnet werden. Die Ergebnisse dieser Umfrage fliessen in die Arbeiten des Bundesrates zur Beantwortung des eingangs erwähnten Postulates ein. Der Bericht wird für die erste Hälfte 2019 erwartet.

  1. Miriam Frey, Harald Meier und Benjamin Koch (2018). Erhebung zu staatlichen Kontrollen in den Unternehmen, B,S,S., im Auftrag des Seco. []
  2. Postulat de Courten (15.3117). []

Zitiervorschlag: Miriam Frey, Harald Meier, (2018). Gute Noten für staatliche Kontrollen. Die Volkswirtschaft, 18. Oktober.

Staatliche Kontrollen

Unter staatlichen Kontrollen werden Kontrollen vor Ort, die auf einer gesetzlichen Grundlage basieren, verstanden. Sie werden entweder durch Behörden oder durch von Behörden mandatierte Institutionen durchgeführt. Staatliche Kontrollen, die nicht vor Ort stattfinden, sowie Kontrollen zur Erlangung von (Betriebs-)Bewilligungen zählen ebenso wie Revisionen der Jahresrechnungen, brancheninterne Kontrollen, Audits in Zusammenhang mit Zertifizierungen sowie Selbstkontrollen von Unternehmen (z. B. im Rahmen der Qualitätssicherung) nicht dazu.