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Flüchtlinge besser in den Arbeitsmarkt integrieren

Welche beruflichen Kompetenzen bringen Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene in die Schweiz mit? Ein Projekt der Interinstitutionellen Zusammenarbeit will dies erörtern und so die Integration in den Arbeitsmarkt effizienter und nachhaltiger machen.
Schule, Lehre oder Arbeitssuche? Potenzialabklärungen helfen Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt. (Bild: Keystone)

Damit sich die Arbeitslosenversicherung, die Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen, die IV und die Sozialhilfe über ihre Ziele und Mittel zur Reintegration der anspruchsvolleren Klienten abstimmen können, arbeiten diese Institutionen seit 2010 auf Bundesebene zusammen. Seit 2011 umfasst diese Zusammenarbeit auch die Akteure im Migrationsbereich. 2017 und 2018 hatte das Staatssekretariat für Migration (SEM) den Vorsitz im nationalen Steuerungs- und Koordinationsgremium der IIZ. Unter der Federführung des SEM haben sich die IIZ-Gremien verstärkt mit der Migration und der Integration befasst. Im Vordergrund standen zwei Themen: das Berufspotenzial von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen sowie die interinstitutionelle Steuerung des nationalen Sprachförderkonzepts «fide – Französisch, Italienisch, Deutsch in der Schweiz».

Mit «fide» existiert ein weitreichendes Programm zur Qualitätssicherung in der Sprachförderung. Es umfasst die Zertifizierung von Sprachkursleitenden, ein Qualitätslabel für Sprachkursangebote, den eigens für den Schweizer Kontext konzipierten Test «Sprachnachweis fide» sowie die Anerkennung weiterer Zertifikate, die auf klaren Qualitätskriterien basieren. Für die Steuerung von «fide» hat das nationale IIZ-Steuergremium letztes Jahr eine Koordinationsgruppe eingesetzt. Darin vertreten sind Bundesstellen, kantonale Konferenzen und Gremien, die bei der Sprachförderung von Migranten eine wichtige Rolle spielen. Da die Qualitätssicherung in der Sprachförderung und beim Nachweis von Sprachkompetenzen sowohl für Migrations- und Einbürgerungsbehörden wie auch in der Berufsbildung oder der Arbeitsmarktintegration relevant ist, sollten diese Stellen über das Sprachförderkonzept und seine Entwicklung im Bild sein. Die Gruppe begleitet einerseits die von der «fide»-Geschäftsstelle umgesetzten Verfahren, wie etwa den Sprachenpass (siehe Kasten). Andererseits übernehmen die Gruppenmitglieder zunehmend eine Scharnierfunktion, indem sie «fide» in ihre jeweiligen Tätigkeitsbereiche einbringen.

Potenziale rasch erfassen


Die IIZ befasste sich eingehend mit der beruflichen Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen. Diese Integration ist komplex. Sieben Jahre nach der Einreise in die Schweiz geht nicht einmal die Hälfte der Erwerbsfähigen einer Arbeit nach. Bund und Kantone schätzen aber, dass 70 Prozent von ihnen über das Potenzial für eine Integration in den Arbeitsmarkt verfügen. Je rascher und breiter die Potenziale abgeklärt werden, desto gezielter lässt sich der Integrationsprozess gestalten, und desto grösser sind die Chancen für eine nachhaltige berufliche Eingliederung.  Je nach beruflichem Potenzial wirken neben der Integrationsförderung und der Sozialhilfe auch die Berufsbildung und die Arbeitsmarktbehörden am Integrationsprozess mit. Deshalb haben die IIZ-Gremien beschlossen, die Entwicklung eines Instrumentariums für Potenzialabklärungen durch das SEM zu unterstützen.

Mit der Entwicklung beauftragt wurden das Departement Soziale Arbeit der Berner Fachhochschule und die Beratungsfirma Socialdesign. Gemeinsam werden sie bis Ende 2019 Instrumente vorlegen, um Sprachkenntnisse, Bildungsstand, berufliche Erfahrungen und Ressourcen wie Selbstkompetenzen, Motivation oder soziale Beziehungen abzuklären. Zudem sollen die Abklärungsergebnisse dokumentiert und weitergegeben werden können.

Drei Integrationsziele


Im Frühjahr 2018 haben sich Bund und Kantone auf die Integrationsagenda Schweiz geeinigt, um die berufliche und die soziale Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zu beschleunigen und nachhaltiger zu gestalten. Die Integrationsagenda sieht deutlich erhöhte Investitionen, konkrete Wirkungsziele sowie einen für alle Akteure verbindlichen Integrationsprozess vor. Sie hält unter anderem fest, dass der gesamte Integrationsprozess aller Betroffenen professionell begleitet wird oder dass alle Erwerbsfähigen ab 25 Jahren ein Jobcoaching gemäss individuellem Bedarf erhalten. Die Durchführung einer Potenzialabklärung ist ein fester Bestandteil der Integrationsagenda. Für die Massnahmen sind die Kantone zuständig; im Gegenzug erhöht der Bund die einmalige Integrationspauschale von bisher 6000 Franken auf 18’000 Franken. Die Umsetzung der Integrationsagenda beginnt Mitte 2019.[1]

Mit der Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz gewinnt das IIZ-Projekt zusätzlich an Bedeutung. Die Integrationsagenda legt fest, dass Potenzialabklärungen flächendeckend bei allen 16- bis 50-jährigen Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommen durchgeführt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sämtliche Kantone über die nötigen Hilfsmittel verfügen.

Die Potenzialabklärung ist im Grunde ein Wegweiser für die Integration: Je nach Ergebnis schlagen Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene den Weg zu einem der folgenden drei Ziele ein:

  • Bildungsfähigkeit: Vorbereitung auf Bildungswege, die zu einem postobligatorischen Abschluss führen. Zielgruppe sind 16- bis 25-Jährige. Ältere Personen sollen aber nicht davon ausgeschlossen sein, wenn sie das Potenzial aufweisen, eine Berufslehre zu absolvieren oder einen Tertiärabschluss zu machen. Jüngere Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene werden in der Schule integriert.
  • Arbeitsmarktfähigkeit: Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt, möglichst mit beruflichen Qualifizierungen. Angesprochen sind hiervon arbeitsfähige Erwachsene, bei denen eine berufliche Grundbildung aus verschiedenen Gründen nicht in Betracht gezogen wird. Beispielsweise, weil sie bereits berufliche Erfahrungen haben oder zu alt sind.
  • Soziale Integration: Personen, die aus gesundheitlichen, aus familiären oder aus Altersgründen (noch) keine Bildungs- oder Arbeitsmarktmassnahmen machen können, sollen sich gesellschaftlich integrieren, zum Beispiel im Rahmen von Freiwilligenarbeit.


Diese drei Wege sind keine Bobbahnen, die man nach dem Start nicht mehr verlassen kann – Wechsel sind im Verlauf des Integrationsprozesses möglich. Grundsätzlich sollte die Potenzialabklärung freilich so durchgeführt werden, dass der Integrationsplan von Anfang an in die ideale Richtung weist und keine Zeit verloren geht. Selbstredend werden die Abklärungen nicht nur zu Beginn des Integrationsprozesses durchgeführt, sondern auch in dessen Verlauf, um den Integrationsplan schärfen zu können, zum Beispiel aufgrund von Fortschritten im Spracherwerb oder in der Berufspraxis.

Koordiniert werden die Potenzialabklärungen von der fallführenden Stelle, welche den gesamten Integrationsprozess der Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen begleitet; je nach Kanton kann das der Sozialdienst sein, die Integrationsfachstelle oder eine mandatierte Nichtregierungsorganisation. Sie entscheidet, welche Abklärungen zu welchem Zeitpunkt von welcher Fachstelle durchgeführt werden. Für gesundheitliche oder psychische Abklärungen zum Beispiel ist medizinisches Fachpersonal zuständig, für berufsbezogene Abklärungen können Berufsberatungsstellen oder auf Arbeitsmarktintegration spezialisierte Anbieter beigezogen werden.

Potenzialabklärung durch Arbeitseinsätze


Beim Instrumentarium der Berner Fachhochschule und des Beratungsunternehmens Socialdesign handelt es sich um einen Werkzeugkasten mit Formularen, methodischen Hilfsmitteln und Leitfäden. Leitfäden werden aufzeigen, wie welche Ressourcen abgeklärt werden können. Zur Abklärung von Bildungs- und Erfahrungsressourcen etwa, welche für die Arbeitsmarktintegration von Bedeutung sind, eignen sich insbesondere Arbeitseinsätze. Mit ihrer Hilfe können bestehende Berufserfahrungen, Auffassungsgabe, Konzentration, Lern- und Problemlösungsfähigkeit oder Teamfähigkeit eruiert werden. Einzelgespräche dienen hingegen tendenziell eher dazu, Arbeits- und Leistungsmotivation, persönliche Interessen, berufliche Ziele oder die familiäre Situation in Erfahrung zu bringen. Das Instrumentarium wird auch Formulare für das Festhalten der Ergebnisse sowie eine Sammlung von etablierten Abklärungsverfahren in verschiedenen Bereichen enthalten.

Diesen Herbst wurde ein erster Entwurf der Instrumente vorgestellt. Die theoretische Validierung ist Ende 2018 abgeschlossen, die Testphase in Feldversuchen dauert bis Mitte 2019. Anschliessend wird das Instrumentarium überarbeitet und bis Ende 2019 auf Deutsch, Französisch und Italienisch fertiggestellt.

Die Entwicklung wird von einer Gruppe von Fachleuten begleitet, welche unter anderem die Bereiche Integrationsförderung, Berufsbildung, Sozialhilfe, IV und Arbeitsmarkt vertreten. Einbezogen sind auch Bildungsverantwortliche von Branchenverbänden, um sicherzustellen, dass Instrumente zur Arbeitsmarktintegration auch den Bedürfnissen der Wirtschaft entsprechen.

  1. Mehr Informationen sind online unter www.kip-pic.ch zu finden. []

Zitiervorschlag: Michèle Laubscher (2018). Flüchtlinge besser in den Arbeitsmarkt integrieren. Die Volkswirtschaft, 22. November.

Sprachkompetenzen ausweisen

Der Sprachenpass bietet Orientierung, etwa für Behörden oder Arbeitgebende: Anstatt sich auf die unterschiedlichsten Angaben auf Diplomen und Attesten verlassen zu müssen, genügt ein Blick auf den Sprachenpass. Er weist für die ganze Schweiz einheitlich die mündlichen und schriftlichen Sprachkompetenzen der Inhaberin oder des Inhabers in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch aus. Der Sprachenpass wird von der «fide»-Geschäftsstelle im Auftrag des Staatssekretariats für Migration (SEM) ausgestellt. Das Sprachniveau wird mündlich und schriftlich getrennt vermerkt.

Einen Sprachenpass bekommt man, indem man den «fide»-Sprachnachweis absolviert. Wer bereits über ein anerkanntes Sprachzertifikat verfügt, kann bei der Geschäftsstelle für 10 Franken den Sprachenpass bestellen. Der Sprachenpass ist Teil des IIZ-Projekts «fide», das auf einem Gesamtkonzept zur Qualitätssicherung in der Sprachförderung beruht.

Weitere Informationen online unter fide-info.ch.